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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 10.11.2023 | OLG Brandenburg, 23.04.2024

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15028
OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,15028)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,15028)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,15028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • vdai.de PDF

    Eine behördliche Untersagungsverfügung, ein angemietetes Ladenlokal als Spielhalle zu betreiben, ist ein öffentlich-rechtliches Gebrauchshindernis, welches einen Mangel der Mietsache i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB begründen kann. Wenn die mietvertragliche Vereinbarung die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 814
    Anspruch des Mieters auf Erstattung bereits geleisteter Mietzahlungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Mangelhaftigkeit des Mietobjekts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter darf Spielothek nicht mehr betreiben - und nun?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter darf Spielothek nicht mehr betreiben - und nun? (IMR 2024, 375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 1337
  • NZM 2024, 909
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen grundsätzlich einen Sachmangel dar, wenn sie ihre Ursache in der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts, in deren Beziehung zur Umwelt, haben (BGH NJW 2011, 3151 ; NJW 1992, 3226 ).

    Ein nachträglicher Mangel kann sich aufgrund von gesetzgeberischen Maßnahmen während eines laufenden Mietverhältnisses ergeben, wenn diese Beeinträchtigungen des vertragsmäßigen Gebrauchs zur Folge haben (BGH NJW 2011, 3151).

    Der Vermieter trägt dagegen nicht das Risiko solcher Umstände, die allein in den persönlichen Verhältnissen des Mieters bzw. der Art des Betriebes ihre Ursachen haben (BGH NJW 2011, 3151).

    Das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache trägt bei der Gewerberaummiete dagegen grundsätzlich der Mieter (vgl. BGH NJW 2011, 3151, und die dortigen Verweise auf BGH NJW 2006, 899 ; NJW-RR 2004, 1236; NJW-RR 2000, 1535 ; NJW 2000, 1714 ).

  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Selbst wenn der vom Mieter beabsichtigte Betrieb durch eine öffentlich-rechtliche Beschränkung nicht untersagt, aber quantitativ eingeschränkt wird, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn eine umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte (OLG Hamm. Urteil vom 08.04.2020, I -30 U 107/19 m.w.n.).

    Hier liegt zwar, anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 8.4.2020 - 30 U 107/19, BeckRS 2020, 8424) zugrunde liegenden Sachverhalt, keine Nutzungsuntersagungsverfügung vor.

    Anders als im vom OLG Hamm entschiedenen (Sonder)fall (OLG Hamm Anerkenntnisurteil vom 8.4.2020 - 30 U 107/19, BeckRS 2020, 8424), auf den sich das Landgericht beruft, hat die Klägerin hier aber die Situation, die zur Minderung berechtigte, nicht selbst herbei geführt.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919; BGH, NJW 2002, 3772;… NJW 2009, 580 Rn. 17; NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).

    Der Leistende muss also aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (…BGH, NJW-RR 2008, 824 Rn. 13; NJW-RR 2014, 1133; jew. m.w.N.).

  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Mietminderung: Kondiktion überzahlter Miete bei vorbehaltloser Zahlung; Höhe der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Ein Anscheinsbeweis für ihre Kenntnis komme der Beklagten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.09.2018, VIII ZR 100/18, nicht zugute.

    Unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 04.09.2018, VIII ZR 100/18, aufgestellten Grundsätze ist hier davon auszugehen, dass der Klägerin ein wesentlicher Aspekt nicht bewusst war, nämlich der Umstand, dass eine Mietminderung kraft Gesetzes eintritt, wenn ein Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindert oder aufhebt.

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919; BGH, NJW 2002, 3772; NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Der Leistende muss also aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (BGH, NJW-RR 2008, 824 Rn. 13; NJW-RR 2014, 1133; jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919; BGH, NJW 2002, 3772;… NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919; BGH, NJW 2002, 3772;… NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) wird ein Verhalten u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335; Urteil vom 18.01.1980, V ZR 257/75, BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037;… HK-BGB/Schulze, BGB, 10. Aufl., 2019, § 242 Rn. 36).
  • OLG München, 13.03.1991 - 7 U 3096/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.06.2024 - 3 U 23/23
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) wird ein Verhalten u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335; Urteil vom 18.01.1980, V ZR 257/75, BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037;… HK-BGB/Schulze, BGB, 10. Aufl., 2019, § 242 Rn. 36).
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 257/75
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …

  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag: …

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

  • BGH, 26.05.2004 - XII ZR 149/02

    Anforderungen an die Zusicherung der Vollvermietung eines Einkaufszentrums

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

  • OLG München, 19.05.1995 - 21 U 4948/94
  • OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90

    Gaststätte, Konzession, Speisenausgabe, Nutzung, beschränkte, Speisegaststätte, …

  • OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24

    Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als …

    Der Leistende muss also aus den Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre zusätzlich eine im Ergebnis zutreffende Schlussfolgerung gezogen haben (vgl. BGH…, Urteil vom 13.05.2014, XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2024, 3 U 23/23, NZM 2024, 909 Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43464
OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2023 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2023,43464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 651a Abs 1 S 1 BGB, § 651i Abs 2 S 2 Nr 2 BGB, § 651i Abs 3 Nr 7 BGB, § 651n Abs 3 BGB, § 86 Abs 1 S 1 VVG
    Haftung eines Reiseveranstalters sowie eines Tourguides für einen tödlichen Motorradunfall während einer Motorradreise in Kroatien

  • RA Kotz

    Reiseveranstalterhaftung für tödlichen Motorradunfall während Motorradreise

  • rechtsportal.de

    BGB § 651i; BGB § 651n
    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel; haftungsbegründender Zusammenhang

  • rechtsportal.de

    BGB § 651i; BGB § 651n
    Reisevertrag; Motorradreise; Obhuts- und Fürsorgepflicht; Reisemangel; haftungsbegründender Zusammenhang

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall bei Motorradreise ist kein Reisemangel

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Motorradtour: Veranstalter garantiert keine "schadlose Rückkehr von der Reise"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sturz während einer geführten Motorradtour liegt weitestgehend im Verantwortungsbereich des jeweiligen Fahrzeugführers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reiseveranstalter und Tourguide haften nicht für durch Selbstgefährdung verursachten tödlichen Motorradunfall - Fehlen eines haftungsbegründenden Zusammenhangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bergründung der mangelnden Eignung einer Reise für den gewöhnlichen Nutzen oder einer Abweichung der Reise von der üblichen Beschaffenheit durch den Sturz des Teilnehmers einer Motorradreise bei einer geführten Motorradtour; Haftungsbegründender Zusammenhang zwischen dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 599
  • MDR 2024, 354
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 117/15

    Reiseveranstalter muss nach unverschuldetem Unfall beim Hoteltransfer Reisepreis …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Rn. 75 Soweit die Klägerin sich auf eine zu § 651c BGB a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beruft, die allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr als Reisemangel sieht, ohne dass es darauf ankäme, dass diese Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer]; Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt]), greift das hier nicht durch.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die genannten Fälle wohl kaum so entschieden, wenn im Fall BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer] der Geschädigte den Hoteltransfer selbst im eigenen Fahrzeug hätte zurücklegen sollen oder wenn im Fall BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt] der Geschädigte durch ein von ihm selbst zu stellendes Pferd zu Schaden gekommen wäre. Auch die Pauschalreise-Richtlinie 2015/3202/EU erfordert nicht, den Begriff des Reisemangels in der Weise auszulegen, dass er auch unzureichende "Leistungen" des Reisenden, deren Erbringung im Reisevertrag vorausgesetzt wird, erfasst. Der in der Richtlinie verwendete Begriff der "Vertragswidrigkeit" ist ebenso wie der Mangelbegriff der §§ 651i ff. BGB auf die Reiseleistung des Reiseveranstalters bezogen (vgl. Art. 13 Abs. 3 S. 1 RL 2015/3202/EU).

  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, das heißt infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, fallen unter den Mangelbegriff (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe];… Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - Rz. 20 [Schuhwurf]).

    Er schuldet grundsätzlich nur solche Vorkehrungen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der jeweiligen Berufsgruppe für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, und die ihm bzw. dem örtlichen Leistungsträger den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Rn. 75 Soweit die Klägerin sich auf eine zu § 651c BGB a.F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung beruft, die allein die Realisierung einer objektiv vorhandenen Gefahr als Reisemangel sieht, ohne dass es darauf ankäme, dass diese Gefahr für den Reiseveranstalter erkennbar war (BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer]; Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt]), greift das hier nicht durch.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hätte die genannten Fälle wohl kaum so entschieden, wenn im Fall BGH, Urteil vom 06.12.2016 - X ZR 117/15 [Hoteltransfer] der Geschädigte den Hoteltransfer selbst im eigenen Fahrzeug hätte zurücklegen sollen oder wenn im Fall BGH, Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97 [Pferdetritt] der Geschädigte durch ein von ihm selbst zu stellendes Pferd zu Schaden gekommen wäre. Auch die Pauschalreise-Richtlinie 2015/3202/EU erfordert nicht, den Begriff des Reisemangels in der Weise auszulegen, dass er auch unzureichende "Leistungen" des Reisenden, deren Erbringung im Reisevertrag vorausgesetzt wird, erfasst. Der in der Richtlinie verwendete Begriff der "Vertragswidrigkeit" ist ebenso wie der Mangelbegriff der §§ 651i ff. BGB auf die Reiseleistung des Reiseveranstalters bezogen (vgl. Art. 13 Abs. 3 S. 1 RL 2015/3202/EU).

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 63/84

    Charterflug - Vertrag zugunsten Dritter, § 334 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Es kann im Ergebnis dahinstehen, ob es sich bei Verträgen zwischen Reiseveranstaltern und Leistungserbringern um echte Verträge zugunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1985 - VII ZR 63/84 für den Chartervertrag), um Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (…Jauernig/Kern, BGB, 19. Aufl. 2023, § 651a Rz. 9) oder um keines von beiden (…Staudinger/Staudinger, BGB [2016], § 651a Rz. 60) handelt.
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Eine Herausforderung liegt dann vor, wenn der Schädiger bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation für dessen selbstgefährdendes Verhalten gesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1977 - VI ZR 51/76; Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 51/76

    Gemeinschaftliche Schwarzfahrt - Haftung eines führerscheinlosen Jugendlichen - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Eine Herausforderung liegt dann vor, wenn der Schädiger bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation für dessen selbstgefährdendes Verhalten gesetzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1977 - VI ZR 51/76; Urteil vom 21.01.1986 - VI ZR 208/84).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, das heißt infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, fallen unter den Mangelbegriff (BGH…, Urteil vom 25.06.2019 - X ZR 166/18, Rz. 10 [Balkonglasscheibe]; Urteil vom 12.06.2007 - X ZR 87/06 - Rz. 20 [Schuhwurf]).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 226/99

    Sorgfalts-, Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.11.2023 - 3 U 23/23
    Rn. 83 Die Berufung der Klägerin auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Einweisung der Teilnehmer eines Heliskiing durch den Reiseveranstalter (BGH, Urteil vom 12.03.2002 - X ZR 226/99) geht ins Leere.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,35214
OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,35214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,35214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2024 - 3 U 23/23 (https://dejure.org/2024,35214)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BGB § 536 Abs. 1 ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Mangel der Mietsache wegen Untersagung der Nutzung der Räumlichkeiten als Spielhalle; Rückzahlung überzahlter Mieten

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.07.2011 - XII ZR 189/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Pächters einer Gaststätte wegen Umsatzeinbußen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Öffentlich-rechtliche Gebrauchshindernisse und -beschränkungen stellen grundsätzlich einen Sachmangel dar, wenn sie ihre Ursache in der Beschaffenheit oder der Lage des Mietobjekts, in deren Beziehung zur Umwelt, haben (BGH NJW 2011, 3151 ; NJW 1992, 3226 ).

    Ein nachträglicher Mangel kann sich aufgrund von gesetzgeberischen Maßnahmen während eines laufenden Mietverhältnisses ergeben, wenn diese Beeinträchtigungen des vertragsmäßigen Gebrauchs zur Folge haben (BGH NJW 2011, 3151 ).

    Der Vermieter trägt dagegen nicht das Risiko solcher Umstände, die allein in den persönlichen Verhältnissen des Mieters bzw. der Art des Betriebes ihre Ursachen haben (BGH NJW 2011, 3151 ).

    Das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache trägt bei der Gewerberaummiete dagegen grundsätzlich der Mieter (vgl. BGH NJW 2011, 3151 , und die dortigen Verweise auf BGH NJW 2006, 899 ; NJW-RR 2004, 1236 ; NJW-RR 2000, 1535 ; NJW 2000, 1714 ).

  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Selbst wenn der vom Mieter beabsichtigte Betrieb durch eine öffentlich-rechtliche Beschränkung nicht untersagt, aber quantitativ eingeschränkt wird, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn eine umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte (OLG Hamm. Urteil vom 08.04.2020, I - 30 U 107/19 m.w.n.).

    Hier liegt zwar, anders als in dem der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Anerkenntnisurteil vom 8.4.2020 - 30 U 107/19, BeckRS 2020, 8424) zugrunde liegenden Sachverhalt, keine Nutzungsuntersagungsverfügung vor.

    Anders als im vom OLG Hamm entschiedenen (Sonder)fall (OLG Hamm Anerkenntnisurteil vom 8.4.2020 - 30 U 107/19, BeckRS 2020, 8424), auf den sich das Landgericht beruft, hat die Klägerin hier aber die Situation, die zur Minderung berechtigte, nicht selbst herbei geführt.

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919 ; BGH, NJW 2002, 3772 ;… NJW 2009, 580 Rn. 17; NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).

    Der Leistende muss also aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (…BGH, NJW-RR 2008, 824 Rn. 13; NJW-RR 2014, 1133 ; jew. m.w.N.).

  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Mietminderung: Kondiktion überzahlter Miete bei vorbehaltloser Zahlung; Höhe der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Ein Anscheinsbeweis für ihre Kenntnis komme der Beklagten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 04.09.2018, VIII ZR 100/18, nicht zugute.

    Unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof im Beschluss vom 04.09.2018, VIII ZR 100/18, aufgestellten Grundsätze ist hier davon auszugehen, dass der Klägerin ein wesentlicher Aspekt nicht bewusst war, nämlich der Umstand, dass eine Mietminderung kraft Gesetzes eintritt, wenn ein Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache mindert oder aufhebt.

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919 ; BGH, NJW 2002, 3772 ; NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Der Leistende muss also aus diesen Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung der Laiensphäre auch eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (BGH, NJW-RR 2008, 824 Rn. 13; NJW-RR 2014, 1133 ; jew. m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919 ; BGH, NJW 2002, 3772 ;… NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Der Kondiktionsausschluss des § 814 Alt. 1 BGB greift erst ein, wenn der Leistende nicht nur die Tatumstände kennt, aus denen sich ergibt, dass er nicht verpflichtet ist, sondern auch weiß, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGHZ 113, 62 [70] = NJW 1991, 919 ; BGH, NJW 2002, 3772 ;… NJW 2009, 580 Rn. 17;… NJW-RR 2014, 1133 Rn. 109; jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) wird ein Verhalten u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335 ; Urteil vom 18.01.1980, V ZR 257/75, BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037 ;… HK-BGB/Schulze, BGB , 10. Aufl., 2019, § 242 Rn. 36).
  • OLG München, 13.03.1991 - 7 U 3096/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.04.2024 - 3 U 23/23
    Nach dem Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) wird ein Verhalten u.a. dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 335 ; Urteil vom 18.01.1980, V ZR 257/75, BeckRS 1980, 31074346; OLG München NJW-RR 1992, 1037 ;… HK-BGB/Schulze, BGB , 10. Aufl., 2019, § 242 Rn. 36).
  • BGH, 18.01.1980 - V ZR 257/75
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

  • BGH, 24.10.2007 - XII ZR 24/06

    Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen Unzulässigkeit der Nutzung

  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 66/03

    Zusicherung von Eigenschaften bei der Vermietung von Gewerbeflächen; …

  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag: …

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

  • BGH, 26.05.2004 - XII ZR 149/02

    Anforderungen an die Zusicherung der Vollvermietung eines Einkaufszentrums

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 176/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …

  • OLG München, 19.05.1995 - 21 U 4948/94
  • OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90

    Gaststätte, Konzession, Speisenausgabe, Nutzung, beschränkte, Speisegaststätte, …

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