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Rechtsprechung
   LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10620
LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
LG München I, Entscheidung vom 25.04.2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
LG München I, Entscheidung vom 25. April 2023 - 33 O 5976/22 (https://dejure.org/2023,10620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Positivdaten an SCHUFA durch Telekommunikationsanbieter Telefonica / O2 verstößt gegen Art. 5 und Art. 6 DSGVO und ist rechtswidrig

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Telefónica darf Positivdaten nicht an SCHUFA weitergeben - Telefónica darf Positivdaten nicht an SCHUFA weitergeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe der Kundendaten an Schufa durch Telefónica unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefónica wird Weitergabe von Kundendaten an Schufa verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telefonica darf Positivdaten von Kunden nicht an Schufa weitergeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schufa löscht die Daten von 20 Millionen Mobilfunkkunden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Telefonica darf keine Positivdaten an SCHUFA und andere Auskunfteien melden

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weitergabe von Handyvertragsdaten an die Schufa illegal - Betroffene haben Schadensersatzanspruch!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (14)

  • KG, 27.12.2018 - 23 U 196/13

    Inhaltskontrolle für Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausländischer Unternehmen …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Rn. 49 Sofern der Kläger meine, die Datenschutzinformationen der Beklagten seien nach der Entscheidung des KG (Urteil vom 27.12.2018, Az. 23 U 196/13) als AGB zu qualifizieren, sei dies unzutreffend.

    Eine Vertragsbedingung im Sinne von § 305 Abs. 1 S. 1 BGB liegt vor, wenn allgemeine Hinweise nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden (KG, Urteil vom 27.12.2018 - 23 U 196/13, BeckRS 2018, 38941;… vgl. auch: Brinkmann, in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, BGB § 307, Rn. 100).

  • BGH, 28.05.2020 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH die Frage vor, ob Verbraucherschutzverbände befugt sind, Verstöße …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Zwar wurde zum Teil bezweifelt, dass die DSGVO Verbraucherschutzgesetz i.S.v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 UKlaG sein kann, da fraglich erschien, ob die insoweit bestehende dynamische Verweisung auch künftige unionsrechtliche Bestimmungen wie die DSGVO erfasse und überdies die DSGVO auch nicht die kollektiven Interessen der Verbraucher, sondern (nur) die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger schützen solle (Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 40. Auflage, UKlaG § 2 Rn. 29, 29 a, 29 b, zum Meinungsstand m.w.Nachw.: BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum).

    Rn. 61 Auf Vorlage des BGH (BGH GRUR 2020, 896 - App-Zentrum) entschied der EuGH schließlich, dass Art. 80 Abs. 2 DSGVO dahingehend auszulegen sei, dass Verbraucherverbände aufgrund des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 DSGOV gegen DSGVO - Verstöße nach Maßgabe des Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgehen können, sofern die betreffende Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer natürlicher Personen aus dieser Verordnung beeinträchtigen kann (…EuGH GRUR-RS 2022, 8637 Rn. 67 ff. - Meta Platforms Ireland/Bundesverband).

  • BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18

    Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Denn auch wenn Wirtschaftsauskunfteien mit der Berechnung von Scorewerten auf der Basis von eingemeldeten Negativdaten eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen(vgl. BGH CR 2020, 405), erfolgt die Übermittlung von Negativdaten anknüpfend an eine etwaiges "Fehlverhalten" des Betroffen und nicht "anlasslos", was - anders als im Falle der Positivdaten - in der Abwägung für die Datenverwender zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16

    Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Der zivilrechtliche Schutz für Mitbewerber und die verwaltungsbehördliche Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verhaltenspflichten stehen nämlich grundsätzlich unabhängig nebeneinander (vgl. BGH, GRUR 2019, 298/300 - Uber Black II).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann aber dann hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (BGH GRUR 2017, 422 - ARD-Buffet, m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 73/12

    Atemtest II - Unlauterer Wettbewerb: Feststellungsbescheid über die …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Rn. 78 Ein Marktverhalten kann nur dann lauterkeitsrechtlich nicht mehr beanstandet werden, wenn es durch einen Verwaltungsakt der zuständigen Behörde ausdrücklich erlaubt worden und der Verwaltungsakt nicht nichtig ist (BGH GRUR 2014, 405 - Atemtest II).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 38/00

    Zugabenbündel

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Die Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Unterlassungsantrag sind dabei auch abhängig von den Besonderheiten des jeweiligen Sachgebiets (vgl. BGH GRUR 2002, 1088 - Zugabenbündel).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Dementsprechend wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an dem Zivilverfahren beteiligt, ohne dass das Zivilgericht an dessen Rechtsauffassung gebunden wäre (BGH GRUR 2006, 82 - Betonstahl;… Köhler, in: Köhler/Bornkamm/ Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 3 a, Rn. 1.44).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Rn. 60 Der EuGH hat den Streit in Bezug auf Verbraucherschutzverbände zunächst dahingehend entschieden, dass die Art. 20 bis 24 der RL 95/46/EG so auszulegen seien, dass sie einer nationalen Regelung, die es Verbänden zur Wahrung von Verbraucherinteressen erlaubt, gegen den mutmaßlichen Verletzer von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten Klage zu erheben, nicht entgegenstehen (EuGH GRUR 2019, 977 - Fashion-ID).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes …

    Auszug aus LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22
    Art. 80 DSGVO erkenne ausdrücklich die Instrumente der Verbandsklage und der Verfassungsbeschwerde zur effektiven Durchsetzung des Datenschutzrechts an (EuGH GRUR 2022, 920 - App-Zentrum).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden …

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Außergerichtliche Rechtsdienstleistung: Vertretung des Grundstückseigentümers im …

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Demgegenüber sei das Landgericht München in seinem Urteil vom 25.04.2023 (Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16) zutreffend davon ausgegangen, dass die Übermittlung von Positivdaten an Wirtschaftsauskunfteien durch ein Telekommunikationsunternehmen nicht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO gestützt werden könne.

    Der Verweis des Klägers auf das Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 25.04.2023, Az. 33 O 5976/22, S. 35 bis S. 37, vorgelegt als Anlage K16, Bl. 350 ff. eA), verhilft der Berufung bereits deshalb nicht zum Erfolg, weil in jenem Verfahren eine konkrete Verletzungsform streitgegenständlich war (vgl. S. 2 ff. des Urteils, Bl. 351 ff. eA).

  • BGH, 14.10.2025 - VI ZR 431/24

    Zulässigkeit der Übermittlung sogenannter Positivdaten an SCHUFA

    Das Interesse der Verbraucher am Schutz vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten zur Erreichung abstrakt-genereller Ziele, in deren Vorteil sie in der Regel allenfalls mittelbar kommen könnten, überwiege das Interesse des Verantwortlichen erheblich (LG München, ZD 2024, 46 Rn. 114 ff.;… LG Lübeck, GRUR-RS 2025, 511 Rn. 39 ff.; ähnlich Ziebarth, RDV 2024, 330, 333 ff.).
  • LG Lübeck, 23.01.2025 - 15 O 262/23

    Übermittlung von Positivdaten - Rechtswidrigkeit von Datenverarbeitung beim …

    Rn. 57 Wie die Beklagte überzeugend dargelegt hat - kommt es im Mobilfunkbereich regelmäßig zu Forderungsausfällen, weil dort - oftmals unter Lieferung erheblich verbilligter Hardware - besonders betrugsanfällige Dauerschuldverhältnisse mit einem kreditorischen Risiko von mehreren hundert Euro abgeschlossen werden (so i. Erg. auch LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 91-96), (…LG Freiburg Urt. v. 27.11.2024 - 8 O 8021/24, GRUR-RS 2024, 35191 Rn. 30, 31, beck-online).

    Rn. 58 (2) In der Rechtsprechung ist es umstritten, ob die von der Beklagten vorgenommene Einmeldung der Positivdaten an die SCHUFA zur Verwirklichung der berechtigten Interessen erforderlich ist (dafür LG Gießen…, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 O 523/23 Rn. 21 f. m.w.N.;… LG Gießen GRUR-RS 2024, 12261 Rn. 28;… LG Konstanz GRUR-RS 2024, 14360 Rn. 34;… LG Ellwangen GRUR-RS 2024, 13560 Rn. 27;… Paal, NJW 2024, 1689 Rn. 17; LG Frankfurt, Urteil vom 29.11.2024, in GRUR-RS 2024, 34164; dagegen LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 97-104).

    Rn. 73 Soweit ein solcher Vertragsschluss unter Weitergabe von Positivdaten schlicht weniger risikobehaftet ist, begründet dies nicht die Erforderlichkeit einer solchen Übermittlung im Rechtssinne", (LG München I Endurteil v. 25.4.2023 - 33 O 5976/22, GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 84-89, beck-online).

    Denn auch wenn Wirtschaftsauskunfteien mit der Berechnung von Scorewerten auf der Basis von eingemeldeten Negativdaten eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen (vgl. BGH CR 2020, 405), erfolgt die Übermittlung von Negativdaten anknüpfend an eine etwaiges "Fehlverhalten" des Betroffen und nicht "anlasslos", was - anders als im Falle der Positivdaten - in der Abwägung für die Datenverwender zu berücksichtigen ist," (LG München I Endurteil v. 25.4.2023 - 33 O 5976/22, GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 114-120, beck-online).

  • LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21

    Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

    Fernerhin kann ein gesamtwirtschaftliches general- und spezialpräventives Interesse an der Genauigkeit von Scorings zur besseren finanziellen Inklusion von Verbrauchern und zum vereinfachten Vertragsschluss unterstellt werden (vgl. LG München I, Urt. v. 25.04.2023, 33 O 5976/22, abrufbar unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2023-05/2023-04-25_lg-munchen-i_urteil_geschw.pdf, S. 33, zuletzt abgerufen am 26.05.2023), das durch weitere Daten erreicht werden könnte.
  • LG Lübeck, 04.09.2025 - 15 O 12/24

    Wirtschaftsauskunfteien - Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der …

    Rn. 58 Dem schließt sich das vorlegende Gericht an (ebenso etwa OLG Koblenz, Urteil vom 12. Mai 2025 - 11 U 1335/24 -, ECLI:DE:OLGKOBL:2025:0512.11U1335.24.00; verneint hingegen von LG München I Endurteil vom 25. April 2023 - 33 O 5976/22 -, GRUR-RS 2023, 10317, ECLI nicht veröffentlicht).

    Denn auch wenn Wirtschaftsauskunfteien mit der Berechnung von Scorewerten auf der Basis von eingemeldeten Negativdaten eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen (vgl. BGH CR 2020, 405), erfolgt die Übermittlung von Negativdaten anknüpfend an eine etwaiges "Fehlverhalten" des Betroffen und nicht "anlasslos", was - anders als im Falle der Positivdaten - in der Abwägung für die Datenverwender zu berücksichtigen ist," (LG München I Endurteil vom 25. April 2023 - 33 O 5976/22 -, a.a.O.).".

  • OLG München, 03.04.2025 - 6 U 2414/23

    Datenschutz, Meldung von Positivdaten an die Schufa

    Auf die Berufung der Beklagten werden das Endurteil des Landgerichts München I vom 25.04.2023 (Az. 33 O 5976/22) abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts vom 25.04.2023 (Az.: 33 O 5976/22) die Klage insgesamt abgewiesen.

  • OLG Bamberg, 05.05.2025 - 4 U 120/24

    Berechtigtes Interesse, Nichtzulassungsbeschwerde, Feststellungsinteresse, …

    Rn. 5 In der Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die von der Beklagten behaupteten Interessen an der Datenübermittlung, namentlich Betrugsprävention, Überschuldungsprävention und Ermöglichung von Ausfallrisikoprognosen das Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen und damit der Rechtfertigungsgrund des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vorliegt (dafür u.a.: LG Gießen, GRUR-RS 2024, 7986; LG Koblenz, GRUR-RS 2024, 14360; LG Berlin II, GRUR-RS 2024, 16755; LG Siegen, GRUR-RS 2024, 31639; LG Kiel, GRUR-RS 2025, 3301; LG Köln, GRUR-RS 2025, 1120; LG Verden, GRUR-RS 2025, 1117; OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2024, 32757; Paal, NJW 2024, 1689; dagegen: LG München I, GRUR-RS 2023, 10317; LG Köln, GRUR-RS 2023, 9811).

    Soweit teilweise vertreten wird, dass eine Betrugsprävention auch durch mildere Maßnahmen erreicht werden könne, etwa durch eine personalintensivere Akquise mit höheren Kontrollschwellen oder durch geänderte Leistungskonzepte (LG München I, Urteil vom 25.4.2023 - 33 O 5976/22, ZD 2024, 46), werden diese dem hochautomatisierten Massengeschäft der Telekommunikationsdienstleister nicht gerecht und sind in Folge dessen möglicherweise ein milderes, aber kein geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Interesses (…LG Gießen Urt. v. 3.4.2024 - 9 O 523/23, GRUR-RS 2024, 7986 Rn. 17).

  • LG Freiburg, 07.11.2024 - 8 O 56/24
    Der von der Klagepartei verwendete Begriff "Positivdaten" wird durch den Zusatz "also personenbezogene Daten, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges, nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben, sondern Informationen über die Beantragung, Durchführung und Beendigung eines Vertrages darstellen" klar definiert (LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 72).

    Denn - wie die Beklagte überzeugend dargelegt hat - kommt es im Mobilfunkbereich regelmäßig zu Forderungsausfällen, da es sich um Dauerschuldverhältnisse mit einem kreditorischen Risiko von mehreren hundert Euro handelt (so i. Erg. auch LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 91-96).

    Rn. 48 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die von der Beklagten vorgenommene Datenverarbeitung zur Verwirklichung der berechtigten Interessen erforderlich ist (dafür LG Gießen…, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 O 523/23 Rn. 21 f. m. w. N.;… LG Gießen GRUR-RS 2024, 12261 Rn. 28;… LG Konstanz GRUR-RS 2024, 14360 Rn. 34;… LG Ellwangen GRUR-RS 2024, 13560 Rn. 27;… Paal, NJW 2024, 1689 Rn. 17; dagegen LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 97-104).

  • LG Freiburg, 07.11.2024 - 8 O 24/24
    Der von der Klagepartei verwendete Begriff "Positivdaten" wird durch den Zusatz "also personenbezogene Daten, die keine negativen Zahlungserfahrungen oder sonstiges, nicht vertragsgemäßes Verhalten zum Inhalt haben, sondern Informationen über die Beantragung, Durchführung und Beendigung eines Vertrages darstellen" klar definiert (LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 72).

    Denn - wie die Beklagte überzeugend dargelegt hat - kommt es im Mobilfunkbereich regelmäßig zu Forderungsausfällen, da es sich um Dauerschuldverhältnisse mit einem kreditorischen Risiko von mehreren hundert Euro handelt (so i. Erg. auch LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 91-96).

    Rn. 48 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die von der Beklagten vorgenommene Datenverarbeitung zur Verwirklichung der berechtigten Interessen erforderlich ist (dafür LG Gießen…, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 O 523/23 Rn. 21 f. m. w. N.;… LG Gießen GRUR-RS 2024, 12261 Rn. 28;… LG Konstanz GRUR-RS 2024, 14360 Rn. 34;… LG Ellwangen GRUR-RS 2024, 13560 Rn. 27;… Paal, NJW 2024, 1689 Rn. 17; dagegen LG München I GRUR-RS 2023, 10317 Rn. 97-104).

  • LG Paderborn, 02.09.2024 - 3 O 96/24

    Automatische Übermittlung von Positivdaten an SCHUFA durch berechtigtes Interesse …

    Rn. 60 Insoweit ist in Rechtsprechung und Literatur streitig, ob die von der Beklagten vorgetragenen berechtigten Interessen, namentlich die Betrugsprävention, Überschuldungsprävention, Präzision der Ausfallrisikoprognosen und Funktionalität von Auskunfteien, das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiegen oder wenigstens gleichwertig sind (dafür insb. LG Gießen, Urteil vom 03.04.2024, Az. 9 O 523/23 (Anlage B14a), m.w.N.; dagegen LG München I, Urteil vom 25.04.2023, Az. 33 O 5976/22, GRUR-RS 2023, 10317, Rn 94 ff.).

    So hat das Landgericht München I die Erforderlichkeit für Zwecke der Verbesserung von Abschlussquoten, der Inklusion finanziell schwacher Verbraucher und der Funktionalität von Auskunfteien verneint (LG München I, Urteil vom 25.04.2023 33 O 5976/22, ZD 2024, 46 Rn. 100 ff.).

  • LG Aschaffenburg, 23.12.2024 - 62 O 194/23

    Dsgvo, Berechtigtes Interesse, Personenbezogene Daten, Telekommunikationsvertrag, …

  • LG Gießen, 03.04.2024 - 9 O 523/23

    Bei Handy-Vertrag automatische Meldung von Positivdaten an SCHUFA ist keine …

  • AG Lüdenscheid, 25.06.2025 - 93 C 11/25

    Positivdaten, SCHUFA, Telekommunikationsvertrag, Berechtigtes Interesse

  • LG Braunschweig, 04.09.2024 - 9 O 2880/23
  • LG Weiden/Oberpfalz, 21.01.2025 - 13 O 137/24

    Dsgvo, Feststellungsinteresse, Klageantrag, Berechtigtes Interesse, …

  • LG Weiden/Oberpfalz, 08.08.2024 - 15 O 573/23

    Berechtigtes Interesse der Telekommunikationsunternehmen an der Übermittlung von …

  • LG Braunschweig, 27.08.2024 - 9 O 3427/23
  • LG Würzburg, 05.08.2024 - 92 O 2018/23

    Rechtsschutzversicherung, Datenschutzgrundverordnung, Feststellungsinteresse, …

  • OLG München, 18.07.2025 - 20 U 200/25

    Dsgvo, Berechtigtes Interesse, Unterlassungsantrag, Erstbegehungsgefahr, …

  • LG Weiden/Oberpfalz, 17.12.2024 - 11 O 94/24

    Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Feststellungsinteresse, Vorgerichtliche …

  • LG Cottbus, 06.03.2025 - 4 O 8/24
  • LG Flensburg, 23.12.2024 - 8 O 100/23

    Datenschutzgrundverordnung: Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch bei der …

  • LG Regensburg, 04.11.2024 - 72 O 72/24

    Dsgvo, Feststellungsinteresse, Streitwert, Unterlassungsantrag, Personenbezogene …

  • LG Oldenburg, 10.07.2024 - 5 O 2960/23

    Datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen der Verarbeitung von …

  • LG Gießen, 31.05.2024 - 9 O 530/23

    Automatische Meldung von Positivdaten an die SCHUFA bei Neu-Handyvertrag ist …

  • LG Trier, 10.01.2025 - 2 O 36/24
  • LG Dessau-Roßlau, 12.12.2024 - 2 O 19/24
  • LG Amberg, 13.11.2024 - 22 O 11/24

    Mobilfunkvertrag, Berechtigtes Interesse, Kreditverträge, Ratenzahlung, …

  • LG Trier, 20.12.2024 - 2 O 66/24
  • LG Hannover, 25.06.2024 - 18 O 267/23

    Zuwiderhandlung gegen die DSGVO durch Übertragung personenbezogener Daten; …

  • LG Offenburg, 31.07.2024 - 2 O 21/24
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