Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00 (1) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 264 Abs. 1 StPO; § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG; § 129a StGB; § 2 Abs. 1 G10 und § 7 Abs. 3 Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G10)
Prozessualer Tatbegriff; Strafklageverbrauch; Mitgliedschaft in einem verbotenen Verein; Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Verwertung von nach dem G10 - Gesetz erlangten Erkenntnissen aus Telefonüberwachung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) § 2 Abs. 1; ; Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) § 7 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Organisationsdelikte - Strafklagenverbrauch - Überwachungsmaßnahme - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Verdacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafklageverbrauch bei Straftaten nach dem Vereinsgesetz - Verwertbarkeit einer G-10-Telefonüberwachung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C wegen Mordes und versuchter Geiselnahme bestätigt
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C wegen Mordes und versuchter Geiselnahme bestätigt
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Revision verworfen: OLG Hamburg: Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C wegen Mordes und versuchter Geiselnahme bestätigt
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C wegen Mordes und versuchter Geiselnahme bestätigt
Besprechungen u.ä.
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§ 264 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
Strafprozessrecht, Umfang des Strafklageverbrauchs bei Organisationsdelikten
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 30.11.1999 - 2 StE 8/98
- BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00
- BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00 (1)
- BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2643
- NStZ 2001, 436
- NStZ 2002, 159 (Ls.)
- StV 2001, 510
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Denn die Tat als Prozeßgegenstand erfaßt das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Vorkommnis bildet, das in seinen Einzelgeschehnissen, aus denen es sich zusammensetzt, so eng verknüpft ist, daß deren getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 29, 288, 292 f.; 30, 215, 216; 35, 60, 61 f.; 43, 252, 255 jew. m.w.Nachw.).Rn. 20 bb) Zwar können die Ereignisse des 25. April 1997 unter dem rechtlichen Aspekt der Beteiligung an einem verbotenen Verein bzw. an einer terroristischen Vereinigung nicht mehr verfolgt werden, weil alle Beteiligungsakte an einer Organisation bzw. Vereinigung als eine materiell-rechtlich einheitliche Tat zu werten und auch prozessual als eine Tat anzusehen sind (vgl. BGHSt 29, 288, 295, 296).
Vielmehr können die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB in BGHSt 29, 288 zum Strafklageverbrauch bei Organisationsdelikten aufgestellten Rechtsgrundsätze auch auf das minder schwere Organisationsdelikt des § 20 Abs. 1 Nr. 1 StGB, das gegenüber den zuvor genannten Straftatbeständen ohnehin das subsidiäre Delikt ist (…vgl. Wache in Erbs/Kohlhaas § 20 VereinsG Rdn. 1), übertragen werden.
Rn. 22 Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied in einem verbotenen Verein oder einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele des Vereins oder der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288, 295 ff.).
Der von der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Verbrauch der Strafklage in bezug auf einen bestimmten Lebenssachverhalt eingetreten ist, als Überprüfungsmaßstab u.a. in Betracht gezogene Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 29, 288, 296; 35, 14, 19; 43, 252, 255) besagt vielmehr nur, daß ein Angeklagter in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (…vgl. Krauth in: Festschrift für Theodor Kleinknecht zum 75. Geburtstag (1985), 215, 229 ff.).
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Denn die Tat als Prozeßgegenstand erfaßt das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Vorkommnis bildet, das in seinen Einzelgeschehnissen, aus denen es sich zusammensetzt, so eng verknüpft ist, daß deren getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 29, 288, 292 f.; 30, 215, 216; 35, 60, 61 f.; 43, 252, 255 jew. m.w.Nachw.).Andererseits können aber materiell-rechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.; BGHSt 43, 252, 256; vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 1413, 1414).
Der von der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Verbrauch der Strafklage in bezug auf einen bestimmten Lebenssachverhalt eingetreten ist, als Überprüfungsmaßstab u.a. in Betracht gezogene Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 29, 288, 296; 35, 14, 19; 43, 252, 255) besagt vielmehr nur, daß ein Angeklagter in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (…vgl. Krauth in: Festschrift für Theodor Kleinknecht zum 75. Geburtstag (1985), 215, 229 ff.).
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB entwickelten Grundsätze zum Strafklagenverbrauch gelten auch für das Organisationsdelikt des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG (Fortführung von BGHSt 43, 312).§ 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG ist ein mit den §§ 129, 129 a StGB vergleichbares Organisationsdelikt (vgl. BGHSt 43, 312, 314 f.;… Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff. Rdn. 23).
- BGH, 04.02.1998 - 3 StR 390/97
Zuwiderhandeln gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Verdacht der Bildung …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Es ist jedoch fraglich, ob es sich bei der DHKP-C zum damaligen Zeitpunkt überhaupt um einen verbotenen Verein i.S.d. § 20 VereinsG handelte, da der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Hamburg, die DHKP-C sei identisch mit der seit 1983 in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen "Devrimci Sol", zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1997, 603 und 1998, 304).Die DHKP-C selbst wurde jedenfalls erst durch Verfügung des Bundesministers des Innern vom 6. August 1998 (Bundesanzeiger Nr. 149 vom 13. August 1998) verboten, so daß eine Betätigung als Mitglied in und für die DHKP-C im April 1997 ohne nähere Feststellungen zur personellen und organisatorischen Identität der beiden "Vereine" nicht den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG erfüllt (vgl. BGH NStZ 1998, 304, 305).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Die von der Revision in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2000, 55 verhält sich zu der Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 G 10, der Fälle der verdachtslosen Rasterfahndung betrifft, und nicht, wie vorliegend, Fälle der personenbezogenen Maßnahmen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte, für Katalogtaten nach § 2 Abs. 1 G 10. - BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97
Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist sowohl in der sog. "Zwischenbilanz" - die vom Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. BGHSt 43, 212) -als auch im Urteil davon ausgegangen, daß der Zeuge weder kurz nach der Tat und noch weniger in der Hauptverhandlung sicher angeben konnte oder wollte, ob es sich bei dem Angeklagten um die von ihm beobachtete Person handelte, die die Schüsse auf Erol Ku. abgegeben hatte. - BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87
Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber …
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Der von der Rechtsprechung bei der Frage, ob ein Verbrauch der Strafklage in bezug auf einen bestimmten Lebenssachverhalt eingetreten ist, als Überprüfungsmaßstab u.a. in Betracht gezogene Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 29, 288, 296; 35, 14, 19; 43, 252, 255) besagt vielmehr nur, daß ein Angeklagter in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (…vgl. Krauth in: Festschrift für Theodor Kleinknecht zum 75. Geburtstag (1985), 215, 229 ff.). - BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Er neigt dazu, in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung auch bei einem Organisationsdelikt mehrere prozessuale Taten anzunehmen, wenn nur einzelne Betätigungen des Beschuldigten als Mitglied einer solchen Organisation Gegenstand der früheren Anklage und der früheren gerichtlichen Untersuchung waren, und der Angeklagte nicht darauf vertrauen durfte (konnte), daß durch das zuerst eingeleitete Verfahren alle Betätigungsakte für die Vereinigung erfaßt wurden (vgl. auch Senatsbeschluß vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Andererseits können aber materiell-rechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.; BGHSt 43, 252, 256; vgl. dazu auch BGH NJW 1999, 1413, 1414). - BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87
Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch
Auszug aus BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
Denn die Tat als Prozeßgegenstand erfaßt das gesamte Verhalten des Angeklagten, das mit dem in der Anklage umschriebenen und dem Angeklagten zur Last gelegten Geschehensablauf bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Vorkommnis bildet, das in seinen Einzelgeschehnissen, aus denen es sich zusammensetzt, so eng verknüpft ist, daß deren getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (vgl. BGHSt 13, 320, 321; 29, 288, 292 f.; 30, 215, 216; 35, 60, 61 f.; 43, 252, 255 jew. m.w.Nachw.). - BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
- BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81
Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen …
- BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
- BGH, 09.09.1998 - StB 10/98
Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung
- BGH, 16.07.1997 - 3 StR 168/97
Zuwiderhandeln gegen ein Vereinsverbot - Linksextremistische Organisation
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Ist der Täter wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung rechtskräftig verurteilt worden und ergibt sich sodann ein weiteres Delikt, das er zuvor als Mitglied im Vereinigungsinteresse begangen hatte, so kann er trotz der tateinheitlichen Tatbestandsverwirklichung wegen dieses das andere Strafgesetz verletzenden Beteiligungsakts verfolgt und bestraft werden, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt nicht tatsächlich Gegenstand der früheren Anklage oder Urteilsfindung war (Fortentwicklung von BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358).In dem grundlegenden Urteil vom 11. Juni 1980 (3 StR 9/80, BGHSt 29, 288) waren die Konkurrenzen dahin beurteilt worden, dass die mitgliedschaftliche Beteiligung zwei weitere anderenfalls realkonkurrierende Delikte, die im Verhältnis zu ihr leichter oder annähernd gleichgewichtig sind, zu Tateinheit verklammert (so bereits für die während eines längeren Zeitraums psychisch vermittelte Unterstützung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 Variante 4 StGB aF BGH, Urteil vom 12. Februar 1975 - 3 StR 7/74 I, NJW 1975, 985, 986; ebenso für die mitgliedschaftliche Betätigung in einem verbotenen Verein gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alternative 2 VereinsG BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschluss vom 3. März 2004 - 3 StR 10/04, NStZ-RR 2004, 201, 202).
Wiederholt hatte er sich nur in prozessualer Hinsicht auf die Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1980 (BGHSt 29, 288) bezogen und nicht explizit zu den Konkurrenzen verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 1998 - StB 10/98, NStZ 1999, 415, 416; Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschluss vom 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287;… Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 14).
Sie haben in erster Linie für die Organisationsdelikte der mitgliedschaftlichen Beteiligung und Betätigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB, § 20 VereinsG gegolten (so insbesondere BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 293 ff.; vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358;… vom 11. Juni 2002 - StB 12/02, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 11; ferner OLG Bamberg…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 1 Ws 700/15, juris Rn. 5 ff.).
Die maßgebenden Entscheidungen des Senats sind keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (s. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, BVerfGE 56, 22, 29 ff.; vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01, NJW 2004, 279; vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 2125/04, BVerfGK 5, 7, 8) und haben in der Literatur weitgehend Zustimmung gefunden (…vgl. Erb, GA 1994, 265, 272 f.;… Krauth, FS Kleinknecht, 1985, S. 215, 228 ff.; Kröpil, DRiZ 1986, 448, 451; Mitsch, NStZ 2002, 159, 160; Neuhaus, MDR 1989, 213, 218 ff.;… Radtke, Zur Systematik des Strafklageverbrauchs verfahrenserledigender Entscheidungen im Strafprozeß, 1994, S. 96 ff.; Rieß, NStZ 1981, 74, 75;… ferner Greco, Strafprozesstheorie und materielle Rechtskraft, 2015, S. 582 ff.).
Während mit der adäquaten Reaktion auf strafrechtliche Schuld ein Gesichtspunkt materieller Gerechtigkeit angesprochen ist, gründet sich der Ne-bis-in-idem-Grundsatz auf das Gebot der Rechtssicherheit (s. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Januar 1981 - 2 BvR 873/80, BVerfGE 56, 22, 30 ff.; vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01, NJW 2004, 279;… Urteil vom 31. Oktober 2023 - 2 BvR 900/22, BVerfGE 166, 359 Rn. 88, 100; BGH, Urteile vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 256; vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1).
Ob und inwieweit eine solche prozessuale Selbständigkeit auch in Fällen anzunehmen sein kann, in denen sich weitere "neutrale" mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen herausstellen, kann hier dahinstehen (im rechtlichen Ansatz befürwortend BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1; Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358;… Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 14).
Er besagt, dass ein Angeklagter erst dann darauf vertrauen darf, mit seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung sei eine nicht berücksichtigte in Tateinheit mit einem Beteiligungsakt begangene andere Straftat miterledigt, wenn dieses strafbare Verhalten in seiner konkreten Ausgestaltung festgestellt worden oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen gewesen ist, sei es unter dem Gesichtspunkt des Vereinigungsdelikts (s. BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 1012/01, NJW 2004, 279, 280; BGH, Urteile vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 295 f.; vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1;… Beschluss vom 18. Dezember 2018 - StB 52/18, BGHSt 64, 1 Rn. 23).
Denn für die Konkurrenzen kommt es nicht auf die konkrete rechtliche Bewertung durch das Gericht im Erstverfahren, sondern auf die tatsächliche Rechtslage an (s. BGH, Beschluss vom 9. September 1998 - StB 10/98, NStZ 1999, 415, 416; Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1).
- BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher …
Umfasst werden aber auch alle damit zusammenhängenden und darauf bezüglichen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die nach der Auffassung des Lebens eine natürliche Einheit bilden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 297 f. mwN) und die in ihren Einzelgeschehnissen, aus denen sie sich zusammensetzen, so eng verknüpft sind, dass eine getrennte Aburteilung zu einer Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 437 mwN).Weiter ist bei der Bestimmung der Reichweite des Strafklageverbrauchs auch der Gedanke des Vertrauensschutzes von Bedeutung; dieser besagt indes nur, dass ein Angeklagter etwa in den Fällen der Beschuldigung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung erst dann darauf vertrauen kann, mit seiner rechtskräftigen Aburteilung sei auch eine nicht berücksichtigte, in Tateinheit mit einem Betätigungsakt als Mitglied begangene andere Straftat erledigt, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung festgestellt worden ist oder wenigstens Gegenstand von gerichtlichen Feststellungsversuchen war (BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436, 438; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 mwN).
- BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …
Andererseits können aber sachlichrechtliche Tateinheit und prozessuale Tatidentität nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden, weil sie verschiedene Funktionen erfüllen (vgl. BVerfGE 56, 22 f.): Regelungsgegenstand des § 52 StGB ist die Bestimmung des maßgeblichen Strafrahmens, während § 264 StPO den Gegenstand der Urteilsfindung umreißt (vgl. BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1).
- OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15
Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von …
Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nur dann nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen wurden, wenn diese nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und rechtskräftigen Verurteilung waren (BGHSt 29, 288; BGH NStZ 2001, 436).Danach führt die Verurteilung wegen Beteiligung als Mitglied etwa in einer terroristischen Vereinigung nicht zum Strafklageverbrauch hinsichtlich solcher Straftaten, die materiell-rechtlich tateinheitlich in Verfolgung der Ziele der Vereinigung begangen werden, wenn sie nach ihrer Strafdrohung schwerer wiegen und auch tatsächlich nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt mitgliedschaftlicher Beteiligung - Gegenstand der früheren Anklage und der rechtskräftigen Aburteilung waren (vgl. BGHSt 29, 288; BGH NStZ 2001, 436; BGH B.v. 23. Dezember 2009 - StB 51/09 -).
- BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17
Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher …
Es kommt daher nicht darauf an, ob bei der Bestimmung der Reichweite des Begriffs der Tat im Sinne von Art. 54 SDÜ Einschränkungen vorzunehmen wären, wie sie für den innerstaatlichen Tatbegriff (§§ 155, 264 StPO) bei Organisationsdelikten angenommen werden (dazu BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, NStZ 2001, 436 ff. und Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 ff.). - BGH, 21.08.2024 - StB 39/24
Beschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und …
Der Senat braucht hier nicht zu klären, ob und inwieweit der Anfangsverdacht einer neuen Tat im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO ausnahmsweise in Fällen gegeben sein kann, in denen sich über die Vorverurteilung hinaus weitere nicht anderweitig strafbare mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen herausstellen (so im Ansatz BGH, Urteil vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00, BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1 mwN; Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 u. 5/01, BGHSt 46, 349, 358). - BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01
Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten …
a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 -,. - BGH, 11.06.2002 - 2 StE 7/01
Auskunftsverweigerungsrecht im Umfang eines Aussageverweigerungsrechts
Auch die Überlegungen, die der Senat in seinem Beschluß vom 30. März 2001 - 3 StR 342/00 - (BGHR VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Organisationsdelikt 1) zur Annahme mehrerer prozessualer Taten bei einem Organisationsdelikt angestellt hat, führen zu keinem anderen Ergebnis. - OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07
Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in …
Der Angeklagte Ziff. 1 konnte nicht darauf vertrauen, dass diese unter dem Stichwort des Vereinsgesetzes beleuchtete Einzelhandlung zum Strafklageverbrauch hinsichtlich des Verbrechens der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung führte (vgl. BGHSt 46, 349, 358 und BGH NStZ 2001, 436, 438). - BGH, 27.04.2010 - 3 StR 54/10
Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines Vereins entgegen einem …
Bei § 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG handelt es sich um ein insoweit den §§ 129 ff. StGB vergleichbares Organisationsdelikt, bei dem mehrere den Tatbestand erfüllende Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit verbunden werden (BGHSt 43, 312, 314 f.; BGH NStZ 2001, 436, 438; NStZ-RR 2004, 201, 202;… Rissing-van Saan in LK vor § 52 Rdn. 24;… Wache aaO Rdn. 39;… Heinrich aaO Rdn. 121), es sei denn, der Täter unterbricht seine mitgliedschaftliche Beteiligung mit der Folge, dass für einen bestimmten Zeitraum die Voraussetzungen der Vorschrift nicht festgestellt werden können, und beginnt sie sodann wieder neu (BGHSt 46, 349, 356 ff.;… Krauß in LK 12. Aufl. § 129 Rdn. 189). - BGH, 11.06.2002 - StB 12/02
Erzwingungshaft; umfassendes Aussageverweigerungsrecht (Risiko der …
- BGH, 14.02.2023 - 2 StR 318/22
Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Gegenstand der Anklage: keine …
- BGH, 24.11.2015 - 3 StR 434/15
Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit Banden- und gewerbsmäßigem Betrug
- VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 154.19
- OLG Karlsruhe, 02.06.2010 - 1 AK 23/10
Begriff des neuen Umstandes i.S. von § 33 Abs.1 IRG
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Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 342 Abs. 2 StPO
Antrag auf Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei nur teilweiser Übermittlung der Revisionsbegründung durch Fax (Büroversehen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsbegründungsfrist - Verteidiger - Büroversehen - Verschulden - Angeklagter
- rechtsportal.de
StPO § 44
Wiedereinsetzung nach einem Büroversehen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Funktionärs der türkischen terroristischen Organisation DHKP-C wegen Mordes und versuchter Geiselnahme bestätigt
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 30.11.1999 - 2 StE 8/98
- BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00
- BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00
- BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.1980 - 1 StR 235/80
Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Zwecke der Nachholung …
Auszug aus BGH, 13.09.2000 - 3 StR 342/00
Unter diesen Umständen würde durch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Recht des Angeklagten auf volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist geschmälert werden (vgl. BGH NStZ 1981, 110).
- BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an …
Bei einem solchen Sachverhalt einer außergewöhnlich langen Postlaufzeit ist daher die Gewährung von Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1980 - 1 StR 235/80, NStZ 1981, 110; Beschluss vom 10. Juni 1960 - 2 StR 132/60, BGHSt 14, 330;… MüKo-StPO/Valerius, § 44 Rn. 32;… s. ferner BGH, Beschlüsse vom 28. September 2021 - 5 StR 140/21, juris Rn. 2; vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00, juris). - BGH, 29.09.2004 - 1 StR 565/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung von Verfahrensrügen …
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch zugelassen worden (…vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 6, 11, 12; BGH, Beschluß vom 13. September 2000 - 3 StR 342/00). - BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene …
Soweit sich der Angeklagte demgegenüber auf den Beschluss des Senats vom 13. September 2000 (3 StR 342/00 = bei Becker NStZ-RR 2001, 259 Nr. 6) beruft, übersieht er, dass dort die fertiggestellte Revisionsbegründung bereits am letzten Tag der Revisionsbegründungsfrist vollständig vorlag und es lediglich aufgrund eines Büroversehens unterblieb, deren zweiten Teil noch vor Fristablauf per Telefax an das Gericht zu übermitteln.
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