Rechtsprechung
| BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Annahme eines minder schweren Falls bei Nachtatverhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1986, 342
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84
Strafzumessung bei minder schwerem Fall
Auszug aus BGH, 17.01.1986 - 3 StR 415/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 92; vgl. ferner Schmidt MDR 1985, 969) ist, wenn das, wie hier, für den Angeklagten günstig ist, bei der Strafrahmenwahl zu prüfen, ob die Strafe bei, einem Angeklagten, der durch sein Nachtatverhalten die Voraussetzungen des § 31 BtMG erfüllt, aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünfzehn Jahren) zu entnehmen ist.
- BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91
Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen und ein besonders schwerer Fall des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 92 (93); BGH StV 1986, 342). - BGH, 21.05.1990 - 3 StR 97/90
Strafrahmenwahl - Anforderungen - Milderung - Strafuntergrenze
(Vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).Nicht erkennen läßt es, ob es bedacht hat, daß, ausgehend von dem Strafrahmen des § 30 Abs. 1 BtMG, gemäß § 31 Nr. 1 BtMG auch eine Milderung der Strafe nach § 49 Abs. 2 StGB in Betracht kommt, mit der Folge einer Strafuntergrenze von Geldstrafe oder der Mindestfreiheitsstrafe von einem Monat (vgl. hierzu BGHSt 33, 92, 93; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1986 - 3 StR 415/85 = StV 1986, 342).
- OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung …
Führt ein vertypter Milderungsgrund allein oder in Zusammenhang mit sonstigen Umständen zur Entkräftung der Regelwirkung, so ist zu entscheiden, ob unter Verneinung eines besonders schweren Falles der Strafrahmen des Grundtatbestandes (hier: § 242 StGB) zugrunde gelegt oder aber der Strafrahmen für den besonders schweren Fall (hier: § 243 Abs. 1 StGB) nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert wird (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 7; BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1986, 342; BGH NStZ 1990, 595).
- BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei Anwendung des § 31 BtMG stets zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 StGB oder aus dem nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Prüfungspflicht 1), so daß nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Verurteilung milder ausgefallen wäre, wenn die Strafkammer die Voraussetzungen des § 31 BtMG bedacht und geprüft hätte. - BGH, 06.02.1990 - 1 StR 709/89
Vorliegen gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe - Gesamtwürdigung des …
Ebenso ist bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG grundsätzlich zu prüfen, ob die Strafe aus dem Strafrahmen des § 30 Abs. 2 BtMG zu entnehmen ist (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342). - BGH, 20.06.1989 - 1 StR 300/89
Aufhebung eines Urteils in der Revision, wenn tatrichterlich keine Erwägungen zu …
Der neue Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob der dem Angeklagten zuzurechnende Aufklärungserfolg im Sinne des § 31 BtMG zur Anwendung des Strafrahmens des § 30 Abs. 2 BtMG oder des nach § 31 BtMG, § 49 Abs. 2 StGB gemilderten Strafrahmens führt (vgl. BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342). - BGH, 19.11.1996 - 1 StR 662/96
Fehlende Berücksichtigung der Möglichkeit des Vorliegens eines minder schweren …
Der Tatrichter hat jedoch nicht geprüft, ob ein minder schwerer Fall i.S.d. § 29 a Abs. 2 BtMG vorliegt, der allein wegen des vertypten Milderungsgrundes des § 31 Nr. 1 BtMG gegeben sein kann (BGHSt 33, 92, 93; BGH StV 1986, 342;… BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 13;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 46 Rdn. 42). - BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90
Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, kann schon bei Vorliegen eines einzigen "vertypten" Strafmilderungsgrundes (z.B. § 21 StGB , § 31 BtMG ) ein minder schwerer Fall (z.B. § 30 Abs. 2 BtMG ) angenommen oder ein besonders schwerer Fall (z.B. § 29 Abs. 3 BtMG ) verneint werden (BGH NStZ 1985, 367 ; NJW 1986, 1699 [1700]; StV 1986, 342 ;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 1 = StV 1987, 344;… BGHR BtMG § 29 Abs. 3 - Strafrahmenwahl 7; StV 1988, 18 [19]; Dreher/Tröndle § 46 Rdn.43;… Körner aaO. § 29 Rdn.781 und 785, § 31 Rdn.52, je mit zahlreichen weiteren Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs). - BGH, 04.11.1988 - 4 StR 503/88
Erfordernis einer Gesamtbetrachtung aller wesentlichen entlastenden und …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist in diese Prüfung auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG einzubeziehen (BGH StV 1986, 342 m.w.Nachw.;… BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1).
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