Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 76 GVG; § 203 StPO; § 206a Abs. 1 StPO
Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung); teilweise Einstellung des Verfahrens - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 206a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 39; ; StGB § 54
- Wolters Kluwer
Drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen als gesetzlich vorgesehene Besetzung der Strafkammer für die Eröffnung eines Hauptverfahrens und die Zulassung einer Anklage; Verfahrenseinstellung und Aufhebung des Urteils als Folge einer unwirksamen Eröffnung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen als gesetzlich vorgesehene Besetzung der Strafkammer für die Eröffnung eines Hauptverfahrens und die Zulassung einer Anklage; Verfahrenseinstellung und Aufhebung des Urteils als Folge einer unwirksamen Eröffnung des ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …
Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08
Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.). - BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07
Eröffnungsbeschluss (gesetzlicher Richter; Kammerbesetzung außerhalb der …
Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08
Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.). - BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08
Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche …
Auszug aus BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08
Die Strafkammer hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser Anklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen entschieden (BGHSt 50, 267, 269; BGH StV 2007, 562; BGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 4 StR 251/08 - m.w.N.).
- OLG Stuttgart, 01.07.2021 - 1 Rv 13 Ss 421/21
Strafklageverbrauch bei Trunkenheitsfahrt mit anschließender Tätlichkeit
Rn. 35 Nach vorzugswürdiger Ansicht hat das Revisionsgericht auch bei irrigem Übersehen eines Verfahrenshindernisses in der Instanz nach §§ 349 Abs. 4, 354 Abs. 1, 206a StPO vorzugehen (so BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 StR 458/20 -, abgerufen über das Internetangebot des BGH juris.bundesgerichtshof.de; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 497/08 -, juris und beck-online; BGH, Beschluss vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 -, juris und beck-online). - BGH, 30.09.2020 - 5 StR 373/20
Verfahrenshindernis aufgrund der fehlenden Mitwirkung eines zur Entscheidung …
Dieses von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis muss insoweit zur Einstellung des Verfahrens führen (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2006 - 1 StR 504/05‚ NStZ-RR 2006, 146; und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 497/08; BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14‚ NJW 2015, 2515; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19).'.
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