Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14833
OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19 (https://dejure.org/2020,14833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19 (https://dejure.org/2020,14833)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 4 U 2890/19 (https://dejure.org/2020,14833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • webshoprecht.de

    Hassrede und Hassorganisation als Gründe für eine außerordentliche Accountsperrung bei Facebook und Instagram

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Facebook & Instagramm: Voraussetzung für das Sperren von sogenannten "Hassorganisationen"

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wie weit reicht die Meinungsfreiheit im Internet?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Facebook darf Account einer "Hassorganisation" im Sinne der Facebook-Gemeinschaftsstandards löschen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Account einer "Hassorganisation" darf gelöscht werden

  • zeit.de (Pressebericht, 16.06.2020)

    Ein Prozent bleibt in sozialen Netzwerken gesperrt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Soziales Netzwerk darf Account einer "Hassorganisation" löschen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässiger Ausschluss von "Hassorganisationen" durch ein soziales Netzwerk

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Facebook durfte Account im sozialen Netzwerk sperren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1049
  • MMR 2021, 58
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Görlitz, 29.11.2019 - 1 O 295/19

    Ein Prozent e.V. scheitert gegen Facebook

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2019 - Az.: 1 O 295/19 EV - wird zurückgewiesen.

    Das Landgericht, dessen Entscheidung in MMR 2020, 196 veröffentlicht ist, hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2019 (Az.: 1 O 295/19) wird es der Verfügungsbeklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt,.

    Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Görlitz vom 29.11.2018 (Az.: 1 O 295/19) werden die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens der Verfügungsbeklagten auferlegt.

  • OLG Dresden, 01.04.2015 - 4 U 1296/14

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen in sozialen Netzwerken - auch bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Seite 8 Privatrechts auf eine Verletzung der Meinungsfreiheit sowie seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berufen (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009, VI ZR 36/07, VersR 2009, 555, juris, Rz. 10 Senat, Urteil vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14 -, Rn. 96, juris).

    - Die Kommentare zu diesem Artikel, für die die Beklagte im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe haftet (vgl. BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 210/08; Senat, Beschluss vom 1.4.2015, 4 U 1296/14 - juris), verstärken diesen Eindruck weiter.

  • OLG Dresden, 08.08.2018 - 4 W 577/18

    Wirksamkeit der Gemeinschaftsstandards eines sozialen Netzwerks

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass die in Ziff. 3.2 der Nutzungsbedingungen enthaltene Befugnis der Beklagten an im Grundsatz objektivierbare Kriterien anknüpft und auch die Verweisung in die weiteren Bedingungswerke wie die ebenfalls auf der Homepage von yyy abrufbaren Gemeinschaftsstandards nicht zur Intransparenz der Klausel führen (Senat, Beschluss vom 08. August 2018 - 4 W 577/18 -, Rn. 18, juris).

    Bei der hier konkret vorzunehmenden Abwägung mit den Gemeinschaftsstandards der Beklagten ist zusätzlich einzustellen, dass diese in Deutschland im Bereich der sozialen Netzwerke eine Quasi-Monopolstellung aufweist (vgl. Senat, Beschluss vom 8.8.2018 - 4 W 577/18 Rn 24).

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    - Die Kommentare zu diesem Artikel, für die die Beklagte im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe haftet (vgl. BGH, Urteil vom 30.6.2009 - VI ZR 210/08; Senat, Beschluss vom 1.4.2015, 4 U 1296/14 - juris), verstärken diesen Eindruck weiter.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Seite 10 Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG 2000 Nr. L 180 S. 22) und 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. EU 2004 Nr. L 373 S. 37) enthalten insoweit keine weitergehenden Anforderungen (BGH, Urteil vom 09. März 2012 - V ZR 115/11 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Ein wichtiger Grund kann insofern auch darin liegen, dass der Schuldner mit seinem Verhalten die Grundlage des Vertrags in Frage stellt und die Durchsetzung vertraglicher Ansprüche gefährdet (BGH NJW 1981, 1666, 1667; Böttcher aaO. § 314 BGB, Rn. 6).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen strahlen die Grundrechte als "Richtlinien" in das Zivilrecht ein und haben insofern mittelbare Drittwirkung, die bei der Auslegung von AGB mit zu beachten ist (BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, Rn. 32, juris, ähnlich bereits BVerfGE 7, 198, 205 ff. - Lüth vgl. für § 307 BGB Fuchs in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl. 2016, § 307 BGB Rn 161 m.w.N.).
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Bei der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung ein Nachschieben von Kündigungsgründen, die dem Kündigenden bei Ausspruch der Kündigung noch nicht bekannt waren, möglich, wenn sie bereits vor Ausspruch der Kündigung entstanden sind (st Rspr; BAG NJW 1998, 101, 102 mwN; Böttcher in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 314 BGB, Rn. 10).
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Unter Berücksichtigung dessen handelt es sich bei yyy/zzz um einen öffentlichen Kommunikationsraum, der dadurch charakterisiert wird, dass auf ihm eine Vielzahl von verschiedenen Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden kann, wodurch ein vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entsteht (Senat aaO unter Bezug auf BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 -, Rn. 70, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Dresden, 16.06.2020 - 4 U 2890/19
    Seite 8 Privatrechts auf eine Verletzung der Meinungsfreiheit sowie seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb berufen (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2009, VI ZR 36/07, VersR 2009, 555, juris, Rz. 10 Senat, Urteil vom 01. April 2015 - 4 U 1296/14 -, Rn. 96, juris).
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

  • OLG Dresden, 11.12.2019 - 4 U 1680/19

    Änderung der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerkes

  • EGMR, 01.06.2023 - 3628/18

    BARKHATOVA AND OTHERS v. RUSSIA

  • OLG Dresden, 20.08.2020 - 4 U 784/20

    Löschung eines Beitrags begründet keinen DSGVO-Schadensersatzanspruch

    Ein unzumutbarer Nachteil liegt darin - zumindest bei der reinen Privatnutzung - nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 13.11.2019 - 4 U 1471/19; Senatsurteil vom 12.05.2020 - 4 U 1523/19, jeweils m.w.N.; Urteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19 juris Leitsatz 1), hierzu fehlt im Übrigen auch jeglicher Vortrag.

    Innerhalb eines solchermaßen definierten Vertragszwecks liegt keine unzulässige Einschränkung darin, bei Verstößen gegen die an diesem Vertragszweck orientierten Standards ein abgestuftes Sanktionssystem bis hin zur Deaktivierung des Kontos auszusprechen (vgl. OLG Dresden, 4 U 2890/19 - juris Rz. 27 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 11.12.2019 - 4 U 1618/18 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 16.03.2020 - I-22 U 40/19; Schleswig-Holstein. OLG, Urteil vom 26.02.2020 - 9 U 125/19; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.02.2020 - 8 U 246/19; OLG München, Beschluss vom 30.11.2018 - 24 W 1771/18).

    Zugleich wird ihnen hierdurch der soziale Achtungsanspruch abgesprochen, was als "Hassrede" im Sinne von Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards angesehen werden kann, weil hierin eine "entmenschlichende Sprache" im Sinne von Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards der Beklagten liegt (ebenso für den pauschal gegen Asylbewerber gerichteten Vorwurf des "Schmarotzertums": OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Seite 29 m.w.N; Senat, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 4 U 2198/19 -, Rn. 33, juris; ausdrücklich zur Bezeichnung "Invasoren" für Flüchtlinge auch Senat Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 U 2890/19 -, Rn. 42, juris).

  • LG Mannheim, 24.06.2020 - 14 O 140/19

    Kündigung durch Facebook wegen Unterstützung von Hassorganisation

    Ein "Angreifen" von Personen erfordert auch nach der gebotenen besonders strengen Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB nicht den Einsatz von Gewalt (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 29).

    Ob die Regelungen zu "Hassrede" unter Ziffer 11 der Gemeinschaftsstandards zur Konkretisierung des Begriffs der "Hassorganisation" herangezogen werden können (in diese Richtung OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 29), obwohl sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit Ziffer 2 der Gemeinschaftsstandards aufgeführt sind, kann daher offenbleiben.

    Die Ausnahmen sind allerdings willkürfrei und unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechte nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz nicht unangemessen benachteiligend (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 32 f.).

    Sachlicher Grund für die Ausnahme zusätzlicher, andere Nutzer anfeindender Nutzeräußerungen von dem Nutzungsrecht ist insbesondere das von Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte unternehmerische Interesse der Beklagten daran, dass sich möglichst viele Nutzer mit unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Wert- und Moralvorstellungen auf Facebook wohlfühlen und das soziale Netzwerk gerne nutzen (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 33).

    Vielmehr erkennt er, dass auch solche Überschreitungen des ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsrechts die außerordentliche fristlose Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach sich ziehen können, wenn sie das Gewicht eines wichtigen Grundes erreichen (ebenso im Ergebnis OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 31).

    Gegenüber dem Interesse der Beklagten, das zu verhindern, treten die Interessen des Klägers am Fortbestand des Nutzungsverhältnisses daher auch unter Berücksichtigung der beiderseitigen Grundrechtspositionen zurück (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 27).

    Da sie auf einer vertraglichen Nebenpflicht beruhen, setzen sie einen bestehenden Facebook-Nutzungsvertrag voraus (vgl. dazu OLG München, Beschl. v. 22.08.2019, 18 U 1310/19 Pre, juris Rn. 11; OLG München, Beschl. v. 17.09.2018, 18 W 1383/18, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Urt. v. 01.07.2019, 13 W 16/19, juris Rn. 7; MünchKomm-BGB/ Bachmann , 8. Aufl. 2019, § 241 Rn. 70, 120; vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 16.06.2020, 4 U 2890/19, juris Rn. 48).

  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1050/21

    Vollständige Sperrung und Deaktivierung eines Nutzerkontos in einem sozialen

    Auch der Senat hat bereits entschieden, das sich die Regelung über die "Aussetzung und Kündigung von Konten" in Ziff. 4.2 der Nutzungsbedingungen eng an § 314 BGB anlehnt und daher eine Intransparenz dieser Vorschrift im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nicht in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 U 2890/19 -, Rn. 27, juris).

    Eine Frist für die Abhilfe ist nur dann nicht erforderlich, wenn die andere Seite die Erfüllung ihrer Pflichten ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn nach Abwägung der Interessen beider Parteien besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen (Senat, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 U 2890/19 -, Rn. 36, juris).

    der Nutzungsbedingungen ist allerdings die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages trotz fehlender Abmahnung dann zulässig, wenn sie nicht auf ein gegen die Nutzungsbestimmungen gestütztes Verhalten, sondern auf eine gegen die grundsätzliche, im Widerspruch zu den Gemeinschaftsstandards stehende politisch-ideologische Ausrichtung des Nutzers und die dadurch hervorgerufene Zerrüttung des Vertragsverhältnisses gestützt wird, wie dies bei "Hassorganisationen" im Sinne der Gemeinschaftsstandards der Fall ist (Senat Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 U 2890/19 -, Rn. 46, juris).

  • OLG Dresden, 12.01.2021 - 4 U 1600/20
    Der durchschnittliche Nutzer, der sich die Gemeinschaftsstandards aufmerksam durchliest, wird diesen Begriff ebenso verstehen, wie er auch im Strafrecht Verwendung findet (vgl. Senatsurteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19, Seite 9).
  • OLG Nürnberg, 29.12.2020 - 3 U 2008/20

    Rechtswidrige Sperrung von Accounts in einem sozialen Netzwerk

    Dies kann langfristig auch das auf hohe Nutzerzahlen ausgerichtete Geschäftsmodell der Beklagten bedrohen (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19, GRUR-RS 2020, 12291 Rn. 19).

    Auch die in Nr. 2 der Gemeinschaftsstandards sanktionierte Unterstützung oder Verherrlichung für derartige Organisationen ist hinreichend bestimmt und wird nicht abweichend vom allgemeinen Sprachgebrauch und der Verwendung in zahlreichen Normen des Strafgesetzbuchs (vgl. § 84 Abs. 2, § 85 Abs. 2 StGB bzw. § 130 Abs. 4, § 131 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB) geregelt (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19, GRUR-RS 2020, 12291 Rn. 19).

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2020 - 7 U 131/19
    Die Beklagte ist im Privatrechtsverkehr grundsätzlich berechtigt, durch ihre AGB die Art und Weise der versprochenen Nutzung und ihre Leistungspflichten für bestimmte Ausnahmefälle wie die "Hassrede" einzuschränken und Verhaltensregeln für ihre Nutzer zu normieren (OLG Dresden, Urteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19; OLG München, Urteil vom 07.01.2020 - 18 U 1491/19, Rn. 116; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2018 - 15 W 86/18).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2022 - 3 U 119/20

    Sperrung eines Profils bei Facebook; Vorherige Abmahnung; Sofortige Kündigung

    Besondere Umstände, aufgrund derer das Interesse der Beklagten an einer sofortigen Kündigung gegenüber dem Interesse des Klägers, eine Fortsetzung des Vertrages durch eine Änderung seines Verhaltens erreichen zu können, überwiegen würde, lassen sich nicht feststellen (vgl. hierzu auch OLG Dresden (4. Zivilsenat), Urteil vom 16.06.2020 - 4 U 2890/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht