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   OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21   

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OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21 (https://dejure.org/2023,36351)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.2023 - 4 U 347/21 (https://dejure.org/2023,36351)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 2023 - 4 U 347/21 (https://dejure.org/2023,36351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    DS-GVO Art. 4 Nr. 1, Art. 12 Abs. 5, Art. 15 Abs. 1, Abs. 3; GRCh Art. 8 Abs. 1; ZPO § 3, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 519 Abs. 2, § 888; BGB § 362 Abs. 1; GKG § 48, § 52
    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

  • rewis.io

    Personenbezogene Daten, Auskunftsanspruch, Personaldatenverarbeitung, Rechtsmißbrauch, Dsgvo, Klageantrag, Personalakten, Abänderung, Streitwertfestsetzung, Hilfsantrag, Berufungsschrift, nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Streitwertbestimmung, Aufrechnung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsansprüche und Herausgabeansprüche eines ehemaligen Vorstandsmitglieds gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber über alle gespeicherten personenbezogenen Daten; Auslegung des Begriffs der personenbezogenen Daten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO wenn dies aus datenschutzfremden Motiven erfolgt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch betreffend personenbezogene Daten gegen Arbeitgeber

Besprechungen u.ä.

  • delegedata.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Auskunftsanspruch eines Vorstandsmitglieds - langjährige Unternehmenszugehörigkeit und großer Aufwand für den Arbeitgeber steht der Geltendmachung nicht entgegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Art. 15 Abs. 1 DSGVO genügt es grundsätzlich, wenn der Klageantrag dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend auf Erteilung einer vollständigen Auskunft über die von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten des Klägers gerichtet ist; eine Spezifizierung dieser Daten ist grundsätzlich nicht erforderlich (so zuletzt OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 16, beck-online).

    Denn es kann - wie auch sonst bei noch teilweise "unerledigten" im Sinne von noch nicht vollständig erfüllten - Auskunftsansprüchen einfach offen zur geschuldeten Auskunft (als geschuldetem "Enderfolg") verurteilt werden (OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 17, beck-online).

    Die Beschränkung im ursprünglichen Antrag bzw. der Verweis auf Teilerledigungen berücksichtigt lediglich die Tatsache, dass die Beklagte bereits gewisse Auskünfte erteilt hat; mit der Beschränkung ist nur klargestellt, dass die Beklagte die bereits erteilten Auskünfte nach Auffassung des Klägers nicht mehr wiederholen muss, dieser die Auskunft ansonsten aber (zu Recht) als unvollständig ansieht und deswegen eine "vollständige" Auskunft im Übrigen auch weiterhin einklagt (so auch OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 17, beck-online).

    Wie das OLG Köln weiter ausgeführt hat, ,,ist eine Beschränkung durch Verweis auf bereits erteilte Teilauskünfte vor bzw. während des Verfahrens und/oder sonstige Klarstellungen prozessual nicht zwingend in Antrag und Tenor aufzunehmen, weil man mit dem oben Gesagten einfach einen weit gefassten Antrag in Anlehnung an den Gesetzeswortlaut stellen kann und alles andere dann nur - wie auch sonst - eine Frage des Erfüllungseinwands (§ 362 Abs. 1 BGB) im gerichtlichen Verfahren bzw. bei entsprechender Titulierung später im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist" (OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 17, beck-online).

    Art. 15 DSGVO enthält vielmehr nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH einen einheitlichen Auskunftsanspruch (OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 18, beck-online).

    Dieser einheitliche Anspruch muss grundsätzlich ohne eine Spezifizierung der personenbezogenen Daten - wie hier - einheitlich geltend gemacht werden können (OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 18, beck-online).

    Daraus möglicherweise resultierende Schwierigkeiten sind keine datenschutzrechtliche Besonderheit, sondern können in ähnlicher Form auch bei anderen Auskunftsansprüchen auftreten (OLG Köln, NZA-RR 2023, 515 Rn. 18, beck-online).

  • BGH, 06.02.1985 - I ZR 235/83

    Bezeichnung der Parteien bei Einlegung der Berufung; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Nach der Rechtsprechung genügt es, wenn bei der Einlegung des Rechtsmittels aus der Rechtsmittelschrift oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen sowohl der Rechtsmittelkläger als auch der Rechtsmittelbeklagte erkennbar sind oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (BGH, NJW 1985, 2651 zu § 518 II ZPO a.F.).

    Die Einhaltung dieser an den Inhalt der Berufungsschrift zu stellenden Anforderungen dient einem geregelten Ablauf des Verfahrens, der Rechtssicherheit und den schutzwürdigen Belangen des Rechtsmittelbeklagten an alsbaldiger Zustellung der Rechtsmittelschrift (BGH, NJW 1985, 2651).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Nach der Entscheidung des EuGH vom 04.05.2023 (C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 45) ist Art. 15 Abs. 3 DSGVO dahin auszulegen, "dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird.

    Art. 15 DSGVO kann deshalb gerade nicht so ausgelegt werden, dass er in seinem Abs. 3 S. 1 ein anderes Recht als das in Abs. 1 vorgesehene gewährt" (vgl. EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f.).

  • OLG Köln, 28.04.2021 - 5 U 151/18

    Aufklärungsfehler; echte Behandlungsalternative; Fingergrundgelenksprothese;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Ausgangspunkt für die Streitwertbestimmung ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers ohne Wertbegrenzung nach oben (§ 48 Abs. 2 S. 1 GKG mit teleologischer Reduktion des S. 2 sowie § 52 Abs. 1 GKG); im Zweifel beträgt der Streitwert 5.000 EUR nach § 52 Abs. 2 GKG analog (BeckOK DatenschutzR/Schmidt-Wudy, 45. Ed. 1.8.2023, DS-GVO Art. 15 Rn. 31.1; OLG Dresden, Urteil vom 26.07.2022 - 18 U 24/22 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 28.04.2021 - I-5 U 151/18 -, juris; Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.28).
  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Den Belangen der Rechtssicherheit ist deshalb auch dann genügt, wenn eine verständige Würdigung und Auslegung der Berufungseinlegung jeden Zweifel an der Person des Rechtsmittelbeklagten ausschließt (vgl. BGHZ 21, 168 [173] = NJW 1956, 1600 zum Rechtsmittelkläger).
  • BGH, 29.06.1956 - V ZR 20/56
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Den Belangen der Rechtssicherheit ist deshalb auch dann genügt, wenn eine verständige Würdigung und Auslegung der Berufungseinlegung jeden Zweifel an der Person des Rechtsmittelbeklagten ausschließt (vgl. BGHZ 21, 168 [173] = NJW 1956, 1600 zum Rechtsmittelkläger).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 56/13

    Zulässigkeit der Berufung trotz Falschbezeichnung des Berufungsbeklagten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Es ist daher ausreichend, wenn jedenfalls mit Hilfe weiterer Unterlagen, wie etwa dem beigefügten erstinstanzlichen Urteil, bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eindeutig zu erkennen ist, wer Berufungskläger und wer Berufungsbeklagter sein soll (BGH, NJW-RR 2013, 1278 Rn. 7, 8, beck-online).
  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Der EuGH (Urteil vom 26.10.2023 - C-307/22, BeckRS 2023, 29132, beck-online) hat hierzu im ersten Leitsatz ausgeführt, dass Art. 12 Abs. 5 sowie Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO dahin auszulegen sind, dass die Verpflichtung des Verantwortlichen, der betroffenen Person unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, auch dann gilt, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes der Verordnung genannten Zwecken begründet wird.
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande ist, ist deswegen auch nicht gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeitet, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (so noch vor der Entscheidung des EuGH das Bundesarbeitsgericht, vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2021 - 2 AZR 235/21, NZA 2022, 362 Rn. 33; Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20, BAGE 174, 351 Rn. 20 f. = NZA 2021, 1053; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels, NZA 2022, 513 (519 f.)).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2023 - 4 U 347/21
    Ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande ist, ist deswegen auch nicht gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeitet, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (so noch vor der Entscheidung des EuGH das Bundesarbeitsgericht, vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2021 - 2 AZR 235/21, NZA 2022, 362 Rn. 33; Urteil vom 27.04.2021 - 2 AZR 342/20, BAGE 174, 351 Rn. 20 f. = NZA 2021, 1053; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels, NZA 2022, 513 (519 f.)).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/16

    Die in einer berufsbezogenen Prüfung gegebenen schriftlichen Antworten und

  • OLG Dresden, 26.07.2022 - 18 U 24/22

    Wirksamkeit eines Vergleichs; Rechtsnatur eines Prozessvergleichs als

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