Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 12.11.2008

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08   

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https://dejure.org/2008,8136
LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,8136)
LAG Bremen, Entscheidung vom 01.08.2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,8136)
LAG Bremen, Entscheidung vom 01. August 2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,8136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachholung der notwendigen Aufklärung des Sachverhalts bei einer Verdachtskündigung im Kündigungsschutzprozess; Vollständige Aufklärung des Sachverhalts als Wirksamkeitsvoraussetzung im Kündigungsschutzprozess; Abhängigkeit der Wirksamkeit einer Verdachtskündigung von ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; ArbGG § 64 Abs. 2 c)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; ArbGG § 64 Abs. 2 c
    Zur Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdachtskündigung: Verstoß gegen erforderliche Sachverhaltsaufklärung in Kündigungsschutzprozess nicht nachholbar ? Gegen Rechtsprechung des BAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdachtskündigung nur nach Aufklärungsversuch

  • anwalt-kiel.com (Auszüge)

    Arbeitgeber muss bei Verdachtskündigung Tatsachen zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt haben

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss bei Verdachtskündigung Tatsachen zum Zeitpunkt der Kündigung ermittelt haben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Immer wieder diese Verdachtskündigung"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2090
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    Der Umfang der Nachforschungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BAG Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 724/06; BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - jeweils mit ausführlichen Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die herrschende Meinung in der Literatur).

    Die Verletzung der Aufklärungspflicht führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 28.11.2007 - Az.: 5 AZR 952/06 - ausdrücklich festgestellt, dass die Erfüllung der Aufklärungspflicht als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung anzusehen ist.

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    Dieses muss zu konkreten Störungen im Arbeitsverhältnis führen, die auch in Zukunft zu befürchten sind (BAG NZA 2006, Seite 917).

    Der Zweck der Kündigung ist nicht die Sanktion für eine Pflichtverletzung, sondern eine Vermeidung von weiteren Vertragspflichtverletzungen (BAG NZA 2006, Seite 917).

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    Er muss alle erheblichen Umstände angeben, aus denen er den Verdacht ableitet (vgl. BAG a.a.O.; BAG Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06).
  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    Der Umfang der Nachforschungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BAG Urteil vom 29.11.2007 - 2 AZR 724/06; BAG Urteil vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - jeweils mit ausführlichen Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die herrschende Meinung in der Literatur).
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 249/02

    Tarifliche Ausschlußfrist - Verstoß gegen Treu und Glauben

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    c) Hinzukommt, dass auch der Betriebsrat nicht zu einer Tatkündigung angehört wurde und die Kündigung schon deshalb unwirksam ist (LAG Köln, ZTR 2003, 626; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 758).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Bremen, 01.08.2008 - 4 Sa 53/08
    Aus dem gleichen Prinzip folgt, dass der Arbeitnehmer bei einem pflichtwidrigen Verhalten mit nachteiligen Auswirkungen im Leistungsbereich vor einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung zunächst vom Arbeitgeber abgemahnt werden muss (vgl. BAG NZA 2006, Seite 980; APS-Dörner, § 1 KSchG, Rz. 343 mit ausführlicher Ableitung des Abmahnungsprinzips und Hinweisen auf die Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13258
LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,13258)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12.11.2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,13258)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 12. November 2008 - 4 Sa 53/08 (https://dejure.org/2008,13258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einwirkungspflicht des Arbeitgeberverbandes (hier AVH) auf sein Mitgliedsunternehmen Deutsche Lufthansa AG (DLH) zur Umsetzung/Anwendung eines Tarifvertrages - TV WeFö Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Durchführungspflicht der Tarifvertragsparteien; Klage auf Einwirkung des Arbeitgeberverbandes auf Mitgliedsunternehmen zur Anwendung eines Tarifvertrages zu Umschulungsmaßnahmen bei der Deutschen Lufthansa AG

  • Judicialis

    TV WeFö § 1; ; TV WeFö § 2; ; TV WeFö § 3; ; TV WeFö § 7; ; TV WeFö § 7 Abs. 1; ; TV WeFö § 7 Abs. 2; ; TV WeFö § 7 Abs. 2 Satz 1; ; TV WeFö § 7 Abs. 2 Satz 2; ; TV WeFö § 7 Abs. 3... ; ; TV WeFö § 7 Abs. 3 Satz 1; ; TV WeFö § 7 Abs. 6; ; TV WeFö § 7 Abs. 7; ; TV WeFö § 7 Abs. 7 Satz 1; ; TV WeFö § 12; ; TV WeFö § 12 Abs. 3; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 888; ; BGB § 242; ; TVG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Durchführungspflicht der Tarifvertragsparteien; unbegründete Klage auf Einwirkung des Arbeitgeberverbandes auf Mitgliedsunternehmen zur Anwendung eines Tarifvertrages zu Umschulungsmaßnahmen bei der Deutsche Lufthansa AG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08
    Dies ändert jedoch nichts an der Bestimmtheit des Klageantrags (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Insoweit besteht aber kein Einwirkungsanspruch gegen die D. AG als Mitglied des Beklagten, so dass der Kläger auf die Einwirkung gegen den Beklagten angewiesen ist (vgl. BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Hierzu gehört unter anderem auch die Pflicht der jeweiligen Tarifvertragspartei, auf ihre Mitglieder dahingehend einzuwirken, tarifwidrige Maßnahmen, seien sie einseitig oder vereinbart, zu unterlassen (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Ist die Rechtslage zweifelhaft, kann also nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob das Verhalten des Verbandsmitglieds rechtmäßig ist, kann der Tarifvertragspartei, die von der Rechtmäßigkeit des Verhaltens ihres Mitglieds ausgeht, nicht zugemutet werden, auf ihr Mitglied einzuwirken, Maßnahmen zu unterlassen, obwohl diese möglicherweise tarifgerecht und rechtmäßig sind (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Von einer Aushöhlung des Tarifvertrages und einem Verstoß gegen dessen Ordnungsfunktion kann aber keine Rede sein, wenn ein Verbandsmitglied in einer zweifelhaften Auslegungsfrage eine bestimmte Meinung vertritt, die sich letztlich - nach einem entsprechenden Rechtsstreit - als unzutreffend erweist (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08
    Soweit die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, kann die unternehmerische Entscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich oder willkürlich ist (BAG 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 14.11.2006 - 1 AZR 40/06 - AP Nr. 181 zu § 112 BetrVG 1972; 22.11.2005 -1 AZR 458/04 - AP Nr. 176 zu § 112 BetrVG 1972; 16.06.2004 - 4 AZR 408/03 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 16.06.2004 - 4 AZR 408/03

    Tarifliche Alterssicherung: Einbeziehung der Provision

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 14.11.2006 - 1 AZR 40/06 - AP Nr. 181 zu § 112 BetrVG 1972; 22.11.2005 -1 AZR 458/04 - AP Nr. 176 zu § 112 BetrVG 1972; 16.06.2004 - 4 AZR 408/03 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 14.11.2006 - 1 AZR 40/06 - AP Nr. 181 zu § 112 BetrVG 1972; 22.11.2005 -1 AZR 458/04 - AP Nr. 176 zu § 112 BetrVG 1972; 16.06.2004 - 4 AZR 408/03 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Effektivklausel).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. November 2008 - 4 Sa 53/08 - wird zurückgewiesen.
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