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| BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26 |
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§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § ... 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 53 Abs. 1 StGB, § 52 Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 4 KCanG, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 410 Abs. 3 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1b Satz 1, §§ 460, 462 StPO
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Abänderung des Urteils des LG im Schuldspruch sowie Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe im Ausspruch auf Revision des Angeklagten; Feststellung der Schuld des Angeklagte bezüglich des Handeltreibens mit Cannabis statt des Anbaus von Cannabispflanzen; Aufhebung der ...
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Abänderung des Urteils des LG im Schuldspruch sowie Aufhebung der Gesamtfreiheitsstrafe im Ausspruch auf Revision des Angeklagten; Feststellung der Schuld des Angeklagte bezüglich des Handeltreibens mit Cannabis statt des Anbaus von Cannabispflanzen; Aufhebung der ...
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Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 29.08.2025 - 21 KLs 6/25
- BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 05.02.2026 - 3 StR 376/25
Änderung des Schuldspruchs auf Reivison der StA aufgrund falscher …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17, juris Rn. 10 mwN; Urteile vom 5. Februar 2026 - 3 StR 376/25, juris Rn. 14;… vom 17. November 2025 - 5 StR 184/25, juris Rn. 14;… kritisch dazu Patzak/Fabricius/Patzak, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 488).Somit ist nicht entscheidend, dass die strafbaren Handlungen von denselben Hinterleuten ausgingen und ihre Ursache in dem identischen Motiv des Angeklagten hatten, bestehende Schulden zu tilgen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 2026 - 3 StR 376/25, juris Rn. 20).
- BGH, 27.11.2024 - 3 StR 25/24
Handeltreiben mit Cannabis schon durch Inbesitznahme von Cannabissetzlingen
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Inwieweit darin bereits ein Akt des Handeltreibens oder eine bloße Vorbereitungshandlung läge, bedarf daher keiner Erörterung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. November 2024 - 3 StR 25/24, NStZ 2025, 375 Rn. 14 f. mwN). - BGH, 13.06.2023 - 3 StR 120/23
Waffendelikte (Konkurrenzen; Urteilstenor)
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist die Kennzeichnung als "vorsätzlich" entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 120/23, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 5 Rn. 17;… vom 19. November 2025 - 2 StR 127/25, juris Rn. 9).
- BGH, 17.09.2019 - 3 StR 341/19
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der nachträglichen …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Bei der Strafbemessung werden der Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7) und das Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu berücksichtigen sein. - BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (geringe Menge: Art …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Grundsätzlich ist eine solche Feststellung erforderlich, weil das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters maßgeblich durch die Wirkstoffkonzentration und die Wirkstoffmenge bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2023 - 4 StR 125/23, StV 2024, 223 Rn. 24 mwN). - BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls: …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Rn. 19 Für die Zäsurwirkung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB ist bei einer Entscheidung im Strafbefehlsverfahren der Zeitpunkt des Erlasses des Strafbefehls maßgeblich, sofern gegen diesen kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3 StPO; s. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 1 StR 535/19, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 2 Zäsurwirkung 4 Rn. 15 mwN). - BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Rn. 17 Im Übrigen ist es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht ein ausgebliebenes Inverkehrbringen in den Urteilsgründen nicht als Milderungsgrund aufgeführt hat (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 5. September 2023 - 3 StR 217/23, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 49 Rn. 15), da nicht die gesamte Handelsmenge, sondern lediglich ein geringer Anteil davon sichergestellt worden ist. - BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21
Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Stehen die tatgegenständlichen Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung, ist die Wirkstoffmenge oder der Wirkstoffgehalt gegebenenfalls durch eine zahlenmäßige Schätzung unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes festzustellen (BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46). - BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Rn. 7 1. Der Anbau der Cannabispflanzen zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KCanG) stellt einen unselbständigen Teilakt des Handeltreibens mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) dar und geht darin im Wege der Bewertungseinheit auf (s. etwa BGH…, Beschluss vom 30. April 2025 - 1 StR 519/24, juris Rn. 2 mwN; zur Eigennützigkeit bei einer erstrebten Schuldentilgung vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 4 StR 411/20, NStZ-RR 2021, 141). - BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit; …
Auszug aus BGH, 11.06.2026 - 3 StR 50/26
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17, juris Rn. 10 mwN;… Urteile vom 5. Februar 2026 - 3 StR 376/25, juris Rn. 14;… vom 17. November 2025 - 5 StR 184/25, juris Rn. 14;… kritisch dazu Patzak/Fabricius/Patzak, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 488). - BGH, 19.11.2025 - 2 StR 127/25
Verfahrensrüge der Mitwirkung eines wegen der Besorgnis der Befangenheit …
- BGH, 17.11.2025 - 5 StR 184/25
Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Bewertungseinheit; Tateinheit; …
- BGH, 30.04.2025 - 1 StR 519/24
Unerlaubter Anbau von Cannabispflanzen (Konkurrenzverhältnis zum unerlaubten …
- BGH, 11.10.2022 - 5 StR 210/22
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Teilidentität der …
- BGH, 06.08.2026 - 3 StR 273/26
Nachprüfung der Gesamtstrafenbildung bzgl. Verbots der reformatio in peius
Was letzteren angeht, ist der Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (5. Februar 2026) maßgeblich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. September 2019 - 3 StR 341/19, NStZ-RR 2020, 7; Urteil vom 11. Juni 2026 - 3 StR 50/26, juris Rn. 20). - BGH, 12.08.2026 - 4 StR 170/26
Verfahrensbeschränkung mit hierdurch bedingter Schuldspruchänderung u.a. wegen …
Rn. 7 3. Bei der vorgenommenen Schuldspruchänderung hat der Senat außerdem berücksichtigt, dass die Gewerbsmäßigkeit im Fall des § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein in den Urteilstenor aufzunehmendes Qualifikationsmerkmal darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 2 StR 431/06, NStZ-RR 2007, 111) und hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Kennzeichnung als "vorsätzlich" entbehrlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2026 - 3 StR 50/26 Rn. 7;… Beschluss vom 23. Oktober 2024 - 4 StR 488/23 Rn. 6).
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