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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9451
BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13 (https://dejure.org/2015,9451)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.2015 - 4 BN 32.13 (https://dejure.org/2015,9451)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 (https://dejure.org/2015,9451)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1 analog, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3; BauGB § 1 Abs. 4, Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 35 Abs. 3 Satz 3; BNatSchG § 34 Abs. 1
    Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Zulässigkeit der -; Porphyrsteinbruch; Großrutschung; Hangabflachung; Beeinträchtigung der Kammlinie; Erhaltung des Landschaftsbildes; Begrenzung der Abbaufläche; Konzentrationsflächenplanung; Ausschlusswirkung; Ergänzung durch ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1 analog, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1
    "substanziell Raum schaffen"; Abbaupotentiale; Abwägungsgebot; Amtsermittlungsgrundsatz; Ausschlusswirkung; Beeinträchtigung der Kammlinie; Begrenzung der Abbaufläche; Beweiswürdigung; Eigentümerinteressen; Ergänzung durch Bebauungsplan; Erhaltung des Landschaftsbildes; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässige Verlagerung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in ein nachfolgendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Gültigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans "Porphyrsteinbruch mit Wachenberg" der Stadt Weinheim

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1a Abs 4 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 5 Abs 2 Nr 8 BauGB
    Zulässige Verlagerung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in ein nachfolgendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Gültigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans "Porphyrsteinbruch mit Wachenberg" der Stadt Weinheim

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1a Abs 4 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 5 Abs 2 Nr 8 BauGB
    Zulässige Verlagerung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung in ein nachfolgendes immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; Gültigkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans "Porphyrsteinbruch mit Wachenberg" der Stadt Weinheim

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Prüfungsanforderungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung von den im Rahmen der Planung verfügbaren Detailkenntnissen

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 1 Abs. 4, Abs. 7, § 2 Abs. 3, § 35 Abs. 3 Satz 3; BNatSchG § 34 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 34 Abs. 1
    Abhängigkeit der Prüfungsanforderungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung von den im Rahmen der Planung verfügbaren Detailkenntnissen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Prüfungsanforderungen bestehen bei einer FFH-Verträglichkeitsprüfung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderung an Flächennutzungspläne und Vorrangflächen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung von den im Rahmen der Planung verfügbaren Detailkenntnissen abhängig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung von den im Rahmen der Planung verfügbaren Detailkenntnissen abhängig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1278
  • BauR 2015, 1886
  • ZfBR 2015, 484
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers ist bei der Darstellung von Konzentrationsflächen Rechnung zu tragen; für die privilegierte Nutzung ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen (BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 und vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof (UA S. 18) ist unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ) zutreffend davon ausgegangen, dass das Erfordernis, der privilegierten Nutzung "substanziell Raum zu schaffen", dem Ausschluss einer bloßen Verhinderungsplanung dient, die vorgeblich Konzentrationszonen schafft, deren (eigentlicher) Zweck aber ein weitreichender Ausschluss der privilegierten Nutzung ist.

    Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks muss es grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung planungsbedingt verwehrt wird (BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 ).

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen (BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 4 ff. und Beschluss vom 14. Juli 1994 - 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 S. 11).

    Im Übrigen richtet sich das erforderliche Maß der Konkretisierung der planerischen Festsetzungen danach, was nach den Umständen des Einzelfalls für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten Interessen und öffentlichen Belange entspricht (BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 S. 4 ff.).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Die gemeindliche Entscheidung muss nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch deutlich machen, welche Gründe es rechtfertigen, den übrigen Planungsraum von solchen Vorhaben freizuhalten (stRspr zu Windenergieanlagen; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 9 m.w.N.).

    Deren Kriterien sind revisionsgerichtlich hinzunehmen, wenn sie nicht von einem Rechtsirrtum infiziert sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder ansonsten für die Beurteilung des Sachverhalts schlechthin ungeeignet sind (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 BN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 18 …und Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 - ZfBR 2014, 583 Rn. 10).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 B 56.13

    Konzentrationszonen für Abgrabungen in Regionalplänen

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Deren Kriterien sind revisionsgerichtlich hinzunehmen, wenn sie nicht von einem Rechtsirrtum infiziert sind, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder ansonsten für die Beurteilung des Sachverhalts schlechthin ungeeignet sind (BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 BN 1.11 - BVerwGE 145, 231 Rn. 18 und Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 - ZfBR 2014, 583 Rn. 10).

    Rn. 29 In der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 4 B 56.13 - ZfBR 2014, 583 Rn. 6 f.) geklärt ist ferner, dass die für die Konzentrationszonen bestimmten Flächen nicht so beschaffen sein müssen, dass sie eine bestmögliche Ausnutzung gewährleisten, sondern dass es ausreicht, wenn an dem Standort die Voraussetzungen für eine dem Zweck angemessene Nutzung gegeben sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 2533/10

    Porphyrsteinbruch Weinheim: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan der Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Rn. 14 b) Ohne Erfolg bleiben auch die Verfahrensrügen, mit denen sich die Beschwerde dagegen wendet, dass der Verwaltungsgerichtshof in der Begründung des in Bezug genommenen Urteils im Verfahren 3 S 2533/10 die Prognose der Antragsgegnerin über die Möglichkeit der Erhaltung des Landschaftsbildes bei Durchführung der Planung als ermittlungsfehlerfrei gebilligt habe.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs (UA S. 13 unter Verweis auf das Urteil im Verfahren 3 S 2533/10, UA S. 15 ff.) lagen der Antragsgegnerin bis zum Satzungsbeschluss mindestens neun Gutachten oder Stellungnahmen zur Standfestigkeit der Steinbruchwände vor, die sie ausgewertet und auf die sie größtenteils Bezug genommen habe.

  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Hierfür können auch die nach dem Konkretisierungsgrad der Planung verfügbaren Detailkenntnisse sowie die Leistungsgrenzen des jeweiligen planerischen Instruments sprechen (zu instrumentellen Leistungsgrenzen bei der Konfliktbewältigung allgemein BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 4 C 11.11 - BVerwGE 145, 290 Rn. 35; zu den Leistungsgrenzen planerischer Instrumente vgl. etwa Beschluss vom 7. September 1988 - 4 N 1.87 - BVerwGE 80, 184 ).
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Das hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts jüngst (Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 55; zu den Grenzen zulässigen Konflikttransfers vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50) bestätigt: Die Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit von möglicherweise ein Schutzgebiet beeinträchtigenden menschlichen Tätigkeiten hänge davon ab, dass diese Pflicht auch erfüllt werden könne; es müsse die Möglichkeit bestehen, die betreffenden Tätigkeiten etwa anhand von Planungen, Konzepten oder einer feststehenden Praxis auf ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets zu überprüfen.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 4 C 8.12

    Versagungsgegenklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nutzungsänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8.12 - BVerwGE 147, 379 Rn. 17 m.w.N.) verlangt das im Abwägungsgebot wurzelnde Gebot planerischer Konfliktbewältigung, dass jeder Bauleitplan grundsätzlich die von ihm selbst geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem die von der Planung berührten Belange zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    Das hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts jüngst (…Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 55; zu den Grenzen zulässigen Konflikttransfers vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 50) bestätigt: Die Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit von möglicherweise ein Schutzgebiet beeinträchtigenden menschlichen Tätigkeiten hänge davon ab, dass diese Pflicht auch erfüllt werden könne; es müsse die Möglichkeit bestehen, die betreffenden Tätigkeiten etwa anhand von Planungen, Konzepten oder einer feststehenden Praxis auf ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets zu überprüfen.
  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 32.13
    In die gleiche Richtung geht auch die Rechtsprechung des erkennenden 4. Senats (Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 - BVerwGE 149, 17 Rn. 34), wonach eine im Verfahren über die Planfeststellung eines Flughafens unterbliebene FFH-Verträglichkeitsprüfung im Verfahren über die Festlegung von Flugrouten erforderlichenfalls nachgeholt werden darf und muss.
  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung; …

  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der …

  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …

  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; …

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans …

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 24.01.1995 - 9 B 645.94

    Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo - Begriff der …

  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 BN 1.11
  • VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17

    Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan

    Der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers ist bei der Darstellung von Konzentrationsflächen Rechnung zu tragen; für die privilegierte Nutzung ist in substanzieller Weise Raum zu schaffen (BVerwG…, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, juris Rdnr. 20 und Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris Rdnr. 22).

    Es darf dabei aber nicht verkannt werden, dass auch die naturschutzrechtlichen Prüfungsanforderungen sachnotwendig von den im Rahmen der Planung verfügbaren Detailkenntnissen abhängig und an die Leistungsgrenzen des jeweiligen planerischen Instruments gebunden sind (so BVerwG, Beschluss. vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris Rdnr. 35).

    Es muss also die Möglichkeit bestehen, die betreffenden Tätigkeiten etwa anhand von Planungen, Konzepten oder einer feststehenden Praxis auf ihre Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets zu überprüfen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris Rdnr. 35).

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2015 - 4 BN 32.13 -, juris Rdnr. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 8 S 1928/19

    Bebauungsplanaufstellung; Verkehrsbelange; Nachbarschutz; Stellplatznachweis

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2015 - 4 BN 32.13 -, NVwZ 2015, 1452, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Im Übrigen richtet sich das erforderliche Maß der Konkretisierung der planerischen Festsetzungen danach, was nach den Umständen des Einzelfalls für die städtebauliche Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten Interessen und öffentlichen Belange (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2015 - 4 BN 32.13 -, NVwZ 2015, 1452, juris Rn. 34).
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