Rechtsprechung
| OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 887
Vollstreckung der Herstellung der Lastenfreiheit - RA Kotz
Grundstückseigentümer kann Herstellung der Lastenfreiheit von Grundschuld vollstrecken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 887
Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks von einer Grundschuld; Volltreckbarkeit der Herstellung durch den Grundstückseigentümer - rechtsportal.de
ZPO § 887
Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks von einer Grundschuld; Volltreckbarkeit der Herstellung durch den Grundstückseigentümer - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Herstellung der Lastenfreiheit ist vertretbare Handlung!
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Vollstreckungsart bei Ziel der Lastenfreiheit eines Grundstücks
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vollstreckung der Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks von einer Grundschuld durch den Grundstückseigentümer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks von einer Grundschuld; Volltreckbarkeit der Herstellung durch den Grundstückseigentümer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckung der Herstellung der Lastenfreiheit von Grundschulden durch Eigentümer (IVR 2024, 56)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.09.2008 - IX ZB 205/06
Geltendmachung der Restschuldbefreiung in der Zwangsvollstreckung
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Begehrt er die Unzulässigkeit der Vollstreckung aus dem Urteil gegen ihn, ist er allein auf die Vollstreckungsgegenklage gem. § 767 ZPO verwiesen (vgl. BGH, Beschl. vom 25.09.2008 - IX ZB 205/06, NZI 2008, 737). - BGH, 23.09.2009 - V ZB 60/09
Aufhebung der Bestellung des einstweiligen besonderen Vertreters für unbekannte …
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Rn. 31 Auch betreffend die Erbengemeinschaft nach S. N. bedarf es keiner Klauselumschreibung wegen der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. BGH, Beschl. vom 23.09.2009 - V ZB 60/09, NJW 2010, 157). - OLG Bremen, 28.05.2014 - 4 UF 46/14
Vollstreckung der Verpflichtung zur Beibringung einer Löschungsbewilligung
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (…BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris).
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84
Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur …
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris). - OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten …
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (…BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris). - OLG Koblenz, 23.02.2015 - 5 W 106/15
Vollstreckung einer Freistellungsverpflichtung
Auszug aus OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (…BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1617a Abs 2 BGB, § 1617b Abs 1 BGB, § 35 PStV
Wirksamkeit einer Namensbestimmung bei ungeklärter Identität des Elternteils - rechtsportal.de
BGB § 1617b ; PStG § 49 Abs. 2
Zweifelsvorlage eines Standesamtes zur Verpflichtung der Beurkundung einer Namenswahl; Nicht nachgewiesene Namensführung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Trier, 28.11.2018 - 14 UR III 28/18
- OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
- BGH, 03.02.2021 - XII ZB 391/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 27.06.2017 - 31 Wx 397/16
Frage einer Folgebeurkundung im Geburtenregister
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
Lägen aber vom Vater des Kindes nur eigene Angaben zur Staatsangehörigkeit und Identität vor, sei dessen Identität mithin ungeklärt, komme eine Namenserteilung nach § 1617 a Abs. 2 BGB nicht in Betracht (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 -, Rn. 9f., juris;… Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1617 a Rn. 7).Soweit - gemessen an diesen Maßstäben - auch die Identität der Mutter ungeklärt sei, rechtfertige dies keine abweichende Entscheidung, da anderenfalls die doppelte Ungewissheit günstigere Auswirkungen hätte als die nur einseitige (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 -, Rn. 9f., juris).
Rn. 18 4. Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde mit Blick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 27. Juni 2017 - 31 Wx 397/16 - juris) nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 FamFG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu.
- KG, 08.08.2017 - 1 W 187/17
Personenstandssache: Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes bei nicht …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
Für die Frage der Registereintragung bietet § 35 Abs. 1 PStV das Hilfsmittel des einschränkenden Zusatzes ("Identität nicht urkundlich nachgewiesen"), der den fehlenden Nachweis deutlich macht (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 15, juris;… BeckOK BGB/Pöcker, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 1617 Rn. 5).Muss jedoch ohnehin ein nicht nachgewiesener Name eingetragen werden, lassen sich die etwaigen durch die Bestimmung und Eintragung eines ungesicherten Namens drohenden Gefahren mit einer Beschränkung der Wahl nicht verhindern (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 16, juris).
Das gilt jedenfalls dann, wenn auch der außer dem gewählten Namen allein noch zur Verfügung stehende Name des anderen Elternteils nicht nachgewiesen ist (KG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - 1 W 187/17 -, Rn. 13 - 18, juris;… BeckOK BGB/Pöcker, 50. Ed. 1.5.2019, BGB § 1617 Rn. 5).
- BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17
Personenstandssache: Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt trotz nicht …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.07.2019 - 3 W 38/19
Durch die trotz verbleibender Unklarheiten erfolgte Beurkundung wird neben dem staatlichen Ordnungsinteresse an der lückenlosen Registrierung feststehender Personenstandsfälle insbesondere auch dem Anspruch der Betroffenen auf Beurkundung Rechnung getragen, ohne dass zugleich dem Registereintrag eine über die vom Standesamt gewonnenen Erkenntnisse hinausgehende Beweiswirkung verliehen wird (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 -, Rn. 20, juris).
- OLG Zweibrücken, 15.06.2021 - 3 W 34/21
Personenstandssache: Nachweis der Identität somalischer Staatsangehöriger zur …
Die Tatsache, dass der Name des Kindesvaters nicht urkundlich nachgewiesen ist, steht nämlich der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Namensbestimmung nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2019 - 3 W 38/19 , bestätigt durch BGH Beschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 391/19). - AG Schweinfurt, 17.11.2022 - 5 UR III 12/22
Namensführung, Gemeinsames Sorgerecht, Ablehnung der Beurkundung, …
zu 4 (Standesamtsaufsicht) zurückgewiesen (Entscheidung v. 9.7.2019 - 3 W 38/19).
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