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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7240
BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07 (1) (https://dejure.org/2007,7240)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2007 - 3 StR 75/07 (1) (https://dejure.org/2007,7240)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2007 - 3 StR 75/07 (1) (https://dejure.org/2007,7240)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 46 Abs. 2 StGB; § 261 StPO; § 24 StPO; § 354 Abs. 2 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung (Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft); Inbegriff der Hauptverhandlung (Befangenheit); Zurückverweisung an ein anderes Landgericht

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung mangels ausreichender Berücksichtigung der Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Unvoreingenommene Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme wegen einer Absprache über das Verfahrensergebnis; Rechtfertigung eines Eingriffs des Revisionsgerichts in die tatrichterliche Beweiswürdigung; Berücksichtigung von Untersuchungshaft allein als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Anlass zur Erörterung im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 101
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Rn. 7 Eine Verletzung von § 261 StPO in der Form, dass sich das Landgericht dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem Anklagevorwurf verschlossen und sein Urteil deshalb nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft oder dass es sich gar verbotenerweise (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50) mit dem Angeklagten über den Schuldspruch verständigt hätte, ist damit nicht dargetan.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Rn. 9 b) Soweit die Beschwerdeführerin den Freispruch sachlichrechtlich beanstandet, zeigt sie ebenfalls keinen Rechtsfehler auf, der den Eingriff des Revisionsgerichts in die tatrichterliche Beweiswürdigung ermöglichen würde (vgl. BGH NJW 2005, 2322).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Rn. 7 Eine Verletzung von § 261 StPO in der Form, dass sich das Landgericht dem Ergebnis der Beweisaufnahme zu dem Anklagevorwurf verschlossen und sein Urteil deshalb nicht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft oder dass es sich gar verbotenerweise (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50) mit dem Angeklagten über den Schuldspruch verständigt hätte, ist damit nicht dargetan.
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Zudem sind mit der formelhaften Wendung, der Angeklagte sei von der Untersuchungshaft "ersichtlich beeindruckt", nicht ausreichend solche besonderen Umstände dargetan, bei deren Vorliegen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Untersuchungshaft allein noch als strafmildernder Umstand berücksichtigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2006, 620 m. w. N.).
  • BGH, 19.08.2004 - 3 StR 380/03

    Verständigung; Absprache; Deal; Öffentlichkeit des Verfahrens (Absprachen …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Rn. 13 1. Die Rüge, das Landgericht habe die Vorschriften über die Öffentlichkeit (§ 169 Satz 1 GVG, § 338 Nr. 6 StPO) dadurch verletzt, dass es eine Verständigung zwischen dem Gericht und dem Angeklagten in der Hauptverhandlung nicht offen gelegt und protokolliert habe, hat keinen Erfolg (vgl. BGHSt 49, 255).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Es hat dabei die Prüfung unterlassen, ob der Angeklagte sich daneben nicht auch wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 2006, 454).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze; …

    Auszug aus BGH, 19.04.2007 - 3 StR 75/07
    Rn. 8 Hätte die Äußerung des Vorsitzenden den Eindruck erweckt, dass die Strafkammer nicht mehr bereit gewesen wäre, über diesen Tatvorwurf unvoreingenommen zu verhandeln und zu entscheiden, hätte die Beschwerdeführerin dies zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können und, so dies aus ihrer Sicht erforderlich war, zur Sicherung einer unbefangenen Beweiswürdigung einen solchen Antrag auch stellen müssen (vgl. Senat, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04).
  • BGH, 22.04.2008 - 3 StR 52/08

    Rechtsfolgenentscheidung (tatsächliche Grundlage; aufgehobene Feststellungen …

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Fall der Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Fall 21 der Urteilsgründe) sowie im gesamten Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht Hildesheim zurückverwiesen (Urteil vom 19. April 2007 - 3 StR 75/07 -).
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