Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- strafrechtsiegen.de
Wiederaufnahme des Strafverfahrens bei Cum/Ex: Antrag unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 ; StPO § 359 Nr. 5, 6
Steuerhinterziehung durch sog. Cum/Ex-Geschäfte (hier: Leerverkaufsgeschäfte); Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen; Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Wiederaufnahme: Hanno Berger muss im Gefängnis bleiben
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 93/07
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Wiederaufnahmeverfahren bei nova …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9).Hierzu ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9 mwN).
Die Beweiskraft von beigebrachten Beweismitteln kann etwa bewertet werden, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37).
Sind die neuen Tatsachen und Beweise unter Berücksichtigung dieses Prüfungsmaßstabes mit genügender Wahrscheinlichkeit geeignet, die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Urteils zu erschüttern, ist die Erheblichkeit gegeben (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 10).
Über diese Schwelle hinaus nicht erforderlich ist, dass die neuen Tatsachen oder Beweismittel zwingende Schlüsse zulassen oder sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als erheblich erweisen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45).
- OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Dabei ist zu unterstellen, dass die in dem Antrag behaupteten Tatsachen richtig sind und die beigebrachten Beweismittel den ihnen zugedachten Erfolg haben werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 8).Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9).
Hierzu ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9 mwN).
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Allein die schlichte Behauptung einer neuen Tatsache, die geeignet ist, das Urteil zu Fall zu bringen, genügt nicht den Anforderungen, die an einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, NJW 1993, 1481, 1483).Rn. 54 (b) Ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel für das Wiederaufnahmeverfahren erheblich bzw. geeignet sind, die Freisprechung des Verurteilten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung zu begründen, ist von dem den Wiederaufnahmeantrag prüfenden Gericht aufgrund einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, wobei dieses an die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 368 Rn. 14).
Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9).
- BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Tatsachen können sich auf alle tatsächlichen Urteilsgrundlagen beziehen und damit auch auf den Widerruf einer Aussage oder eines Geständnisses (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.1976 - 5 (7) (2) StE 15/56, NJW 1977, 59), die Glaubwürdigkeit eines Zeugen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.02.1999 - 1 Ws 826-828/98, NStZ-RR 1999, 245, 246) und die Glaubhaftigkeit einer Aussage.Rn. 98 (b) Darüber hinaus muss der Verurteilte in einem auf den Widerruf eines früheren Geständnisses gestützten Wiederaufnahmeantrag zur Darlegung der Geeignetheit des behaupteten Wiederaufnahmegrundes im Sinne der §§ 359 Nr. 5, 368 Abs. 1 StPO darlegen, aus welchen Gründen er mit seinem früheren Geständnis die Unwahrheit gesagt hat und weshalb er dieses nunmehr widerruft (BGH, Beschluss vom 07.07.1976 - 5 (7) (2) StE 15/56, NJW 1977, 59; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 366 Rn. 8 mwN).
- BGH, 26.09.2012 - 5 StR 382/12
Beschlussberichtigung wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Gleichwohl ist anerkannt, dass auch strafprozessual ergangene Entscheidungen, die derartige eindeutige Versehen enthalten, der nachträglichen Korrektur zugänglich sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.09.2012 - 5 StR 382/12, BeckRS 2012, 22784; vom 23.01.2019 - 2 StR 359/18, BeckRS 2019, 1613; LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 268 Rn. 45 [Berichtigung von Urteilen]; MüKoStPO/Maier StPO § 260 Rn. 5 ff. [Berichtigung von Urteilen]).Rn. 111 Dass die lediglich die Formalien betreffende Entscheidung vom 04.08.2025 nicht von derselben Besetzung wie die Entscheidung vom 01.08.2025 getroffen worden ist, begegnet ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken (vgl. insoweit etwa auch die verschiedenen Besetzungen bei den Beschlüssen des Bundesgerichtshofs vom 28.08.2012 und 26.09.2012 - 5 StR 382/12).
- KG, 12.07.2021 - 5 Ws 112/20
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Hierzu ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9 mwN).Die Beweiskraft von beigebrachten Beweismitteln kann etwa bewertet werden, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; KG, Beschluss vom 12.07.2021 - 5 Ws 112/20, juris Rn. 37).
- OLG Stuttgart, 26.10.1999 - 1 Ws 157/99
Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an einen Wiederaufnahmeantrag
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Bezüglich der Tatsachen, die die Wiederaufnahme des Verfahrens begründen sollen, ist eine in sich geschlossene und aus sich heraus verständliche schlüssige Sachdarstellung erforderlich; es gelten die gleichen Grundsätze wie bei einer Antragschrift nach § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (Hanseatisches Oberlandesgericht GC., Beschluss vom 07.08.2003 - 2 Ws 212/03, StraFo 2003, 430; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1999 - 1 Ws 157/99, NStZ-RR 2000, 243;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 366 Rn. 1;… LR/Schuster, StPO, 27. Aufl., § 366 Rn. 2).Will der Antragsteller diese Rechtskraft im Interesse der Individualgerechtigkeit ausnahmsweise durchbrochen sehen, so ist es ihm zuzumuten, darzulegen, inwiefern das Urteil auf einem so schweren Fehler beruhen kann, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens nach einem der in § 359 StPO genannten Wiederaufnahmegründe gerechtfertigt ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.10.1999 - 1 Ws 157/99, juris Rn. 6).
- BGH, 10.01.2019 - 1 StR 347/18
Urteil gegen Werner Mauss wegen Steuerhinterziehung aufgehoben
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Das subjektive Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes erstreckt sich auf sämtliche objektive Tatbestandsmerkmale; im Rahmen von § 370 Abs. 1 StPO erfasst dies auch das Wissen und Wollen - zumindest im Sinne eines Für-möglich-Haltens und Billigens - um die Rechtswidrigkeit des erlangten Steuervorteils und die (wahre) Rechtslage (sog. Steueranspruchstheorie, vgl. nur BGH, Urteil vom 10.01.2019 - 1 StR 347/18, NZWiSt 2019, 261, 263). - BGH, 08.07.2025 - 1 StR 58/24
Einziehung des für die Tat Erlangten (Voraussetzungen des Erlangens für die Tat: …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Soweit sich der Verurteilte im Beschwerdeverfahren wiederholt auf die - nicht die gegenständlichen Taten betreffende - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.07.2025 (1 StR 58/24) bezogen hat, folgt aus dieser keine andere Beurteilung. - BVerfG, 30.04.1993 - 2 BvR 525/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung eines …
Auszug aus OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9). - LG München I, 13.12.2024 - 6 KLs 303 Js 141880/13
Cum-Ex-Strategien mit Leerverkäufen führen zu Steuerhinterziehungen in großem …
- OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 1 Ws 826/98
- LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
- BGH, 20.09.2023 - 1 StR 187/23
Grundsatz der Spezialität (Begriff der Tat nach dem EuAlÜbk); Hinterziehung von …
- LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21
- OLG Hamburg, 18.10.1999 - 2 Ws 136/99
- OLG Stuttgart, 18.02.1965 - 3 Ws 196/64
- OLG Hamburg, 07.08.2003 - 2 Ws 212/03
- BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Jedoch bedarf es keiner an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für einen anderen Verfahrensausgang (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 46; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15, 23; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Zu diesem Zweck ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei das Wiederaufnahmegericht an die (denkgesetzlich mögliche) Beweiswürdigung und an die (nicht offensichtlich unhaltbare) Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… s. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736).
- BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Jedoch bedarf es keiner an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit für einen anderen Verfahrensausgang (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 46; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15, 23; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Zu diesem Zweck ist das Antragsvorbringen zu dem gesamten Inhalt der Akten und zu dem früheren Beweisergebnis in Beziehung zu setzen, wobei das Wiederaufnahmegericht an die (denkgesetzlich mögliche) Beweiswürdigung und an die (nicht offensichtlich unhaltbare) Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… s. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.06.2026 - 3 Ws 66/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 24, 26
Befangenheit, Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, ausgeschiedener Richter, Glaubhaftmachung, dienstliche Äußerungen Dritter, Zustellung, Pressemitteilung - rechtsportal.de
StPO § 24 ; StPO § 26
Befangenheit; Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; ausgeschiedener Richter; Glaubhaftmachung; dienstliche Äußerungen Dritter; Zustellung; Pressemitteilung - rechtsportal.de
StPO § 24 ; StPO § 26
Keine Existenz eines Grundsatzes zur Maßgeblichkeit der Spruchkörperbesetzung zum Zeitpukt der Anbringung des Ablehnungsgesuchs; Noch mögliche Mitwirkung des abgelehnten Richters an weiteren Entscheidungen im betreffenden Verfahren als Voraussetzung für Ablehnungsgesuch ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2026 - 3 Ws 66/25
Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch trifft nach den allgemeinen Regeln die jeweils aktuelle Spruchkörperbesetzung (vgl. auch BGH, Urt. v. 12.02.1998 - 1 StR 588/97, BeckRS 1998, 30007833 Rn. 9 zur Entscheidungszuständigkeit bei laufender Hauptverhandlung). - BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
Auszug aus OLG Köln, 02.06.2026 - 3 Ws 66/25
Zur Einholung weiterer dienstlicher Stellungnahmen der Pressesprecherin und der vormaligen Vorsitzenden des Senats zum Zustandekommen der Pressemitteilung ist der Senat weder aufgrund des darauf gerichteten Begehrens des Verurteilten verpflichtet noch besteht für den Senat von Amts wegen dazu Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1971 - 1 StR 362/70).
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