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Rechtsprechung
   LG Berlin, 11.10.2019 - O 31/18   

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https://dejure.org/2019,88254
LG Berlin, 11.10.2019 - O 31/18 (https://dejure.org/2019,88254)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.10.2019 - O 31/18 (https://dejure.org/2019,88254)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - O 31/18 (https://dejure.org/2019,88254)
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Wird zitiert von ... (28)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …

    Von Bedeutung ist dabei vor allem die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180/96) (im Folgenden: Aufnahmerichtlinie), welche die zuvor gültig gewesene Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 (ABl. L 31/18) inzwischen abgelöst hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …

    Etwas anderes gilt aber nach der genannten Entscheidung des EGMR, wenn der jeweilige Staat auf Grund bindender rechtlicher Vorgaben die Pflicht zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung hat, wie hier nach der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180/96 - Aufnahmerichtlinie), welche die zuvor gültig gewesene Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003 (ABl. L 31/18) ersetzt hat.
  • OVG Hamburg, 29.05.2019 - 1 Bf 284/17

    Rückkehr eines 17-jährigen Syrers; Gefahr der Zwangsrekrutierung durch kurdische …

    Hieran hält der Senat nach erneuter Überprüfung und unter Einbeziehung aller in das Verfahren eingeführten, auch neueren Auskünfte fest (vgl. insbesondere: AI, Auskunft an den VGH Kassel, 20.9.2018, G 32/18; AI, Auskunft an VG Magdeburg, 13.9.2018, G 31/18; Finnish Immigration Service - FIS -, Syria: Fact-finding mission to Beirut and Damascus, April 2018, v. 14.12.2018, G 28/18; AA, 13.11.2018, 2018/3; ACCORD, Anfragebeantwortung zu Syrien: Folgen einer Flucht oder (illegalen) Ausreise v. 24.8.2018, G 24/18 und 20/18; UNHCR, Auskunft an das OVG Hamburg, 13.9.2018, G 17/18; USDOS, Country Reports on Human Rights Practices for 2017, Syria 2017 Human Rights Report, 20.4.2018, G 8/18; Deutsche Orient-Stiftung / Deutsches Orient-Institut (nachfolgend: DOI), Auskunft an den VGH Kassel v. 22.2.2018, G 6/18; EASO, 03/2018, G 5/18; AI, Report 2017/18, Syrien 2018, Stand 12/2017, v. 22.2.2018, G 4/18; SFH, Syrien: Vorgehen der syrischen Armee bei der Rekrutierung, 18.1.2018, G 2/18; BFA, 25.1.2018, G 1/18).

    Rn. 127 Der UNHCR ist der Auffassung, dass Personen, die aus Gebieten stammen, die als regierungsfeindlich angesehen werden, je nach den Umständen des Einzelfalls aufgrund ihrer tatsächlich oder vermeintlichen politischen Meinung und/oder anderer maßgeblicher Gründe wahrscheinlich internationalen Schutz benötigen (UNHCR, 11/2017, G 35/17, S. 37 ff., 43; vgl. auch: AI, 20.9.2018, G 32/18, S. 2 ff. unter Bezug auf UNHCR, 11/2015 [G15/15], 02/2017 [G 7/17] und 11/2017, UN HRC [OHCHR, 19.12.2013, Without a trace] sowie IRB Canada [19.1.2016, G 05/16]; sowie AI, 13.9.2018, G 31/18, S. 1 ff.).

    Rn. 130 Diese Gesamtsituation ist nicht mit den von AI geschilderten Fällen (AI, 13.9.2018, G 31/18, S. 2 ff., 4 f.) zu vergleichen, in denen Zivilpersonen ein Verschwinden und Folter drohen, wie z.B. Verwandten, deren Angehörige in oppositionellen Gebieten gegen das Assad-Regime demonstriert haben, oder Zivilpersonen, die bei Demonstrationen gegen das Assad-Regime anwesend waren, Soldaten, die die Ausführung von Befehlen verweigerten, und Ärzten bzw. medizinischem Personal oder sonstigen humanitären Helfern.

  • VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09

    EuGH-Vorlage

    Ergeben sich relevante Gründe für die Verpflichtung des Mitgliedstaats zum Selbsteintritt wegen der Situation im zuständigen Mitgliedstaat mit Blick auf die Grundrechtsgewährleistungen in Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRCh bereits daraus, dass der zuständige Mitgliedstaat über einen nicht überschaubaren Zeitraum hinweg in erheblicher Weise einzelne und/oder zeitgleich mehrere Anforderungen nicht erfüllt, die durch die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31/18) und durch die Vorschriften der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326/13) gestellt werden ?.

    Ergeben sich relevante Gründe für die Verpflichtung des Mitgliedstaats zum Selbsteintritt wegen der Situation im zuständigen Mitgliedstaat mit Blick auf die Grundrechtsgewährleistungen in Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 18, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRCh bereits daraus, dass der zuständige Mitgliedstaat über einen nicht überschaubaren Zeitraum hinweg in erheblicher Weise einzelne und/oder zeitgleich mehrere Anforderungen nicht erfüllt, die durch die Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31/18) und durch die Vorschriften der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (ABl. L 326/13) gestellt werden ?.

  • OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 1 AR 29/19

    Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

    Rn. 1 1.) Mit dem Europäischen Haftbefehl des Bezirksgerichts Przemysl vom 10. August 2018 (II KOP 31/18) ersuchen die polnischen Justizbehörden um die Festnahme des Verfolgten zum Zwecke seiner Auslieferung an Polen wegen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Jaroslaw vom 19. September 2016 (II K 515/16, II KO 1333/17) und wegen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Rzeszow vom 15. November 2016 (X K 776/16) jeweils wegen Betruges.

    Rn. 17 Der Senat entscheidet gemäß dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft lediglich wegen der im Europäischen Haftbefehl des Bezirksgerichts Przemysl vom 10. August 2018 (II KOP 31/18) aufgeführten Strafen.

    Rn. 19 a) Der von den polnischen Behörden übermittelte Europäische Haftbefehl des Bezirksgerichts Przemysl vom 10. August 2018 (II KOP 31/18) enthält die nach § 83a Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 6 IRG vorgeschriebenen Angaben, wie der Senat in seinem Auslieferungshaftbefehl vom 30. Oktober 2019 (dort S. 4 f.) bereits festgestellt hat.

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 A 10/18

    Aserbaidschan: Keine Verfolgung von Verwandten von ehemaligen …

    Das Gericht hat die Akten der Verfahren 4 A 726/17, 4 A 31/18 und 4 A 755/17 zum Verfahrensgegenstand gemacht.

    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Vortrag der Klägerin und ihrer Eltern (Kläger in dem Verfahren 4 A 31/18) zu einer erlittenen Vorverfolgung in Aserbaidschan glaubhaft ist und als Prognosebasis herangezogen werden kann.

    Es war daher, soweit die Eltern der Klägerin in ihrem Verfahren (4 A 31/18) unter Bezugnahme auf vorgelegte Fotos und einem der Beklagten überreichten Gewerbeausweis angeregt haben, in Ergänzung der in ihrem Verfahren bereits eingeholten Auskunft eine ergänzende Auskunft beim Auswärtigen Amt zur den Fragen, ob es unter der Adresse in Baku einen Laden für gab oder gibt und ob bekannt ist, wer Inhaber dieses Ladens war, einzuholen, nicht weiter nachzugehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2007 - L 11 AY 60/05

    Anspruch auf Gewährung ungekürzter Leistungen nach § 3 …

    Rn. 30 Auch das Europarecht lässt Differenzierungen bei der Gewährung von Sozialleistungen an Ausländer zu (vgl. z.B. Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten, Amtsblatt der Europäischen Union L 31/18 vom 6.2.2003).
  • LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18
    664 Js 31/18.
  • VG Düsseldorf, 02.09.2014 - 6 L 1235/14

    Dublin-Verfahren Ungarn Systemische Mängel Asylhaft Inhaftierungspraxis …

    Von Bedeutung ist dabei vor allem die Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180/96) (im Folgenden: Aufnahmerichtlinie), welche die Vorgängerrichtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 (ABl. L 31/18) inzwischen abgelöst hat.
  • VG Freiburg, 10.04.2014 - A 4 K 2202/11

    Dublin-Verfahren; Abschiebungsanordnung nach Italien

    Etwas anderes gilt aber ausweislich des EGMR, wenn der jeweilige Staat auf Grund bindender rechtlicher Vorgaben die Pflicht zur Versorgung mittelloser Asylsuchender mit einer Unterkunft und einer materiellen Grundausstattung hat, wie hier nach der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180/96 - Aufnahmerichtlinie -), welche die zuvor gültig gewesene Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27.01.2003 (ABl. L 31/18) ersetzt hat.
  • VG Gießen, 25.04.2008 - 2 L 201/08

    Abschiebungsschutz im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bezüglich einer …

  • EGMR, 23.03.2023 - 39879/21

    BIONDI v. ITALY

  • ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 Ca 1994/21

    Kündigungsbedingte Auflösung Arbeitsverhältnis bei zwischenzeitlichem …

  • VG Hamburg, 27.01.2021 - 16 A 6218/18

    Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Asylantragstellung, …

  • VG Freiburg, 24.02.2016 - A 1 K 2724/14

    Dublin-Verfahen; Rückkehr in das Heimatland; systemische Mängel in den …

  • VG Schleswig, 12.08.2009 - 9 B 37/09

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, …

  • VG Schleswig, 16.06.2008 - 6 B 18/08

    Verordnung Dublin II, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige …

  • EGMR, 01.04.2025 - 51455/21

    MANOWSKA v. POLAND and 5 other applications

  • VG Regensburg, 15.09.2008 - RO 3 E 08.30124

    Rückschiebung von Asylbewerber nach Griechenland zulässig

  • VG Potsdam, 19.06.2014 - 6 L 474/14
  • EGMR, 09.05.2025 - 56297/21

    SADOMSKI v. POLAND

  • VG Hannover, 31.10.2016 - 10 B 6264/16

    Abschiebungsanordnung; Belgien; Dublin III VO; Non refoulement

  • VG Sigmaringen, 25.11.2008 - A 2 K 2032/08

    Verordnung Dublin II, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige …

  • VG Potsdam, 17.06.2015 - 6 L 712/15

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Eritrea)

  • VG Berlin, 27.02.2009 - 34 L 57.09

    Verfahrensrecht, Griechenland, Abschiebungsanordnung, vorläufiger Rechtsschutz …

  • VG Potsdam, 26.06.2015 - 6 L 763/15

    Asylrecht (Dublin-Verfahren Italien)

  • VG Potsdam, 25.06.2015 - 6 L 802/15

    Asylrecht (Dublin-Verfahren Eritrea/Italien)

  • VG Oldenburg, 24.03.2011 - 3 B 336/11

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Schweden, Afghanistan, …

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