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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34029
BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22 (https://dejure.org/2022,34029)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2022 - 4 BN 12.22 (https://dejure.org/2022,34029)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 (https://dejure.org/2022,34029)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 108 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 133 Abs. 3 Satz 3, § 137 Abs. 2; BauGB § 9 Abs. 2a, § 14 Abs. 1 und 2, § 34 Abs. 1 und 2; BauNVO § 1 Abs. 5, 8 und 9
    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB.

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung für den künftigen Planbereich

  • doev.de PDF

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 9 Abs. 2a, § 14 Abs. 1 und 2, § 34 Abs. 1 und 2; BauNVO § 1 Abs. 5, 8 und 9.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Für den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung einer Bebauungsplanung nach § 9 Abs. 2a BauGB bestehen keine erhöhten Anforderungen an die Konkretisierung der Planungsabsicht. 2. Die positiven Planungsvorstellungen der Gemeinde müssen sich beim Erlass einer ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung für den künftigen Planbereich

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine Veränderungssperre zur Sicherung einer Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an eine Veränderungssperre nach § 9 Abs. 2a BauGB?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veränderungssperre - und die Planungsvorstellungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine erhöhten Anforderungen an die Konkretisierung der Panabsicht für Erlass einer Veränderungssperre

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 618
  • BauR 2023, 179
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N. …und Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5).

    Rn. 9 Wesentlich ist folglich, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des zukünftigen Bebauungsplans entwickelt hat (BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.).

    Denn die nachteiligen Wirkungen der Veränderungssperre wären - auch vor dem Hintergrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - nicht erträglich, wenn sie zur Sicherung einer Planung dienen sollte, die sich in ihrem Inhalt noch in keiner Weise absehen lässt (BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19).

    Rn. 10 Dem entsprechend ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp (§ 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §§ 2 ff. BauNVO), sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2d BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.).

    Rn. 19 b) Auch eine Abweichung zum Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - (BVerwGE 156, 1) ist nicht dargetan.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt werden, wenn die planerischen Vorstellungen der Gemeinde nicht noch völlig offen sind (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BVerwGE 120, 138 ).

    Rn. 18 a) Eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - (BVerwGE 120, 138) ist nicht dargelegt.

    Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht gerade unter Berufung auf das Senatsurteil vom 19. Februar 2004 (a. a. O. S. 146) angenommen, dass eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung ein "Mindestmaß" dessen erkennen lässt, was Inhalt des Bebauungsplans werden soll (UA S. 20).

  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66.20

    Keine Gehörsverletzung, wenn es auf Sachvortrag eines Beteiligten nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG…, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 11;… Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5 und vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 70 und vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

    Eine unzulässige Negativplanung liegt aber nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11

    Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 11;… Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5 …und vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

    Rn. 10 Dem entsprechend ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp (§ 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §§ 2 ff. BauNVO), sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2d BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 12 …und vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 B 202/12

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids bzgl. eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Rn. 13 Die durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) eingefügte Vorschrift ist im Regelungsgehalt an § 1 Abs. 5, Abs. 8 und Abs. 9 BauNVO angelehnt, erfordert aber nicht die Festsetzung eines Baugebiets (Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drs. 16/2496 S. 11), um die von der Norm eröffneten Ausschlussmöglichkeiten zu aktivieren (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2012 - 2 B 202/12 - ZfBR 2012, 459 ), sondern lässt das Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i. S. v. § 34 Abs. 1 BauGB genügen.

    Rn. 15 Hierüber hinausgehende Anforderungen an die Konkretisierung der Planungsabsicht bestehen nicht (OVG Münster, Beschluss vom 16. März 2012 - 2 B 202/12 - ZfBR 2012, 459 ;… Hornmann, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, Stand 1. Mai 2022, § 14 Rn. 41).

  • BVerwG, 19.05.2020 - 4 BN 45.19

    Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Das Mindestmaß an Vorstellungen, die vorliegen müssen, um eine Veränderungssperre zu rechtfertigen, muss zugleich geeignet sein, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu steuern, wenn sie über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung zu befinden hat (BVerwG…, Urteil vom 30. August 2012 - 4 C 1.11 - BVerwGE 144, 82 Rn. 11; Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5 …und vom 5. März 2021 - 4 BN 66.20 - ZfBR 2021, 561 Rn. 6).

    Ob die planerischen Vorstellungen diesen Anforderungen genügen, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 4 BN 45.19 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 06.07.2022 - 4 BN 53.21

    Ob die Wirksamkeit einer Veränderungssperre ipso iure entfällt, wenn die …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Rn. 7 Soweit diese Fragen einer über die Umstände des Einzelfalls hinausgehenden, verallgemeinerungsfähigen Antwort zugänglich sind und sich auf die für den Senat bindenden Feststellungen der Vorinstanz (§ 137 Abs. 2 VwGO) zurückführen lassen, geben sie keinen Anlass zur Zulassung der Revision, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lassen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N. und Beschluss vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Die Beschwerde macht damit eine unzutreffende Rechtsanwendung geltend, auf die eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 …und vom 24. August 2017 - 4 B 35.17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.08.2017 - 4 B 35.17

    Darlegen der Verfahrensfreiheit und Privilegierung des Vorhabens als Maßnahme im …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Die Beschwerde macht damit eine unzutreffende Rechtsanwendung geltend, auf die eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 und vom 24. August 2017 - 4 B 35.17 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
    Auch muss die Planung noch keinen Stand erreicht haben, der nahezu den Abschluss des Verfahrens ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121 …und Beschluss vom 15. August 2000 - 4 BN 35.00 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes …

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …

  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 8.13

    Anforderungen an die Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses durch einen …

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 BN 45.01

    Verhinderungsplanung und Beweis des ersten Anscheins; Anforderungen an die …

  • BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2025 - 3 KM 19/25

    Verhinderung bestimmter Nutzungen ist keine Negativplanung!

    Insofern ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (BVerwG, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15; Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22).

    Die notwendige positive gemeindliche Vorstellung über die Art der baulichen Nutzung muss sich dabei nicht zwingend daraus ergeben, dass ein bestimmter Baugebietstyp oder nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen angestrebt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2025 - 1 MN 125/24; OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2023 - 1 C 10398/21.OVG).

    Eine auf bloße Verhinderung gerichtete Planung ist nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12; Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22; OVG Greifswald, Urteil vom 18. Dezember 2024 - 3 K 187/22 OVG).

    Denn ausreichend kann nach den Umständen des Einzelfalls, wie hier, schon eine Aussage zur Art der baulichen Nutzung sein, ohne dass sich die Gemeinde hierbei bereits auf einen bestimmten Baugebietstyp nach der Baunutzungsverordnung oder bestimmte sonstige Festsetzungen etwa nach § 9 BauGB festzulegen braucht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22; OVG Weimar, Urteil vom 4. Januar 2017 - 1 N 252/14; OVG Koblenz, Urteil vom 2. März 2023 - 1 C 10398/21.OVG;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 157. EL November 2024, § 14 Rn. 45a, beck-online).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2025 - 7 A 13.25

    Windenergievorhaben; (vereinfachter) Vorbescheid; berechtigtes Interesse; …

    Ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept ist für den Erlass einer Veränderungssperre ebenso wenig erforderlich wie ein Planungsstand, der nahezu den Abschluss des Verfahrens ermöglicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.2023 - 1 KN 19/18

    Erhaltung oder Einrichtung zentraler Versorgungsbereiche

    Mit Blick auf den Zweck von Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB, zentrale Versorgungsbereiche zu erhalten oder zu entwickeln, handelt es sich bei einer solchen Sortimentsbeschränkung um keine (unzulässige) Negativplanung (BVerwG, Beschluss vom 14.10.2022 - 4 BN 12.22 -, juris, Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 22.10.2024 - 4 CN 1.24

    Städtebauliche Erforderlichkeit bei einem sektoralen Bebauungsplan; …

    Durch Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB lässt sich die Einzelhandelsnutzung im unbeplanten Innenbereich in vergleichbarer Weise wie mit den für Baugebiete geltenden Regelungen in § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO steuern (vgl. BT-Drs. 16/2496 S. 11); die hierzu ergangene Rechtsprechung kann auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 32 Rn. 14 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 1 LB 23/22

    Abweichung; Aufstellungsbeschluss; Ausfertigung; Ausnahme; Außenbereich; bedingte …

    Daher darf der Erlass einer Veränderungssperre nicht von endgültigen Aussagen zur Lösung von Nutzungskonflikten abhängig gemacht werden, die erst im weiteren Verlauf des Planungsverfahrens im Rahmen einer umfassenden Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Belange und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung möglich sind (BVerwG Beschl. v. 14.10.2022 - 4 BN 12.22 -, BauR 2023, 179 = juris Rn. 9 m.w.N.).

    Wie die Klägerin selbst ausführt, liegt eine unzulässige Negativplanung nicht schon deswegen vor, weil die Gemeinde die Planung aus Anlass eines konkreten, bisher zulässigen Vorhabens betreibt, das sie verhindern will, oder weil sie das Ziel verfolgt, eine Ausweitung bestimmter bisher zulässiger Nutzungen zu verhindern, selbst wenn dies jeweils den Hauptzweck einer konkreten Planung darstellt (BVerwG, Beschl. v. 14.10.2022 - 4 BN 12.22 -, BauR 2023, 179 = juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2026 - 10 D 92/25

    Einzelhandelsausschluss; Feindifferenzierung; Betriebstypen; Anlagetypen; …

    Rn. 33 Vgl. Kuschnerus/Bischopink/Wirth, Der standortgerechte Einzelhandel, 2. Auflage 2018, Rn. 555 und 602; anders zu § 9 Abs. 2a BauGB noch OVG NRW, Urteil vom 21. September 2020 - 10 D 59/18.NE -, juris Rn. 40 ff.; zu § 1 Abs. 9 BauNVO: BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2014 - 4 BN 8.14 -, juris Rn. 10; zur Übertragbarkeit auf § 9 Abs. 2a BauGB: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2024 - 4 CN 1.24 -, juris Rn. 12, und Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Urteil vom 7. Juni 2019 - 2 A 670/17 -, juris Rn. 50 ff.

    Rn. 50 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2024 - 4 CN 1.24 -, juris Rn. 12, 19, und Beschlüsse vom 2. Juni 2025 - 4 B 31.24 -, juris Rn. 6, vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 -, juris Rn. 14, und vom 6. August 2013 - 4 BN 8.13 -, juris Rn. 6.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2023 - 1 C 10398/21

    Hinreichend konkrete Planungsvorstellungen bei Veränderungssperre

    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte liegt das nach § 14 Abs. 1 BauGB erforderliche Sicherungsbedürfnis für eine Veränderungssperre vor, wenn die Planung ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 -, juris Rn. 19 und Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12/22 -, juris Rn. 8; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 23. November 2016 - 8 C 10662/16 -, juris Rn. 30 ).

    Hinsichtlich der Konkretisierung der Planungsvorstellungen ist grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2a BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

    Dem entsprechend ist es grundsätzlich erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses einer Veränderungssperre zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp (§ 1 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. §§ 2 ff. BauNVO), sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 bis 2d BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - juris Rn. 8 ff., Urteil des Senats vom 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 - juris Rn. 47 ;… OVG Rh.-Pf., Urteil vom 2. März 2023 - 1 C 10398/21.OVG - juris Rn. 27, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.08.2023 - 4 BN 2.23

    Normenkontrolle gegen eine Veränderungssperre zur Sicherung einer …

    Das Oberverwaltungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 9. August 2016 - 4 C 5.15 - BVerwGE 156, 1 Rn. 19 m. w. N.;… Beschlüsse vom 6. Juli 2022 - 4 BN 53.21 - juris Rn. 5 und vom 14. Oktober 2022 - 4 BN 12.22 - NVwZ 2023, 618 Rn. 9 f.) davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Veränderungssperre im Zeitpunkt ihres Erlasses vorliegen müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2026 - 5 S 73/26

    Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung im ergänzenden Verfahren

    Rn. 43 Der praktisch wichtigste öffentliche Belang ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung (BVerwG, Beschluss vom 14.10.2022 - 4 BN 12.22 - BauR 2023, 179, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2023 - 2 K 77/22

    Räumlicher und sachlicher Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zum Schutz …

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2024 - 1 LB 150/22

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines An- und Aufbaus an das …

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2025 - 1 LB 97/23

    Aufstellungsbeschluss; Bebauungsplan; nicht öffentliche Sitzung; öffentliche …

  • BVerwG, 20.07.2023 - 4 BN 7.23

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 69/21

    Veränderungssperre; konkretisierte Planungsabsicht; Windenergieanlage; …

  • VG München, 28.07.2025 - M 8 K 23.1619

    Teilweise übereinstimmende Erledigung, Untätigkeitsklage, Vorbescheid, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2026 - 10 A 1192/23

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels hinreichender Darlegung …

  • VG Köln, 14.10.2025 - 8 L 2072/25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2026 - 10 A 1193/23

    Abweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels hinreichender Dalregung …

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