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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9320
OLG Schleswig, 26.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,9320)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB §§ 631 ff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 ff
    Vertrag über die Verteilung von Werbeflyern im Wege von Postwurfsendungen als Werkvertrag - Darlegungslast bei Verträgen über Postwurfsendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung eines Vertrages über die Verteilung von Werbeflyern im Wege von Postwurfsendungen; Mangelnde Erfüllung eines Werkvertrags aufgrund der lückenhaften Verteilung von Werbeflyern; Anwendbarkeit der Bestimmungen des Werkvertragsrechts; Anforderungen an ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Meldorf, 14.09.2010 - 81 C 1605/09

    Nachweispflicht eines Postdienstleisters für die geschuldeten …

    Entsprechend § 45i Abs. 2 TKG trifft einen Postdienstleister, welcher die Beförderung und Ablieferung nicht eingeschriebener Briefsendungen übernimmt, keine Nachweispflicht für die geschuldeten Beförderungs- und Ablieferungsleistungen (Abgrenzung zu OLG Schleswig, OLGR 2006, 853; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945)..

    Die Beklagte, welche die Zustellung der von ihr aufgegebenen Sendungen teilweise in Abrede stellt, trifft auch keine sekundäre Darlegungslast, die von ihr ein substantiiertes Bestreiten erfordern würde (entgegen OLGR Schleswig 2006, 853; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 945).

  • LG Aachen, 18.08.2011 - 1 O 573/10

    Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verteilung von …

    Rn. 50 Beruft sich ein Kunde eines Zustellunternehmens auf mangelnde Erfüllung, muss er angesichts der Besonderheiten des Massengeschäfts bei der Verteilung von Werbung/Flyern zunächst Anhaltspunkte dafür substantiieren, dass die Wurfsendungen tatsächlich nicht oder nur lückenhaft verteilt worden sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.09.2006, 3 U 34/06, juris).
  • LG Itzehoe, 06.11.2017 - 2 O 153/17

    Zur Erfüllung eines Werkvertrags über die Verteilung von Werbematerial

    Von dem Auftraggeber kann nur erwartet werden, dass er beispielsweise etwaige Umsatzeinbußen substantiiert oder die fehlende Resonanz auf die Werbemaßnahme darlegt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 26.9.2006 - 3 U 34/06 - BeckRS 2006, 13582).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7361
OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,7361)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,7361)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,7361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5

  • JurPC

    Home"

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5
    "Surf

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Verwechslungsgefahr zwischen Marken: Herstellerangabe im Telekommunikationssektor als prägender Bestandteil einer Marke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

    Home" und "T-Com-Surf

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Home" und "T-Com Surf

    Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "O2 Surf

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 774/05
  • OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 353
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Ein Zeichen, die als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke zwar nicht dominiert oder prägt, es jedoch eine selbständig kennzeichende Stellung innerhalb der Gesamtbezeichnung behält (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, 860 f. -Malteserkreuz).

    Dem steht auch die von der Antragstellerin angeführte "Thomson Life"-Entscheidung des EuGH (GRUR 2005, 1042 ff. - THOMSON LIFE) nicht entgegen.

    Aus dieser Entscheidung lässt sich keinesfalls ein Rechtssatz des Inhalts herleiten, dass es für die Feststellung von Verwechslungsgefahr ausreiche, wenn die ältere Marke in dem zusammengesetzten Zeichen eine selbständig kennzeichnende Stellung behalte, sondern nur der, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 31, 37 - THOMSON LIFE).

  • BGH, 30.04.1998 - I ZR 268/95

    MAC Dog

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Der Unterlassungsanspruch ergibt sich auch nicht im Hinblick auf eine etwaige Rufausbeutung aus § 3 UWG, denn die insoweit maßgeblichen Umstände sind abschließend im MarkenG geregelt (BGH GRUR 1999, 161, 162 - MacDog).

    Der Unterlassungsanspruch ergibt sich auch nicht im Hinblick auf eine etwaige Irreführung über die wirtschaftlichen Verbindungen der Parteien aus § 5 UWG, denn auch insoweit sind die maßgeblichen Umstände abschließend im MarkenG geregelt (BGH GRUR 1999, 161, 162 - MacDog).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Der Verkehr wird in diesem Anbieterhinweis entsprechend der Funktion der Marke den Hinweis auf die Ursprungsidentität der unter dieser Bezeichnung angebotenen Waren und Dienstleistungen sehen, die ihm die Gewähr bietet, dass alle Waren und Dienstleistungen, die derart gekennzeichnet sind, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt worden sind, das für die Qualität verantwortlich gemacht werden kann (EuGH GRUR 2003, 55 - Arsenal).
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Vielmehr kommt es letztlich auf die Beurteilung des Einzelfalls an, insbesondere darauf, ob die Herstellerangabe aus Sicht des Verkehrs in den Hintergrund tritt oder nicht (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Vielmehr kommt es letztlich auf die Beurteilung des Einzelfalls an, insbesondere darauf, ob die Herstellerangabe aus Sicht des Verkehrs in den Hintergrund tritt oder nicht (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Vielmehr kommt es letztlich auf die Beurteilung des Einzelfalls an, insbesondere darauf, ob die Herstellerangabe aus Sicht des Verkehrs in den Hintergrund tritt oder nicht (BGH GRUR 1996, 406, 407 - JUWEL; BGH GRUR 2002, 167, 169 - Bit/Bud; BGH GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • BPatG, 12.06.2002 - 29 W (pat) 220/00

    Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Für die angesprochenen Verkehrskreise ist es angesichts der Vielzahl der unterschiedlichen Anbieter und der unterschiedlichen Tarifstrukturen sowie der vielfältigen häufig sehr ähnlichen Geräte, die meist verbilligt im Paket mit den Telekommunikations- und Internetdienstleistungen angeboten werden, schon wegen der von Anbieter zu Anbieter unterschiedlichen Grundgebühren, Preise, Boni und Zugangsmöglichkeiten praktisch unabdingbar, sich neben der Produktkennzeichnung auch an der Herstellerkennzeichnung zu orientieren (BPatG GRUR 2003, 70, 73 f. - T-INNOVA/Innova).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Ein Zeichen, die als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke aufgenommen wird, ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke zwar nicht dominiert oder prägt, es jedoch eine selbständig kennzeichende Stellung innerhalb der Gesamtbezeichnung behält (…EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 30 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859, 860 f. -Malteserkreuz).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, GRUR 2004, 600 - d-c-fix/CD-FIX; BGH GRUR 2004, 594 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.12.2006 - 3 U 34/06
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist von dem das Kennzeichenrecht beherrschenden Grundsatz auszugehen, dass es auf den jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen ankommt (BGH GRUR 2004, 235, 237 - Davidoff II; BGH GRUR 2004, 240 - MIDAS/ medAS).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 184/01

    "MIDAS/medAS"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

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Rechtsprechung
   SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06   

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https://dejure.org/2009,62835
SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06 (https://dejure.org/2009,62835)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 22.09.2009 - S 3 U 34/06 (https://dejure.org/2009,62835)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 22. September 2009 - S 3 U 34/06 (https://dejure.org/2009,62835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente nach Abfindung - Wesentlichkeit einer Verschlimmerung - haftungsausfüllende Kausalität zwischen Unfall und Gesundheitsschaden - Grundsatz der objektiven Beweislast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 1 SGB 7; § 56 Abs 1 SGB 7; § 76 SGB 7; § 73 Abs 1 SGB 7; § 48 Abs 1 SGB 10
    Abfindung; Alternativursache; Arbeitsunfall; Beweislast; Beweisregel; Beweisverteilung; Fehlen; Funktionseinschränkung; Gesetzliche Unfallversicherung; Gesundheitsschaden; Grundsatz; Grundsatz der objektiven Beweislast; Grundsatz der wesentlichen Bedingung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • SG Koblenz, 12.06.2001 - S 2 U 45/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsgeld - Berechnungsgrundlage - …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Die dagegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Lüneburg - S 2 U 45/00 - nahm der Kläger zurück, nachdem die Beklagte sich bereit erklärt hatte, neue Gutachten auf HNO-ärztlichem und neurologischem Gebiet einzuholen.

    Der Entscheidungsfindung haben ferner die Verwaltungsvorgänge der Beklagten und die Prozessakten des entscheidenden Gerichtes (S 2 U 117/99, S 3 VS 157/95, S 2 U 45/00, S 2 U 116/01, S 6 SB 9/07 und S 2 SB 59/07) zugrunde gelegen.

  • RG, 30.11.1905 - 241/05

    1. Zum Begriff der Privaturkunde. 2. Liegt keine strafbare Urkundenfälschung vor, …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Der bei dem Bundessozialgericht gestellte Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, lehnte das Bundessozialgericht ab, die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 04. Juli 2005 verwarf es als unzulässig (Beschluss vom 26. September 2005 - B 2 U 241/05 B -).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Die reine Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs genügt daher für eine Anerkennung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005, - B 2 U 11/04 R; Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R sowie Urteil vom 02. Mai 2001, - B 2 U 16/00 R m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Dieser ist jedoch nur dann erreicht, wenn bei einem vernünftigen Abwägen aller Umstände die auf eine berufliche Verursachung hinweisenden Faktoren deutlich überwiegen (vgl. etwa Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2009, - B 2 U 18/07 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Dies würde nämlich bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Beweislastumkehr führen (Bundessozialgericht, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R -).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Die reine Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs genügt daher für eine Anerkennung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005, - B 2 U 11/04 R; Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R sowie Urteil vom 02. Mai 2001, - B 2 U 16/00 R m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Die reine Möglichkeit eines solchen Zusammenhangs genügt daher für eine Anerkennung nicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005, - B 2 U 11/04 R; Urteil vom 27. Juni 2000, - B 2 U 29/99 R sowie Urteil vom 02. Mai 2001, - B 2 U 16/00 R m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Für nicht bewiesene, anspruchsbegründende Tatsachen trägt der die Leistung begehrende Anspruchsteller die Beweislast (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2003 - L 6/3 U 402/02

    Dauer der unfallbedingten Behandlungsbedürftigkeit; Wahrscheinlichkeit des …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Daher ist in Fällen dieser Art in zeitlicher Nähe zu dem Unfall die Feststellung eines verletzungsspezifischen strukturellen Gesundheitsschaden erforderlich, um eine nachvollziehbare Grundlage für die Anerkennung weitergehender Gesundheitsstörungen zu besitzen (ständige Rechtsprechung: z. B.: Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 17. Dezember 1998, - L 6 U 16/98; Urteil vom 06. Juni 2002, - L 6 U 48/01; Urteil vom 25. Juni 2001, - L 6 U 19/01; Urteil vom 14. März 2003, - L 6/3 U 402/02 sowie Urteil vom 15. Mai 2003, - L 6 U 188/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2003 - L 6 U 188/02

    Gewährung von Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Opfer eines …

    Auszug aus SG Lüneburg, 22.09.2009 - S 3 U 34/06
    Daher ist in Fällen dieser Art in zeitlicher Nähe zu dem Unfall die Feststellung eines verletzungsspezifischen strukturellen Gesundheitsschaden erforderlich, um eine nachvollziehbare Grundlage für die Anerkennung weitergehender Gesundheitsstörungen zu besitzen (ständige Rechtsprechung: z. B.: Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 17. Dezember 1998, - L 6 U 16/98; Urteil vom 06. Juni 2002, - L 6 U 48/01; Urteil vom 25. Juni 2001, - L 6 U 19/01; Urteil vom 14. März 2003, - L 6/3 U 402/02 sowie Urteil vom 15. Mai 2003, - L 6 U 188/02).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.09.2006 - 3 U 34/06   

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https://dejure.org/2006,80620
OLG Bremen, 04.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,80620)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.09.2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,80620)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. September 2006 - 3 U 34/06 (https://dejure.org/2006,80620)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Zu den Darlegungs- und Beweisanforderungen im Verkehrsunfallprozess beim …

    Die Kosten des vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens sind aber dann nicht zu ersetzen, wenn dieses aus vom Geschädigten zu verantwortenden Gründen nicht verwertbar ist, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden dem Sachverständigen nicht mitgeteilt hat, so dass letzterer diese im Gutachten auch nicht berücksichtigen konnte (siehe KG Berlin…, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 46, MDR 2015, 1128; OLG Celle…, Urteil vom 11.11.2020 - 14 U 119/19, juris Rn. 29; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 11.02.2018 - 1 U 181/07, juris Rn. 35, DAR 2008, 344;… Urteil vom 05.03.2019 - 1 U 84/18, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 08.04.2016 - 9 U 79/15, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 28.02.2019 - 4 U 56/18, juris Rn. 35, VersR 2019, 561; siehe auch Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 04.09.2006 - 3 U 34/06, juris Rn. 5).
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