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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,42537
OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,42537)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2011 - 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,42537)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,42537)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sachmängelhaftung im Wohnungseigentumsrecht: Anforderungen an die Annahmen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses bezüglich eines Sachmangels nach Beweissicherungsverfahren; Zulässigkeit der Einführung eines neuen unstreitigen Sachvortrags in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 637 Abs. 1; BGB § 637 Abs. 3; BGB § 781
    Pflicht des Unternehmers zur Nachbesserung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragnehmer sagt Mängelbeseitigung zu: Einwendungsausschluss?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schriftliche Erklärung des Unternehmers über Nachbesserung kann deklaratorisches Schuldanerkenntnis sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Pflicht eines Unternehmers zur Nachbesserung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragnehmer sagt Mängelbeseitigung zu: Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen! (IBR 2012, 387)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 851
  • BauR 2012, 1287
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Gleichwohl findet auf die Gewährleistungsansprüche der Ersterwerber gegen den Bauträger wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum grundsätzlich Werkvertragsrecht Anwendung (vgl. BGH NJW 2010, 3089).

    Diese ist dann für die Durchsetzung der auf die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums gerichteten Ansprüche zuständig (BGH NJW 2010, 3089).

  • BGH, 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

    Anspruch des Autokäufers auf Rückerstattung gezahlter Reparaturkosten bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Es enthält dann überhaupt keinen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners, sondern ist eine einseitige tatsächliche Erklärung mit dem Zweck, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten und/oder ihm den Beweis zu erleichtern (BGH NJW-RR 2003, 1196; BGH NJW 2009, 580).

    Rn. 56 Der Bezug des Fristverlängerungsgesuchs nicht nur auf einen bestimmten Gewährleistungsanspruch, sondern darüber hinaus auf eine bereits im Einzelnen festgelegte Art der Mangelbeseitigung zeigt auch, dass nicht lediglich ein sogenanntes tatsächliches Anerkenntnis ohne besonderen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners (vgl. zur Möglichkeit eines solchen Anerkenntnisses BGH NJW 2009, 580) beabsichtigt war.

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 46 aa) Ein konstitutives Schuldanerkenntnis i.S.v. § 781 BGB soll unabhängig von dem bestehenden Schuldverhältnis eine neue selbständige Verpflichtung schaffen, auch wenn der ursprüngliche Anspruch nicht (mehr) besteht oder sich gegen einen Dritten richtet (BGH NJW 1995, 960;… Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl. 2012, § 781 Rn. 2).

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis hingegen soll eine bereits bestehende Schuld lediglich bestätigen und setzt voraus, dass die Parteien das zwischen ihnen bestehende Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen und sich dahin einigen (BGH NJW 1995, 960;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 2528).

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Für die Annahme reicht dann in der Regel aus, dass das Angebot nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung abgelehnt wird (BGH NJW 2000, 276).
  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 67 Eine besondere Verkehrssitte besteht bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Geschäften wie einem Schuldanerkenntnis (BGH ZIP 2000, 972).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 76 e) Auf den Vorschussanspruch sind nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 25.5.2011 - 9 U 122/10 -, NJW-RR 2011, 1242, in welchem ohne Begründung ein Kostenvorschussanspruch ab Verzugseintritt verzinst ist; ebenso OLG Köln, Urteil vom 16.9.2010 - 7 U 158/08 -, veröffentlicht in juris) Verzugs- bzw. Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen.
  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 174/04

    Verjährung von Ansprüchen aus der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 79 Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die abweichende Ansicht vertreten, dass die Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO allenfalls dann ausscheide, wenn sicher feststehe, dass das Rechtsmittel auch ohne das neue Vorbringen erfolgreich gewesen wäre (vgl. insbesondere BGH NJW-RR 2005, 866).
  • OLG Köln, 16.09.2010 - 7 U 158/08

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 76 e) Auf den Vorschussanspruch sind nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart (Urteil vom 25.5.2011 - 9 U 122/10 -, NJW-RR 2011, 1242, in welchem ohne Begründung ein Kostenvorschussanspruch ab Verzugseintritt verzinst ist; ebenso OLG Köln, Urteil vom 16.9.2010 - 7 U 158/08 -, veröffentlicht in juris) Verzugs- bzw. Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen.
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Rn. 57 Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 250) rechtfertigt eine andere Beurteilung nicht.
  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.12.2011 - 3 U 92/11
    Es enthält dann überhaupt keinen rechtsgeschäftlichen Verpflichtungswillen des Schuldners, sondern ist eine einseitige tatsächliche Erklärung mit dem Zweck, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten und/oder ihm den Beweis zu erleichtern (BGH NJW-RR 2003, 1196; BGH NJW 2009, 580).
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

  • BVerwG, 25.09.2006 - 5 C 27.04

    Einkommensberechnung nach dem BAföG; Berücksichtigung von Sonderausgaben nach § …

  • OLG Hamburg, 16.07.2020 - 8 U 61/19

    Bauträgervertrag über eine neu errichtete Eigentumswohnung: Unwirksamkeit einer …

    Eine solche Erklärung des Unternehmers gegenüber dem Bauherrn, einen Baumangel auf seine Kosten zu beheben, stellt durchweg ein deklaratorisches Anerkenntnis dar (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. April 2012 - VII ZR 25/11 - NJW-RR 2012, 851, 852 f., beck-online;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, Rn. 2531).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11

    Bauvertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten (Lieferung und Erstellung von …

    Die Zusage der Mängelbeseitigung in einem selbständigen Beweisverfahren nach Feststellung des Umstandes durch einen Sachverständigen stellt im Regelfall ein deklaratorisches, also Einwendungen gegen die Gewährleistungspflicht ausschließendes Anerkenntnis darstellen (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 851 [OLG Stuttgart 21.12.2011 - 3 U 92/11] ).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2014 - 22 U 100/13

    DIN-Normen nicht eingehalten: Mangel wird vermutet!

    Selbst wenn der Senat annehmen wollte, dass die erklärte Bereitschaft eines Werkunternehmers zur Mangelbeseitigung unter Umständen ein deklaratorisches Anerkenntnis seiner diesbezüglichen werkvertraglichen Gewährleistungspflicht enthalten kann (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2011, 3 U 92/11, NJW-RR 2012, 851;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 781, Rn 7 mwN), würde hier eine etwaige Übernahme der Kosten der Montage von Zwischendecken jedenfalls kein (konkludentes) Anerkenntnis der Beklagten beinhalten, rechtsverbindlich und unbedingt für die vom Kläger geltend gemachten Folgeschäden von herabgefallenen Putzstücken/-scherben einstehen zu wollen.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13

    Altrechtlicher Rahmenvertrag eines Generalplaners mit einem Subplaner über die …

    In der Regel schließt es alle Einwendungen tatsächlicher und rechtlicher Natur für die Zukunft aus, die der Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er mindestens rechnete (…BGH WM 1974, 410, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 3 U 92/11 -, juris Rn. 4;… Palandt-Sprau, a.a.O., § 781 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 10 U 134/12

    Gewährleistung beim VOB-Vertrag: Bemessung der zu ersetzenden Aufwendungen für …

    Ob sich hieraus ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 851) bzw. eine Beweislastumkehr ableiten lässt, kann aufgrund der festgestellten Mängel letztendlich dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2024 - 23 U 155/22

    Anspruchsberechtigung eines Grundstückerwerbers hinsichtlich der Zahlung eines …

    Die Zusage der Mängelbeseitigung in einem Klageverfahren nach Feststellung durch einen Sachverständigen stellt in der Regel ein deklaratorisches, also Einwendungen gegen die Gewährleistungspflicht ausschließendes Anerkenntnis dar (…vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.11.2016, 4 U 3/11, BeckRS 2016, 125224, Rn. 291; OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2011, 3 U 92/11, NJR-RR 2012, 851, jeweils in Bezug auf ein selbständiges Beweisverfahren).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 3 U 75/16

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Konkretisierung des bisherigen Vortrags

    Damit erschöpft sich der weitere Fortgang gerade nicht in einer rein rechtlichen Beurteilung der vorgelegten schriftlichen Unterlagen (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW-RR 2012, 851).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6274
LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2012,6274)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2012,6274)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2012,6274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Unfallverletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten im Gegensatz zu Beamten die nach dem Jahresarbeitsverdienst berechnete Verletztenrente in voller Höhe nach dem Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung unabhängig von ihren sonstigen Einnahmen während ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 43/89

    Berechnung und Auszahlung einer Verletztenrente - Berücksichtigung …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Der Begriff des Beamten in § 61 Abs. 1 ist im Sinne des § 82 Abs. 4 SGB VII weit zu verstehen (vgl. Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII § 61 Rdnr.4; vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 18.12.1979, 2 RU 47/77).

    § 61 Abs. 1 SGB VII führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990 Az.: 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 13.10.1993, Az.: 2 RU 36/92).

    Verhindert werden soll eine Doppelversorgung im Sinne einer Kumulation von Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 56 BSG; BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 36/92

    Arbeitsunfall - Ausbildung - Beamter

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    § 61 Abs. 1 SGB VII führt insoweit zu einer Schlechterstellung der Beamten gegenüber anderen Verletzten (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990 Az.: 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 13.10.1993, Az.: 2 RU 36/92).

    Die Regelung dient dazu, den Anschluss an das Beamten- und Soldatenversorgungsgesetz herzustellen und berücksichtigt, dass der Beamte, der trotz eines Unfalls dienstfähig bleibt, durch den Unfall im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen erleidet, da ihm nach den Grundsätzen des Beamtenrechts die ihm zustehende Besoldung in der bisherigen Höhe weiter zu zahlen ist (vgl. zur Vorgängervorschrift § 576 RVO: BSG, Urteil vom 13.10.1993, 2 RU 36/92).

  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 114/62

    Außerdienstlicher Arbeitsunfall nach § 537 Nr. 10 RVO aF - Ungleichbehandlung von …

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Rn. 24 Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Verfassungsmäßigkeit der Vorgängervorschrift des § 576 Abs. 1 Satz 2 RVO mehrfach bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 54; BSG, Urteil vom 31.10.1978, Az.: 2 RU 87/76 = BSGE 47, 137; BSG, Urteil vom 27.08.1981, Az.: 2 RU 41/79).

    Verhindert werden soll eine Doppelversorgung im Sinne einer Kumulation von Leistungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1964, 2 RU 114/62 = BSGE 22, 56 BSG; BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89).

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 47/77
    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Der Begriff des Beamten in § 61 Abs. 1 ist im Sinne des § 82 Abs. 4 SGB VII weit zu verstehen (vgl. Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII § 61 Rdnr.4; vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1990, 2 RU 43/89; BSG, Urteil vom 18.12.1979, 2 RU 47/77).

    Beamte werden hinsichtlich des Ausmaßes ihrer Entschädigung für einen während der Dienstzeit erlittenen Unfall grundsätzlich gleich behandelt, gleichgültig, ob es sich hierbei um einen Dienst- oder einen als Arbeitsunfall geltenden Unfall handelt (vgl. BSG, Urteil vom 18.12.1979, Az.: 2 RU 47/77 zu § 576 RVO).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Eine Differenzierung ist hier im Allgemeinen verfassungsrechtlich nur dann nicht zu beanstanden, wenn für sie Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88; vom 26.01.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f; vom 10.01.1995, BVerfGE 91, 389, 401).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Rn. 20 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; 103, 310, 318 jeweils mwN).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Eine Differenzierung ist hier im Allgemeinen verfassungsrechtlich nur dann nicht zu beanstanden, wenn für sie Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG vom 07.10.1980, BVerfGE 55, 72, 88; vom 26.01.1993, BVerfGE 88, 87, 96 f; vom 10.01.1995, BVerfGE 91, 389, 401).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 112, 50, 67; 117, 272, 301; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Art. 3 Abs. 1 GG ist daher verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 112, 50, 67; 117, 272, 301; stRspr).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
    Rn. 20 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 98, 365, 385; 103, 310, 318 jeweils mwN).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei der …

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung …

  • BSG, 27.08.1981 - 2 RU 41/79
  • SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 5034/14

    Gekürzte Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall im Freistellungsjahr

    Die Rechtsgedanken, die die Ungleichbehandlung von Beschäftigten und Beamten durch die §§ 82 Abs. 4 und 61 Abs. 1 SGB VII nach Art. 3 Grundgesetz (GG) rechtfertigen, sind nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung folgende (…vgl. u. a. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 36/92 -, SozR 3-2200 § 576 Nr. 1, BSGE 73, 165 - 170; BSG, Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 43/89 -, juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 47/77 -, juris; Bayerisches Landessozialgericht - BayLSG -, Urteil vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 -, juris): - Ein Beamter, der außerdienstlich einen Unfall erleidet, soll nicht besser gestellt werden als ein Beamter, der einen Dienstunfall erleidet.

    So versteht das Gericht auch das BayLSG, Urteil vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 -, juris (vorgehend SG B-Stadt, Gerichtsbescheid vom 1. Februar 2011 - S 8 U 337/10 -, juris).

    Die Regelung des § 576 Abs. 1 S. 1 RVO ist als Vorgängervorschrift quasi inhaltsgleich mit den aktuell gültigen §§ 82 Abs. 4 und 61 Abs. 1 SGB VII. Eine geänderte Beurteilung durch das BSG ist nicht ersichtlich (vgl. auch BayLSG, Urteil vom 20. März 2012 - L 3 U 92/11 -, juris).

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 3 U 92/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,124718
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,124718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.06.2011 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,124718)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - L 3 U 92/11 (https://dejure.org/2011,124718)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 22/98 R

    Arbeitsunfall - Erstattungsanspruch - landwirtschaftliche Unfallversicherung - …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 3 U 92/11
    Hintergrund ist, dass bei anderen Ärzten die hierfür erforderlichen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf fachärztlichen Spezialgebieten regelmäßig nicht vorhanden sind (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 22/98 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - L 4 B 12/06

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Bewertung …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2011 - L 3 U 92/11
    Die von den Berufsgenossenschaften zur Aufklärung des Sachverhalts herangezogenen Beratungsärzte haben - ebenso wie der Sozialversicherungsträger selbst - nach § 20 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) den Sachverhalt objektiv zu ermitteln und müssen dabei auch die für den Versicherten günstigen Umstände berücksichtigen (so auch das LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Dezember 2006 - L 4 B 12/06 U - juris mwN).
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