Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PrKG § 8; PrKG § 9
Zeitliche Grenzen des Anspruchs auf Erhöhung der Pacht aufgrund einer Wertsicherungsklausel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel wirkt nur für die Zukunft!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit einer Wertsicherungsklausel wirkt nur für die Zukunft! (IMR 2014, 426)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.04.2011 - 11 O 153/10
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
- BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12
- OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.11.2012 - XII ZR 41/11
Gewerberaummietvertrag: Auslegung einer Mietanpassungsvereinbarung für den Fall …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).Eine zweite Nachkommastelle kann nicht berücksichtigt werden (vgl. hierzu BGH, MDR 2013, 82).
- BGH, 04.03.2009 - XII ZR 141/07
Genehmigungsbedürftigkeit einer Preisgleitklausel in einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Seither knüpfen vertragliche Gleitklauseln, die auf den Index der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland Bezug nehmen, automatisch an den Verbraucherpreisindex an (vgl. hierzu z. B. BGH, NJW-RR 2009, 880; Aufderhaar/Jaeger, NZM 2009, 564/574).Die Berechnung der Veränderungsrate nach der vereinbarten Prozentklausel ist deshalb grundsätzlich unabhängig von der vertraglichen Wahl des Basisjahres vorzunehmen (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2009, 880).
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Hinsichtlich der Verwirkung, also der Frage, ob sich die Geltendmachung rückständiger Forderungen unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB als unzulässig darstellt, bedarf es sowohl des Zeit- als auch des Umstandsmoments (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1988, 370). - OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 8 W 44/11
Gerichtskosten: Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Einreichung einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Das lässt es sachgerecht erscheinen, die prozentuale Indexentwicklung von dieser Bezugsgröße des Verbraucherpreisindex aus zu bemessen (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2013, 82; OLG Schleswig, MDR 2011, 635).
- OLG Brandenburg, 14.04.2015 - 6 U 77/12
Pachtvertrag: Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Minderung wegen Mängeln …
Mit einem nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz hat die Beklagte angeregt, den vorliegenden Rechtsstreit bis zur Entscheidung über eine von der Beklagten eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.02.2015 in dem Parallelrechtsstreit, die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 06.05.2014 - 3 U 75/11 - zurückzuweisen, gemäß § 148 ZPO auszusetzen.Soweit die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit Pachtzinszahlungen für den vollständigen Monat Juni 2008 geltend macht, obwohl ihr der Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren erst am 23.06.2008 erteilt worden ist und sie damit erst ab diesem Zeitpunkt in den bestehenden Pachtvertrag eingetreten ist, ergibt sich die Berechtigung der Klägerin zur gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs für den Zeitraum vor dem 23.06.2008 aufgrund der im Parallelverfahren 11 O 513/10 Landgericht Frankfurt/Oder (= 3 U 75/11 Brandenburgisches Oberlandesgericht) vorgetragenen Abtretung der Pachtzinsansprüche durch den Zwangsverwalter an die Klägerin.
Es ist davon auszugehen, dass die Parteien, hätten sie bei Vertragsschluss bedacht, dass sich der in Bezug genommene Index ändert, sich redlicherweise bereits ab Einführung des neuen Verbraucherpreisindexes auf die Geltung des aktuelleren Wägungsschemas ab dem Basisjahr 2000 geeinigt hätten (…vgl. BGH a.a.O, Rz. 30; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 06.05.2014 a.a.O. Rn. 24, zitiert nach juris).
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Preisklauselgesetzes am 14.09.2007 ist weder wie ein Nachtrag zum ursprünglichen Pachtvertrag noch wie ein neuer Pachtvertrag zu behandeln (so auch Brandenburgisches OLG - 3. Zivilsenat -, Urteil vom 06.05.2014 - 3 U 75/11 Rn. 10, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 550; PrKlG §§ 3, 8, 9
Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Preisklauselgesetz
- rechtsportal.de
Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters
- Wolters Kluwer
Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters
- ibr-online
Pachtzinsanpassung bei unwirksamer Wertsicherungsklausel!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Nachträglicher Schriftformverstoß kippt Wertsicherungsklausel! (IMR 2013, 25)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 29.04.2011 - 11 O 153/10
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
- BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12
- OLG Brandenburg, 06.05.2014 - 3 U 75/11
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 184
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (25)
- BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 113/74
Anmietung von Lagergebäuden mit Büroräumen für eine Polstermöbelfabrik - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Daneben ist grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Kläger aufgrund eines Leistungsvorbehalts gemäß §§ 316, 315 BGB berechtigt ist, die Miet- bzw. Pachtanpassung einseitig nach billigem Ermessen vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157), also entsprechende Leistungsklage zu erheben.Rn. 91 Wie bereits im Senatsbeschluss vom 9.5.2012 ausgeführt, trifft die Beweislast dafür, dass die Anpassung unter den gegebenen Umständen auch der Billigkeit entspricht, denjenigen, der die Mietzinsänderung verlangt, hier also die Klägerin (BGH, Urteil vom 21.01.1976 - VIII ZR 113/74, BeckRS 1976, 31122157).
Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).
Soweit aber im konkreten Fall ein Anlass zu Berücksichtigung zusätzlicher Umstände gegeben ist, entspricht die Erhöhung nur dann der Billigkeit, wenn sie auch diesen Umständen gerecht wird (BGH, Urteil vom 21.1.1976 a.a.O.).
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Rn. 107 Hinsichtlich der Verwirkung, also der Frage, ob sich die Geltendmachung rückständiger Forderungen unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB als unzulässig darstellt, bedarf es des Zeit- und des Umstandsmoments (vgl. BGH, FamRZ 1988, 370).Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Verwirkung Ansprüche nur unterliegen, soweit sie bereits fällig geworden sind (BGH, FamRZ 1988, 370).
- BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05
Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Rn. 60 Zur Wahrung der Schriftform des § 550 BGB ist grundsätzlich erforderlich, dass sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (BGH, NJW 2008, 365).Sie bedürfen ebenfalls der Schriftform, es sei denn, dass es sich um unwesentliche Handlungen handelt (BGH, NJW 2008, 365, 366 Tz. 11).
- OLG Rostock, 10.01.2005 - 3 U 61/04
Zur Berechtigung des Vermieters zur Erhöhung der Grundmiete auf Grund einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Rn. 57 Die Genehmigung einer automatischen Wertsicherungsvereinbarung in einem Immobilienmietvertrag wird nicht fingiert, wenn die von den Parteien erstrebte langfristige Bindung wegen Verfehlens der gesetzlich gebotenen Schriftform scheitert (OLG Rostock, NZM 2005, 506; Neuhaus, MDR 2010, 848, 849).Der Billigkeit entspricht eine Anpassung aber nur dann, wenn sie nicht nur der allgemeinen Preisentwicklung, sondern insbesondere auch der Mietzinsentwicklung - wobei es insbesondere auf vergleichbare Objekte ankommt - Rechnung trägt (vgl. BGH…, Urteil vom 21.1.1976, a.a.O.; OLG Rostock, NZM 2005, 506, 507).
- OLG Celle, 20.12.2007 - 4 W 220/07
Eintragung einer neuen Erbbauzinsreallast mit Wertsicherungsklausel in das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Heller/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger, NZM 2009, 564, 566).Da diese Übergangsvorschriften nur an die Genehmigung anknüpfen, wird angenommen, dass in Fällen, in denen die Klausel vor dem 14.9.2007 vereinbart wurde und keine Genehmigung oder ein Negativattest vorliegt, sich die Wirksamkeit nach dem PrKlG beurteilt (OLG Celle, NJW-RR 2008, 896, 897; Neuhaus, MDR 2010, 848; Hellner/Rousseau, NZM 2009, 301, 303; Aufderhaar/Jaeger NZM 2009, 564, 566).
- BGH, 09.12.2010 - VII ZR 189/08
Werklohnanspruch aus Bauvertrag: Auslegung einer Lohngleitklausel mit Bezugnahme …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Die für diese Auffassung angeführte Entscheidung des BGH (NJW-RR 2011, 309) ist aber nicht einschlägig.Rn. 51 Der zweite Leitsatz jener Entscheidung lautet, dass § 3 Satz 2 WährG auf vor 1998 geschlossene Verträge anwendbar bleibt, wenn ein endgültig abgeschlossener Sachverhalt zu beurteilen ist, was dann der Fall ist, wenn eine Partei nach dem 31.12.1998 wegen der Unwirksamkeit einer Preisgleitklausel in einem zuvor geschlossenen abgewickelten Vertrag auf Rückzahlung in Anspruch genommen wird, ohne dass bis zur letzten mündlichen Verhandlung ein Genehmigungsantrag gestellt worden ist (BGH, NJW-RR 2011, 309, 310 Tz. 13).
- BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06
Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Denn unter Miete bzw. Pacht, deren Nichtentrichtung zur außerordentliche Kündigung führen kann, ist die Grundmiete bzw. -pacht zuzüglich einer Nebenkostenvorauszahlung zu verstehen (BGH, NJW 2008, 3210 Rn. 31;… Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rn. 23). - BGH, 08.12.2009 - XI ZR 181/08
Umfang des Sicherungszwecks einer gem. § 7 Abs. 1 Makler- und Bauträgerverordnung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Auf der Grundlage von § 213 BGB, durch den der Gesetzgeber nur eine den Rechtsgedanken der §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 3 BGB a.F. verallgemeinernde Regelung schaffen wollte, ist entschieden worden, dass sich die Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung des Mängelbeseitigungsanspruchs, des Vorschussanspruchs oder des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten auch auf alle anderen in § 638 BGB a. F. bezeichnenden Ansprüche - also auch den Anspruch auf Wandelung - erstreckt (BGH, NJW 2010, 1284 Tz. 49). - BGH, 17.11.2010 - XII ZR 124/09
Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Rn. 108 Bezüglich des Zeitmoments bei der Verwirkung ist in Betracht zu ziehen, dass dieses hinsichtlich der Pachtzinsforderung ebenso wie in Bezug auf Nebenkostenforderungen (vgl. hierzu BGH NJW 2011, 445) bereits nach einem Jahr erfüllt ist. - BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03
Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11
Jedenfalls die Anlage 1, aus der sich das Pachtobjekt im Einzelnen ergibt, wäre zur Wahrung der Schriftform dem Vertrag in jedem Fall beizufügen gewesen (vgl. BGH, NJW 2006, 140 Tz. 20). - BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98
Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld
- BGH, 02.05.2007 - XII ZR 178/04
Wahrung der Schriftform bei Beginn des Mietverhältnisses mit der in der Zukunft …
- BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92
Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf …
- BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73
Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag
- BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05
Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel
- OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00
Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer …
- OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf …
- BGH, 01.06.1994 - XII ZR 241/92
Wirksamkeit der Übertragung von Grundstücken aus der Bodenreform
- OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05
Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge
- BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 98/72
Vertragspflicht aus einem Mietvertrag hinsichtlich des Übergabezustands der …
- OLG Brandenburg, 28.04.1999 - 3 U 232/98
Anteilige Prämien aus 1993 und 1994 für eine Gebäudesachversicherung und …
- OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 3 U 135/08
Gewerberaummiete: Wirksamkeit einer Kombination von Staffelmiete und Indexklausel
- BGH, 08.05.2003 - IX ZR 385/00
Fortführung durch den Zwangsverwalter eingeleiteter Zahlungsprozesse nach …
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 119/04
Umfang der Zwangsverwaltung; Verfolgung von Ansprüchen auf Ersatz schuldhaft …
- OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 3 U 15/07
Zwangsverwaltung; Abtretung; Mietvertrag: Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf …
- BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12
Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in …
Rn. 9 Das Oberlandesgericht hat seine in ZMR 2013, 184 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:. - LAG Köln, 29.05.2026 - 7 SLa 567/25
Gesamtzusage, Auslegung, Vergütungsanpassung, Verbraucherpreisindex, AGB, …
Rn. 282 (3) Die Kammer hält § 1 PreisklG, auf den es nach den vorstehenden Ausführungen streitentscheidend ankommt, auch für verfassungskonform (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11;… im Einzelnen und unter Darstellung des Meinungsstands: Staudinger/Omlor (2024) Einleitung zum PreisklG, Rn. 10 ff.;… offenlassend: BGH 11.03.2026 - XII ZR 51/25 - Rn. 16; 13.11.2013 - XII ZR 142/12 - Rn. 26;… zum Meinungsstand: BeckOGK/Leidner, 01.01.2026, PreisklG § 1 Rn. 24 ff.).Wegen seines Regelungsgegenstands unterfällt es zugleich dem Recht der Wirtschaft iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. Häde DVBl 2008, 1465, 1470). Soweit in der Literatur vertreten wird, wegen des währungsstabilisierenden Gesetzeszwecks sei die Europäische Zentralbank zuständig und das Gesetz daher verfassungswidrig (Schultz, NZM 2008, 425, 426; Hellner, NZM 2009, 301), folgt die Kammer dem nicht (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11).
- LAG Köln, 29.05.2026 - 7 SLa 568/25
Gesamtzusage, Auslegung, Vergütungsanpassung, Verbraucherpreisindex, AGB, …
Rn. 260 cc) Die Kammer hält § 1 PreisklG, auf den es nach den vorstehenden Ausführungen streitentscheidend ankommt, auch für verfassungskonform (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11;… im Einzelnen und unter Darstellung des Meinungsstands: Staudinger/Omlor (2024) Einleitung zum PreisklG, Rn. 10 ff.;… offenlassend: BGH 11.03.2026 - XII ZR 51/25 - Rn. 16; 13.11.2013 - XII ZR 142/12 - Rn. 26;… zum Meinungsstand: BeckOGK/Leidner, 01.01.2026, PreisklG § 1 Rn. 24 ff.).Wegen seines Regelungsgegenstands unterfällt es zugleich dem Recht der Wirtschaft iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. Häde DVBl 2008, 1465, 1470). Soweit in der Literatur vertreten wird, wegen des währungsstabilisierenden Gesetzeszwecks sei die Europäische Zentralbank zuständig und das Gesetz daher verfassungswidrig (Schultz, NZM 2008, 425, 426; Hellner, NZM 2009, 301), folgt die Kammer dem nicht (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11).
- LAG Köln, 29.05.2026 - 7 SLa 571/25
Gesamtzusage, Auslegung, Vergütungsanpassung, Verbraucherpreisindex, AGB, …
Rn. 262 cc) Die Kammer hält § 1 PreisklG, auf den es nach den vorstehenden Ausführungen streitentscheidend ankommt, auch für verfassungskonform (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11;… im Einzelnen und unter Darstellung des Meinungsstands: Staudinger/Omlor (2024) Einleitung zum PreisklG, Rn. 10 ff.;… offenlassend: BGH 11.03.2026 - XII ZR 51/25 - Rn. 16; 13.11.2013 - XII ZR 142/12 - Rn. 26;… zum Meinungsstand: BeckOGK/Leidner, 01.01.2026, PreisklG § 1 Rn. 24 ff.).Wegen seines Regelungsgegenstands unterfällt es zugleich dem Recht der Wirtschaft iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. Häde DVBl 2008, 1465, 1470). Soweit in der Literatur vertreten wird, wegen des währungsstabilisierenden Gesetzeszwecks sei die Europäische Zentralbank zuständig und das Gesetz daher verfassungswidrig (Schultz, NZM 2008, 425, 426; Hellner, NZM 2009, 301), folgt die Kammer dem nicht (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11).
- LAG Köln, 29.05.2026 - 7 SLa 403/25
Gesamtzusage, Auslegung, Vergütungsanpassung, Verbraucherpreisindex, AGB, …
Rn. 278 (3) Die Kammer hält § 1 PreisklG, auf den es nach den vorstehenden Ausführungen streitentscheidend ankommt, auch für verfassungskonform (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11;… im Einzelnen und unter Darstellung des Meinungsstands: Staudinger/Omlor (2024) Einleitung zum PreisklG, Rn. 10 ff.;… offenlassend: BGH 11.03.2026 - XII ZR 51/25 - Rn. 16; 13.11.2013 - XII ZR 142/12 - Rn. 26;… zum Meinungsstand: BeckOGK/Leidner, 01.01.2026, PreisklG § 1 Rn. 24 ff.).Wegen seines Regelungsgegenstands unterfällt es zugleich dem Recht der Wirtschaft iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. Häde DVBl 2008, 1465, 1470). Soweit in der Literatur vertreten wird, wegen des währungsstabilisierenden Gesetzeszwecks sei die Europäische Zentralbank zuständig und das Gesetz daher verfassungswidrig (Schultz, NZM 2008, 425, 426; Hellner, NZM 2009, 301), folgt die Kammer dem nicht (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11).
- LAG Köln, 29.05.2026 - 7 SLa 572/25
Gesamtzusage, Auslegung, Vergütungsanpassung, Verbraucherpreisindex, AGB, …
Rn. 265 cc) Die Kammer hält § 1 PreisklG, auf den es nach den vorstehenden Ausführungen streitentscheidend ankommt, auch für verfassungskonform (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11;… im Einzelnen und unter Darstellung des Meinungsstands: Staudinger/Omlor (2024) Einleitung zum PreisklG, Rn. 10 ff.;… offenlassend: BGH 11.03.2026 - XII ZR 51/25 - Rn. 16; 13.11.2013 - XII ZR 142/12 - Rn. 26;… zum Meinungsstand: BeckOGK/Leidner, 01.01.2026, PreisklG § 1 Rn. 24 ff.).Wegen seines Regelungsgegenstands unterfällt es zugleich dem Recht der Wirtschaft iSv. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (vgl. Häde DVBl 2008, 1465, 1470). Soweit in der Literatur vertreten wird, wegen des währungsstabilisierenden Gesetzeszwecks sei die Europäische Zentralbank zuständig und das Gesetz daher verfassungswidrig (Schultz, NZM 2008, 425, 426; Hellner, NZM 2009, 301), folgt die Kammer dem nicht (ebenso OLG Brandenburg 17.10.2012 - 3 U 75/11).
- OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12
Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von …
Die Übernahme von Kosten in einer hier allenfalls in Betracht kommenden Größenordnung ist bei den übrigen Kostengrößen nahezu völlig zu vernachlässigen (…vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2005, 30 U 121/05, juris Rn. 63, OLGR 2006, 138;… siehe auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, juris Rn. 53, ZMR 2008, 371; ebenso im Ansatz, wenn auch wegen der Höhe im konkreten Fall verneinend OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 3 U 75/11, juris Rn. 63). - OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen …
OLG Brandenburg v. 17.10.2012, 3 U 75/11 Rn. 63 und KG Berlin v. 28.02.2005, 12 U 74/03 Rn. 33ff), wird unterschiedlich beantwortet, bedarf im vorliegenden Fall aber keiner Entscheidung.
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