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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,109
BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96 (https://dejure.org/1997,109)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 4 C 5.96 (https://dejure.org/1997,109)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 4 C 5.96 (https://dejure.org/1997,109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Verkehrsbedarf - Linienbestimmung - Abwägungsgebot - Beeinträchtigung von Natur und Landschaft - "Null-Variante"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 236
  • NVwZ 1997, 570
  • NVwZ 1998, 508
  • NZV 1997, 376 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1115
 
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Wird zitiert von ... (179)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Wie der Senat im Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (BVerwGE 100, 238 [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]) dargelegt hat, ist bei Zulassungsverfahren, die nach dem 3. Juli 1988 eingeleitet worden sind, eine Unverträglichkeitsprüfung in unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 85/337 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten durchzuführen.

    Der Senat hat im Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - (…a.a.O.) indes darauf hingewiesen, daß aus dem Fehlen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht ohne weiteres auf die Mangelhaftigkeit der Abwägung geschlossen werden kann.

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es darauf an, ob nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den Abwägungsfehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O. und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370; Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104).

    Ein dem Bedarf entsprechendes Vorhaben kann an entgegenstehenden Belangen scheitern (…vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1994 - BVerwG 4 C 4.94 - a.a.O. und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    In einer Parallelwertung hat der Senat im Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - (BVerwGE 98, 339) von einer Vorausschau auf nachfolgende Abschnitte nach der Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils" gesprochen, die freilich im Unterschied zum Anlagenzulassungsrecht kein Regelungsteil des Planfeststellungsbeschlusses ist, sondern dazu dient, die Schranken zu bezeichnen, die der Abwägung bei abschnittsweiser Planung gesetzt sind.

    Ein dem Bedarf entsprechendes Vorhaben kann an entgegenstehenden Belangen scheitern (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1994 - BVerwG 4 C 4.94 - a.a.O. …und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Nach seiner Auffassung ist bei abschnittsweiser Planung das Vorhaben, das der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, der Abschnitt, über den in einem Verfahren entschieden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - (…a.a.O.) klargestellt hat, ist für nachfolgende Abschnitte die Prognose ausreichend, daß der Verwirklichung des Vorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Erstgerichts durch Urteil vom 9. August 1994 (Slg. 1994, I 3717) festgestellt, daß "Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten es nicht (gestattet), daß ein Mitgliedstaat, der diese Richtlinie nach dem 3. Juli 1988, dem Tag des Ablaufs der Umsetzungsfrist, in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie, aber nach dem 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, durch eine Übergangsvorschrift von der in der Richtlinie vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt".

    § 22 Abs. 1 Satz 1 UVPG, der bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. August 1990 bereits öffentlich bekanntgemachte Vorhaben von dem Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung freistellt, steht nicht in Einklang mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht (vgl. EuGH, Urteil vom 9. August 1994 - C 396/92 - Slg. 1994, I 3717).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Abgesehen hiervon hat der Senat im Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 A 4.92 - (Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 13) klargestellt, daß es bei etwaigen Defiziten in diesem Bereich der Untersuchung bedarf, ob die planerische Entscheidung in der Sache in irgendeiner rechtserheblichen Weise davon beeinflußt sein kann, daß die Planungsbehörde es anstelle einer zusammenfassenden Darstellung mit Einzelerörterungen hat bewenden lassen.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß der Erwerb eines "Sperrgrundstücks" mit dem Ziel, planerische Defizite im Bereich abwägungsrelevanter öffentlicher Belange rügen zu können, rechtlich zulässig ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen - …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Der Senat hat wiederholt bestätigt, daß der Erwerb eines "Sperrgrundstücks" mit dem Ziel, planerische Defizite im Bereich abwägungsrelevanter öffentlicher Belange rügen zu können, rechtlich zulässig ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 und vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es darauf an, ob nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den Abwägungsfehler anders entschieden hätte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - a.a.O. und vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370; Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Das hat der erkennende Senat im Urteil vom 7. März 1997 - BVerwG 4 C 10.96 - (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) näher dargelegt; darauf wird verwiesen.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96
    Es entspricht ständiger Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74), daß der (Mit-)Eigentümer eines durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks die Verletzung des Abwägungsgebots auch mit der Begründung geltend machen kann, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und …

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Hinzuweisen ist zunächst auf die Rechtsprechung zur fernstraßenrechtlichen Linienbestimmung (§ 16 Abs. 1 FStrG), an welche die Planfeststellungsbehörde im Innenverhältnis zum Bundesverkehrsminister gebunden ist, für deren Rechtmäßigkeit "nach außen" sie jedoch einzustehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236, 252).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung mit umfasst (vgl. § 28 Abs. 2 LuftVG), dass Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG aber vor einem Eigentumsentzug schützt, der nicht dem Wohl der Allgemeinheit entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74, 76, vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236, 238 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140, 143).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Die Prognose muss ergeben, dass der Verwirklichung des Vorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - NVwZ 2001, 673 , insoweit in BVerwGE 112, 140 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Hiernach ist es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Beweggründen ein Kläger das Eigentum an einem Grundstück erworben hat (vgl. dieUrteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 , vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30 S. 143 undvom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 ).
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