Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 172/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4929
OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2005 - I-4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,4929)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung; Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes des § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Bewertung eines eingeholten Sachverständigengutachtens

  • Judicialis

    VVG § 61; ; ZPO § 286; ; ZPO § 412; ; BGB § 827 S. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; BGB § 827
    Beweislastverteilung bei einer die Schuldfähigkeit ausschließenden Bewusstseinsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 827 S. 1; VVG § 61
    Beweislast für den Ausschluss der Verantwortlichkeit zur Vermeidung der Leistungsfreiheit gem. § 61 VVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - Beweislast für Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Eigenbrandstiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 172/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 827 S.1 BGB im Rahmen von § 61 VVG entsprechend anwendbar (BGH NJW 1990, 2387 f).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines

    Beweisbelastet für den Vorsatz des Versicherungsnehmers ist der Versicherer, und zwar auch dann, wenn eine nicht zur Schuldunfähigkeit führende starke Alkoholisierung des Versicherungsnehmers im Raume steht (BGH, Urteil vom 17.06.1998 - IV ZR 163/97, VersR 1998, 1011; vgl. auch BGH, Urteil vom 29.10.2003 - IV ZR 16/03, VersR 2003, 1561; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2005 - 4 U 172/04, VersR 2006, 402, juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10973
OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,10973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2005 - 4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,10973)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2005 - 4 U 172/04 (https://dejure.org/2005,10973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln an Häusern sowie auf Feststellung der Einstandspflicht für künftige Schäden als Folge der Mangelhaftigkeit; Anspruchsgrundlagen für einen Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung; Wirkungen der Zustellung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § ... 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 1; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; ZPO § 286; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 358 a; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; HGB § 124; ; HGB § 128; ; HGB § 161; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7 n.F.; ; BGB § 208 a.F.; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 633 a.F.; ; BGB § 639 Abs. 2 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lückenhafte Verwertung eines Sachverständigengutachtens (IBR 2005, 720)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvorschuss: Bauherr muss sich Planungsfehler seines Architekten zurechnen lassen! (IBR 2006, 1007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1819 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Das in ihm verkörperte Gerechtigkeitsgebot kommt außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen anderen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß §§ 633 BGB a.F. und 13 Nr. 5 VOB/B (BGHZ 91, 206; BB 1993, 2182) sowie Kostenvorschussansprüche (OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1694) entsprechend anzuwenden.

    Der Umstand, dass die Klägerin das - mangelhafte - Werk genutzt hat, rechtfertigt keinen Abzug nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung, weil es sich um eine unvermeidliche Nutzung handelt, die gerade nicht den vertraglich geschuldeten, unbeeinträchtigten Gebrauch ermöglichte (ebenso BGHZ 91, 206).

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    b) Die Gesamtumstände rechtfertigen ausnahmsweise (vgl. Entscheidung des BGH vom 16.12.2004, VII ZR 270/03) eine Durchbrechung des Grundsatzes der Prozessbeschleunigung und eine Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen (BGHZ 90, 344; OLG Köln NJW-RR 2002, 15; OLG Hamburg IBR 2001, 255; Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Aufl. 2005 Rdnr. 1594).
  • BGH, 08.07.1993 - VII ZR 176/91

    "Sowieso-Kosten" bei vollständiger Neuherstellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Das in ihm verkörperte Gerechtigkeitsgebot kommt außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen anderen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß §§ 633 BGB a.F. und 13 Nr. 5 VOB/B (BGHZ 91, 206; BB 1993, 2182) sowie Kostenvorschussansprüche (OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1694) entsprechend anzuwenden.
  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen (BGHZ 90, 344; OLG Köln NJW-RR 2002, 15; OLG Hamburg IBR 2001, 255; Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Aufl. 2005 Rdnr. 1594).
  • BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89

    Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    (1) Es erscheint zwar zweifelhaft, ob die Mängelrügen vom 6.02.2001 (Bl. 42 d.A.) und 5.03.2001 (Bl. 43 d.A.) auf die Verjährung Einfluss hatten, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe nur BGH NJW-RR 1990, 1240), der auch der Senat folgt, hat der Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1998 - 14 W 83/97

    Vorschußanspruch: Kürzung um Ohnehin-Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Das in ihm verkörperte Gerechtigkeitsgebot kommt außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen anderen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß §§ 633 BGB a.F. und 13 Nr. 5 VOB/B (BGHZ 91, 206; BB 1993, 2182) sowie Kostenvorschussansprüche (OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 1694) entsprechend anzuwenden.
  • OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 102/98

    Muss ein Wintergarten regendicht sein?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
    Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen (BGHZ 90, 344; OLG Köln NJW-RR 2002, 15; OLG Hamburg IBR 2001, 255; Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Aufl. 2005 Rdnr. 1594).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2013 - 13 U 80/12

    Bereits das Risiko eines späteren Schadens stellt einen Mangel dar!

    Zutreffend weisen die Kläger darauf hin, dass der Luftdichtheit der Gebäudehülle bzw. der Dichtheit der hier im konkreten Fall eingesetzten Folie wegen der hohen Schadensträchtigkeit konvektiver Feuchtschäden ganz besondere Bedeutung zukommt (Celle, Urteil v. 13.10.2004 - 7 U 114/02; OLG Brandenburg, Urteil v. 11.05.2005 - 4 U 172/04).
  • OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05

    Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als

    Ist das Sachverständigengutachten zudem zu den Schadensursachen im Bereich von Erdgeschoss- und Kellerwand in sich widersprüchlich oder jedenfalls unklar, was das erstinstanzliche Gericht nicht erkennt, weil es sich nicht hinreichend damit auseinandersetzt, so ist auch die Beweiswürdigung fehlerhaft und das Urteil deswegen aufzuheben (OLG Brandenburg Urt. vom 11. Mai 2005 - 4 U 172/04).
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