Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2007 - 3 StR 412/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 337 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz EMRK
Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung durch ermittelnde Beamte als Indiz der Glaubwürdigkeit); Beruhen; Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Gesamtbetrachtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Nachprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf Grund von Revisionsrechtfertigungen; Rechtsstaatswidrige und konventionswidrige Verfahrensverzögerung auf Grund der Nichteinhaltung einer Frist durch die Staastanwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MRK Art. 6 Abs. 1
Keine Verfahrensverzögerung bei insgesamt angemessener Verfahrensdauer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 150
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die …
Auszug aus BGH, 11.01.2007 - 3 StR 412/06
Die Feststellungen belegen ohne weiteres, dass die Geschädigten E. und R. in den jeweiligen Tatzeiträumen nicht - mehr - unbeeinflusst und freiwillig die ihnen von den Angeklagten vorgeschriebenen Bedingungen der Prostitutionsausübung einhielten, sondern in ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zu diesen geraten waren, das es ihnen unmöglich machte, Art und Umfang ihrer Tätigkeit als Prostituierte eigenständig zu bestimmen oder sich ohne Schwierigkeiten aus ihr zu lösen (vgl. BGHSt 48, 314, 319 f.).
- BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11
Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei
Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt regelmäßig dann nicht zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung, wenn die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 3 StR 412/06, NStZ-RR 2007, 150 mwN). - BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: …
Rn. 10 (2) Außerdem hat sich das Landgericht nicht damit auseinandergesetzt, dass der Umstand, dass das Strafverfahren während eines einzelnen Verfahrensabschnitts verzögert betrieben wurde, für sich allein keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (BGH NStZ 2004, 504; NStZ-RR 2007, 150, 151; vgl. auch EGMR…, Urt. vom 15. Juli 2005 - 57019/00). - BGH, 22.04.2026 - 5 StR 98/26
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Entscheidend ist insoweit nicht die Verzögerung eines einzelnen Verfahrensabschnitts, sondern die Frage, ob das Verfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen worden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 14;… Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08 Rn. 9; Beschlüsse vom 11. Januar 2007 - 3 StR 412/06, NStZ-RR 2007, 150, 151; vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, NJW 2005, 518, 519). - BGH, 26.11.2008 - 5 StR 450/08
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung einer zum Erlass reifen, zur …
Rn. 10 c) Die dargestellte Verfahrensweise und die Gesamtverfahrensdauer (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 504; NStZ-RR 2007, 150, 151) von über sechs Jahren wird angesichts des begrenzten Umfangs der erforderlichen Ermittlungen und der geringen Komplexität des aufzuklärenden Lebenssachverhalts den Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK nicht gerecht. - BGH, 12.01.2022 - 4 StR 463/21
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beihilfehandlung
Die Strafkammer hat allerdings zum Beleg der Beihilfehandlung des Angeklagten auch Schlussfolgerungen des als Zeugen vernommenen Ermittlungsführers der Polizei aus der überwachten Telekommunikation des Haupttäters herangezogen, ohne insoweit ihre Überzeugung anhand der tatsächlichen Grundlagen für diese von ihr selbst vorzunehmenden Bewertungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 3 StR 412/06;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 3 mwN) nachvollziehbar darzulegen.
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