Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 224 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 261 StPO
Besonders schwerer Raub (fehlende Feststellungen zur Beschaffenheit einer Schreckschusspistole; Mittäterexzess; Gesamtbetrachtung bei Prüfung eines minder schweren Falles); gefährliche Körperverletzung; Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 301 StPO, § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 249 Abs. 1, § 22 StGB, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Lückenlose Beweiswürdigung bei einer einfachen Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 223 Abs. 1; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
Lückenlose Beweiswürdigung bei einer einfachen Körperverletzung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 193
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.10.2008 - 5 StR 445/08
Schwerer, besonders schwerer räuberischer Diebstahl (Verwendung einer Waffe oder …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Soweit das Landgericht bei der rechtlichen Würdigung der Tat darüber hinaus ausführt, die Angeklagte M. habe durch den Einsatz des Pfeffersprays Wegnahmehandlungen unterstützt, entbehrt das Urteil jeglicher Darlegungen dazu, woraus das Landgericht auf das Vorliegen wenigstens einer Beutesicherungsabsicht schließt (hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376). - BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02
Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Zwar erhebt die Begründungsschrift insoweit keine Einzelbeanstandungen, jedoch macht der gestellte Antrag, das Urteil in vollem Umfang aufzuheben, das Anfechtungsziel hinreichend deutlich (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839). - BGH, 09.02.2010 - 3 StR 11/10
Besonders schwerer Raub (Schreckschusspistole; gefährliches Werkzeug); …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfällt eine geladene Schreckschusspistole nur dann dem Waffenbegriff des § 250 StGB, wenn feststeht, dass beim Abfeuern der Waffe der Explosionsdruck nach vorne aus dem Lauf austritt und deshalb die Waffe nach ihrer Beschaffenheit geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 11/10, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 24.06.1998 - 5 StR 258/98
Begriff des minder schweren Falls der Vergewaltigung - Überbewertung von …
Auszug aus BGH, 22.01.2015 - 3 StR 412/14
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1998 - 5 StR 258/98, NStZ-RR 1998, 298).
- LG Hamburg, 08.06.2023 - 604 Ks 10/21
Arzthaftungsrecht: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Abweichung …
Rn. 328 Ein unbenannter minder schwerer Fall einer Straftat liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Persönlichkeit des Angeklagten in einem solchen Maße vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle abweicht, dass die Anwendung des milderen Strafrahmens geboten ist (vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, Urt. v. 22.01.2015, 3 StR 412/14, BeckRS 2015, 03566 RdNr. 18; BGH, NStZ-RR 2004, 80;… Fischer, a.a.O., § 46 RdNr. 84 f. m.w.N.). - LG Köln, 23.05.2024 - 101 Ks 3/24
Urteil im Rockermord-Prozess von Köln-Mülheim
Rn. 398 Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.01.2015, 3 StR 412/14, BeckRS 2015, 03566). - LG Köln, 30.06.2023 - 101 KLs 5/23 Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.01.2015, 3 StR 412/14, BeckRS 2015, 03566).
Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.01.2015, 3 StR 412/14, BeckRS 2015, 03566).
- LG Stade, 09.01.2023 - 105 KLs 6/22
Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Verurteilung wegen schweren sexuellen …
Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (std. Rspr., vgl. Beschluss des BGH vom 22.01.2015, 3 StR 412/14). - LG Kaiserslautern, 04.09.2024 - 2 KLs 6052 Js 7693/24
Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Unerlaubte Veranstaltung eines …
Rn. 122 Hinreichende Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG bzw. für Nichtannahme des Regelbeispiels § 284 Abs. 3 Nr. 1 StGB lagen nicht vor, denn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit weicht vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle nicht in einem solch erheblichen Maße ab, dass eine Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14, Rn. 18; Urteil vom 08.10.2014 - 1 StR 350/14, m.w.N. und zitiert nach juris). - LG Hamburg, 13.01.2021 - 628 KLs 6/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Beteiligung an …
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14, juris-Tz. 18). - LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20
Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr …
Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 412/14, juris-Tz. 18). - LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20 Dies ergibt die vorgenommene Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Taten und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14).
- LG Aachen, 12.04.2021 - 63 KLs 21/20 Rn. 259 Für die Entscheidung, ob ein minder schwerer Fall angenommen werden kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der gewöhnlich vorkommenden Fälle so sehr abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (etwa BGH, Urteil vom 22.10.2015 - 3 StR 412/14).
- LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20 Dies ergibt die vorgenommene Gesamtbetrachtung, bei der alle Umstände und Aspekte herangezogen und gewürdigt wurden, die für die Wertung der Taten und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2015 - 3 StR 412/14).
- LG Limburg, 15.11.2024 - 2 Ks 3 Js 12125/23
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