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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,371
BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93 (https://dejure.org/1993,371)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1993 - 4 B 45.93 (https://dejure.org/1993,371)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 4 B 45.93 (https://dejure.org/1993,371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Gemeinde wegen Verletzung der Planungshoheit bei Verstoß gegen einen Flächennutzungsplan - Voraussetzung der Verletzung kommunaler Planungshoheit - Missachtung einer gemeindlichen Erholungswaldsatzung als Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, zu deren Regelung die Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG in eigener Verantwortung berechtigt sind, sind solche, die im Gemeindegebiet wurzeln bzw. auf die örtliche Gemeinschaft einen spezifischen Bezug haben (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Der Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung an, daß die Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 Abs. 1 FStrG zum Adressaten ausschließlich die mit der fernstraßenrechtlichen Planung befaßten Straßenbaubehörden der Länder hat, daß sie nicht auf unmittelbare Rechtswirkungen nach außen gerichtet ist, sondern innerhalb des Planungsverlaufs den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung mit allein verwaltungsinterner Bedeutung hat, und daß sie rechtliche Verbindlichkeit gegenüber dem Träger der Straßenbaulast sowie gegenüber Dritten erst dadurch erlangt, daß sie in den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses ihren Niederschlag findet (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, und vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256, vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214, und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Eröffnet das fachfremde Recht die Möglichkeit der Ausnahme oder Befreiung oder einer ähnlichen Abweichung, so darf sie die jeweils erforderliche Erklärung im Rahmen der ihr durch § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zugewiesenen Zuständigkeit freilich ersetzen, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen der einschlägigen Norm gegeben sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 [BVerwG 27.09.1990 - 4 C 44/87], und Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256, vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214, und vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 9.86 - BVerwGE 78, 347).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Der Senat hat im Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - (BVerwGE 90, 329) das Kennzeichen der in § 1 Abs. 4 BauGB normierten Anpassungspflicht darin gesehen, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zwar je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig sind, nicht aber im Wege der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB überwunden werden können.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Voraussetzung für die Annahme einer Ausnahme ist, daß die Gemeinde nicht dabei stehenbleibt, die vorgefundene Außenbereichssituation festzuschreiben, sondern darüber hinaus den Zweck verfolgt, die Forstwirtschaft in einem bestimmten geographischen Bereich, der sich aus topografischen oder ökologischen Gründen oder wegen sonstiger besonderer Gegebenheiten hierfür anbietet, durch planerische Maßnahmen positiv zu sichern und zu fördern und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche gezielt abzuschirmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Hierdurch unterscheidet sich die Linienbestimmungsentscheidung nicht nur von selbständigen, eigener Bestandskraft fähigen Teilentscheidungen, wie der Teilgenehmigung oder dem Vorbescheid, sondern auch von der nach Ansicht der Beschwerde vergleichbaren Genehmigung planfeststellungsbedürftiger Flugplätze im luftrechtlichen Verfahren, in dem auf nacheinander geschalteten Stufen zwei Verwaltungsentscheidungen getroffen werden, die zwar sachlich und verfahrensmäßig miteinander verzahnt sind, aber einen jeweils eigenen Regelungsbereich aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Vom Zeitpunkt der Verfestigung kann es abhängen, in welchem Umfang konkurrierende Planungsträger bei ihren Planungen aufeinander Rücksicht zu nehmen oder Straßennachbarn Verkehrsimmissionen als Vorbelastungen hinzunehmen haben (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15, und vom 22. März 1985 - BVerwG U C 63.80 - BVerwGE 71, 150).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1993 - 4 B 45.93
    Knüpft der Flächennutzungsplan lediglich an die Funktion an, die dem Außenbereich nach dem Willen des Gesetzgebers ohnehin zukommt, so fehlt es an einer qualifizierten Standortzuweisung, über die sich die Planfeststellungsbehörde in einem Verfahren der Fachplanung nur im Wege der Abwägung hinwegsetzen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Abfallbeseitigung - Planfeststellungsbeschluß - Gemeindegebiet

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Dies hat der Senat inzwischen mehrfach bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juli 1993 - BVerwG 4 B 257.92 -, vom 22. Juni 1993 - BVerwG 4 B 45.93 -, vom 12. Januar 1994 - BVerwG 4 B 163.93 - und vom 23. Februar 1994 - BVerwG 4 B 35.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 97).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Vielmehr muss die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde aus sich selbst heraus den rechtlichen Anforderungen genügen (BVerwG…, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 31; Beschluss vom 22. Juni 1993 - 4 B 45.93 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Die UVP-Richtlinie schreibt nichts Anderes vor, sondern gestattet in Art. 2 Abs. 2 ausdrücklich, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung "im Rahmen der bestehenden Verfahren zur Genehmigung der Projekte durchgeführt" wird; sie überlässt es damit den Mitgliedstaaten, diese Prüfung in die bestehenden Verfahren zu integrieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juni 1993 - 4 B 45.93 - VkBl 1995, 210, vom 15. Mai 1996 - 11 VR 3.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13 und vom 29. Januar 2001 - 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2;… Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 62).
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