Rechtsprechung
| EuGH, 02.02.1988 - 309/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 7
- EU-Kommission
Barra / Belgischer Staat
EWG-Vertrag, Artikel 177
1 . Vorabentscheidungsverfahren - Auslegung - Zeitliche Wirkung der Auslegungsurteile - Rückwirkung - Grenzen - Rechtssicherheit - Beurteilungsbefugnis des Gerichtshofes, die dieser im Vorabentscheidungsurteil selbst ausübt - Spätere Einschränkung - Unzulässigkeit - EU-Kommission
Barra / Belgischer Staat
- Wolters Kluwer
Abgabe, Einschreibe - oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht als eine gegen Artikel 7 EWG-Vertrag verstoßende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ; Grundsatz der Rückwirkung der Vorabentscheidungsurteile ; Rückwirkende Erfassung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 7
1. Vorabentscheidungsverfahren - Auslegung - Zeitliche Wirkung der Auslegungsurteile - Rückwirkung - Grenzen - Rechtssicherheit - Beurteilungsbefugnis des Gerichtshofes, die dieser im Vorabentscheidungsurteil selbst ausübt - Spätere Einschränkung - Unzulässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildungsbegriff beim Studium der Tiermedizin; Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit; Erstattung von Einschreibegebühren
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Diskriminierungsverbot - Zugang zur nichtuniversitären Ausbildung - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
- EuGH, 02.02.1988 - 309/85
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 309/85
2 Diese Fragen stellen sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das Herr Barra und 16 weitere Antragsteller des Ausgangsverfahrens ( nachstehend Antragsteller ) gegen den belgischen Staat, den Antragsgegner des Ausgangsverfahrens, wegen seiner Weigerung angestrengt haben, ihnen ihre vor dem 13. Februar 1985, dem Tag der Verkündung des Urteils Gravier ( Rechtssache 293/83, Slg. 1985, 606 ) entrichteten zusätzlichen Einschreibegebühren (" minerval ") zurückzuzahlen."In seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß eine Abgabe, Einschreibe - oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht eine gegen Artikel 7 EWG-Vertrag verstossende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, nicht aber von inländischen Studenten erhoben wird.
1 ) Die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier, Slg. 1985, 606 ) getroffene Auslegung des Artikels 7 EWG-Vertrag ist nicht nur auf Anträge auf Zulassung zum berufsbildenden Unterricht beschränkt, die nach Erlaß dieses Urteils gestellt worden sind, sondern erfasst auch die Zeit davor.
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA - Grundsatz der Gleichheit des Arbeitsentgelts männlicher und …
Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 309/85
12 Nur ausnahmsweise kann sich der Gerichtshof, wie er in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 ( Defrenne/Sabena, Slg. 1976, 455 ) entschieden hat, aufgrund des der Gemeinschaftsrechtsordnung innewohnenden allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit veranlasst sehen, in Anbetracht der erheblichen Schwierigkeiten, die sein Urteil bei in gutem Glauben begründeten Rechtsverhältnissen für die Vergangenheit hervorrufen könnte, mit Wirkung für alle Betroffenen die Möglichkeit einzuschränken, sich auf diese Auslegung der Vorschrift mit dem Ziel zu berufen, eine erneute Sachentscheidung über diese Rechtsverhältnisse herbeizuführen. - EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 309/85
11 Dazu ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen ( siehe insbesondere Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Amministrazione delle finanze dello Stato/Denkavit italiana, Slg. 1980, 1205 ), nach der durch die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Artikel 177 EWG-Vertrag vornimmt, erläutert und erforderlichenfalls verdeutlicht wird, in welchem Sinn und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre. - EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus EuGH, 02.02.1988 - 309/85
18 Zwar trifft es zu, daß die Erstattung nur im Rahmen der in den jeweils einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen betrieben werden kann, doch dürfen diese Voraussetzungen, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt ( vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595 ), nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet werden, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.
- EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Rn. 36 Außerdem kann eine solche Einschränkung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs nur in dem Urteil selbst vorgenommen werden, in dem über die erbetene Auslegung entschieden wird (Urteile vom 2. Februar 1988, Barra, 309/85, Slg. 1988, 355, Randnr. 13, und Blaizot, 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 28, vom 16. Juli 1992, Legros u. a., C-163/90, Slg. 1992, I-4625, Randnr. 30, vom 15. Dezember 1995, Bosman u. a., C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 142, und vom 9. März 2000, EKW und Wein & Co., C-437/97, Slg. 2000, I-1157, Randnr. 57). - LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14
Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei …
- EuGH, 21.12.2016 - C-154/15
Die spanische Rechtsprechung, mit der die Wirkungen der Nichtigkeit von …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es angesichts des grundlegenden Erfordernisses, dass das Unionsrecht in allen Fällen einheitlich anzuwenden ist, allein Sache des Gerichtshofs ist, darüber zu entscheiden, ob die Geltung der von ihm vorgenommenen Auslegung einer solchen Vorschrift in zeitlicher Hinsicht eingeschränkt werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Februar 1988, Barra u. a., 309/85, EU:C:1988:42, Rn. 13).
- EuGH, 15.09.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica / Ministero delle Finanze - Erstattung …
Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville, Slg. 1988, 3513).Im Urteil Barra (Randnr. 19) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Vorschrift entgegensteht, nach der nur diejenigen Antragsteller die Erstattung einer vom Gerichtshof für vertragswidrig erklärten Abgabe verlangen können, die vor Erlaß des betreffenden Urteils eine Erstattungsklage eingereicht haben.
Daraus folgt, daß die in den Urteilen Barra und Deville enthaltene Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, wobei die Voraussetzungen ihrer Anwendung auf die Rechtsprechungsorgane der Mitgliedstaaten dahinstehen können.
- EuGH, 11.07.2002 - C-62/00
Marks & Spencer - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die …
Nach ständiger Rechtsprechung stellt das Recht auf Erstattung von Abgaben, die in einem Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben wurden, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte dar, die dem Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof erwachsen (siehe u. a. Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355, Randnr. 17, BP Soupergaz, Randnr. 40, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96, Dilexport, Slg. 1999, I-579, Randnr. 23, und vom 8. März 2001 in den Rechtssachen C-397/98 und C-410/98, Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 84). - EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato - Abgaben gleicher Wirkung - …
Das verstoße gegen die Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85 (Barra, Slg. 1988, 355) und Deville.Im Urteil Barra (Randnr. 19) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Vorschrift entgegensteht, nach der nur diejenigen Antragsteller die Erstattung einer vom Gerichtshof für vertragswidrig erklärten Abgabe verlangen können, die vor Erlaß des betreffenden Urteils eine Erstattungsklage eingereicht haben.
Daraus folgt, daß die Urteile Barra und Deville auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar sind.
- EuGH, 06.07.1995 - C-62/93
BP Soupergaz / Griechischer Staat
39 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355, Randnr. 11) wird jedoch durch die Auslegung einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die der Gerichtshof in Ausübung seiner Befugnisse aus Artikel 177 vornimmt, erläutert und erforderlichenfalls verdeutlicht, in welchem Sinn und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre.40 Insbesondere folgt daraus, daß das Recht auf Erstattung von Beträgen, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts erhoben hat, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte darstellt, die den einzelnen durch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof eingeräumt worden sind (Urteil Barra, a. a. O., Randnr. 17).
41 Zwar kann die Erstattung nur im Rahmen der in den jeweils einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften festgelegten materiellen und formellen Voraussetzungen betrieben werden, doch dürfen diese Voraussetzungen und die Verfahrensmodalitäten für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenen Rechte gewährleisten sollen, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt (vgl. u. a. Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Urteil Barra, a. a. O., Randnr. 18, und Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-208/90, Emmott, Slg. 1991, I-4269, Randnr. 16, und vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-410/92, Johnson, Slg. 1994, I-5483, Randnr. 21), nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen, und sie dürfen nicht so ausgestaltet werden, daß sie die Ausübung der Rechte, die die Gemeinschaftsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen.
- EuGH, 08.03.2001 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a. - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben hat, eine Folge und eine Ergänzung der Rechte dar, die den Einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht in seiner Auslegung durch den Gerichtshof erwachsen (Urteile vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82, San Giorgio, Slg. 1983, 3595, Randnr. 12, vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355, Randnr. 17, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 40, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-343/96, Dilexport, Slg. 1999, I-579, Randnr. 23, und vom 21. September 2000 in den Rechtssachen C-441/98 und C-442/98, Michaïlidis, Slg. 2000,I-0000, Randnr. 30). - EuGH, 09.02.1999 - C-343/96
Dilexport - Inländische Abgaben, die gegen Artikel 95 des Vertrages verstoßen - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben hat, eine Ergänzung der Rechte dar, die den einzelnen durch die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle oder je nachdem die diskriminierende Erhebung inländischer Abgaben untersagen, in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof eingeräumt worden sind (Urteil San Giorgio, Randnr. 12; Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 309/85, Barra, Slg. 1988, 355, Randnr. 17, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randr.Im Urteil Barra (Randnr. 19) hat der Gerichtshof entschieden, daß das Gemeinschaftsrecht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, nach der nur diejenigen Antragsteller die Erstattung einer durch ein Urteil des Gerichtshofes für mit dem Vertrag unvereinbar erklärten Abgabe verlangen können, die vor Erlaß des betreffenden Urteils eine Erstattungsklage eingereicht haben.
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14
Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des …
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1999 - C-78/98
Shirley Preston u. a. gegen Wolverhampton Healthcare NHS Trust u. a. und Dorothy …
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Ein Mitgliedstaat kann für die Geltendmachung von Ansprüchen auf besondere …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00
Marks & Spencer
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02
Rieser Internationale Transporte
- BGH, 06.10.1994 - I ZR 155/90
"Cliff Richard II"; Inlandsschutz ausländischer Urheberrechte
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-167/26
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- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
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- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.1994 - C-47/93
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1993 - C-92/92
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- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
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Test Claimants in the FII Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 EG und 56 …
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- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1995 - C-197/94
Société Bautiaa gegen Directeur des services fiscaux des Landes und Société …
- BVerwG, 28.02.2000 - 1 B 78.99
Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision - Bescheid über …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-441/14
DI - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot …
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ASM Brescia - Erdgasbinnenmarkt - Automatische Verlängerung der Konzessionen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-379/15
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- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98
Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.1998 - C-231/96
Edilizia Industriale Siderurgica Srl (Edis) gegen Ministero delle Finanze. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-473/00
Cofidis
- VGH Hessen, 17.03.1999 - 5 UE 2898/96
Erhebung von Überwachungskosten nach BImSchG § 52 Abs 4 S 3
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-228/92
Roquette Frères SA gegen Hauptzollamt Geldern. - Währungsausgleichsbeträge für …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1994 - C-312/93
Peterbroeck, Van Campenhout & Cie SCS gegen Belgischer Staat.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
Dilexport Srl gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-228/96
Aprile Srl, in Liquidation, gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-347/00
Barreira Pérez
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2000 - C-52/99
Vignone
- EuGH, 03.05.1994 - C-47/93
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1990 - C-5/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-372/98
Cooke
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10320/02
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 10319/02
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1991 - C-208/90
Theresa Emmott gegen Minister for Social Welfare und Attorney General. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 240/87
C. Deville gegen Administration des impôts. - Unter Verstoß gegen das …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 24/86
Vincent Blaizot gegen Universität Lüttich und andere. - Diskrimierungsverbot - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Bruno Barra gegen Belgischer Staat und Stadt Lüttich.
Diskriminierungsverbot - Zugang zur nichtuniversitären Ausbildung - Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
- EuGH, 02.02.1988 - 309/85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.02.1985 - 293/83
Gravier / Ville de Liège
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
Am 7. März 1985, ganz kurz nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier/Lüttich, Slg. 1985, 593) stellten diese einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den belgischen Staat wegen Rückerstattung der vor dem 13. Februar 1985 entrichteten Einschreibegebühren.Der Präsident des Tribunal de première instance Lüttich hat zwei Fragen nach der Auslegung des EWG-Vertrages durch den Gerichtshof im Urteil Gravier vorgelegt, um die Vereinbarkeit des Artikels 63 mit dem Gemeinschaftsrecht prüfen zu können: "In seinem Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 (Gravier) hat der Gerichtshof festgestellt, daß eine Abgabe, Einschreibe- oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht eine gegen Artikel 7 EWG-Vertrag verstoßende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstellt, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, * Aus dem Englischen übersetzt.
- EuGH, 09.11.1983 - 199/82
Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
Auf die zweite Frage ist zu antworten, daß der Gerichtshof die Wirkungen einer solchen Entscheidung zeitlich begrenzen kann und daß es mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat durch seine Rechtsvorschriften oder durch gerichtliche Entscheidungen Studenten, die solche Einschreibegebühren entrichten mußten, ihr Recht auf Rückerstattung nimmt, soweit sie nicht vor dem Zeitpunkt des Urteils in der Rechtssache Gravier Klage erhoben hatten (vgl. Rechtssache 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501; Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545; Amministrazione delle finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595). - EuGH, 27.02.1980 - 68/79
Just
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
Auf die zweite Frage ist zu antworten, daß der Gerichtshof die Wirkungen einer solchen Entscheidung zeitlich begrenzen kann und daß es mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat durch seine Rechtsvorschriften oder durch gerichtliche Entscheidungen Studenten, die solche Einschreibegebühren entrichten mußten, ihr Recht auf Rückerstattung nimmt, soweit sie nicht vor dem Zeitpunkt des Urteils in der Rechtssache Gravier Klage erhoben hatten (vgl. Rechtssache 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501; Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545; Amministrazione delle finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595). - EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1987 - 309/85
Auf die zweite Frage ist zu antworten, daß der Gerichtshof die Wirkungen einer solchen Entscheidung zeitlich begrenzen kann und daß es mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat durch seine Rechtsvorschriften oder durch gerichtliche Entscheidungen Studenten, die solche Einschreibegebühren entrichten mußten, ihr Recht auf Rückerstattung nimmt, soweit sie nicht vor dem Zeitpunkt des Urteils in der Rechtssache Gravier Klage erhoben hatten (vgl. Rechtssache 68/79, Just/Dänisches Ministerium für das Steuerwesen, Slg. 1980, 501; Amministrazione delle finanze dello Stato/Ariete, Slg. 1980, 2545; Amministrazione delle finanze dello Stato/San Giorgio, Slg. 1983, 3595).
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