Rechtsprechung
EuGH, 05.07.1990 - 304/88 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36; Richtlinie 64/432 des Rates
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Erfordernis der vorherigen Genehmigung für Einfuhren von lebenden Tieren - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Fehlen - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen; Voraussetzung einer Einfuhrgenehmigung bei der Einfuhr von lebenden Tieren und frischem Fleisch aus anderen Mitgliedstaaten; Viehseuchenrechtliche Maßnahmen auf ...
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36; ; EWGV Art. 100; ; RL Nr. 64/432/EWG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Erfordernis der vorherigen Genehmigung für Einfuhren von lebenden Tieren - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Fehlen
- rechtsportal.de
Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Erfordernis der vorherigen Genehmigung für Einführen von lebenden Tieren - Unzulässigkeit - Rechtfertigung - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Fehlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzungsverfahren - Genehmigung für die Einfuhren von lebenden Tieren und frischem Fleisch aus anderen Mitgliedstaaten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1990 - 304/88
- EuGH, 05.07.1990 - 304/88
Papierfundstellen
- NVwZ 1991, 1170
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.02.1983 - 124/81
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus EuGH, 05.07.1990 - 304/88
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes steht diese Bestimmung nämlich der Anwendung solcher nationalen Rechtsvorschriften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen entgegen, die, auch nur als reine Formalität, Einfuhrlizenzen oder irgendein anderes ähnliches Verfahren verlangen ( Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich ((" UHT ")), Slg. 1983, 203 ). - EuGH, 20.09.1988 - 190/87
Oberkreisdirektor des Kreises Borken u.a. / Moormann
Auszug aus EuGH, 05.07.1990 - 304/88
Nach ständiger Rechtsprechung ist aber dann, wenn in Anwendung des Artikels 100 EWG-Vertrag Richtlinien der Gemeinschaft die Harmonisierung der - unter anderem - zur Gewährleistung des Schutzes der Gesundheit von Tieren und Menschen notwendigen Maßnahmen vorsehen und gemeinschaftliche Verfahren zur Kontrolle ihrer Einhaltung regeln, der Rückgriff auf Artikel 36 nicht mehr gerechtfertigt und der von der Harmonisierungsrichtlinie gezogene Rahmen nunmehr maßgeblich für den Erlaß von Schutzmaßnahmen ( siehe Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 190/87, Handelsonderneming Moormann, Slg. 1988, 4689 ).
- EuGH, 28.09.2006 - C-434/04
Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale …
20 Was des Näheren die Einstufung einer vorherigen Einfuhrerlaubnis im Hinblick auf die Bestimmungen des EG-Vertrags angeht, so hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein derartiges System grundsätzlich gegen Artikel 28 EG verstößt, da diese Bestimmung der Anwendung solcher nationalenRechtsvorschriften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen entgegensteht, die, auch nur als reine Formalität, Einfuhrlizenzen oder irgendein anderes ähnliches Verfahren verlangen (Urteile vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, "UHT-Milch", Slg. 1983, 203, Randnr. 9, und vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/88, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 9, vgl. auch Urteil vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-212/03, Kommission/Frankreich, Slg. 2005, I-4213, Randnr. 16, und Urteil des EFTA-Gerichtshofes vom 16. Dezember 1994 in der Rechtssache E-1/94, Restamark, EFTA Court Report, S. 15, Randnrn.Zur Erläuterung hat er ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat zum Schutz dieser Interessen weniger restriktive Maßnahmen als ein System vorheriger Einfuhrgenehmigungen treffen kann, indem er sich darauf beschränkt, die für ihn nützlichen Auskünfte einzuholen, z. B. durch von den Importeuren unterzeichnete Erklärungen, gegebenenfalls in Verbindung mit vom Versandmitgliedstaat erteilten geeigneten Bescheinigungen (Urteile "UHT-Milch", Randnr. 17, und Kommission/Belgien, Randnr. 14).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03
Tempelman
8 - Slg. 1993, I-2961, Randnr. 19. Vgl. auch Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 19).25 - Vgl. Urteil vom 25. November 1992 in der Rechtssache C-376/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-6153, Randnr. 27).
- EuGH, 15.03.2007 - C-54/05
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und …
Wie der Gerichtshof zudem bereits festgestellt hat, steht Art. 28 EG der Anwendung solcher nationaler Rechtsvorschriften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen entgegen, die, auch nur als reine Formalität, Einfuhrlizenzen oder irgendein anderes ähnliches Verfahren verlangen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, "UHT-Milch", 124/81, Slg. 1983, 203, Randnr. 9, vom 5. Juli 1990, Kommission/Belgien, C-304/88, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 9, und vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 20).
- EuGH, 26.05.1993 - C-52/92
Kommission / Portugal
18 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, daß die Richtlinie 64/432 eine vollständige Harmonisierung derjenigen viehseuchenrechtlichen Maßnahmen verwirklicht hat, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des innergemeinschaftlichen Handels mit Rindern und Schweinen treffen können, und daß die Bestimmungsmitgliedstaaten daher nicht befugt sind, in dem durch die Richtlinie erfassten Bereich andere als die in ihr abschließend vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/88, Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-434/04
Ahokainen und Leppik
7 - Verbundene Rechtssachen 51/71 bis 54/71 (International Fruit, Slg. 1971, 1107, Randnr. 9; Rechtssache 124/81 (Kommission / Vereinigtes Königreich [UHT-Milch], Slg. 1983, 203, Randnr. 9); Rechtssache 40/82 (Kommission / Vereinigtes Königreich, Slg. 1984, 283, Randnr. 24); Rechtssache C-304/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 9); Rechtssache C-235/91 (Kommission/Irland, Slg. 1992, I-5917, Randnr. 5). - Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-228/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
( 54 ) Urteil vom 5. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1990, I-2801, Randnr. 14).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1990 - 304/88 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzungsverfahren - Genehmigung für die Einfuhren von lebenden Tieren und frischem Fleisch aus anderen Mitgliedstaaten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1990 - 304/88
- EuGH, 05.07.1990 - 304/88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.02.1983 - 124/81
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1990 - 304/88
Weiter führten Sie aus: "Nach Artikel 6 der Richtlinie Nr. 64/432 (Tiere) kann jedoch das Bestimmungsland das Verbringen von Rindern oder Schweinen in sein Hoheitsgebiet untersagen, wenn bei einer von einem amtlichen Tierarzt an der Grenzübergangsstelle vorgenommenen Untersuchung festgestellt wurde, daß diese Tiere von einer anzeigepflichtigen Tierkrankheit befallen sind oder ein Krankheits- oder Ansteckungsverdacht besteht oder die Bestimmungen der Artikel 3 und 4 der Richtlinie bei diesen Tieren nicht beachtet worden sind ... Nach derselben Vorschrift kann jeder Mitgliedstaat zur Erleichterung dieser Untersuchungen bestimmen, welche Grenzübergangsstellen für die Verbringung 2 - Urteil vom 8. Februar 1983 .n der Rechtssache 124/81, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 203, Randnr. 9, meine Hervorhebungen.12 - 124/81, a. a. O., Randnr. 18. I-.
- EuGH, 15.12.1976 - 35/76
Simmenthal Spa / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1990 - 304/88
- Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871.