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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7420
BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17 (https://dejure.org/2018,7420)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 3 StR 426/17 (https://dejure.org/2018,7420)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 3 StR 426/17 (https://dejure.org/2018,7420)
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Volltextveröffentlichungen (15)

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  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässigkeit der Revision des Nebenklägers (Unzulässigkeit der Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile; Strafmaß kein zulässiges Angriffsziel für den Nebenkläger)

  • HRR Strafrecht

    § 239 StGB
    Konkurrenzrechtliche Anwendung der als Mittel zur Begehung schwerwiegender Delikten begangenen Freiheitsberaubung (selbständiger Unrechtsgehalt; Erstreckung über längeren Zeitraum mit zwischenzeitlicher Beruhigung des Geschehens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision des Nebenklägers in Strafsachen: Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Schriftsätze oder Aktenbestandteile

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 345 StPO, § 400 Abs 1 StPO
    Revision des Nebenklägers in Strafsachen: Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Schriftsätze oder Aktenbestandteile

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 52 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 39 Halbsatz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Freiheitsberaubung als allgemeines Delikt bzgl. Bildung des tatbestandsmäßigen Mittels zur Begehung anderer insbesondere schwerer wiegender Delikte hinsichtlich Tateinheit (hier: gefährliche Körperverletzung)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 239 Abs. 1
    Anwendung der Freiheitsberaubung als allgemeines Delikt bzgl. Bildung des tatbestandsmäßigen Mittels zur Begehung anderer insbesondere schwerer wiegender Delikte hinsichtlich Tateinheit (hier: gefährliche Körperverletzung)

  • datenbank.nwb.de

    Revision des Nebenklägers in Strafsachen: Revisionsbegründung durch Bezugnahme auf Schriftsätze oder Aktenbestandteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 52, 223, 239, 240 StGB
    Verhältnis zwischen Freiheitsberaubung und (versuchter) Nötigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 153
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 768/94

    Tatbestandsmerkmal des "Quälens" bei der Misshandlung von Schutzbefohlenen; …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Da es zudem beim Nötigungsversuch blieb und die Freiheitsberaubung gegenüber der versuchten Nötigung das deutlich schwerer wiegende Delikt darstellt, wird der Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs, der das gesamte tatbestandsmäßig erfasste Unrecht einer Tat zum Ausdruck bringen soll (vgl. etwa BGH, Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 768/94, BGHSt 41, 113, 116), hier nur durch die Annahme von Tateinheit hinreichend Rechnung getragen.
  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 414/02

    Versuchte Freiheitsberaubung (unmittelbares Ansetzen; kurze Dauer der …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.;… Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2;… vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.;… Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2;… vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 26.07.1988 - 1 StR 379/88

    Freiheitsberaubung in Tateinheit begangen mit Vergewaltigung und Entführung gegen …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.; Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2;… vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 08.06.1995 - 4 StR 262/95

    Vergewaltigung - Strafverschärfungsgrund - Strafverschärfung - Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Zwar kommt § 239 Abs. 1 StGB als das allgemeine Delikt nicht zur Anwendung, wenn die Freiheitsberaubung nur das tatbestandsmäßige Mittel zur Begehung anderer, insbesondere schwerer wiegender Delikte bildet (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62, BGHSt 18, 26, 27 f.;… Beschlüsse vom 26. Juli 1988 - 1 StR 379/88, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Konkurrenzen 2; vom 8. Juni 1995 - 4 StR 262/95, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 11; vom 21. Januar 2003 - 4 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 168).
  • BGH, 19.06.1991 - 3 StR 172/91

    Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Entführung gegen den Willen des …

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 3 StR 426/17
    Anders verhält es sich aber, wenn die Freiheitsberaubung über das hinausgeht, was zur Verwirklichung der anderen Delikte gehört und insoweit einen selbständigen Unrechtsgehalt erlangt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Juni 1991 - 3 StR 172/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8).
  • BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …

    Da der zur Beurteilung der Zulässigkeit erforderliche Sachverhalt eigenständig vorzutragen und eine Bezugnahme auf Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile nicht ausreichend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 426/17, NStZ-RR 2018, 153), genügt den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erst recht kein Verweis auf Tatsachenvortrag in gänzlich anderen Verfahren (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Juli 2024 - 5 StR 202/24, Rn. 4).
  • OLG München, 12.02.2020 - 2 Ws 138/20

    Voraussetzungen einer Besetzungsrüge

    Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligten genügen diesen Anforderungen nicht (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 344, Rn 21;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, § 344, Rn 114, 117;… KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, § 344, Rn 39; BGH BeckRS 2014, 23581; BGH NStZ-RR 2018, 153; BGH NStZ 2007, 166).
  • OLG München, 10.03.2020 - 2 Ws 283/20

    Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge gemäß § 33a StPO

    MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, § 344, Rn 114, 117; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, § 344, Rn 39; BGH BeckRS 2014, 23581; BGH NStZ-RR 2018, 153; BGH NStZ 2007, 166).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des …

    Rn. 9 a) Will ein Angeklagter die Verletzung von Verfahrensrecht rügen, muss er die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen - ohne Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze - so vortragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Rechtsmittelbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (std. Rspr., vgl. nur BGH StraFo 2019, 243; NStZ-RR 2018, 153; 2007, 166; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, juris und 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - beide juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 344 Rdn 21; § 345 Rdn. 14; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 344 Rdn.114, 117).
  • BGH, 05.12.2024 - 2 StR 300/24

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung; Strafzumessung: Mitteilung der einbezogenen …

    Dieser Rechtsfehler führt jedoch nicht zur Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe, weil trotz des Darstellungsmangels auszuschließen ist, dass die Strafkammer angesichts der von ihr verhängten Einzelstrafen von zehn Jahren, sieben Jahren und neun Monaten, sieben Jahren und drei Monaten, neun Jahren, acht Jahren und sechs Monaten und acht Jahren eine den Angeklagten beschwerende unzulässige Gesamtstrafenbildung vorgenommen hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 2 StR 579/05, Rn. 6; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 426/17, Rn. 9).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des …

    a) Will ein Angeklagter die Verletzung von Verfahrensrecht rügen, muss er die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen - ohne Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze - so vortragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Rechtsmittelbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (std. Rspr., vgl. nur BGH StraFo 2019, 243; NStZ-RR 2018, 153; 2007, 166; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, juris und 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - beide juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 64. Aufl., § 344 Rdn 21; § 345 Rdn. 14; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 344 Rdn.114, 117).
  • BGH, 30.07.2024 - 5 StR 202/24

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (kein Verweis auf Tatsachenvortrag in anderen …

    Da der zur Beurteilung der Zulässigkeit erforderliche Sachverhalt eigenständig vorzutragen und eine Bezugnahme auf Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile nicht ausreichend ist (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 3 StR 426/17, NStZ-RR 2018, 153), genügt den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erst recht kein Verweis auf Tatsachenvortrag in gänzlich anderen Verfahren.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2022 - 2 Ws 181/22

    Unzulässigkeit der Erhebung eines Besetzungseinwands Nachschieben von Tatsachen …

    Eine Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter reicht nicht (vgl. BGH NStZ 2007, 166; NStZ-RR 2018, 153;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 345 Rdn. 14).
  • KG, 02.08.2022 - 3 Ws (B) 196/22

    Rechtsmittel gegen Bußgeldurteil bei Verweigerung eines Mund-Nasen-Schutzes in …

    Ohne dass es hierauf noch ankäme, erlaubt sich der Senat den Hinweis, dass Verweise auf Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze den strengen Darstellungserfordernissen der Rechtsbeschwerde nicht genügen (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 153; NStZ 2007, 166; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 - [juris];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 344 Rn. 21;… § 345 Rn. 14;… MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn. 114, 117), weshalb ihr Inhalt als nicht geschrieben zu behandeln ist.
  • KG, 05.01.2021 - 3 Ws (B) 330/20

    Zulässigkeit einer Bezugnahme auf Anlagen in Rechtsbeschwerdebegründung

    Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze, genügen diesen Anforderungen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 153; NStZ 2007, 166;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 63. Aufl., § 344 Rn 21;… § 345 Rn. 14; MüKo-StPO/Knauer/Kudlich, § 344 Rn 114, 117).
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