Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 203 VVG, § 307 BGB
Zur materiellen Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung in einem Beitragsentlastungstarif für das Alter in der privaten Krankenversicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 203 VVG ; § 307 BGB
Zur materiellen Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung in einem Beitragsentlastungstarif für das Alter in der privaten Krankenversicherung - rechtsportal.de
§ 203 VVG ; § 307 BGB
Zur materiellen Unwirksamkeit einer Beitragserhöhung in einem Beitragsentlastungstarif für das Alter in der privaten Krankenversicherung
Verfahrensgang
- LG Hanau, 04.05.2021 - 9 O 1318/20
- OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Bei der Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO macht die Vorgreiflichkeit das sonst für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (BGH…, Urteil vom 23. April 2013 - II ZR 74/12, BGHZ 197, 162 Rn. 29; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75).Zwar kann eine unwirksame Beitragserhöhung durch eine weitere Beitragsanpassung im selben Tarif überholt werden, weil bei der Beitragsfestsetzung nicht nur die Festsetzung eines Erhöhungsbetrags, sondern eine vollständige Neufestsetzung für den kalkulierten Zeitraum stattfindet (BGH, Urteil vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19, Rn. 55 f., zitiert nach juris).
Dies erfordert aber die Wirksamkeit der nachfolgenden Beitragserhöhung, welche hier nicht gegeben ist (siehe unten cc)) (zur Frage der Wirksamkeit der nachfolgenden Beitragserhöhung vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75 Rz. 56 a. E. zur Frage des Feststellungsinteresses).
Auch ohne die Angabe des auslösenden Faktors kann der Versicherungsnehmer der Begründung zweifelsfrei entnehmen, dass weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers Grund für die Beitragserhöhung war, sondern dass diese vielmehr durch eine bestimmte Veränderung der Umstände aufgrund gesetzlicher Regelungen veranlasst wurde (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 16.12.2020, Az. IV ZR 294/19, Rn. 34 ff., zitiert nach juris).
Der Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen ist auf die Zeit vor Eintritt der Verzinsungspflicht für die Hauptforderung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75 Rz. 57).
- BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20
Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
aa) Ein etwaiger Anspruch auf Rückzahlung ist mit der jeweiligen monatlichen Beitragszahlung i.S. von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, da sich erst infolge der Zahlung einer zu Unrecht erhöhten Prämie ein Bereicherungsanspruch ergeben und fällig werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20 -, juris Rz. 40).Bei einer Prämienanpassung nach § 203 Abs. 2 VVG wird erst durch die Mitteilung einer den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG genügenden Begründung die für die Wirksamkeit der Neufestsetzung der Prämie angeordnete Frist in Lauf gesetzt (BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20 -, juris Rz. 18).
Mit den " hierfür maßgeblichen Gründe " gemäß § 203 Abs. 5 VVG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20 -, juris Rz. 27) die Veränderung einer gemäß § 203 Abs. 2 maßgeblichen Rechnungsgrundlage gemeint, die den in § 155 Abs. 3 und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Schwellenwert überschreitet und zwar betroffen auf den konkreten Tarif.
- BGH, 09.02.2022 - IV ZR 337/20
Private Krankenversicherung: Wirksamkeit der Beitragserhöhung; Beschränkung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Zu den mitzuteilenden maßgeblichen Gründen für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG gehört die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat (BGH, Urteil vom 09. Februar 2022 - IV ZR 337/20 -, juris Rz. 27).Der Versicherungsnehmer muss hieraus nicht den Schluss ziehen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Prämienerhöhung im konkreten Fall eingetreten sind (vgl. ausdrücklich zu Mitteilungsschreiben der Beklagten: BGH, Urteil vom 09. Februar 2022 - IV ZR 337/20 -, juris).
Der Versicherungsnehmer muss daraus auch hier nicht den Schluss ziehen, dass die beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen einer Prämienerhöhung in diesem Fall eingetreten sind (vgl. ausdrücklich zu streitgegenständlichen Mitteilungsschreiben der Beklagten: BGH, Urteil vom 09. Februar 2022 - IV ZR 337/20 -, juris Rz. 30.).
- OLG Celle, 13.01.2022 - 8 U 134/21
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Im Übrigen kann dahingestellt bleiben, ob die Beitragserhöhungsschreiben zu den Tarifen BEAEP/100 zum 1. Januar 2019 und BEAEP/110,0 zum 1. Januar 2020 an den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG zu messen sind (so im Ergebnis OLG Celle, Urteil vom 13. Januar 2022 - 8 U 134/21 -, juris Rz. 122).Die Formulierung in Ziffer 4 der BEAEP-Bedingungen ist dem Wortlaut nach sachlich bereits unzutreffend, weil die "Einführung" einer neuen Sterbetafel nicht durch § 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Pflegeversicherung erfolgen könnte (vgl. Prof. Dr. Voit, Anmerkung zu OLG Celle, Urt. v. 13. Januar 2022, r+s 2022, 215 f.).
Zwar könnte diese entgegen ihres Wortlautes auch dahingehend ausgelegt werden, dass eine Beitragsanpassung im BEAEP-Tarif lediglich dann erfolgen soll, wenn die "Voraussetzungen des § 8b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Pflegeversicherung erfüllt sind" (zu dieser Auslegungsvariante vgl. Prof. Dr. Voit, Anmerkung zu OLG Celle, Urt. v. 13. Januar 2022, r+s 2022, 215 f.).
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Für eine Zwischenfeststellungsklage ist daher grundsätzlich kein Raum, wenn mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt werden (vgl. BGH, Urt. v. 7.3. 2013 - VII ZR 223/11 zitiert nach BeckOnline - Rz. 18).Eine Zwischenfeststellungsklage ist insgesamt zulässig, wenn mit dem Leistungsantrag - wie hier - mehrere selbstständige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, über die grundsätzlich im Wege des Teilurteils entschieden werden könnte, verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis überhaupt ergeben können (vgl. BGH, Urt. v. 7.3. 2013 - VII ZR 223/11 zitiert nach BeckOnline - Rz. 18; zum gegenwärtigen Rechtsverhältnis auch bei zwischenzeitlicher Heilung von Begründungsmängeln vgl. BGH…, Urteil vom 21. Juli 2021 - IV ZR 191/20 -, juris Rz. 20 f. unter Hinweis auf die ausführlichere Begründung in BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 36/20 -, juris).
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19
Haftungsprozess gegen den Straßenfrachtführer: Entschädigungsberechtigter; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Ist dieser nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus Sicht der typischerweise an Geschäften der in Rede stehenden Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19 -, BGHZ 226, 262-285 Rz. 30).Diese Auslegung entfernt sich jedoch so weit von dem in erster Linie entscheidenden Wortlaut von Ziffer 4 der BEAEP-Bedingungen, dass es sich bei ihr jedenfalls nicht um die zweifelsfrei allein zutreffende Auslegungsmöglichkeit handelt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2020 - I ZR 119/19 -, BGHZ 226, 262-285 Rz. 36).
- BGH, 10.03.2021 - IV ZR 353/19
Private Krankenversicherung: Rechtsfolgen unwirksamer Prämienerhöhung späterer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Der Streitwert für den Antrag zu 1) bestimmt sich aus der Summe der monatlichen Erhöhungsbeträge aus den noch angegriffenen Beitragsanpassungen in den Tarifen KG 2, BEAEP/110,0 und KHT 2/50,00 hochgerechnet auf 3, 5 Jahre, ohne Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 353/19 -, juris Rz. 37) (also: EUR 16.46 * 42 = 691, 32 EUR).Von dem für die Feststellung der künftigen Nichtleistungspflicht gemäß § 9 S. 1 ZPO analog zugrunde zu legenden Zeitraum von 3, 5 Jahren ab Anhängigkeit des Feststellungsantrags am 17. November wirken in den genannten Fällen alle 42 Monate streitwerterhöhend, da sie vom Zahlungsantrag bis zum 1. Mai 2020 nicht erfasst sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2021 - IV ZR 353/19 -, juris Rz. 37).
- BGH, 20.10.2021 - IV ZR 148/20
Private Krankenversicherung: Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, ist aber nicht gemäß § 203 Abs. 2 VVG zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 148/20 -, juris Rz. 30 a. E.).Die Überprüfung der Prämie insgesamt wird ausgelöst, sobald der Schwellenwert überschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 148/20 -, juris Rz. 29 f.).
- LG Hanau, 04.05.2021 - 9 O 1318/20
Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das am 4. Mai 2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau, Az. 9 O 1318/20, zum Teil abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hanau, Az. 9 O 1318/20, die Beklagte zu verurteilen:.
- BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20
Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 3 U 142/21
Eine Zwischenfeststellungsklage ist insgesamt zulässig, wenn mit dem Leistungsantrag - wie hier - mehrere selbstständige Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, über die grundsätzlich im Wege des Teilurteils entschieden werden könnte, verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus dem streitigen Rechtsverhältnis überhaupt ergeben können (…vgl. BGH, Urt. v. 7.3. 2013 - VII ZR 223/11 zitiert nach BeckOnline - Rz. 18; zum gegenwärtigen Rechtsverhältnis auch bei zwischenzeitlicher Heilung von Begründungsmängeln vgl. BGH…, Urteil vom 21. Juli 2021 - IV ZR 191/20 -, juris Rz. 20 f. unter Hinweis auf die ausführlichere Begründung in BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 36/20 -, juris). - BGH, 21.07.2021 - IV ZR 191/20
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13
Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …
- BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12
Lizenzentzug eines Berufsboxers
- OLG Köln, 20.07.2012 - 20 U 149/11
Eine für den VN günstige Entwicklung der Prämien ermöglicht dem Versicherer …
- OLG Stuttgart, 04.11.2021 - 7 U 204/21
Private Kranken- und Pflegeversicherung: Verjährung eines …
- OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 304/21
Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung auf Grund des Zweiten …
Im Ergebnis - wenn auch mit unterschiedlicher Begründung - haben auch andere Oberlandesgerichte erkannt, dass auf eine Bestimmung wie Ziffer 4 der Besonderen Bedingungen eine Beitragserhöhung nicht wirksam gestützt werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.06.2022 - 3 U 142/21, juris Rn. 185ff.; OLG Celle…, Urteil vom 13.01.2022 - 8 U 134/21, juris Rn. 98ff.; vgl. auch Boetius, r + s 2022, 248, 251ff.). - KG, 28.11.2023 - 6 U 52/22
Private Kranken- und Pflegeversicherung: Wirksamkeit der formularmäßigen …
1 "Besondere Bedingungen" eines Beitragsentlastungstarifs, die eine Beitragsanpassung in diesem Tarif vorsehen, wenn "auf Grundlage des § 8b Teil 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Pflegepflichtversicherung eine neue Sterbetafel eingeführt" wird, verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Anschluss an OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Juni 2022 - 3 U 142/21).Rn. 75 Der Senat geht mit dem OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Juni 2022, 3 U 142/21, davon aus, dass die in Nr. 4 BB gewählte Formulierung sowie die Weiterverweisung in vertragsfremde Versicherungsbedingungen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstößt.
- LG Erfurt, 01.08.2024 - 8 O 1104/21
Private Krankenversicherung: Anforderungen an die Mitteilung der maßgeblichen …
Da die Mitteilungspflicht nicht den Zweck hat, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen, ist ein Hinweis des Versicherers darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, nicht zur Information des Versicherungsnehmers erforderlich (BGH…, Urteil vom 20. Juli 2022 - IV ZR 295/20, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 148/20, juris Rn. 30; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Juni 2022 - 3 U 142/21, juris Rn. 176). - OLG Jena, 30.06.2023 - 4 U 1415/21
Wirksamkeit einer PKV-Prämienerhöhung sowie Verteilung der Darlegungs- und …
Rn. 76 - Auch ein Hinweis darauf, in welche Richtung sich die maßgebliche Rechnungsgrundlage verändert hat, ist nicht erforderlich (BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2021 - IV ZR 148/20 -, Rn. 30, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Juni 2022 - 3 U 142/21 -, Rn. 176, juris). - OLG Brandenburg, 30.04.2024 - 11 U 243/23
Darlegen der maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung durch Information; …
Aus dem Nachtragsversicherungsschein vom November 2017 ergibt sich schließlich, dass die konkrete - die Klägerin betreffende Beitragserhöhung - von der Anpassung betroffen war, soweit er den "Monatsbeitrag bisher" und "Monatsbeitrag neu" in jedem Tarif aufführt (…st. Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urt. v. 16.06.2023 - 11 U 327/22; s.a OLG Frankfurt, Urt. v. 02.06.2022 - 3 U 142/21, Rn. 166 ff.;… s.a. OLG Köln, Urt.v. 28.01.2020 - 9 U 138/19, Rn. 120 ff.;… OLG Dresden, Urt. v. 24.05.2022 - 4 U 2677/21, Rn. 33 ff.; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 8 SGB 7
Abgrenzung der Arbeitnehmerähnlichkeit von der Unternehmerähnlichkeit bei der Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall - Wie-Beschäftigung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 2 S 1 SGB VII
Wie-Beschäftigung, Abgrenzung Unternehmerähnlichkeit/Arbeitnehmerähnlichkeit, besondere Sachkunde für die ausgeübte Tätigkeit, Mitbringen eigenen Werkzeugs, Leitungsfunktion, Werkvertragsähnlichkeit, Vergütungsvereinbarung, Sonderbeziehung aus enger Freundschaft
- rechtsportal.de
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls eines beim Aufstellen eines Baugerüstes erfolgten Unfallereignisses
- rechtsportal.de
Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls eines beim Aufstellen eines Baugerüstes erfolgten Unfallereignisses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall in der Freizeit?
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 28.05.2021 - S 12 U 57/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (28)
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Rn. 62 Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (…BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, …und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).Dahinstehen kann, ob eine Wie-Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII voraussetzt, dass die Verrichtung typisierend betrachtet üblicherweise von abhängig Beschäftigten erbracht wird und es insofern für die ausgeübte Tätigkeit einen Arbeitsmarkt gibt (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 31. August 2012 - L 8 U 4142/10 -, Rn. 37; Hessisches LSG…, Urteil vom 12. April 2016 - L 3 U 171/13 -, Rn. 33; jeweils zitiert nach Juris).
Rn. 63 Das Gesamtbild der Tätigkeit muss aber in einem größeren zeitlichen Zusammenhang eine beschäftigungsähnliche Tätigkeit ergeben (…siehe BSG, Urteile vom 13. August 2002 - B 2 U 33/01 R -, Rn. 24, und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 24, jeweils zitiert nach Juris).
Abzugrenzen von der Wie-Beschäftigung, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, ist die nicht gesetzlich unfallversicherte unternehmerähnliche Tätigkeit (…vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 15 ff., und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach Juris).
Rn. 64 Je mehr Gesichtspunkte der bestimmenden tatsächlichen Verhältnisse für die Arbeitnehmerähnlichkeit sprechen, umso eher ist demnach eine Wie-Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII zu bejahen (BSG, Urteile vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 24, …und vom 19. Juni 2018 - B 2 U 32/17 R -, Rn. 23, jeweils nach Juris).
Auch ist unerheblich, ob die in Betracht kommenden Personen von dem Unternehmen üblicherweise beschäftigt werden, sondern es genügt, dass sie nach Art der Tätigkeit beschäftigt werden könnten (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 25, Juris, m. w. N.).
Für eine Unternehmerähnlichkeit ist hingegen kein Geschäftsbetrieb oder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit erforderlich (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26, Juris).
Dasselbe gilt, wenn der Verletzte die Ausführung des von ihm Übernommenen im Wesentlichen frei planerisch gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26; Bayerisches LSG…, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 32, jeweils zitiert nach Juris).
- BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91
Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Rn. 62 Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (…BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22…, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).Um einen Auftrag mit Werksvertragscharakter handelt es sich dann, wenn Gegenstand des Vertrages nicht die Überlassung der eigenen Arbeitskraft, sondern - wie hier - die eigenverantwortliche Herstellung eines Werkes oder die Erledigung eines konkreten Auftrages ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 19; Bayerisches LSG…, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 45, jeweils in Juris).
- LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 311/18
Keine Wie-Beschäftigung bei unternehmerähnlicher Tätigkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Dasselbe gilt, wenn der Verletzte die Ausführung des von ihm Übernommenen im Wesentlichen frei planerisch gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen konnte (BSG…, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 32, jeweils zitiert nach Juris).Um einen Auftrag mit Werksvertragscharakter handelt es sich dann, wenn Gegenstand des Vertrages nicht die Überlassung der eigenen Arbeitskraft, sondern - wie hier - die eigenverantwortliche Herstellung eines Werkes oder die Erledigung eines konkreten Auftrages ist (vgl. BSG…, Urteil vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 19; Bayerisches LSG, Urteil vom 24. September 2020 - L 17 U 311/18 -, Rn. 45, jeweils in Juris).
- LSG Thüringen, 05.09.2019 - L 1 U 165/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Trotz Zusammenarbeit mit anderen kann eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit allerdings zu verneinen sein, wenn der Tätigwerdende die Leitung innehat und federführend mitarbeitet und deshalb bei Gesamtwürdigung aller Umstände des Sachverhaltes wie ein Werkunternehmer oder eine Person, die einen Auftrag mit Werkvertragscharakter ausführt, tätig wird (LSG Thüringen, Urteil vom 05. September 2019 - L 1 U 165/18 -, Rn. 25, Juris).Rn. 87 Angesichts der mithin festzustellenden unternehmerähnlichen Tätigkeit kann der Senat dahingestellt lassen, ob dem Versicherungsschutz hier eine Sonderbeziehung aus freundschaftlicher Verbundenheit entgegensteht (offengelassen auch bei Thüringer LSG, Urteil vom 05. September 2019 - L 1 U 165/18 -, Rn. 29, Juris).
- BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Abzugrenzen von der Wie-Beschäftigung, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, ist die nicht gesetzlich unfallversicherte unternehmerähnliche Tätigkeit (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 15 ff., …und vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23 ff., jeweils zitiert nach Juris).Rn. 68 Nicht zuletzt stellt es ein gewichtiges Kriterium für die Annahme einer unternehmerähnlichen Tätigkeit dar, wenn der Betroffene über eine besondere Sachkunde für die ausgeübte Tätigkeit verfügte (BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R -, Rn. 18; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09 -, Rn. 29 , jeweils in Juris).
- BSG, 26.11.2019 - B 2 U 24/17 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Rn. 62 Arbeitnehmerähnlichkeit setzt nicht voraus, dass alle Voraussetzungen eines Beschäftigungsverhältnisses erfüllt sein müssen; insbesondere braucht keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom unterstützten Unternehmen vorzuliegen, ebenso wenig ist die Eingliederung in das unterstützte Unternehmen zwingend erforderlich (BSG, Urteile vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22…, vom 20. März 2018 - B 2 U 16/16 R -, Rn. 23, …und vom 17. März 1992 - 2 RU 22/91 -, Rn. 15, jeweils in Juris).Voraussetzung einer Wie-Beschäftigung ist deshalb nach ständiger Rechtsprechung, dass eine einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG, Urteil vom 26. November 2019 - B 2 U 24/17 R -, Rn. 22, Juris).
- BSG, 20.03.2018 - B 2 U 11/17 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mitarbeitender …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Auch bei einer solchen Sonderbeziehung sind allerdings alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, sodass die konkrete Verrichtung auch außerhalb dessen liegen kann, was im Rahmen enger Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehungen selbstverständlich getan oder erwartet wird (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20. März 2018 - B 2 U 11/17 R -, Rn. 19., Juris, m. w. N.). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht ausschließlich eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (…ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht , vgl. Urteile vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, Rn. 12…, vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R -, Rn. 10…, vom 04. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, Rn. 16 ff., vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R -, Rn. 20 ff., vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, Rn. 16 ff., vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, Rn. 15 ff., vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, Rn. 18 ff. und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 13 ff., alle zitiert nach Juris, siehe auch: Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 1.7, S. 21 f.). - BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Ob der Gesundheitsschaden eines Versicherten durch einen Arbeitsunfall (wesentlich) verursacht wurde, entscheidet sich - bei Vorliegen einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - danach, ob das Unfallereignis selbst - und nicht ausschließlich eine andere, unfallunabhängige Ursache - die wesentliche Bedingung für den Eintritt des Gesundheitsschadens war (…ständige Rechtsprechung, Bundessozialgericht , vgl. Urteile vom 30. März 2017 - B 2 U 6/15 R -, Rn. 12…, vom 17. Dezember 2015 - B 2 U 11/14 R -, Rn. 10, vom 04. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, Rn. 16 ff., vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R -, Rn. 20 ff., vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, Rn. 16 ff., vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R -, Rn. 15 ff., vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, Rn. 18 ff. …und vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, Rn. 13 ff., alle zitiert nach Juris, siehe auch: Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, Kap. 1.7, S. 21 f.). - BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023 - L 3 U 142/21
Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (ständige Rechtsprechung, siehe etwa BSG, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -, Rn. 28, Juris, m. w. N.). - BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 - …
- BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss …
- BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus - …
- BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
- BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige …
- BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - …
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 - …
- BSG, 17.12.2015 - B 2 U 1/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Entsendung - …
- LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 8 U 4142/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
- LSG Hessen, 12.04.2016 - L 3 U 171/13
Bissverletzungen bei Hundebetreuung
- BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R
Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - …
- BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine …
- BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93
Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2020 - L 3 U 4241/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 223/09
Abgrenzung Wie-Beschäftigter und unternehmerische Tätigkeit
- BSG, 27.10.1987 - 2 RU 9/87
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.04.2024 - L 6 U 46/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm …
Frau H. hat angegeben, den Kläger gerade wegen seines Fachwissens und seiner praktischen Fertigkeiten um Hilfe gebeten hat (…vgl. insoweit LSG Berlin-Brandenburg, 23.2.2012, L 2 U 223/09, juris Rn. 25;… Bayerisches LSG, 24.9.2020, L 17 U 311/18, juris Rn. 40; LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2023, L 3 U 142/21, juris Rn. 80).
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Rechtsprechung
| LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Gießen, 11.03.2021 - S 1 U 151/20
- LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21
- BSG, 07.04.2025 - B 2 U 13/25 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21
Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 -, Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 a.a.O.).
- BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der …
Auszug aus LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21
Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG…, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tatsache in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (§ 128 Sozialgerichtsgesetz - SGG; BSGE 103, 99, 104). - BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97
Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Hessen, 19.11.2024 - L 3 U 142/21
Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 -, Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, Seite 630).
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