Rechtsprechung
| BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen Nichtigkeit einer Rechtsnorm aufgrund fehlender Ermächtigungsgrundlage - Absehen von einem Raumordnungsverfahren im Rahmen der Landesplanung - Abweichung von einem ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 8 S 397/00
- BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen regelmäßig ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 ). - BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Die Beschwerde sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - (NVwZ 2000, 555 ff. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
- BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95
Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183). - BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5). - BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen regelmäßig ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 und vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 ). - BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81
Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Vielmehr müsste dargelegt werden, dass der bundesverfassungsrechtliche Maßstab selbst einen die Zulassung der Revision rechtfertigenden Klärungsbedarf aufweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49). - BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 m.w.N.). - BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Dabei verkennt die Beschwerde, dass es zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe gehört, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 und vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 ). - BVerwG, 15.05.1996 - 11 VR 3.96
Eisenbahnverkehrsrecht: Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines …
Auszug aus BVerwG, 11.02.2002 - 4 B 58.01
Im Übrigen enthält das Bundesrecht keine Norm, die die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung von der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Landesplanungsbehörde über die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit der Landesplanung abhängig macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - BVerwG 11 VR 3.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 13 = NVwZ-RR 1996, 557 [BVerwG 15.05.1996 - 11 VR 3/96] sowie zur Linienbestimmung Beschluss vom 29. Januar 2001 - BVerwG 4 B 87.00 - NVwZ-RR 2002, 2). - BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung; …
- BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
- BVerwG, 29.01.2001 - 4 B 87.00
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00 Rn. 62 Vgl. zu diesem Ansatz: BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2002 - 4 B 58.01 -, S. 5 f. des Beschlussabdrucks, m.w.N.
- BVerwG, 24.07.2002 - 4 B 37.02
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung bei Anwendung von Landesrecht - …
Die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Rechtsvorschrift oder ihrer Handhabung mit Bundesrecht als solche zielt auf keine klärungsfähige Rechtsfrage gerade des revisiblen Rechts (BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 2001 - BVerwG 4 B 66.01 - und 11. Februar 2002 - BVerwG 4 B 58.01 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".