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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41120
OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18.A (https://dejure.org/2018,41120)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - 4 Bf 232/18.A (https://dejure.org/2018,41120)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A (https://dejure.org/2018,41120)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3b AsylVfG 1992
    Einberufung zum Nationaldienst in Eritrea

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1 ; AsylG § 3b
    Anspruch eines eritreischen Staatsbürgers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland aufgrund illegaler Ausreise sowie Nichtableistung des Nationaldienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines eritreischen Staatsbürgers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland aufgrund illegaler Ausreise sowie Nichtableistung des Nationaldienstes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Dabei setzt die Annahme einer Verfolgungshandlung einen gezielten Eingriff in ein nach § 3a Abs. 1 AsylG bzw. Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 11).

    Die Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirkten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 13;… Urt. v. 19.1.2009, 10 C 52.07, BVerwGE 133, 55, juris Rn. 22;… Beschl. v. 21.11.2017, 1 B 148.17, juris Rn. 17).

    Indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG nicht (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Rn. 30 Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 14;… Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23.12, BVerwGE 146, 67, juris Rn. 19;… Beschl. v. 15.8.2017, 1 B 120.17, juris Rn. 8).

    Entscheidend ist, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 140, juris Rn. 14;… Urt. v. 20.2.2013, 10 C 23.12, BVerwGE 146, 67, juris Rn. 32 m.w.N.).

    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Vorschrift misst den in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft bei (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29/17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 15;… vgl. Dörig, in: Hailbronner/Thym, EU Immigration and Asylum Law, 2. Aufl. 2016, Art. 4 Asylum Qualification Directive 2011/95/EU Rn. 30).

    Fehlt es an einer entsprechenden Verknüpfung, so greift die Beweiserleichterung nicht ein (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 15).

    Diese Beurteilung unterliegt der freien Beweiswürdigung des Tatrichters (BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29/17, NVwZ 2018, 1408, juris Rn. 15;… Urt. v. 27.4.2010, 10 C 5.09, BVerwGE 136, 377, juris Rn. 23).

    Rn. 50 Ein Ausländer wird wegen einer politischen Überzeugung verfolgt, wenn dies geschieht, weil er eine bestimmte Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung vertritt, und zwar in einer Angelegenheit, die die in § 3c AsylG genannten potenziellen Verfolger sowie deren Politiken oder Verfahren betrifft (§ 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG), wobei gemäß § 3b Abs. 2 AsylG genügt, dass dem Ausländer diese Überzeugung von seinem Verfolger zugeschrieben wird (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, juris Rn. 21).

    Die politische Überzeugung wird in erheblicher Weise unterdrückt, wenn ein Staat mit Mitteln des Strafrechts oder in anderer Weise auf Leib, Leben oder die persönliche Freiheit des Einzelnen schon deshalb zugreift, weil dieser seine mit der Staatsraison nicht übereinstimmende politische Meinung nach außen bekundet und damit notwendigerweise eine geistige Wirkung auf die Umwelt ausübt und meinungsbildend auf andere einwirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, juris Rn. 21;… Urt. v. 19.5.1987, 9 C 184.86, BVerwGE 77, 258, juris Rn. 19, m.w.N.).

    Hiervon kann insbesondere auszugehen sein, wenn er eine Behandlung erleidet, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus", vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29.17, juris Rn. 22, mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, 2 BvR 502/86 u.a., BVerfGE 80, 315, juris Rn. 53;… Kammerbeschl. v. 4.12.2012, 2 BvR 2954/09, NVwZ 2013, 500, juris Rn. 24).

    Solche Maßnahmen begründen nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Furcht vor Verfolgung, wenn sie den Betroffenen über die Ahndung des allgemeinen Pflichtverstoßes hinaus wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung treffen sollen, wofür Indizien ein unverhältnismäßiges Ausmaß der Sanktionen oder deren diskriminierender Charakter sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.2018, 1 C 29/17, juris Rn. 22, m.w.N.).

  • KAG Münster, 08.10.2015 - 6/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Ebenso berichtet die UN-Untersuchungskommission davon, dass sich die Haftstrafen für eine (versuchte) illegale Ausreise von Personen im Nationaldienst bzw. im dienstpflichtigen Alter in der Praxis von zwei bis sieben Jahren auf sechs Monate bis zwei Jahre reduziert hätten, was mit einem generellen Mangel an Nationaldienstleistenden erklärt werden könne (vgl. HRC, Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 113 (Nr. 422) [G 6/15]).

    Hierzu wird von der UN-Untersuchungskommission unter anderem ausgeführt, dass Ausreisende nicht mehr getötet, sondern zwecks Festnahme verletzt werden sollen (vgl. HRC, Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 319 (Nr. 1116) [G 6/15];… ders., Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 9.5.2016, S. 32 f. (Nr. 133) u. S. 78 f. (Nr. 315) [G 1/16]).

    Rn. 54 Soweit auch aktuellere Erkenntnisquellen wie etwa die Berichte der UN-Untersuchungskommission noch darauf hinweisen, dass Personen, die illegal ausreisen und/oder sich dem Nationaldienst entziehen, als "Verräter" angesehen werden (…vgl. etwa HRC, Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 9.5.2016, S. 13 [G 1/16];… ders., Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 59 (Nr. 240) [G 6/16];… ders., Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 114 (Nr. 431) [G 6/15]), und damit auf die generelle Unterstellung einer Regimegegnerschaft hindeuten, bleibt zum einen teilweise unklar, ob sich diese Zuschreibung auf alle Formen der Nichtableistung des Nationaldienstes bezieht oder nur auf solche Personen, die desertiert sind oder sich sonst aus dem aktiven Dienst entfernt haben bzw. sich einer im Zeitpunkt der Ausreise bereits bestehenden Dienstpflicht entziehen.

    Zum anderen beziehen sich die Quellen insoweit nur auf zwangsweise zurückgeführte Eritreer (…vgl. die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung vorgelegte Stellungnahme von Amnesty International an das Verwaltungsgericht Magdeburg vom 2. August 2018, Anlage 1 zum Sitzungsprotokoll vom 21.9.2018, S. 3;… siehe auch AI, Eritrea: 20 Years of Independence, But Still No Freedom, 2013, S. 30 ff., S. 37 [G 2/13]; IRB Canada, Eritrea: Situation of people returning to the country after they either spent time abroad, claimed refugee status, or were seeking asylum (September 2014 - June 2015), 18.11.2015 [G 5/15]; HRC Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 114 (Nr. 431) [G 6/15]).

    Vielmehr heißt es in dem Formular lediglich, dass der Unterzeichnende bedauere, dadurch ein Vergehen begangen zu haben, den Nationaldienst nicht zu erfüllen, und dass er bzw. sie bereit sei, zu gegebener Zeit eine angemessene Bestrafung zu akzeptieren (vgl. die englische Übersetzung des "Immigration and Citizenship Services Request Form" in: HRC, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 477 [G 6/15]: "[...] I regret having committed an offence by not completing the national service and am ready to accept appropriate punishment in due course").

    Überdies bezieht sich die UN-Untersuchungskommission hauptsächlich auf Fälle von Eritreern, die in den Jahren 2002 bis 2008 zwangsweise zurückgeführt wurden (…vgl. HRC, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 114 ff. (Nr. 427 ff.), S. 300 (Nr. 1070) [G 6/15]), berichtet aber auch darüber, dass im Jahr 2014 sieben ältere Männer freigelassen worden seien und eine weitere Gruppe rückgeführter Eritreer, die die Zahlung einer zweiprozentigen Steuer belegen konnten, nicht verhaftet und eingezogen worden sei (…vgl. HRC, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 115 f. (Nr. 436) [G 6/15]; vgl. auch UKHO, Country Policy and Information Note - Eritrea: National service and illegal exit, October 2016, S. 85 [G 18/16]).

    Rn. 59 Letztlich kann aufgrund der zuletzt massenhaften Flucht von tausenden eritreischen Staatsangehörigen (…vgl. HRC, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 42 (Nr. 151) [G 6/15]; UKHO, Report of a Home Office Fact-Finding Mission, Eritrea: illegal exit and national service, Conducted 7-20 February 2016, Oktober 2016, S. 96 f. (Nr. 11.5.1, 11.5.2) [G 13/16]) nicht vernünftigerweise unterstellt werden, dass der eritreische Staat - jedenfalls weiterhin - jedem einzelnen Flüchtenden generell eine oppositionelle politische Haltung unterstellt.

    Dies zeigt sich insbesondere daran, dass die - in der Praxis durchaus vorkommende (…siehe HRC, Report of the detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 108 f. (Nr. 403 ff.) [G 6/15], wonach unter anderem auch (älteren) Familienmitgliedern von Oppositionellen Ausreisevisa ausgestellt wurden) - Erteilung von Ausreisevisa nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, sondern vor allem vom Alter der betroffenen Person bzw. vom Nachweis der Erfüllung der Nationaldienstpflicht (oder einer Befreiung hiervon) abhängig ist (…vgl. UKHO, Country Policy and Information Note Eritrea: National service and illegal exit, version 5.0, Juli 2018, S. 45 [G 13/18]).

  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17

    Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Bei der auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gerichteten Verpflichtungsklage ist dieses ungeachtet eines bereits zuerkannten subsidiären Schutzstatus im Hinblick auf die unterschiedliche Ausgestaltung des nachfolgenden Aufenthaltsstatus (vgl. § 25 Abs. 2 Satz 1, 1. und 2. Alt. AufenthG; § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG) sowie dessen Verfestigungsmöglichkeiten (vgl. § 26 Abs. 3 und 4 AufenthG) unzweifelhaft gegeben (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 11.1.2018, 1 Bf 81/17.A., juris Rn. 20;… OVG Lüneburg, Urt. v. 27.6.2017, 2 LB 91/17, juris Rn. 24).

    Hier ist es Aufgabe der Beklagten und der Gerichte, unter vollständiger Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen, die Gegebenheiten im Herkunftsstaat aufzuklären und darauf aufbauend eine von Rationalität und Plausibilität getragene Prognose zu treffen (OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.2018, 1 Bf 81/17.A, juris Rn. 41, m.w.N.).

    Die humanitäre Schutzrichtung des Asyl- und Flüchtlingsrechts gebietet weder eine Umkehr der objektiven Beweislast noch eine Folgenabwägung im Sinne eines "better safe than sorry" (so auch OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.2018, 1 Bf 81/17.A, juris Rn. 45, m.w.N.).

    Eine denkbare gerichtliche Fehlbeurteilung bei der Frage der Gewährung des Flüchtlingsstatus birgt kein persönliches Risiko für den Schutzsuchenden, weil er infolge des zuerkannten subsidiären Schutzes bereits nachhaltigen Schutz genießt (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.2018, 1 Bf 81/17.A, juris Rn. 45).

  • VG Berlin, 01.09.2017 - 28 K 166.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus einer Eritreerin mit Kind; Abschiebungsverbot …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Eine Unterscheidung nach Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe findet insoweit nicht statt (…vgl. Auswärtiges Amt (AA), Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea, Stand November 2016, 21.11.2016, S. 11 f. [2016/2];… EASO, Bericht über Herkunftsländerinformationen, Länderfokus Eritrea, Mai 2015, S. 33 f. [G 1/15];… so im Ergebnis auch: VG Arnsberg, Urt. v. 4.5.2018, 12 K 5098/16.A, juris Rn. 53;… VG Potsdam, Urt. v. 10.10.2017, 3 K 2609/16.A, juris Rn. 23;… Urt. v. 17.2.2016, 6 K 1995/15.A, juris Rn. 17; VG Berlin, Urt. v. 1.9.2017, 28 K 166.17 A, juris Rn. 25;… VG Münster, Urt. v. 23.8.2017, 9 K 325/15.A, juris Rn. 25;… Urt. v. 22.7.2015, 9 K 3488/13.A, juris Rn. 101;… VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338.16.A, juris, Rn. 61;… VG Regensburg, Urt. v. 27.10.2016, RN 2 K 16.31289, juris Rn. 24;… VG München, Urt. v. 13.7.2016, M 12 K 16.31184, juris Rn. 23).

    Rn. 57 Gerade die Möglichkeit, dass illegal ausgereiste Eritreer, nachdem sie sich drei Jahre im Ausland aufgehalten haben, gegen Zahlung einer sogenannten Aufbau- bzw. Diasporasteuer ("2 %-Steuer") und - bei Nichterfüllung der Nationaldienstpflicht - Unterzeichnung eines sogenannten Reueformulars in der Regel unbehelligt nach Eritrea ein- und wieder ausreisen und sich dort jedenfalls vorübergehend, etwa zu Besuchszwecken, aufhalten können (vgl. SEM, Focus Eritrea: Update Nationaldienst und illegale Ausreise, 22.6.2016 (aktualisiert am 10.8.2016), S. 32 ff., 41, 43 [G 8/16];… AI, Stellungnahme zum Umgang mit Rückkehrern und Kriegsdienstverweigerern in Eritrea, 28.7.2017, S. 2 [G 8/17]) zeigt, dass der eritreische Staat von einer Bestrafung solcher Personen ohne Rücksicht auf deren (vermeintlich) abweichende politische Überzeugung zugunsten ökonomischer Interessen absieht (so auch VG Berlin, Urt. v. 1.9.2017, 28 K 166.17.A, juris Rn. 44;… VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338/16.A, juris Rn. 202).

    Wenngleich die mit dem Diaspora-Status verbundene freiwillige Rückkehrmöglichkeit - insbesondere vor dem Hintergrund des willkürlichen Agierens der eritreischen Behörden - keine hinreichende Sicherheit vor einer Bestrafung bieten und die Zahlung der zweiprozentigen Steuer den Betroffenen auch aus den vom Kläger angestellten Erwägungen nicht zuzumuten sein dürfte, spricht gleichwohl die bloße Eröffnung der Rückkehrmöglichkeit durch den eritreischen Staat erheblich dagegen, dass rückkehrenden Personen, die illegal ausgereist sind und den Nationaldienst nicht abgeleistet haben, generell eine politische Gegnerschaft zugeschrieben wird (so auch VG Berlin, Urt. v. 1.9.2017, 28 K 166.17.A, juris Rn. 46, VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338/16.A, juris Rn. 190 ff.).

  • VG Düsseldorf, 23.03.2017 - 6 K 7338/16

    Eritrea Flüchtlingseigenschaft Verfolgung Verfolgungshandlung Verfolgungsgrund …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Rn. 57 Gerade die Möglichkeit, dass illegal ausgereiste Eritreer, nachdem sie sich drei Jahre im Ausland aufgehalten haben, gegen Zahlung einer sogenannten Aufbau- bzw. Diasporasteuer ("2 %-Steuer") und - bei Nichterfüllung der Nationaldienstpflicht - Unterzeichnung eines sogenannten Reueformulars in der Regel unbehelligt nach Eritrea ein- und wieder ausreisen und sich dort jedenfalls vorübergehend, etwa zu Besuchszwecken, aufhalten können (vgl. SEM, Focus Eritrea: Update Nationaldienst und illegale Ausreise, 22.6.2016 (aktualisiert am 10.8.2016), S. 32 ff., 41, 43 [G 8/16];… AI, Stellungnahme zum Umgang mit Rückkehrern und Kriegsdienstverweigerern in Eritrea, 28.7.2017, S. 2 [G 8/17]) zeigt, dass der eritreische Staat von einer Bestrafung solcher Personen ohne Rücksicht auf deren (vermeintlich) abweichende politische Überzeugung zugunsten ökonomischer Interessen absieht (…so auch VG Berlin, Urt. v. 1.9.2017, 28 K 166.17.A, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338/16.A, juris Rn. 202).

    Wenngleich die mit dem Diaspora-Status verbundene freiwillige Rückkehrmöglichkeit - insbesondere vor dem Hintergrund des willkürlichen Agierens der eritreischen Behörden - keine hinreichende Sicherheit vor einer Bestrafung bieten und die Zahlung der zweiprozentigen Steuer den Betroffenen auch aus den vom Kläger angestellten Erwägungen nicht zuzumuten sein dürfte, spricht gleichwohl die bloße Eröffnung der Rückkehrmöglichkeit durch den eritreischen Staat erheblich dagegen, dass rückkehrenden Personen, die illegal ausgereist sind und den Nationaldienst nicht abgeleistet haben, generell eine politische Gegnerschaft zugeschrieben wird (so auch VG Berlin, Urt. v. 1.9.2017, 28 K 166.17.A, juris Rn. 46, VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338/16.A, juris Rn. 190 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann ungeachtet der ideologisch ausgerichteten und totalitären Struktur des eritreischen Staats insbesondere nicht angenommen werden, dass er gegenüber allen illegal ausgereisten Nationaldienstpflichtigen zu Überreaktionen neigt und pauschal eine Gesinnungsverfolgung betreibt (so auch bereits VG Düsseldorf, Urt. v. 23.3.2017, 6 K 7338/16.A, juris Rn. 202).

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 510.93

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Prognose

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Rn. 63 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Frage, ob eine Bestrafung wegen unerlaubten Verlassens des Heimatstaates kriminellen oder politischen Charakter hat, nicht allgemein beantworten, sondern entscheidet sich nach dem Strafzweck, dem Maß der Strafe sowie den Umständen der "Tatbegehung" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1971, 1 C 30.68, BVerwGE 39, 27, juris Rn. 9), das heißt danach, ob die Bestrafung in Anknüpfung an die - jedenfalls vermutete - politisch-oppositionelle Überzeugung des Täters erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.1994, 9 C 510.93, juris Rn. 14).

    Politische Verfolgung liegt dann vor, wenn die Strafdrohung der Abwehr und Ahndung des auf abweichender politischer Überzeugung beruhenden Wunsches dient, in einem anderen Lande leben zu können (BVerwG, Urt. v. 15.3.1994, 9 C 510.93, juris Rn. 14;… Urt. v. 7.10.1975, 1 C 34.71, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 10).

    Es müssen vielmehr die Gesamtverhältnisse im Herkunftsland berücksichtigt werden (…BVerwG, Urt. v. 31.3.1981, 9 C 1.80, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 25; siehe zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urt. v. 15.3.1994, 9 C 510.93, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Das bloße Aufrechterhalten oder Wiederherstellen "staatsbürgerlicher Disziplin", also des Gehorsams der "Gewaltunterworfenen" gegenüber Gesetzen, die nicht ihrerseits flüchtlingsschutzrelevanten Inhalt haben, ist daher für sich allein - auch wenn hierbei mit großer Härte vorgegangen wird - keine politische Verfolgung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.5.1986, 9 C 35.86 u. 9 C 36.86, BVerwGE 74, 226, juris Rn. 15; Urt. v. 17.5.1983, 9 C 36.83, BVerwGE 67, 184, juris Rn. 34).

    Eine insoweit bestehende Bindungslosigkeit der staatlichen Strafgewalt spricht in erheblichem Maße für eine politische Verfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.1983, 9 C 36.83, BVerwGE 67, 184, juris Rn. 35 f.).

  • EGMR, 13.07.2023 - 1/16

    HUSEYNOV v. AZERBAIJAN

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Hierzu wird von der UN-Untersuchungskommission unter anderem ausgeführt, dass Ausreisende nicht mehr getötet, sondern zwecks Festnahme verletzt werden sollen (…vgl. HRC, Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 319 (Nr. 1116) [G 6/15]; ders., Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 9.5.2016, S. 32 f. (Nr. 133) u. S. 78 f. (Nr. 315) [G 1/16]).

    Rn. 54 Soweit auch aktuellere Erkenntnisquellen wie etwa die Berichte der UN-Untersuchungskommission noch darauf hinweisen, dass Personen, die illegal ausreisen und/oder sich dem Nationaldienst entziehen, als "Verräter" angesehen werden (vgl. etwa HRC, Report of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 9.5.2016, S. 13 [G 1/16];… ders., Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 59 (Nr. 240) [G 6/16];… ders., Report of the Detailed Findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 5.6.2015, S. 114 (Nr. 431) [G 6/15]), und damit auf die generelle Unterstellung einer Regimegegnerschaft hindeuten, bleibt zum einen teilweise unklar, ob sich diese Zuschreibung auf alle Formen der Nichtableistung des Nationaldienstes bezieht oder nur auf solche Personen, die desertiert sind oder sich sonst aus dem aktiven Dienst entfernt haben bzw. sich einer im Zeitpunkt der Ausreise bereits bestehenden Dienstpflicht entziehen.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    So liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Sanktionen, die an eine Wehrdienstentziehung anknüpfen, nicht schon für sich allein politische Verfolgung, selbst wenn diese von totalitären Staaten verhängt werden (…siehe BVerwG, Urt. v. 19.8.1986, 9 C 322.85, DVBl 1987, 47, juris Rn. 11; Urt. v. 6.12.1988, 9 C 22.88, BVerwGE 81, 41, juris Rn. 8).

    Asylberechtigt ist derjenige, der (auch) in einer von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung getroffen werden soll, die sein Heimatstaat allein schon wegen des unerlaubten Aufenthalts im Ausland annimmt (BVerwG, Urt. v. 6.12.1988, 9 C 22.88, BVerwGE 81, 41, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.09.2018 - 4 Bf 232/18
    Rn. 33 Von den in die eigene Sphäre des Asylsuchenden fallenden Ereignissen, insbesondere seinen persönlichen Erlebnissen, zu unterscheiden sind die in den allgemeinen Verhältnissen des Herkunftslandes liegenden Umstände, die eine begründete Furcht vor Verfolgung rechtfertigen sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44, juris Rn. 5).

    Hinsichtlich dieser Verhältnisse reicht es wegen seiner zumeist auf einen engeren Lebenskreis beschränkten Erfahrungen und Kenntnisse aus, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.3.1983, 9 C 68.81, a.a.O., juris Rn. 5).

  • VG Münster, 22.07.2015 - 9 K 3488/13

    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Militärdienst, Wehrdienstverweigerung, …

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung …

  • VG Regensburg, 27.10.2016 - RN 2 K 16.31289

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen Militärdienstentziehung und …

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …

  • BVerfG, 04.12.2012 - 2 BvR 2954/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung bzgl …

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung - …

  • BVerwG, 27.05.1986 - 9 C 35.86

    Verbindung von Verfahren

  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung …

  • BVerwG, 21.10.1986 - 9 C 28.85

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Rechtsmißbrauch - Provokation der Verfolgung …

  • BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 322.85

    Misshandlung eines zairischen Staatsangehörigen auf Grund dessen Verweigerung des …

  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland …

  • VG Potsdam, 17.02.2016 - 6 K 1995/15

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Eritrea)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 1.80

    Politische Verfolgung auf Grund sog. Nachfluchtgründe - Wiedereinreise nach …

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 34.71

    Drohen einer Bestrafung wegen "Republikflucht" als Nachfluchtgrund

  • VG München, 13.07.2016 - M 12 K 16.31184

    Keine drohende Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung in Eritrea

  • VG Potsdam, 10.10.2017 - 3 K 2609/16

    Anerkennung als Asylberechtigter

  • VG Arnsberg, 04.05.2018 - 12 K 5098/16
  • EGMR, 22.10.2024 - 4/18

    YÜKSEK c. TURQUIE

  • VG Münster, 23.08.2017 - 9 K 325/15
  • VG Arnsberg, 06.04.2018 - 12 K 3519/16
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen …

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der …

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2014 - 1 A 1139/13

    Anerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 23.92

    Bestrafung wegen "Republikflucht" als politische Verfolgung - Politischer …

  • VGH Hessen, 30.07.2019 - 10 A 797/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Dies zugrunde gelegt vermag zunächst eine dem Kläger im Fall seiner Rückkehr nach Eritrea gegebenenfalls drohende erneute Einberufung zum Wehr- /Nationaldienst für sich genommen die Annahme einer begründeten Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG nicht zu rechtfertigen; denn die Wehr- bzw. Nationaldienstpflicht in Eritrea knüpft als solche nicht - wie es § 3a Abs. 3 AsylG für die Annahme einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung erfordert - an einen der in den §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3b AsylG genannten Verfolgungsgründe an, da die Verpflichtung zur Ableistung des Wehr- bzw. Nationaldienstes im Wesentlichen alle eritreischen Staatsangehörigen gleichermaßen trifft und zwar ohne Unterscheidung nach Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (vgl. u. a.: Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18. A; OVG des Saarlands, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 - VG Halle, Urteil vom 23. Oktober 2018 - 4 A 228/17HAL - Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 22. Oktober 2018 - 3 A 365/17 - VG Würzburg, Urteil vom 15. Februar 2018 - W 3 K 17.31285 - VG Bayreuth, Urteil vom 27. September 2017 - B 2 K 17.30683 - VG Gießen, Urteil vom 16. August 2017 - 6 K 3536/16.GI.A - VG Trier, Urteil vom 19. April 2017 - 5 K 2564/16.TR - a. A. jedoch u. a.: VG Schwerin, Urteil vom 22. März 2019 - 15 A 4466/17 AS Sn - VG Cottbus, Urteil vom 23. Mai 2019 - 6 K 600/16.

    Eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung des Klägers im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG ergibt sich auch nicht aus der wiederholt von ihm geäußerten Befürchtung, ihm drohe bei einer Rückkehr nach Eritrea eine unangemessen harte Bestrafung zum Zweck der Ahndung einer ihm infolge seiner Wehrdienstentziehung unterstellten politischen Gegnerschaft; denn eine mögliche Bestrafung des Klägers im Falle einer Rückkehr nach Eritrea wegen der von ihm angegebenen Wehrdienstentziehung würde jedenfalls nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an einen in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3b Abs. 1 AsylG genannten Verfolgungsgrund, insbesondere nicht an das insofern vorrangig maßgebliche Merkmal einer - auch nur unterstellten - gegnerischen politischen Überzeugung des Klägers anknüpfen (vgl. u. a.: Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.; OVG des Saarlands…, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O.; VG Halle…, Urteil vom 23. Oktober 2018, a. a. O.; Schleswig-Holsteinisches VG…, Urteil vom 22. Oktober 2018, a. a. O.; VG Würzburg…, Urteil vom 15. Februar 2018, a. a. O.; VG Bayreuth…, Urteil vom 27. September 2017, a. a. O.; VG Gießen…, Urteil vom 16. August 2017, a. a. O.; VG Trier…, Urteil vom 19. April 2017, a. a. O.; a. A.: u. a.: VG Schwerin…, Urteil vom 22. März 2019, a. a. O.; VG Cottbus…, Urteil vom 23. Mai 2019, a. a. O.; VG Magdeburg…, Urteil vom 12. April 2019, a. a. O.; VG Frankfurt am Main…, Urteil vom 27. März 2019, a. a. O.; VG Sigmaringen…, Urteil vom 29. Juni 2017, a. a. O.; VG Hamburg…, Beschluss vom 5. Oktober 2016, a. a. O.; VG des Saarlandes…, Urteil vom 17. Januar 2017, a. a. O.).

    Auch die Tatsache, dass es während der gesetzlich vorgesehenen Inhaftierungen zu Folter und Misshandlungen kommen kann, rechtfertigt keine abweichende Wertung (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.; OVG des Saarlands…, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O.; VG Trier…, Urteil vom 19. April 2017, a. a. O.).

    Insofern dient die Sanktionierung der Wehr- bzw. Nationaldienstentziehung durch den eritreischen Staat auch nicht der Sanktionierung einer tatsächlichen oder unterstellten missliebigen politischen Überzeugung seiner Bürger sondern der Durchsetzung der Dienstverpflichtungen im Interesse der Systemsicherung (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.; OVG des Saarlands…, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O.).

    Auch wenn die mit dem Diaspora-Status verbundene freiwillige Rückkehrmöglichkeit - insbesondere vor dem Hintergrund des willkürlichen Agierens der eritreischen Behörden - unter Umständen nicht in jedem Fall eine absolute Sicherheit vor einer Bestrafung bieten mag, die damit einhergehenden Privilegien auf drei Jahre befristet sind und danach die zum Zeitpunkt der Ausreise bestehenden staatsbürgerlichen Pflichten des Militär- und Nationaldienstes erneut greifen, spricht gleichwohl die bloße Eröffnung der Rückkehrmöglichkeit durch den eritreischen Staat dagegen, dass zurückkehrenden Personen, die illegal ausgereist waren und sich dem Nationaldienst durch Flucht entzogen haben, generell eine politische Gegnerschaft zugeschrieben wird (Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.; OVG des Saarlands…, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O.).

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass illegal ausgereisten eritreischen Staatsbürgern allein wegen der Ausreise und einer gegebenenfalls erfolgten Asylantragstellung im Ausland von staatlichen Institutionen Eritreas eine regimekritische Haltung unterstellt wird und dass sie deshalb im Fall der Rückkehr nach Eritrea von relevanten Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG betroffen sein könnten (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 21. September 2018, a. a. O.; OVG des Saarlands…, Urteil vom 21. März 2019, a. a. O.; VG Trier…, Urteil vom 19. April 2017, a. a. O.).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2020 - 6 K 2803/20
    Rn. 69 Vgl. hierzu ausführlich OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 36 ff.; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 28 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 A 797/18.A -, juris, Rn. 25 ff.; OVG Saarland, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 -, juris, Rn. 26 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 39 ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2020 - 4 LA 167/20 -, juris, Rn. 3 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2017 - 6 K 7338/16.A -, juris, Rn. 32 ff.

    Rn. 107 Vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 -, juris, Rn. 18 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 36 ff.; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 39 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 A 797/18.A -, juris, Rn. 28 ff. m.w.N.; OVG Saarland, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 -, juris, Rn. 33 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 43 ff. sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2020 - 4 LA 167/20 -, juris, Rn. 3 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2017 - 6 K 7338/16.A -, juris, Rn. 65 ff.

    Rn. 110 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 87 f.; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 45; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 A 797/18.A -, juris, Rn. 34; OVG Saarland, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 -, juris, Rn. 34; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 58 sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2020 - 4 LA 167/20 -, juris, Rn. 3.

    Rn. 124 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 106; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 47; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 A 797/18.A -, juris, Rn. 36; OVG Saarland, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 -, juris, Rn. 33; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 53.

    Rn. 128 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 91 ff.; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 46; VGH Hessen, Urteil vom 30. Juli 2019 - 10 A 797/18.A -, juris, Rn. 35 und 40; OVG Saarland, Urteil vom 21. März 2019 - 2 A 7/18 -, juris, Rn. 34; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 57.

    Rn. 133 Vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A -, juris, Rn. 131; BayVGH, Urteil vom 5. Februar 2020 - 23 B 18.31593 -, juris, Rn. 38 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 21. September 2018 - 4 Bf 232/18.A -, juris, Rn. 61; Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea vom 27. Januar 2020 (Stand: Oktober 2019), S. 6.

  • VG Hamburg, 13.02.2019 - 19 A 3512/18

    Beurteilungsmaßstab bei der Prüfung der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz; (kein) …

    Ergänzend führt die Beklagte an, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass zwei Oberverwaltungsgerichte - das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A.) und Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 17.1.2019, 4 LA 271/18) - die Ausführungen des Schweizer Staatssekretariats für Migration in dessen Internetauftritt, wonach die Sanktionierungen von Deserteuren und Wehrdienstverweigerern in Eritrea aus politischen Gründen erfolgten, übersehen hätten.

    Mit dem Berufungssenat (OVG Hamburg, Urt. v. 21.09.2018, 4 Bf 232/18.A, juris 57) ist festzuhalten, dass asylsuchende Eritreer nicht auf die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr mit dem sogenannten "Diaspora-Status" zu verweisen sind.

    Das ergibt sich schon aus dem sogenannten "Reueformular", mit welchem der Rückkehrwillige eingestehen muss, das Vergehen, den Nationaldienst nicht zu erfüllen, begangen zu haben und dass er bzw. sie bereit sei, zu gegebener Zeit eine angemessene Bestrafung zu akzeptieren (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.09.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 55, das zutreffend darauf hinweist, dass der Betreffende sich entgegen der Darstellung von Amnesty International in seiner Auskunft an das Verwaltungsgericht Magdeburg v. 2.8.2018 keines "Verrats" bezichtigen muss).

    Der Berufungssenat (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 50) führt in Anknüpfung an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.5.1983, 9 C 36.83, BVerwGE 67, 184, juris Rn. 35 f.) aus, es mache einen Unterschied, ob die Entscheidung durch unabhängige, nur einem bereits vorliegenden Gesetz unterworfene allgemeine Gerichte erfolgt oder staatlichen Organen wie Polizei, Militär, Sondergerichten überantwortet wird bzw. gar ohne rechtliche Grundlage und ohne Durchführung eines geordneten Verfahrens erfolgt.

    Rn. 58 Die unbestritten unmenschlichen Haftbedingungen einschließlich Folter im Falle einer Inhaftierung wegen Verstößen gegen die Nationaldienstpflicht bzw. wegen (versuchter) illegaler Ausreise lassen nicht auf eine - im Verhältnis zu anderen Straftätern in Eritrea - außergewöhnlich harte Bestrafung wegen einer politischen Überzeugung schließen, weil die Bedingungen und Behandlungen in den Gefängnissen Eritreas generell als extrem hart beschrieben werden (…vgl. HRC, Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 32 (Nr. 131) sowie bezüglich der Anwendung von Folter S. 65 f. (Nr. 260 ff.) [G 6/16]) und potentiell alle eritreischen Staatsangehörigen gleichermaßen treffen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 05.02.2020 - 23 B 18.31593

    Kein Flüchtlingsschutz für Kläger aus Eritrea

    Diese Auffassung entspricht der gesamten hierzu ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung (…HessVGH, U.v. 30.7.2019 - 10 A 797/18.A - juris Rn. 23 ff.;… OVG Saarland, U.v. 21.3.2019 - 2 A 7/18 - juris Rn. 27 ff. und 2 A 10/18 - juris Rn. 20 ff.; OVG Hamburg, U.v. 21.9.2018 - 4 Bf 186/18.A - juris Rn. 42 ff. und 4 Bf 232/18.A - juris Rn. 39 ff.; siehe auch BVerwG, U.v. 19.4.2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 - juris;… vgl. hierzu bereits BayVGH, B.v. 23.4.2018 - 20 ZB 18.30815 - juris Rn. 5 - 7;… vgl. zur erstinstanzlichen Rechtsprechung, in der diese Auffassung auch ganz überwiegend vertreten wird, die Nachweise bei HessVGH, U.v. 30.7.2019 - 10 A 797/18.A - juris Rn. 25).

    Rn. 33 Angesichts der insoweit praktisch sämtliche erwachsenen - zum Teil wird berichtet, dass faktisch auch 17-jährige eingezogen bzw. aufgeboten würden - eritreischen Staatsbürger gleichermaßen ohne Ansehung von individuellen Persönlichkeitsmerkmalen ausnahmslos treffenden Dienstverpflichtung - eine Unterscheidung nach Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe findet insoweit nicht statt (…vgl. Auswärtiges Amt, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage in Eritrea vom 22.3.2019, S. 15 f.;… EASO, Bericht über Herkunftsländerinformationen, Länderfokus Eritrea, Mai 2015, S. 33 f.;… EASO, Eritrea, National service, exit and return, Country of Origin Information Report, September 2019, S. 31; vgl. auch OVG Hamburg, U.v. 21.9.2018 - 4 Bf 186/18.A - juris Rn. 45 und 4 Bf 232/18.A - juris Rn. 42;… OVG Saarland, U.v. 21.3.2019 - 2 A 7/18 - juris Rn. 27 und 2 A 10/18 - juris Rn. 21;… HessVGH, U.v. 30.7.2019 - 10 A 797/18.A - juris Rn. 25) - fehlt es insbesondere an Anhaltspunkten dafür, dass die Heranziehung zum Nationaldienst als solche bzw. eine etwaige unmenschliche Behandlung während des Nationaldienstes an eine dem Kläger unterstellte regimegegnerische politische Überzeugung anknüpfen.

    Rn. 39 3. Eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung des Klägers im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG ergibt sich auch nicht aus der von ihm geäußerten Befürchtung, ihm drohe bei einer Rückkehr nach Eritrea eine unangemessen harte Bestrafung zum Zweck der Ahndung einer ihm infolge seiner Wehrdienstentziehung unterstellten politischen Gegnerschaft; denn eine mögliche Bestrafung des Klägers im Falle einer Rückkehr nach Eritrea wegen Wehrdienstentziehung würde jedenfalls nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit an einen in §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 3b Abs. 1 AsylG genannten Verfolgungsgrund, insbesondere nicht an das insofern vorrangig maßgebliche Merkmal einer - auch nur unterstellten - gegnerischen politischen Überzeugung des Klägers anknüpfen (vgl. OVG Hamburg, U.v. 21.9.2018 - 4 Bf 186/18.A - juris Rn. 55 und 58 und 4 Bf 232/18.A - juris Rn. 49 und 52;… OVG Saarland, U.v. 21.3.2019 - 2 A 10/18 - juris Rn. 24 und 2 A 7/18 - juris Rn. 32;… HessVGH, U.v. 30.7.2019 - 10 A 797/18.A - juris Rn. 28).

  • OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20

    Rückkehr von erwachsenen Eritreern

    Sie enthält mit dem Verweis auf die Begründung des Zulassungsantrags eine noch hinreichende Berufungsbegründung (vgl. zu den Anforderungen insoweit OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A , juris Rn. 22 ).
  • VG Hamburg, 06.02.2020 - 19 A 641/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht führt in Anknüpfung an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.5.1983, 9 C 36.83, BVerwG, Urt. v. 17.5.1983, juris Rn. 35ff.) aus, es mache einen Unterschied, ob die Entscheidung durch unabhängige, nur einem bereits vorliegenden Gesetz unterworfene allgemeine Gerichte erfolgt oder staatlichen Organen wie Polizei, Militär, Sondergerichten überantwortet wird bzw. gar ohne rechtliche Grundlage und ohne Durchführung eines geordneten Verfahrens erfolgt (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 50).

    Rn. 50 Die unbestritten schwierigen Haftbedingungen einschließlich Folter im Falle einer Inhaftierung wegen Verstößen gegen die Nationaldienstpflicht bzw. wegen (versuchter) illegaler Ausreise lassen auch nicht auf eine - im Verhältnis zu anderen Straftätern in Eritrea - außergewöhnlich harte Bestrafung wegen einer politischen Überzeugung schließen, weil die Bedingungen und Behandlungen in den Gefängnissen Eritreas generell als extrem hart beschrieben werden (…vgl. HRC, Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 32 (Nr. 131) sowie bezüglich der Anwendung von Folter S. 65 f. (Nr. 260 ff.) [G 6/16]) und potentiell alle eritreischen Staatsangehörigen gleichermaßen treffen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 53).

    Insoweit hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. September 2018 (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 71) ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2023 - A 10 S 2367/22

    Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf die Dauer von 30 Monaten; …

    Sie enthält einen Antrag und mit dem Verweis auf die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung vom 26.02.2020 eine hinreichende Berufungsbegründung (vgl. zu den Anforderungen insoweit OVG Hamburg, Urteil vom 21.09.2018 - 4 Bf 232/18.A- juris Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 01.12.2020 - 4 Bf 205/18

    Eritrea: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen …

    Sie enthält einen Antrag, der sich - unbeschadet der Falschbezeichnung als Urteil - ersichtlich auf den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts vom 23. Mai 2018 bezieht, und mit dem Verweis auf die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung vom 30. Mai 2018 eine hinreichende Berufungsbegründung enthält (vgl. zu den Anforderungen insoweit OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 22).
  • VG Hamburg, 14.06.2019 - 19 A 847/19

    Eritrea: Teilweise Klageabweisung: § 4 Abs. 1 AsylG; unmenschliche Behandlung des …

    Der Berufungssenat (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 50) führt in Anknüpfung an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 17.5.1983, 9 C 36.83, BVerwGE 67, 184, juris Rn. 35 f.) aus, es mache einen Unterschied, ob die Entscheidung durch unabhängige, nur einem bereits vorliegenden Gesetz unterworfene allgemeine Gerichte erfolgt oder staatlichen Organen wie Polizei, Militär, Sondergerichten überantwortet wird bzw. gar ohne rechtliche Grundlage und ohne Durchführung eines geordneten Verfahrens erfolgt.

    Die unbestritten unmenschlichen Haftbedingungen einschließlich Folter im Falle einer Inhaftierung wegen Verstößen gegen die Nationaldienstpflicht bzw. wegen (versuchter) illegaler Ausreise lassen nicht auf eine - im Verhältnis zu anderen Straftätern in Eritrea - außergewöhnlich harte Bestrafung wegen einer politischen Überzeugung schließen, weil die Bedingungen und Behandlungen in den Gefängnissen Eritreas generell als extrem hart beschrieben werden (…vgl. HRC, Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 32 (Nr. 131) sowie bezüglich der Anwendung von Folter S. 65 f. (Nr. 260 ff.) [G 6/16]) und potentiell alle eritreischen Staatsangehörigen gleichermaßen treffen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 53).

    Auf Grundlage der vorlie­ genden Erkenntnisquellen steht fest, dass in Eritrea in der Praxis Strafen nicht den ge­ setzlichen Regelungen entsprechend, sondern außergerichtlich und willkürlich verhängt werden (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 46).

    (2) Mit dem Berufungssenat (OVG Hamburg, Urt. v. 21.09.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 57) ist festzuhalten, dass asylsuchende Eritreer nicht auf die Möglichkeit der freiwilli­ gen Rückkehr mit dem sogenannten "Diaspora-Status" zu verweisen sind.

  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 19 A 2955/19

    Eritrea: Keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung oder drohender ernsthafter …

    überantwortet wird bzw. gar ohne rechtliche Grundlage und ohne Durchführung eines geordneten Verfahrens erfolgt (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 50).

    Die unbestritten schwierigen Haftbedingungen einschließlich Folter im Falle einer Inhaftierung wegen Verstößen gegen die Nationaldienstpflicht bzw. wegen (versuchter) illegaler Ausreise lassen auch nicht auf eine - im Verhältnis zu anderen Straftätern in Eritrea - außergewöhnlich harte Bestrafung wegen einer politischen Überzeugung schließen, weil die Bedingungen und Behandlungen in den Gefängnissen Eritreas generell als extrem hart beschrieben werden (…vgl. HRC, Detailed findings of the Commission of Inquiry on Human Rights in Eritrea, 8.6.2016, S. 32 (Nr. 131) sowie bezüglich der Anwendung von Folter S. 65 f. (Nr. 260 ff.) [G 6/16]) und potentiell alle eritreischen Staatsangehörigen gleichermaßen treffen (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 53).

    September 2018 (OVG Hamburg, Urt. v. 21.9.2018, 4 Bf 232/18.A, juris Rn. 71) ausgeführt:.

  • VG Hamburg, 15.04.2021 - 19 A 537/21

    Eritrea: Keine flüchtlingsschutzrelevante Verfolgung oder drohender ernsthafter …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - A 13 S 1563/20

    Asyl Eritrea; Verfolgung von Frauen im Zusammenhang mit der Nationaldienstpflicht

  • VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17

    Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst …

  • VG Hamburg, 13.02.2019 - 19 A 984/18

    Sexuelle Gewalt gegenüber eritreischen nationaldienstpflichtigen Frauen; …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - A 10 S 400/23

    Asyl Irak; Gruppenverfolgung von Jesiden in der Provinz Ninive; Alkoholverkäufer

  • OVG Hamburg, 02.09.2021 - 4 Bf 546/19

    Eritrea; Einberufung einer Frau zum Nationaldienst; Frauen im Nationaldienst; …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - A 13 S 403/20

    Entziehung vom eritreischen Nationaldienst bzw. illegale Ausreise aus Eritrea …

  • VG Hamburg, 01.04.2021 - 19 A 493/21

    Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz wegen Wehrdienstentzug und illegaler Ausreise

  • VG Hamburg, 13.02.2019 - 19 A 6917/17

    Eritrea: § 3 Abs.1 AsylG, nationaldienstpflichtige Frau, geschlechtsspezifische …

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2023 - 4 LB 68/22

    Ausreise; illegal; Desertion; Diaspora-Status; Eritrea; Flüchtlingsanerkennung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2022 - 10 S 1391/20

    Überprüfung der Emissionen einer Feuerungsanlage; Einhaltung der …

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 4 LA 167/20

    Deserteur; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingsschutz; Nationaldienst

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2023 - A 10 S 373/23

    Keine (erneute) Gruppenverfolgung von Jesiden in der Provinz Ninive; Gefahr einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 13 S 1555/20

    Anspruch einer Gemüseerzeugergenossenschaft auf finanzielle Beihilfe aus Mitteln …

  • VG Schwerin, 22.03.2019 - 15 A 4466/17

    Asylverfahren Eritrea; Entziehung vom Nationaldienst

  • VG Hamburg, 24.01.2024 - 19 A 4923/23

    Eritrea: kein Schutz wegen Ableistung des Nationaldienstes

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 13 S 1553/20

    Zahlung von weiteren Zuwendungen auf der Grundlage der Förderbedingungen …

  • VG Düsseldorf, 16.01.2024 - 6 K 1777/23

    Eritrea: Ablehnung internationalen Schutzes rechtmäßig; Abschiebungsandrohung …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2022 - A 13 S 2403/21

    Eritrea: Berufung erfolgreich; kein Anspruch auf Flüchtlingseigenschaft bei …

  • VG Düsseldorf, 10.01.2022 - 6 K 6591/20

    Eritrea: Klage im Übrigen abgewiesen. Subsidiären Schutzstatus aber zuerkannt.

  • VG Bayreuth, 17.04.2025 - B 7 K 23.30711

    Ziviler und militärischer Teil des Nationaldienstes in Eritrea, Keine …

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2020 - 4 LA 167/20

    Eritrea: Berufungsantrag zurückgewiesen; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …

  • VG Freiburg, 03.06.2025 - A 16 K 116/25

    Rückkehrgefährdung gesunder männlicher eritreischer Staatsangehöriger im …

  • VG Sigmaringen, 05.03.2021 - A 1 K 6006/19

    Äthiopien: Abschiebungsverbot aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, …

  • VG Düsseldorf, 07.11.2019 - 6 K 2397/19

    Exilpolitische Betätigung untergeordnete Tätigkeiten Illegale Ausreise Rückkehr …

  • VG Freiburg, 24.03.2026 - A 16 K 6278/25
  • VG Freiburg, 12.02.2025 - A 16 K 5203/24

    Eritrea: Kein Flüchtlingsschutz und subsidiärer Schutz für eine eritreische …

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2021 - 8 K 4772/17

    Eritrea: Subsidiärer Schutz bei drohendem ernsthaften Schaden wegen …

  • VG Hamburg, 28.05.2019 - 19 A 7017/16

    Eritrea: § 4 Abs. 1 AsylG, drohende Haftstrafe nach Desertion geht mit …

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