Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB
Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der genauen Wertermittlung; Überzeugung von der Richtigkeit der Schätzung; kein Widerspruch zu Ergebnissen der Beweisaufnahme; Zweifelssatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung des Wertes von Taterträgen: Schätzung des Wertes des Erlangten aus Drogenhandel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73a StGB, § 73b StGB, § 73c S 1 StGB, § 73d Abs 2 StGB
Einziehung des Wertes von Taterträgen: Schätzung des Wertes des Erlangten aus Drogenhandel - IWW
- Wolters Kluwer
Änderung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
Änderung des Ausspruchs über die Einziehung des Wertes von Taterträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
- BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
- BGH, 23.02.2019 - 3 StR 4501/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 142
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.04.1989 - 4 StR 73/89
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Schätzung …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328;… LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5;… S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).Dabei ist für die Ermittlung der Tatsachengrundlagen der Schätzung - nicht dagegen für die Schätzung selbst - der Zweifelssatz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN;… SSWStGB/Claus, 4. Aufl., § 40 Rn. 16;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 40 Rn. 121 jeweils mwN).
- BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, NStZ-RR 2015, 335, 336 für § 40 Abs. 3 StGB). - BGH, 27.06.2001 - 5 StR 181/01
Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB kommt nur in Betracht, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (vgl. BGH…, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 73/89, juris Rn. 5 f. mwN; Beschluss vom 27. Juni 2001 - 5 StR 181/01, NStZ-RR 2001, 327, 328;… LK/Schmidt, StGB, 12. Aufl., § 73b Rn. 5;… S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 40 Rn. 20;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9).
- LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19
Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren
Eine Schätzung nach dieser Vorschrift ist zulässig, wenn die genauen Werte nicht ermittelt werden können oder dies einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27.06.2001 - 5 StR 181/01, juris Rn. 6; vom 23.01.2019 - 3 StR 501/18, juris Rn. 6;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73d Rn. 9). - BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Insbesondere hat das Oberlandesgericht die Höhe des als Tatlohn Erlangten durch Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB auf in den Urteilsgründen mitgeteilter hinreichender Tatsachengrundlage beanstandungsfrei bestimmt (…vgl. zu den diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23, juris Rn. 14; vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142). - BGH, 30.07.2026 - 4 StR 391/25
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidungen bei Verurteilung zum bandenmäßigen …
Rn. 25 d) Das neue Tatgericht wird dabei zugleich sorgsamer als bislang geschehen zu beachten haben, dass Umfang und Wert des Erlangten gemäß § 73d Abs. 2 StGB geschätzt werden können, wenn die Werte, die für §§ 73 bis 73d StGB maßgebend sind, nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden können oder ihre Ermittlung einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit oder Kosten erfordert (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 Rn. 6 mwN).
- BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22
Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den …
Die Urteilsgründe lassen insoweit - im Gegensatz zu der weitergehenden Einziehung allein gegen den Angeklagten M. G. - auch eine von der Strafkammer nach § 73d Abs. 2 StGB vorgenommene Schätzung und deren Grundlagen nicht erkennen (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 Rn. 6 mwN). - OLG Bremen, 12.09.2025 - 1 ORs 14/25
Unerlaubtes Glücksspiel; Einziehung; Bruttoprinzip
Das Landgericht hat diese Beträge nach § 73d Abs. 2 StGB geschätzt und hierzu auf einer im Urteil angegebenen hinreichend sicheren Schätzungsgrundlage entschieden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 3 StR 501/18, juris Rn. 6, NStZ-RR 2019, 142 m.w.N.). - BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; …
Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN). - BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Offenlassen der Rechtsgrundlage der …
c) Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die Kammer unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) Umfang und Wert der für eine Einziehung nach § 73c Satz 1 StGB maßgeblichen Verkaufserlöse mit Blick auf die festgestellten Einkaufspreise, die jeweiligen Handelsmengen und den Gesamtumsatz nach § 73d Abs. 2 StGB schätzen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, juris Rn. 6). - BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23
Beweiswürdigung zu Voraussetzungen der Einziehung bei festgestelltem Erwerb und …
Eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Täter überhaupt etwas aus der Tat erlangt hat; die Frage, ob er etwas erlangt hat, ist nicht der Schätzung zugänglich (…vgl. MüKoStGB/Joecks/Meißner, 4. Aufl., § 73d Rn. 20;… Schönke/Schröder/Eser/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 73d Rn. 8; vgl. zur Schätzung von Erlösen aus Drogengeschäften auch BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142). - BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger …
Den Urteilsgründen müssen jedoch die Schätzungsgrundlagen nachvollziehbar zu entnehmen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142;… vom 23. Januar 2020 - 3 StR 26/19 Rn. 16, jeweils mwN). - BGH, 22.04.2025 - 5 StR 755/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen Waffendelikten
Die Grundlagen, auf die sich eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB stützt, müssen jedoch festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN; vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23). - BGH, 25.01.2023 - 6 StR 519/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Bestimmung des der Einziehung …
- BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten; …
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