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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8765
BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,8765)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2008 - 3 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,8765)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 (https://dejure.org/2008,8765)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 46 StGB
    Schwerer Raub; Strafzumessung (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StGB § 253; ; StGB § 255

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles der schweren räuberischen Erpressung durch Gesamtwürdigung aller strafzumessungsrelevanten Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 3
    Kriterien für die Prüfung des minder schweren Falls; minder schwerer Fall und Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 37
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des …

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08
    Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; das Landgericht hat insbesondere mit Blick auf das Interesse der Angeklagten am Erfolg der Tat durch die Annahme von Mittäterschaft den ihm von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 148, 149; 2002, 74, 75; 2005, 71) bei der Abgrenzung zur Beihilfe eingeräumten Beurteilungsspielraum noch nicht überschritten.
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08
    Rn. 3 Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BGH, 10.11.2004 - 5 StR 403/04

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (Strafzumessung; Grenzen der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08
    Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; das Landgericht hat insbesondere mit Blick auf das Interesse der Angeklagten am Erfolg der Tat durch die Annahme von Mittäterschaft den ihm von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 148, 149; 2002, 74, 75; 2005, 71) bei der Abgrenzung zur Beihilfe eingeräumten Beurteilungsspielraum noch nicht überschritten.
  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 433/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen; …

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08
    Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO; das Landgericht hat insbesondere mit Blick auf das Interesse der Angeklagten am Erfolg der Tat durch die Annahme von Mittäterschaft den ihm von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 148, 149; 2002, 74, 75; 2005, 71) bei der Abgrenzung zur Beihilfe eingeräumten Beurteilungsspielraum noch nicht überschritten.
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 492/86

    Ermessen des Tatrichters im Rahmen der Strafzumessung bei Abwägung von …

    Auszug aus BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08
    Rn. 3 Bei der Prüfung, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, dass die Anwendung des für einen minder schweren Fall vorgesehenen Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint, ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. etwa BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, fehlerfreie 1).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Fall besonders schwer, wenn er sich nach dem Gewicht von Unrecht und Schuld vom Durchschnitt vorkommender Fälle so abhebt, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (vgl. BGHSt 28, 318, ; BGH…, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91 -, NStZ 1991, S. 529 ); für das Vorliegen eines minder schweren Falls ist zu prüfen, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maß abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. August 2000 - 5 StR 349/00 -, NJW 2000, S. 3580;… Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02 -, NJW 2003, S. 1679 ; Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08 -, NStZ 2009, S. 37).
  • LG Aachen, 11.03.2026 - 52 Ks 22/25

    Frau bringt sich um: Betreuer muss in Haft

    Rn. 178 Die Annahme eines unbenannten minder schweren Falles ist angezeigt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit bei der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastendenden und entlastenden Umstände vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so erheblich abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 26.08.2008, Az. 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • LG Hagen, 27.02.2020 - 51 KLs 15/18
    Dabei war eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen waren, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst inne wohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
    Allerdings war dieser Strafrahmen hier in gleich mehrerlei Hinsicht zu mildern: Im Rahmen einer Gesamtabwägung aller strafzumessungsrelevanten be- und entlastenden Umstände für die Wertung der Tat und des Täters, die für jeden Beteiligten gesondert vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 StR 316/08), genügen dabei alleine die allgemeinen (unbenannten) Milderungsgründe noch nicht zur Annahme eines minderschweren Falles gemäß §§ 255, 249, 250 Abs. 3 StGB, weil diesen durchaus gewichtige strafschärfende Gesichtspunkte gegenüberstehen.
  • LG Bamberg, 15.12.2023 - 45 KLs 640 Js 3283/22

    Voraussetzungen des strafbaren Betreibens krimineller Handelsplattformen im …

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 5.6. 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; BGH, Beschluss vom 26.8. 2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer …

    Rn. 605 Die Annahme eines unbenannten minder schweren Falles ist angezeigt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit bei der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastendenden und entlastenden Umstände vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so erheblich abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 26.08.2008, Az. 3 StR 316/08 = NStZ 2009, 37 zu § 250 StGB).
  • LG Hagen, 29.02.2024 - 41 KLs 12/23
    Dabei ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen waren, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.N13 - 4 StR 201/20; BGH, Beschluss vom 14.05.N18 - 3 StR 503/18, NStZ-RR N18, 344 [345]; BGH, Beschluss vom 26.08.2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • LG Aachen, 13.03.2025 - 52 Ks 26/24
    Rn. 416 Die Annahme eines unbenannten minder schweren Falles ist angezeigt, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit bei der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen belastendenden und entlastenden Umstände vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so erheblich abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Beschl. v. 26.08.2008, Az. 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit, …

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.06.2003, 3 StR 60/03; Beschluss vom 26.08.2008, 3 StR 316/08).
  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 05.06.2003, 3 StR 60/03; Beschluss vom 26.08.2008, 3 StR 316/08).
  • BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13

    Strafzumessung beim versuchten schweren Raub (Verhältnis von vertyptem …

  • LG Aachen, 05.12.2024 - 52 Ks 13/24
  • LG Aachen, 05.11.2025 - 52 Ks 27/24
  • LG Köln, 17.09.2024 - 323 KLs 14/24
  • LG Bamberg, 25.03.2024 - 42 KLs 630 Js 655/23

    Freiheitsstrafe, Angeklagte, Hauptverhandlung, Untersuchungshaft, Haftbefehl, …

  • LG Aachen, 10.02.2025 - 68 KLs 5/24
  • LG Hagen, 11.06.2018 - 32 Ks 2/18

    Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Bürgermeister von Altena - Tat nicht …

  • LG Bamberg, 28.01.2025 - 48 KLs 580 Js 38/24

    Nicht geringe Menge, Synthetische Cannabinoide, Psychiatrischer Sachverständiger, …

  • LG Köln, 20.03.2024 - 323 KLs 1/24
  • LG Köln, 02.08.2024 - 323 KLs 9/24
  • LG Hagen, 26.03.2025 - 41 KLs 11/24
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