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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,45252
VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20 (https://dejure.org/2024,45252)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29.10.2024 - 4 A 446/20 (https://dejure.org/2024,45252)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Oktober 2024 - 4 A 446/20 (https://dejure.org/2024,45252)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    IfSG 30 Abs. 2; IfSG 28; IfSG 30 Abs. 1
    Absonderungsanordnung; Beobachtung; COVID-19; häusliche Quarantäne; Infektionsschutz; Kontaktperson Beobachtung; Pandemie; SARS- CoV- 2 Beobachtung; Zwangsmittel Beobachtung; Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung und Beobachtungsunterwerfung im Dezember 2020

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG schützt die im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsordnung gegebene tatsächliche körperliche Bewegungsfreiheit vor staatlichen Eingriffen (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 241).

    Ein solcher liegt vor, wenn die betroffene Person durch die öffentliche Gewalt gegen ihren Willen daran gehindert wird, einen Ort oder Raum, der ihr an sich tatsächlich und rechtlich zugänglich ist, aufzusuchen, sich dort aufzuhalten oder diesen zu verlassen (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 243).

    Eingriffe in das Grundrecht sind dabei nicht auf solche durch unmittelbar wirkenden körperlichen Zwang beschränkt, sondern können vielmehr auch bei staatlichen Maßnahmen mit lediglich psychisch vermittelt wirkendem Zwang vorliegen, wenn deren Zwangswirkung in Ausmaß und Wirkungsweise einem unmittelbaren physischen Zwang vergleichbar ist (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 242 ff.).

    Um eine Freiheitsentziehung i.S.d. Art. 104 Abs. 2 GG als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung handelt es sich jedoch erst dann, wenn die Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird, was eine besondere Eingriffsintensität und grundsätzlich eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraussetzt (BVerfG, Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u. a. -, juris Rn. 250).

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2021 zur "Bundesnotbremse" (- 1 BvR 781/21 u.a. -, bei juris) nichts anderes.

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Normenkontrollantrag gegen die Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Da die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nicht durch weitere Vorkehrungen begleitet wird, ist die von ihr ausgehende Zwangswirkung in Ausmaß und Wirkungsweise aber nicht von einer Intensität, die einer Freiheitsentziehung gleichkäme (bereits einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verneinend OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 83, 85; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 -, juris Rn. 12 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 13. Juli 2020, - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 41 ff.; insoweit offenlassend OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 95).

    Denn selbst wenn die gefährdeten Personen nicht durch Einschließung oder vergleichbare Handlungen eingesperrt oder sonst an der Fortbewegung gehindert gewesen sein mögen, ist diese Art von zwangsweiser Unterbringung zur "Besserung" hinsichtlich der Eingriffsintensität nicht mit der Anordnung vergleichbar, sich aus infektionsschutzrechtlichen Gründen für eine gewisse Zeit in der eigenen häuslichen Umgebung abzusondern (vgl. auch OVG Weimar, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 96 ff.).

    OVG, Beschluss vom 20.12.2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 91 ff.; vgl. auch Gusy, in: Huber/Voßkuhle, GG, 8. Aufl. 2024, Art. 104 Rn. 24b, wonach die Grenze zur Freiheitsentziehung erst bei der Anordnung der Quarantäne in einer bestimmten, von der Verwaltung festgelegten Wohnung überschritten sei).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Erforderlich und ausreichend ist es, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Das Beispiel zeigt, dass es sachgerecht ist, einen am Gefährdungsgrad der jeweiligen Erkrankung orientierten, "flexiblen" Maßstab für die hinreichende (einfache) Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 32).

    Ob gemessen daran ein Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG zu bejahen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie anhand der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, juris Rn. 33).

  • EGMR, 13.04.2021 - 49933/20

    Coronamaßnahmen in Rumänien: Ein Lockdown ist kein Hausarrest

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Mit dieser Bezugnahme auf die Entscheidung des EGMR vom "20. Mai 2021" (richtig: 13. April 2021, - Nr. 49933/20, Terhes/Rumänien -) bekräftigt es, dass der Unterschied zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung in der Intensität des Eingriffs liegt und zur Abgrenzung von der konkreten Situation auszugehen ist, wobei Art, Dauer, Auswirkungen und die Durchführung der Maßnahme insgesamt und insbesondere auch die Begleitumstände zu untersuchen sind (…vgl. EGMR, a.a.O., Rn. 36 mit Verweis auf EGMR, Urteile vom 23. Februar 2017 - Nr. 43395/09, De Tommaso/Italien -, Rn. 80 …und vom 6. November 1980 - Nr. 7367/76, Guzzardi/Italien -, Rn. 92).

    Der auf diese Feststellung folgende Verweis ("vgl. dazu") auf die Entscheidung des EGMR vom "20. Mai 2021" ([richtig: 13. April 2021] "Terhes/Rumänien, Nr. 49933/20, § 43 m.w.N.") spricht dafür, dass das Bundesverfassungsgericht hier Hausarreste in einem strafrechtlichen Kontext vor Augen hatte, die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Betroffene im Sinne eines staatlichen Gewahrsams ununterbrochen individuell überwacht wird und im Falle von Zuwiderhandlungen die Inhaftierung droht.

    Die in Rumänien im "Lockdown" aus Gründen des Gesundheitsschutzes geltenden Beschränkungen könnten deshalb im Hinblick auf ihre Auswirkungen nicht mit einem Hausarrest gleichgesetzt werden und seien nicht als Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 5 EMRK zu qualifizieren (vgl. EGMR, Urteil vom 13. April 2021, - Nr. 49933/20, Terhes/Rumänien -, Rn. 36, 43).".

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2024 - 5 A 35.22

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des § 1 SARS-CoV-2-QuarV

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Das OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 -, juris Rn. 50 ff.) führt dazu aus:.

    § 28 Abs. 1 Satz 4 IfSG weist ausdrücklich darauf hin, dass das Grundrecht der Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahmen, zu denen die durch § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG in Bezug genommene Absonderungsanordnung nach § 30 IfSG gehört, eingeschränkt werden kann (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 -, juris Rn. 54).

    a) Eine Absonderungsanordnung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsrechts mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, da insoweit die spezielle Regelung des § 30 Abs. 2 IfSG gilt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 -, juris Rn. 50;… Johann/Gabriel, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, 21. Ed., Stand: 08.07.2023, IfSG § 30 Rn. 25;… Gerhardt, IfSG, 6. Aufl. 2022, § 30 Rn. 36;… Sangs, in: Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, § 30 Rn. 29;… a.A .Kießling, in: Kießling, IfSG, 3. Aufl. 2022, § 30 Rn. 34 f.).

  • VG Wiesbaden, 22.12.2023 - 7 K 1126/20

    Corona-Pandemie: Infektionsschutzrechtliche Absonderungsanordnung gegenüber einer …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Die Unterbindung des Kontakts zu anderen Personen wurde als taugliches Mittel zur Unterbrechung der Infektionsketten angesehen (vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 22.12.2023 - 7 K 1126/20.WI -, juris Rn. 98).

    Der Kläger war nicht gänzlich isoliert, sondern hatte Kontakt zu seiner mit ihm zusammenlebenden Ehefrau (vgl. hierzu auch VG Wiesbaden, Urteil vom 22.12.2023 - 7 K 1126/20.WI -, juris Rn. 102).

    Zudem kann der Bescheid bei verständiger Würdigung unter Anlegung des objektiven Empfängerhorizonts auch dahingehend ausgelegt werden, dass zumindest für medizinische Notfallsituationen eine Unterbrechung der Absonderung von dem Beklagten vorgesehen war (vgl. zu einem ähnlichen Fall auch VG Wiesbaden, Urteil vom 22.12.2023 - 7 K 1126/20.WI -, juris Rn. 105).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 2.22

    Qualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Darüber hinaus kommt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Fällen sich typischerweise kurzfristig erledigender Verwaltungsakte, die mit einem qualifizierten Grundrechtseingriff verbunden sind, in Betracht (BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse aufgrund einer Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn nicht nur die konkrete Gefahr besteht, dass künftig ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, sondern darüber hinaus auch die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände im Wesentlichen unverändert geblieben sind (BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Eufach0000000030s, der die Kammer folgt, ist im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann anzunehmen, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt so kurzfristig erledigt, dass Rechtsschutz in der Hauptsache anderweitig nicht erlangt werden kann, und es sich um einen qualifizierten (tiefgreifenden, gewichtigen bzw. schwerwiegenden) Grundrechtseingriff handelt (vgl. zum Erfordernis des qualifizierten Eingriffs BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 21 ff.; Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 29.01.2024 - 8 AV 1/24, 6 C 2/22 -, juris Rn. 11; so auch Nds. OVG…, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 50 in einem infektionsschutzrechtlichen Verfahren unter Bezugnahme auf die soeben zitierte Rspr. des BVwerG).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung zur …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann nämlich die gerichtliche Entscheidung für ein künftiges behördliches Handeln von richtungsweisender Bedeutung sein (Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 47).

    Die Gefährdung der Bevölkerung durch eine Covid-19-Erkrankung hat aufgrund des erreichten Immunisierungsgrades durch eine Impfung oder Infektion sowie aufgrund der milderen Krankheitsverläufe der heute dominierenden Virusvarianten erheblich abgenommen (Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 48).

    Nach der Rechtsprechung des Eufach0000000030s, der die Kammer folgt, ist im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann anzunehmen, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt so kurzfristig erledigt, dass Rechtsschutz in der Hauptsache anderweitig nicht erlangt werden kann, und es sich um einen qualifizierten (tiefgreifenden, gewichtigen bzw. schwerwiegenden) Grundrechtseingriff handelt (vgl. zum Erfordernis des qualifizierten Eingriffs BVerwG…, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 29.01.2024 - 8 AV 1/24, 6 C 2/22 -, juris Rn. 11; so auch Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 50 in einem infektionsschutzrechtlichen Verfahren unter Bezugnahme auf die soeben zitierte Rspr. des BVwerG).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22

    Rechtmäßigkeit von § 1 Abs. 1 bis 3 der (2.) Niedersächsischen …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Da die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung nicht durch weitere Vorkehrungen begleitet wird, ist die von ihr ausgehende Zwangswirkung in Ausmaß und Wirkungsweise aber nicht von einer Intensität, die einer Freiheitsentziehung gleichkäme (bereits einen Eingriff in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verneinend OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. November 2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 83, 85; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2021 - 8 B 1727/21 -, juris Rn. 12 f.; OVG Münster…, Beschluss vom 13. Juli 2020, - 13 B 968/20.NE -, juris Rn. 41 ff.; insoweit offenlassend OVG Weimar…, Beschluss vom 20. Dezember 2023 - 3 N 250/21 -, juris Rn. 95).

    Diesen Ausführungen schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung an (im Ergebnis einen Verstoß gegen den Richtervorbehalt ebenfalls ablehnend: Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2023 - 14 KN 24/22 -, juris Rn. 85; OEufach0000000078, Urteil vom 11.12.2020 - 1 B 386/20 -, juris Rn. 63; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 13.07.2020 - 13 B 986/20.NE -, juris Rn. 41 ff.; Thür.

  • EGMR, 06.11.1980 - 7367/76
    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20
    Mit dieser Bezugnahme auf die Entscheidung des EGMR vom "20. Mai 2021" (richtig: 13. April 2021, - Nr. 49933/20, Terhes/Rumänien -) bekräftigt es, dass der Unterschied zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung in der Intensität des Eingriffs liegt und zur Abgrenzung von der konkreten Situation auszugehen ist, wobei Art, Dauer, Auswirkungen und die Durchführung der Maßnahme insgesamt und insbesondere auch die Begleitumstände zu untersuchen sind (…vgl. EGMR, a.a.O., Rn. 36 mit Verweis auf EGMR, Urteile vom 23. Februar 2017 - Nr. 43395/09, De Tommaso/Italien -, Rn. 80 und vom 6. November 1980 - Nr. 7367/76, Guzzardi/Italien -, Rn. 92).

    Der EGMR grenzt an dieser Stelle nämlich Beschränkungen im Rahmen eines "Lockdowns" während der Corona-Pandemie von einer zwei- bzw. dreijährigen präventivpolizeilichen Überwachung aufgrund krimineller Aktivitäten (…vgl. EGMR, Urteile vom 23. Februar 2017 - Nr. 43395/09, De Tommaso/Italien -, Rn. 74 ff. und vom 6. November 1980 - Nr. 7367/76, Guzzardi/Italien -, Rn. 89 ff.) sowie von einem gerichtlich angeordneten Hausarrest als Ersatz für eine Untersuchungshaft (vgl. EGMR…, Urteil vom 5. Juli 2016 - Nr. 23755/07, Buzadji/Moldau -, Rn. 103 ff.) ab.

  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20

    Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand; …

  • EGMR, 23.02.2017 - 43395/09

    [FRE]

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20

    Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der …

  • VGH Hessen, 20.08.2021 - 8 B 1727/21

    Verhältnismäßigkeit der Absonderungspflicht eines Reisenden bei Rückkehr von …

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2022 - 14 ME 180/22

    Anordnungsgrund; Genesen; Genesenenstatus; RKI

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2020 - 13 ME 386/20

    Absonderung; Aerosole; Ansteckungsverdächtiger; Corona-Virus; Dauer, längere; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 102/21

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Durchführung eines Coronaselbsttests in der …

  • OVG Bremen, 11.12.2020 - 1 B 386/20

    Regelungen über Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende (CoronaVO) - …

  • EGMR, 05.07.2016 - 23755/07

    BUZADJI v. THE REPUBLIC OF MOLDOVA

  • VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung der Absonderung

  • OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 14/24

    Corona-Krise; 2G-Plus-Regelung bei Friseurbesuchen im Saarland während der 5. …

  • VG Cottbus, 12.03.2024 - 8 K 1753/20

    Absonderungsanordnung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse (hier bejaht), …

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

  • BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24

    Beantwortung einer Anfrage des 6. Senats zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 5.84

    Rechtmäßigkeit der Abberufung eines im Angestelltenverhältnis zur Gemeinde …

  • VG Braunschweig, 06.08.2024 - 4 A 129/20

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; COVID-19; Fahrschule; Infektionsschutz; …

  • VG München, 30.04.2025 - M 26b K 22.3316

    Absonderung einer an Mpox erkrankten Person, Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 …

    Dass § 30 Abs. 2 Satz 3 IfSG für den Fall der Absonderung durch zwangsweise Unterbringung nochmals klarstellt, dass eine Einschränkung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ausdrücklich zulässig ist, steht dem nicht entgegen (…so auch OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 - juris Rn. 54 mwN;… OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2023 - 14 KN 24/22 - juris Rn. 85;… VG Wiesbaden, U. v. 22.12.2023 - 7 K 1126/20.WI - juris Rn. 53 ff.; VG Braunschweig, U. v. 29.10.2024 - 4 A 446/20 - juris Rn. 61;… i. Erg.

    Die Eingriffsintensität wird im Falle der häuslichen Absonderung im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG maßgeblich dadurch begrenzt, dass die häusliche Absonderung die Einsicht in das Notwendige voraussetzt (BT-Drs. 14/2530, S.75), sich der Betroffene in seiner häuslichen Umgebung befindet und keine physischen Barrieren vorhanden sind, die den Betroffenen das Verlassen der eigenen Wohnung - anders als im Falle der Unterbringung zum Zwecke der Absonderung gemäß § 30 Abs. 2 IfSG - unmöglich machen würden (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 27.06.2024 - OVG 5 A 35/22 - juris Rn. 47 ff.;… OVG Weimar, B. v. 20.12.2023 - 3 N 250/21 - juris Rn. 91 ff.;… OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2023 - 14 KN 24/22 - juris Rn. 85;… OVG Bremen, U. v. 11.12.2020 - 1 B 386/20 - juris Rn. 63; VG Braunschweig, U. v. 29.10.2024 - 4 A 446/20 - juris Rn. 49 ff.;… OVG Münster, B. v. 13.07.2020 - 13 B 968/20.NE - juris Rn. 41;… Sangs, in Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Auflage 2022, § 30 Rn. 5;… Lutz, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Januar 2025, § 30 Rn. 2;… aA Kießling, in Kießling, IfSG, 3. Auflage 2022, § 30 Rn. 30;… Gusy, in Huber/Voßkuhle, GG, 8. Auflage 2024, Art. 104 Rn. 24b).

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