Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Liquidationsrecht, privates, Chefarzt, Ausgleichsquittung, Schadenersatz
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung des Liquidationsrechts auf Chefärzte; Begriff der Vergütung in einem Dienstvertrag; Jeder als Gegenleistung für die geschuldeten Dienste bestimmte geldwerte Vorteil als Vergütung; Primäranspruch bezogen auf das Recht der Privatliquidation; Einordnung eines ...
- Judicialis
ArbGG § 72 a; ; KSchG § ... 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Nr. 9; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; GOÄ § 1; ; DRK-Arbeitsbedingungen § 65 Abs. 2; ; StGB § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Schadensersatzklage eines Chefarztes wegen Verkürzung und Vereitelung seines Liquidationsrechtes bei selbstzahlenden Patienten - Vergütungscharakter des Liquidationsrechtes - Unmöglichkeit der Einräumung einer Erwerbsobliegenheit durch anderweitige ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 26.04.2007 - 3 Ca 1106/06
- LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01
Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis liegt dann vor, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (BAG, Urteil v. 31.7.2002 - 10 AZR 513/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 31).Der beurkundete Vergleichswille in Ziffer 6 des Vergleichs wäre nämlich wertlos, wenn die Vergleichsverhandlungen sogleich Quelle neuer, über dem beurkundeten Inhalt hinausgehender Ansprüche und damit neuen Parteistreits sein könnten (vgl. BAG, Urteil v. 31.7.2002 - 10 AZR 513/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 36; BAG, Urteil v. 28.7.2004 - 10 AZR 661/03 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 42).
Die Berufungskammer verkennt im Übrigen nicht, dass bei der Auslegung einer Ausgleichsquittung gemäß § 133, 157 BGB auch die weiteren Umstände wie das Zustandekommen der Vereinbarung oder das nachvertragliche Verhalten zu berücksichtigen sind (BAG, Urteil v. 31.7.2002 - 10 AZR 513/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 41; BAG, Urteil v. 28.7.2004 - 10 AZR 661/03 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 44).
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 661/03
13. Monatsgehalt - Ausgleichsquittung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Der beurkundete Vergleichswille in Ziffer 6 des Vergleichs wäre nämlich wertlos, wenn die Vergleichsverhandlungen sogleich Quelle neuer, über dem beurkundeten Inhalt hinausgehender Ansprüche und damit neuen Parteistreits sein könnten (vgl. BAG, Urteil v. 31.7.2002 - 10 AZR 513/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 36; BAG, Urteil v. 28.7.2004 - 10 AZR 661/03 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 42).Die Berufungskammer verkennt im Übrigen nicht, dass bei der Auslegung einer Ausgleichsquittung gemäß § 133, 157 BGB auch die weiteren Umstände wie das Zustandekommen der Vereinbarung oder das nachvertragliche Verhalten zu berücksichtigen sind (BAG, Urteil v. 31.7.2002 - 10 AZR 513/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 41; BAG, Urteil v. 28.7.2004 - 10 AZR 661/03 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 44).
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Die Naturalvergütung kann daher auch in der Gewährung einer Erwerbsobliegenheit bestehen (BAG, Urteil v. 22.3.2001 - 8 AZR 536/00 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 30).Entscheidender Gesichtspunkt ist also nicht, ob jemand als "Chefarzt" tätig ist, sondern welche Vergütungsvereinbarungen er mit seinem Vertragspartner getroffen hat (BAG, Urteil v. 22.3.2001 - 8 AZR 536/00 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 30).
- BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01
Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 5. September 2002 (8 AZR 702/01; zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 40) ausgeführt, dass ein Anspruch, der auf Unmöglichkeit gründe, also ein Schadenersatzanspruch, kein vertraglicher und zur "Abrechnung" gehörender Primäranspruch sei. - LAG Hamburg, 12.11.2001 - 8 Sa 77/01
Schadensersatzanspruch wegen des Entzugs der Nutzungsmöglichkeit eines …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Zudem ist bei der Auslegung im Zweifel ein Auslegungsergebnis anzustreben, dass die berechtigten Belange beider Parteien angemessen berücksichtigt und mit den Anforderungen des redlichen Verkehrs im Einklang steht (LAG Hamburg, Urteil v. 12.11.2001 - 8 Sa 77/01 -, zit. nach JURIS, Rd.-Nr. 37). - BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04
Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - 4 Sa 337/07
Diese Regelung in Ziffer 6 enthält ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis (vgl. dazu BAG, Urteil v. 23.2.2005 - 4 AZR 139/04 -, zit. Nach JURIS, Rd.-Nr. 48).