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   BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19   

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https://dejure.org/2019,45801
BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19 (https://dejure.org/2019,45801)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2019 - 4 StR 553/19 (https://dejure.org/2019,45801)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 (https://dejure.org/2019,45801)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 260 Abs. 4 Satz 5 StPO, § 265 StPO, § 64 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung als Teilakt der auf den Umsatz der Gesamtmenge bezogenen Bewertungseinheit des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzrechtliche Bewertung mehrerer Teilakte unter Bereithaltung eines Messers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; StGB § 64
    Besitzausübung über das auf der Fensterbank abgelegte Kokain aus der Lieferung als Teilakt der auf den Umsatz der Gesamtmenge bezogenen Bewertungseinheit des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 48
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Dies reicht für die Erfüllung des Tatbestands des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 394/16, NStZ 2017, 714, 715; Beschluss vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Da zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung grundsätzlich keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 365; Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 358) und ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Entscheidungsteilen auch nicht ausnahmsweise in den Ausführungen der Strafkammer im angefochtenen Urteil hergestellt worden ist, wird der Strafausspruch entgegen der Ansicht der Verteidigung schließlich auch durch die Aufhebung der Maßregelentscheidung zu § 64 StGB nicht berührt.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Die Strafkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19 Rn. 3) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 05.12.2017 - 4 StR 562/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwirklichung bei zur Verfügung

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 02.10.2019 - 3 StR 406/19

    Entscheidung über die Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Die Strafkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 3 StR 406/19 Rn. 3) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 27.06.2018 - 4 StR 116/18

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Da sich beide Taten durch das Bereithalten des Messers in ihren Ausführungshandlungen teilweise überschneiden, sind die Taten konkurrenzrechtlich zu Tateinheit verknüpft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 562/17 Rn. 4; vom 21. August 2018 - 3 StR 615/17 Rn. 12; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18, NStZ 2019, 97; vom 8. Mai 2019 - 4 StR 203/19, NStZ-RR 2019, 220, 221).
  • BGH, 06.09.2016 - 3 StR 283/16

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Tatbegehung unter laufender

    Auszug aus BGH, 03.12.2019 - 4 StR 553/19
    Da zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung grundsätzlich keine Wechselwirkung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 365; Beschluss vom 6. September 2016 - 3 StR 283/16, insoweit nicht abgedruckt in StV 2018, 358) und ein innerer Zusammenhang zwischen beiden Entscheidungsteilen auch nicht ausnahmsweise in den Ausführungen der Strafkammer im angefochtenen Urteil hergestellt worden ist, wird der Strafausspruch entgegen der Ansicht der Verteidigung schließlich auch durch die Aufhebung der Maßregelentscheidung zu § 64 StGB nicht berührt.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BGH, 08.01.2020 - 4 StR 548/19

    Erpressung (Begehung strafbarer Handlungen als abverlangtes Verhalten)

    Die Jugendkammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 ? 4 StR 267/11 Rn. 24; Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19 Rn. 3; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Zwar ist im Hinblick auf die Zweispurigkeit von Strafe und Maßregel im Regelfall keine Wechselbeziehung zwischen beiden gegeben, die einem Angriff nur gegen den Maßregelausspruch entgegenstünde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19, NStZ-RR 2020, 48, 49 mwN); anders liegt es indes, wenn das Tatgericht eine solche Wechselbezüglichkeit durch entsprechende Erwägungen in den Urteilsgründen hergestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 06.10.2020 - 4 StR 334/20

    Verwerfung der Revision i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts hat sich die Strafkammer aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 Rn. 9 mwN) nicht veranlasst sehen müssen, in den Urteilsgründen eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB zu erörtern, weil nach den tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils jedenfalls eine hangbedingte Gefährlichkeit des Angeklagten fernliegt.
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 99/20

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes, die sich auf den Vertrieb einer (einheitlichen) Betäubungsmittelmenge beziehen, vom Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 9 ff.; vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4).
  • BGH, 15.04.2020 - 5 StR 44/20

    Pflicht zur Auseinandersetzung mit festgestellten, für die Anwendung des

    Die Kammer hätte sich daher aus Gründen sachlichen Rechts (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; Beschluss vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19, Beschluss vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19) veranlasst sehen müssen, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen näher zu erörtern.
  • BGH, 28.10.2020 - 1 StR 309/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Täterschaft)

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sämtliche Betätigungen im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes, die sich auf den Vertrieb einer (einheitlichen) Betäubungsmittelmenge beziehen, vom Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit verbunden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 Rn. 9; vom 3. Dezember 2019 - 4 StR 553/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16 Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 312/20

    Rechtsfehlerhaftes Unterbleiben der Entscheidung über die Unterbringung in einer

    b) Danach hätte das Landgericht eine Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB in Betracht ziehen müssen; das Vorliegen ihrer Voraussetzungen drängte sich auf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2019 ? 3 StR 406/19; vom 3. Dezember 2019 ? 4 StR 553/19 und vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

    Dass die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt den Angeklagten nicht beschwert, hindert das Revisionsgericht im Übrigen nach st.Rspr. nicht, auf eine zulässig erhobene, die Nichtanwendung des § 64 StGB - wie hier - nicht ausdrücklich vom Rechtsmittelangriff ausnehmende Revision des Angeklagten das Urteil insoweit aufzuheben, wenn eine Prüfung der Maßregel unterblieben ist, obwohl die tatrichterlichen Feststellungen dazu Anlass gegeben haben (st.Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 03.12.2019 - 4 StR 553/19 = NStZ-RR 2020, 48 und 30.07.2019 - 2 StR 93/19 = NStZ-RR 2020, 37; ferner u.a. BGH, Beschluss vom 05.06.2018 - 2 StR 200/18 bei juris; 02.09.2017 - 3 StR 307/17 bei juris; 05.03.2014 - 3 StR 12/14 bei juris; 07.01.2009 - 3 StR 458/08 = NStZ 2009, 261 = BGHR StGB § 64 Ablehnung 11 und schon Urt. v. 07.10.1992 - 2 StR 374/92 = BGHSt 38, 362 = StV 1992, 572 = NStZ 1993, 97 = NJW 1993, 477 = BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 3).
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