Rechtsprechung
| FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 258 AO, § 222 AO, § 851 ZPO, § 399 BGB, § 114 FGO, § 69 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Pfändungsschutz für das auf die Auszahlung eines Bildungskredits zurückgehende Kontoguthaben bei einem Steuerpflichtigen
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Pfändungsschutz für das durch Auszahlung des Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau gebildeten Kontoguthaben
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BFH, 09.07.2020 - VII S 23/20
Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
b) Die Antragstellerin zu 2. hat einen Anordnungsanspruch aus § 258 AO, weil es sich bei dem Bildungskredit der KfW um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbare Forderung handelt und demzufolge der entsprechende Betrag auf dem Konto der Antragstellerin zu 2. nicht pfändbar war (vgl. allgemein BFH-Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), BFH/NV 2020, 1104 Rn. 24 ff. zur Corona-Soforthilfe).Zu den nur im Rahmen ihrer Zweckbindung pfändbaren Forderungen können auch Zahlungen im Rahmen staatlicher Subventionen oder vergleichbarer Förderprogramme gehören (s. insgesamt BFH-Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), BFH/NV 2020, 1104 Rn. 25).
Dabei ist es den Gerichten nicht verwehrt, zur Beurteilung der Zweckbindung des Bildungskredits der KfW das zugrunde liegende KfW-Programm und insbesondere die hierzu erlassenen Förderbestimmungen heranzuziehen (vgl. BFH-Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), BFH/NV 2020, 1104 Rn. 26 zur Corona-Soforthilfe; s. dagegen AG Bielefeld…, Beschluss vom 02.01.2017 - 184 M 0984/16, nv., juris Rn. 3 zu § 850i ZPO).
Diese Umstände müssen über die Nachteile hinausgehen, die im Regelfall bei einer Vollstreckung zu erwarten sind (s. insgesamt BFH-Beschluss vom 09.07.2020 - VII S 23/20 (AdV), BFH/NV 2020, 1104 Rn. 33).
- BFH, 12.06.1996 - II R 71/94
Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Die Zahlung einer fälligen Steuer kann zwar eine erhebliche Härte im Sinne von § 222 AO darstellen, wenn der Steuerpflichtige in Kürze mit einer Steuererstattung rechnen kann (BFH-Urteil vom 12.06.1996 - II R 71/94, BFH/NV 1996, 873, unter II.3).Vielmehr hätten die Antragsteller rechtlich wie tatsächlich schlüssig darlegen müssen, dass der die Steuererstattung begründende Gegenanspruch nach Grund und Höhe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht und in absehbarer Zeit fällig wird (s. allgemein BFH-Urteil vom 12.06.1996 - II R 71/94, BFH/NV 1996, 873, unter II.3).
- FG Bremen, 27.11.2018 - 2 K 164/18
Einstellung der Vollstreckung bis zur Tilgung von Abgabenrückstände durch Zahlung …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurück zu gewähren ist (…BFH-Beschluss vom 12.06.1991 - VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II.2; FG Bremen, Urteil vom 27.11.2018 - 2 K 164/18 (1), nv., juris Rn. 76).
- BFH, 21.08.1973 - VIII R 8/68
Abschlußzahlungen - Steuererklärungen - Stundung - Fälligkeitszeitpunkt - Fehlen …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Zwar kann sich ein sachlicher Stundungsgrund insbesondere bei der Einziehung größerer Abschlusszahlungen aus dem Umstand ergeben, dass der Steuerpflichtige sich darauf nicht rechtzeitig einrichten konnte und am Fälligkeitstag weder über die zur Erfüllung erforderlichen Mittel verfügt noch in der Lage ist, diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen (BFH-Urteil vom 21.8.1973 - VIII R 8/68, BStBl II 1974, 307;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 222 AO Rn. 26). - BFH, 15.07.2020 - I R 33/18
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Die Kostenentscheidung folgt aus § 136 Abs. 1 FGO, wobei die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten getrennt behandelt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2020 - I R 33/18, BFH/NV 2021, 776 Rn. 27;… Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 135 FGO Rn. 24). - BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97
Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Die AdV eines nicht angefochtenen Verwaltungsakts kann nicht mit Erfolg begehrt werden (BFH-Beschlüsse vom 03.03.1998 - VIII B 62/97, BStBl. II 1998, 401, unter II., …und vom 15.10.1986 - III S 7/86, BFH/NV 1987, 142, unter II.1;… Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 69 Rn. 32;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 45;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 113). - BFH, 28.09.2006 - V B 71/05
Billigkeitserlass bei wirtschaftlicher Notlage; Einstellung der Vollstreckung bei …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Eine (ggf. auch längerfristige) Einstellung der Vollstreckung kommt zwar in Betracht, wenn die betreffende Vollstreckungsmaßnahme im konkreten Fall geeignet ist, Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Vollstreckungsschuldners auszulösen (BFH-Beschluss vom 28.09.2006 - V B 71/05, nv., juris Rn. 12). - BFH, 08.12.1992 - VII B 150/92
Unbilligkeit der Vollstreckung eines Einkommensteuerbescheides - …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist insoweit gemäß § 114 Abs. 5 FGO nachrangig und nicht statthaft (BFH-Beschluss vom 08.12.1992 - VII B 150/92, BFH/NV 1993, 709, unter II.1). - BFH, 12.06.1991 - VII B 66/91
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Eine Vollstreckung ist danach unbillig, wenn vollstreckt wird, obwohl das Erlangte alsbald zurück zu gewähren ist (BFH-Beschluss vom 12.06.1991 - VII B 66/91, BFH/NV 1992, 156, unter II.2; FG Bremen…, Urteil vom 27.11.2018 - 2 K 164/18 (1), nv., juris Rn. 76). - BFH, 15.10.1986 - III S 7/86
Stattgabe eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Unanfechtbarkeit der …
Auszug aus FG Hessen, 10.07.2025 - 3 V 1054/25
Die AdV eines nicht angefochtenen Verwaltungsakts kann nicht mit Erfolg begehrt werden (BFH-Beschlüsse vom 03.03.1998 - VIII B 62/97, BStBl. II 1998, 401, unter II., und vom 15.10.1986 - III S 7/86, BFH/NV 1987, 142, unter II.1;… Stapperfend in Gräber, FGO, 9. Aufl. 2019, § 69 Rn. 32;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 45;… Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 113). - FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14
Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts
- BFH, 12.12.2005 - VII R 63/04
Antrag auf Insolvenzverfahren als Ermessensentscheidung; Vollstreckungsaufschub …
- BFH, 15.01.2003 - V S 17/02
Einstweilige Anordnung; Vollstreckung
- FG Münster, 29.05.2020 - 11 V 1496/20
Corona-Krise: Freigabe der Pfändung einer Soforthilfen für Kleinstunternehmer und …
- FG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 K 258/19
Verpflichtung zur Begleichung des Kindergelderstattungsbetrages in monatlichen …
- BFH, 14.01.2025 - VII R 21/22
Auslegung einer Prozesserklärung
- FG Hamburg, 18.05.2017 - 2 V 117/17
Einstweilige Anordnung: Rücknahme des Antrag auf Insolvenzeröffnung - …
- FG München, 05.02.2024 - 12 V 41/24
Einstweilige Anordnung wegen Vollstreckungsmaßnahmen - Unangemessener Nachteil im …
- FG Hessen, 03.08.2022 - 10 V 640/22
Begehr einer einstweiligen Anordnung gegen den Antrag auf Eröffnung des …
- AG Bielefeld, 02.01.2017 - 184 M 984/16
Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bzgl. Pfändbarkeit von Bildungskrediten
- AG Syke, 04.03.2026 - 35 K 27/24
Zum Verhältnis von § 765a ZPO und § 258 AO
Da die §§ 30 a und 30 d (sic!) ZVG gem. § 323 Abs. 1 Satz 2 AO o. § 869 ZPO unmittelbar in einem vom Finanzamt betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren Anwendung finden, wäre es unverständlich, wenn etwa ein nach dem Zwangsversteigerungsgesetz gestellter Einstellungsantrag abgelehnt, einem solchen nach § 258 AO dagegen stattgegeben werden müsste, obwohl die Vorschriften - bis auf die ausdrückliche Regelung zeitlicher Grenzen - von den tatbestandlichen Voraussetzungen her identisch sind (…zurückgehend auf: FG Düsseldorf Urt. v. 25.5.1988 - 1 K 111/88 KV, BeckRS 1988, 30926728, beck-online; grundlegend auch FG Köln, Beschluss vom 19.02.2014 - 13 V 228/14, allerdings auch unter Verweis auf die in der neueren Gesetzgebung deutlich gewordenen Tendenz einer Verkürzung der Fristen zur Tilgung rückständiger Steuern (vergleiche die Zweiwochenfrist in § 284 Abs. 1 Satz 1 AO bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung); FG Berlin…, Urteil vom 21. September 2004 - 7 K 7295/04 -, Rn. 27, juris; FG München…, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 5 V 1840/13 -, Rn. 9, juris; FG München…, Beschluss vom 5. Februar 2024 - 12 V 41/24 -, Rn. 20, juris; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 3 V 1054/25 -, Rn. 44; Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 28. April 2020 - 13 K 258/19 -, Rn. 48, juris; FG Hamburg…, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 V 117/17 -, Rn. 44, juris; FG Köln…, Beschluss vom 16. März 2012 - 15 V 20/12 -, Rn. 22, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".