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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29423
BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16 (https://dejure.org/2017,29423)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 (https://dejure.org/2017,29423)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 (https://dejure.org/2017,29423)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 und 2, § 141 Satz 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der Rücksichtnahme; Geruchsbelästigungen; Immissionsschutz; Jahresstunden; Nachbarklage; Situationsverbesserung; Vorbelastung (erheblich); Zurückverweisung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Errichtung eines privilegierten Bauvorhabens im durch Geruchsimmissionen erheblich vorbelasteten Außenbereich; Normativität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 22 Abs 1 BImSchG, GImRL ND
    Errichtung eines privilegierten Bauvorhabens im durch Geruchsimmissionen erheblich vorbelasteten Außenbereich; Normativität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles in einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet; Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftiges priviligiertes Vorhaben; Nachteilige Wirkungen eines Außenbereichsvorhabens; Beurteilung der ...

  • doev.de PDF

    Ferkelaufzuchtstall; landwirtschaftliche Geruchsimmissionen

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 35 Abs. 1 und 3 Satz 1 Nr. 3; BlmSchG § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles in einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet; Immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftiges priviligiertes Vorhaben; Nachteilige Wirkungen eines Außenbereichsvorhabens; Beurteilung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Errichtung eines privilegierten Bauvorhabens im durch Geruchsimmissionen erheblich vorbelasteten Außenbereich; Normativität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ferkelaufzuchtstall in Ortsrandlage zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung eines Ferkelaufzuchtstalles bei einer Geruchs-Vorbelastung

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Vorhabens auch bei Überschreitung von Grenzwerten - rechtliche Auswirkungen von Vorbelastungen

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles im Außenbereich: Das Gebot der Rücksichtnahme und die richtige Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie

Sonstiges

  • Bundesverwaltungsgericht PDF, S. 52 (Verfahrensmitteilung)

    Nachbarschutz gegen den Neubau eines Ferkel-Aufzuchtstalles in einem schon über den Werten der GIRL vorbelasteten Gebiet, wenn die mit dem Neubau einhergehenden Maßnahmen insgesamt zu einer Verringerung der Geruchsbelastung führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 187
  • NVwZ 2018, 509
  • DÖV 2017, 922
  • BauR 2017, 1938
  • BauR 2017, 1978
  • BauR 2017, 2043
  • ZfBR 2017, 791
 
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Wird zitiert von ... (216)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Die Vorschrift verweist auf die Begriffsbestimmung der schädlichen Umwelteinwirkung in § 3 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ; Beschluss vom 2. August 2005 - 4 B 41.05 - BRS 69 Nr. 102), worunter auch Geruchsimmissionen fallen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293 Rn. 22).

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O.).

    Ebenso ist geklärt, dass für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Schweineställen verursachten Gerüche als Orientierungshilfe auch auf die Geruchsimmissions-Richtlinie (vgl. etwa Nds.MBl. 2009 S. 795 ff.) zurückgegriffen werden darf (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O.).

    Das Berufungsgericht übersieht, dass die Geruchsimmissions-Richtlinie nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinne einer Grenzwertregelung, sondern nur als Orientierungshilfe angewendet werden darf (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293 Rn. 22) und dass sie auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Nr. 1 Abs. 4 nur sinngemäß Anwendung findet.

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Bebauungszusammenhang - Bestandteil des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261, vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 23. Mai 1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210).

    Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 = juris Rn. 31), sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (…BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - ZfBR 1983, 139 = juris Rn. 14 und vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = juris Rn. 29 ff.).

    Denn nur in diesem Umfang wirken Vorbelastungen schutzmindernd (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = juris Rn. 32;… siehe auch Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 3 Rn. 59).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Es ist vielmehr Bestandteil einzelner gesetzlicher Vorschriften des Baurechts (BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 ) und als solches in den Tatbestandsmerkmalen der §§ 30 bis 35 BauGB und des § 15 Abs. 1 BauNVO enthalten (BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 a.a.O.).

    Der Schutz vor Immissionen im Bauplanungsrecht über § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist dabei kein anderer und fällt nicht geringer aus als der Schutz vor Immissionen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58 , vom 30. September 1983 - 4 C 18.80 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 8 S. 26 = juris Rn. 13…, vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 - Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22 = juris Rn. 17 …und vom 7. August 2012 - 7 C 7.11 - Buchholz 406.25 § 15 BImSchG Nr. 9 = juris Rn. 19 m.w.N.;… Beschluss vom 22. Februar 1988 - 7 B 28.88 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 11 S. 1 = juris Rn. 3).

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schießlärm auf …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Rn. 13 Bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen sind etwaige Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1979 - 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 , vom 22. März 1985 - 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 , vom 22. Mai 1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 , vom 23. Mai 1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210 = juris Rn. 10…, vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 = juris Rn. 28 ff. …und vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 Rn. 16).

    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261, vom 29. Januar 1991 - 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 und vom 23. Mai 1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210).

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde - …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Rn. 11 Bei Außenbereichsvorhaben hat das Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf "schädliche Umwelteinwirkungen" in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine ausdrückliche Regelung erfahren (BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 160 = juris Rn. 6; siehe auch Urteil vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 196 = juris Rn. 13); im Übrigen ist es, soweit es nicht um (schädliche) Immissionen geht, sondern um sonstige nachteilige Wirkungen eines Außenbereichsvorhabens, ein ungeschriebener öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB (BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 2000 - 4 B 56.00 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 344 und vom 28. Juli 1999 - 4 B 38.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 160).

    Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 = juris Rn. 31), sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - ZfBR 1983, 139 = juris Rn. 14 …und vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = juris Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 02.08.2005 - 4 B 41.05

    Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei von einem Schweinemaststall ausgehenden …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Die Vorschrift verweist auf die Begriffsbestimmung der schädlichen Umwelteinwirkung in § 3 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ; Beschluss vom 2. August 2005 - 4 B 41.05 - BRS 69 Nr. 102), worunter auch Geruchsimmissionen fallen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293 Rn. 22).

    All dies ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2005 - 4 B 41.05 - ZfBR 2005, 806 = BauR 2005, 1900 = juris Rn. 3).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Denn es ist nicht gerechtfertigt, demjenigen, der sein Grundstück in einer baurechtlich zulässigen Weise bebauen will, dieses Recht nur deshalb vorzuenthalten, weil die Betreiber emittierender Anlagen die ihnen gesetzlich obliegenden Pflichten nicht erfüllen und die zuständige Behörde nichts tut, sie dazu anzuhalten (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = juris Rn. 27).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Die Vorschrift verweist auf die Begriffsbestimmung der schädlichen Umwelteinwirkung in § 3 Abs. 1 BImSchG (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ; Beschluss vom 2. August 2005 - 4 B 41.05 - BRS 69 Nr. 102), worunter auch Geruchsimmissionen fallen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 4 C 12.10 - BVerwGE 141, 293 Rn. 22).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das nach der Rechtsprechung des Senats jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 = juris Rn. 31), sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (…BVerwG, Urteile vom 21. Januar 1983 - 4 C 59.79 - ZfBR 1983, 139 = juris Rn. 14 …und vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261 = juris Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16
    Rn. 13 Bei der Bestimmung der Zumutbarkeit von Belästigungen sind etwaige Vorbelastungen schutzmindernd zu berücksichtigen, die eine schutzbedürftige Nutzung an einem Standort vorfindet, der durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist (…BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1979 - 4 C 10.77 - BVerwGE 59, 253 , vom 22. März 1985 - 4 C 63.80 - BVerwGE 71, 150 , vom 22. Mai 1987 - 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 , vom 23. Mai 1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210 = juris Rn. 10…, vom 21. Dezember 2010 - 7 A 14.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 81 = juris Rn. 28 ff. und vom 29. November 2012 - 4 C 8.11 - BVerwGE 145, 145 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich …

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben; …

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich; …

  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; …

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke; …

  • BVerwG, 07.08.2012 - 7 C 7.11

    Freistellungserklärung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BImSchG; Nachbarschutz

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung; …

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77

    Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche …

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden …

  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 27.11.2020 - V ZR 121/19

    Pferdehaltung im Offenstall

    Zu den nachbarschützenden Normen des öffentlichen Baurechts zählt das Gebot der Rücksichtnahme (vgl. Senat…, Urteil vom 26. Februar 1993 - V ZR 74/92, aaO S. 4), das in verschiedenen baurechtlichen Vorschriften eine gesetzliche Ausprägung gefunden hat, etwa in dem Begriff des "Einfügens" in § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. Senat…, Urteil vom 26. Februar 1993 - V ZR 74/92, aaO) oder in dem Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen" in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwGE 159, 187 Rn. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15

    Bauvorbescheid für Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch …

    Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz unzumutbarer Geruchsemissionen (Urteil v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) ist ein unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetztes Wohnbauvorhaben wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nicht genehmigungsfähig.(Rn.37).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, Rn. 13 ff. bei juris) hat in einem Fall, dessen Gegenstand die Klage eines Nachbarn gegen eine dem Beigeladenen erteilte Genehmigung zum Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles im Außenbereich war, entschieden, dass im Umfang der Vorbelastung Immissionen zumutbar sind, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären, und dass § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegensteht, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird (dazu (4)), sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG noch nicht überschritten hat (dazu (2)), das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (dazu (3)) und die als Vorbelastung festgestellte Geruchsfracht sich rechtmäßig betriebenen, mithin entsprechend genehmigten Anlagen zuordnen lässt (dazu (1)); maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie seien ferner die konkreten Umstände des Einzelfalls (dazu (5)).

    Geruch ist grundsätzlich nicht gesundheitsgefährdend (Arnold/Klinck, Geruchsimmissionen - zumutbar im Rahmen der Vorbelastung, Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, BauR 2017, 1938, 1942; BVerwG…, Urteil vom 23.07.2015 - 7 C 10.13 -, Rn. 33 bei juris; Nds. OVG…, Urteil vom 26.07.2012 - 1 LC 130/09 -, Rn. 65 bei juris).

    Dabei verbietet sich allerdings jede schematische Anwendung bestimmter Immissionswerte (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, Rn. 12 bei juris).

    Die oben zu 2) b) bb) dargestellte neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die einzuhaltenden Immissionswerte im Falle einer von dem landwirtschaftlichen Betrieb beantragten Genehmigung (BVerwG, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) führt zu keiner anderen Bewertung.

    Soweit ersichtlich ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - bislang nicht auf die Fallkonstellation der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für ein Wohnbauvorhaben übertragen worden.

    Es werde nun wohl wieder Aufgabe des Rechtsanwenders sein, in jedem Einzelfall die Zumutbarkeitsschwelle individuell zu bestimmen; auch würden nicht mehr regelmäßig umfangreiche Gutachten zur Gesamtbelastung im Ist- und im Planzustand erforderlich sein (Arnold/Klinck, Geruchsimmissionen - zumutbar im Rahmen der Vorbelastung, Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, BauR 2017, 1938, 1941 f.).

    Einer Übertragung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - auf den vorliegenden Fall steht aber dessen ständige Rechtsprechung entgegen, die im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht auf rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Bauherrn gegen den Betrieb, sondern - sozusagen eine Stufe davor - auf die Hervorrufung von Spannungen und Störungen und die Vermeidung von Konflikten abstellt (BVerwG…, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG…, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG…, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

    Dem Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - liegt ein bestehender Zustand zugrunde.

    Bei Übertragung der zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz unzumutbarer Gerüche entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, juris) auf die Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung trotz unzumutbarer Gerüche hätte die Berufung Erfolg, weshalb dieser Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2024 - 8 S 2532/22

    Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen in einem durch landwirtschaftliche Betriebe …

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - könne nicht auf eine heranrückende Wohnbebauung übertragen werden.

    Solches war auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187, juris;… Urt. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261) nicht zu entnehmen.

    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der hier insbesondere in Rede stehenden Gerüche aus Tierhaltung kann hier als Orientierungshilfe trotz der inzwischen in Kraft getretenen Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) vom 18.08.2021 (GMBl. S. 1050) nach wie vor auch auf die grundsätzlich auch in Baden-Württemberg heranzuziehende (vgl. Erlass des Umweltministeriums v. 18.06.2007 - Az. 4-8828.02/87 -) Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) vom 29.02.2008/10.09.2009 zurückgegriffen werden (vgl. die Übergangsregelung in Nr. 8 der TA Luft 2021; BVerwG, Urt. v. 27.06.2017, a.a.O., juris Rn. 12 m. w. N.).

    Rn. 54 Für die hier im Vordergrund stehende GIRL ist anerkannt, dass sie nicht rechtssatzartig, insbesondere nicht im Sinne einer Grenzwertregelung angewendet werden darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.12.2011 - 4 C 12.10 -, BVerwGE 141, 293 Rn. 22 u. v. 27.06.2017, a.a.O., juris Rn. 12 m. w. N.).

    Im Umfang der Vorbelastung sind Immissionen - sofern sie die Grenze zur Gesundheitsgefahr nicht überschreiten - zumutbar, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2017, a.a.O., juris Rn. 13 m. w. N.).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass in solchen Fällen das hinzutretende Vorhaben weder die bereits vorhandenen Konflikte verschärft noch erstmalig neue Nutzungskonflikte begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2017, a.a.O.;… Urt. v. 15.09.2022, a.a.O., juris Rn. 14).

    Als Vorbelastung wären Immissionen schließlich auch dann nicht hinzunehmen, wenn der emittierende Betrieb den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG nicht genügte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2017, a.a.O., juris Rn. 13), wofür hier nach dem zu einer Verbesserung der Immissionssituation führenden Umbau freilich nichts sprach.

    Denn die im Bereich des Bauvorhabens zu erwartenden Geruchsimmissionen sind als Vorbelastung ungeachtet dessen, dass sie auch dort, wenn gleich in geringerem Maße die Werte der GIRL (bzw. die der neugefassten TA Luft) überschreiten, von der künftigen Wohnbebauung weiterhin im bisherigen Umfang hinzunehmen, da mit ihnen weiterhin keine Gesundheitsgefährdung verbunden ist und nach wie vor nichts dafür spricht, dass die Beigeladene gegen ihre Betreiberpflichten nach § 22 BImSchG verstieße (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.06.2017, a.a.O., juris).

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