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   BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20   

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https://dejure.org/2021,3445
BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,3445)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2021 - 4 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,3445)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 4 StR 471/20 (https://dejure.org/2021,3445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB; § 267 StPO; § 413 StPO; § 435 Abs. 1 StPO
    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der Hauptverhandlung); selbständige Einziehung (Anwendbarkeit nur im selbstständigen Einziehungsverfahren, nicht im Sicherungsverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 63 StGB, § 267 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 21 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 413 StPO, § 435 Abs. 1 StPO, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Beweiswürdigung durch seine Einlassung in der Hauptverhandlung zur Sache; Anordnung der Einziehung des sichergestellten Messers im Sicherungsverfahren

  • rewis.io

    Lückenhafte Beweiswürdigung: Unterlassene Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Beweiswürdigung durch seine Einlassung in der Hauptverhandlung zur Sache; Anordnung der Einziehung des sichergestellten Messers im Sicherungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 148
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).

    Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).

  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).

    Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Denn insoweit sind die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht ? wie im Rahmen des § 63 StGB erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 ? 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 26) ? positiv festgestellt, sondern lediglich nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 518/19

    Urteilsgründe (erforderliche Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).
  • BGH, 12.12.2019 - 5 StR 444/19

    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Angaben zur Einlassung des Angeklagten)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14

    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16

    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 205/20

    Strafzumessung (erforderliche strafmildernde Berücksichtigung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in den Urteilsgründen wiederzugeben ist, ob und gegebenenfalls wie sich der Beschuldigte in der Hauptverhandlung zur Sache eingelassen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 1. September 2020 ? 1 StR 205/20; vom 12. Februar 2020 ? 1 StR 518/19, NStZ-RR 2020, 152, 153; vom 12. Dezember 2019 ? 5 StR 444/19; vom 10. Dezember 2014 ? 3 StR 489/14, StraFo 2015, 121, 122; und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299).
  • BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19

    Notwendige Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten im Urteil

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).
  • BGH, 06.11.2018 - 4 StR 462/18

    Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren (hier: Besenstiel)

    Auszug aus BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20
    Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Denn diese beruht ausschließlich darauf, dass im Sicherungsverfahren nur Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet werden können, die gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB von der Einziehung zu unterscheiden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 4 StR 471/20, juris Rn. 8; vom 3. März 2020 - 3 StR 597/19, juris Rn. 2).
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