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Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19062
OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07 (https://dejure.org/2007,19062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 29; ; ZPO § 35; ; ZPO § 36; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 696 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Bindung der Verweisung an Wohnsitzgericht bei fehlendem Hinweis des verweisenden Gerichts auf eigene Zuständigkeit des Erfüllungsortes - keine Ausübung des im Laufe des Mahnverfahrens entstandenen Wahlrechts des Klägers nach Zustellung der Anspruchsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes eines Beklagten; Wechsel des Gerichtsstands durch Umzug eines Beteiligten; Verweisungsbeschluss eines Gerichts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliche Ausgestaltung der Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten bei fehlendem Eingehen des verweisenden Gerichts auf den bei ihm bestehenden besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts; Rechtliche Ausgestaltung des zeitlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1278
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Denn die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190).

    Daher entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und ist demzufolge nicht bindend (vgl. BGH NJW 2002, 3634/3635).

  • OLG München, 23.11.2006 - 31 AR 138/06

    Bezeichnung des streitigen Gerichts bei Wohnsitzverlegung des Beklagten während …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Nach Auffassung des Senats ist jedenfalls für die hier zu entscheidende Frage, bis wann die Klagepartei von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen kann, wenn die Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidsantrag ausnahmsweise noch keine Ausübung des Wahlrechts darstellt, auf die Zustellung der Anspruchsbegründung abzustellen (OLG München Beschluss vom 23.11.2006, 31 AR 138/06).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Im Mahnverfahren wird ein bestehendes Wahlrecht zwischen mehreren zuständigen Streitgerichten grundsätzlich bereits im Mahnbescheidsantrag durch die Bezeichnung eines dieser Gerichte als für ein streitiges Verfahren zuständig (§ 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) ausgeübt und die so getroffene Wahl mit Zustellung des Mahnbescheids bindend und unwiderruflich (BGH NJW 1993, 1273).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Denn die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen …

    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Denn die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt ausnahmsweise dann nicht ein, wenn die Verweisung sich so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht hingenommen werden kann (BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634/3635; BayObLGZ 2003, 187/190).
  • BayObLG, 31.01.1996 - 1Z AR 62/95
    Auszug aus OLG München, 09.07.2007 - 31 AR 146/07
    Ein späterer Wohnsitzwechsel ist für den Gerichtsstand des Erfüllungsorts bedeutungslos (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 29 Rn. 24).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen …

    Nach einer heute verbreiteten Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, tritt die Rechtshängigkeit erst mit Zustellung der Anspruchsbegründung und bei ihrem Ausbleiben mit der Terminsbestimmung ein (OLG Koblenz, OLGZ 91, 373, 378; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 447, 448; OLG München, MDR 2007, 1154, 1155; OLG-Report 2007, 777;… Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 696 Rn. 15;… MünchKomm-ZPO/ Schüler, 3. Aufl., § 696 Rn. 21;… Musielak/Voit, ZPO, 6. Aufl., § 696 Rn. 4;… Schlosser, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 696 Rn. 7;… Rosenberg/Schwab/ Gottwald, Zivilprozessrecht, 16. Aufl., § 163 Rn. 38; Sundermann, JA 1990, 1, 3; Zinke, NJW 1983, 1081, 1083 f; als spätester Zeitpunkt genannt im Urteil des BGH vom 14. November 1991 - IX ZR 250/90 - NJW 1993, 1070, 1071 unter I. 1. a).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Es sieht sich an einer entsprechenden Bestimmung des Gerichtsstandes durch Entscheidungen von vier anderen Oberlandesgerichten (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. August 2001 - 21 AR 65/2001, NJW 2001, 3792; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Februar 2006 - 1 W 98/05, OLGR Braunschweig 2006, 652; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278; KG, Beschluss vom 17. September 2007 - 2 AR 37/07, KGR 2008, 248) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 31. März 2011 - 1 AR 16/11, juris).
  • OLG München, 06.08.2014 - 34 AR 97/14

    Verweisungsbeschluss wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit: Ermäßigung des …

    Ob eine Vergleichbarkeit mit Fällen besteht, in denen die obergerichtliche Rechtsprechung von einem (noch) nicht verbrauchten Wahlrecht (§ 35 ZPO) des Klägers ausgeht (OLG Schleswig MDR 2007, 1280; OLG München - 31. Zivilsenat - vom 23.11.2006, 31 AR 138/06, und vom 9.7.2007, 31 AR 146/07, je bei juris), kann auf sich beruhen.
  • OLG Naumburg, 22.02.2010 - 1 AR 3/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Besonderer Gerichtsstand des Aufenthaltsorts …

    Die Bindungswirkung entfällt jedoch, wenn die Verweisung einer ausreichenden Rechtsgrundlage entbehrt und daher willkürlich erscheint, also nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BGHZ 102, 338/341; BGH NJW 2002, 3634 - 3636 zitiert nach juris; BayObLGZ 1993, 317 - 319 zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Z AR 32/03 zitiert nach juris; OLG München NJW-RR 1994, 892; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris; OLG Schleswig NJW 2006, 3360 - 3361 zitiert nach juris; OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2008, 1023 - 1024 zitiert nach juris; Fischer, MDR 2009, 486 ff.;… Vollkommer in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 36, ZPO, Rdn. 28 m. w. N.;… Greger in Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 281, ZPO, Rdn. 17 m. w. N.).

    Setzt sich ein unzweifelhaft zuständiges örtliches Gericht aber darüber hinweg, dass die Verweisung des Rechtsstreites gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt, oder berücksichtigt es eine nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bindende Gerichtswahl des Klägers nicht und erklärt sich für unzuständig, obwohl die Tatsachen, die seine Zuständigkeit begründen, klar erkennbar sind, gilt der Verweisungsbeschluss als willkürlich (vgl. KG NJW-RR 2008, 1023 - 1024 zitiert nach juris; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris; OLG München NJW-RR 1994, 892; BayObLGZ 1993, 317 - 319; BayObLG, Beschluss vom 10. April 2003, 1 Z AR 32/03 zitiert nach juris; OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654; OLG Schleswig NJW 2006, 3360 - 3361 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1403 zitiert nach juris; OLG Brandenburg OLGR Brandenburg 2007, 560 - 562 zitiert nach juris; Fischer, MDR 2009, 486).

    Wenn das angerufene Gericht jedoch - wie im Streitfall - auf nicht nachvollziehbare Weise eine rechtliche Grundlage seiner Zuständigkeit übergeht, ist die Entscheidung bei verständiger Würdigung der die grundrechtsgleichen Rechte in Art. 101 und 103 GG beherrschenden Gedanken offensichtlich unhaltbar (vgl. OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2006, 652 - 654 zitiert nach juris; OLG München MDR 2007, 1278 - 1279 zitiert nach juris).

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Hat der Kläger - wie hier - zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit bei einem zuständigen Gericht keine wirksame Wahl zugunsten eines anderen (grundsätzlich ebenfalls zuständigen) Gerichts getroffen, kann er wegen § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO diese Wahl nicht mehr nachholen (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2007, 31 AR 146/07, juris Rn. 4).
  • AG Bad Segeberg, 22.02.2013 - 17 C 15/13

    Zahlungsklage aus Stromgrundversorgungsvertrag: Örtliche Zuständigkeit; …

    Zum einen ist die Streitsache vorliegend nicht "alsbald nach Erhebung des Widerspruchs" abgegeben worden, zum anderen findet die Rückwirkungsfiktion des § 696 Abs. 3 ZPO bei der Zuständigkeitsbestimmung keine Anwendung (vgl. hierzu OLG München, Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278 f., juris Rn. 4;… Musielak/Voit, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 696 Rn. 6).

    Dabei kann dahinstehen, ob der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Tostedt dann als willkürlich angesehen werden könnte, wenn es selbst nach § 22 StromGVV zuständig gewesen wäre (vgl. zu § 29 ZPO BGH, Beschl. v. 17.05.2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 f.; a.A. OLG München, Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07, MDR 2007, 1278 f., juris Rn. 3).

  • OLG Bamberg, 08.08.2018 - 8 Sa 27/18

    Wahlrecht von Käger im Falle subjektiver Klageerweiterung

    Rn. 17 Etwas anderes gilt lediglich in den Fällen, in denen im Laufe des Mahnverfahrens erstmals ein Wahlrecht entsteht, etwa weil eine Wahlmöglichkeit zum Zeitpunkt des Mahnbescheidsantrags noch gar nicht bestand (vgl. hierzu etwa OLG Köln, NJW-RR 2014, 319; KG, NJW-RR 2001, 62; OLG München, MDR 2007, 1278) oder der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Prozessvorbereitung erst später Kenntnis erlangt von einem möglichen anderen Gerichtsstand (vgl. hierzu etwa OLG München, MDR 2007, 1154).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2011 - 1 AR 16/11

    Amtsgerichtlicher Zuständigkeitsstreit im Hauptsacheverfahren um die Vergütung …

    Rn. 16 4. An der Bestimmung des Amtsgerichts Neukölln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Beschl. v. 17.08.2001 - 21 AR 65/01), des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschl. v. 20.02.2006 - 1 W 98/05), des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 09.07.2007 - 31 AR 146/07) und des Kammergerichts (Beschl. v. 17.09.2007 - 2 AR 37/07) gehindert, da diese in den zitierten Entscheidungen einem Verweisungsbeschluss an das Gericht des Wohnsitzes des jeweiligen Beklagten schon dann die Bindungswirkung wegen Willkür abgesprochen haben, wenn das verweisende Gericht den bei ihm begründeten besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts gemäß § 29 Abs. 1 ZPO übersehen hat.
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 4 AR 9/07

    Vorlage zum BGH: Willkür bei einem Verweisungsbeschluss nach unaufgefordertem …

    Zu den Fallgruppen, in denen Willkürlichkeit angenommen wird, gehört auch der Fall, dass das verweisende Gericht eine offenkundig gegebene eigene Zuständigkeit übersieht bzw. der Verweisungsbeschluss jede Begründung der eigenen Unzuständigkeit vermissen lässt; denn nach der gesetzlichen Regelung ist die eigene Unzuständigkeit des zunächst angegangenen Gerichts die erste Voraussetzung einer Verweisung (BGH NJW 2006, 847; BGH NJW 2002, 3634; BayObLG Beschl. v. 9.2.2005 - 1Z AR 20/05 - n.v., zit. nach juris; BayObLG, NJW-RR 1994, 891; KG, NJW-RR 1999, 1011; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1996, 1403; OLG München, MDR 2007, 1278; OLG Braunschweig, OLGR Braunschweig 2006, 652; vgl. auch Tombrink , NJW 2003, 2364 [2366 zu Fn. 36], Fischer , MDR 2005, 1091 zu VI.).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 31 Sa 72/11

    Ausübung des Wahlrechts unter mehreren konkurrierenden Gerichtsständen

    Der in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerte Grundsatz der Fortdauer der Zuständigkeit (perpetuatio fori) erfordert, dass die äußerste zeitliche Grenze für die Ausübung des Wahlrechts der Eintritt der Rechtshängigkeit bei einem von mehreren zuständigen Gerichten ist (OLG München MDR 2007, S. 1278, 1279;… Zöller/Vollkommer, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 29.10.2019 - 32 SA 64/19

    Gerichtsstandbestimmung; örtliche Zuständigkeit; Wohnsitzwechsel; allgemeiner …

  • OLG Dresden, 14.03.2011 - 3 AR 15/11

    Hinsichtlich der Leasingratenzahlung ist der Wohnsitz des Schuldners bei …

  • OLG Köln, 31.07.2013 - 8 AR 61/13

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts nach Ausübung einer …

  • OLG Frankfurt, 07.10.2025 - 3 W 20/25

    Unwiderruflichkeit der Ausübung des Wahlrechts aus § 2 Abs. 3 ArbGG

  • OLG Brandenburg, 02.06.2014 - 1 (Z) Sa 23/14

    Zivilprozessrecht: Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; Bindungswirkung eines …

  • LAG München, 08.08.2013 - 1 SHa 10/13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Verweisungsbeschluss - Zurückverweisung

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