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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,60
BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73 (https://dejure.org/1975,60)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1975 - IV C 7.73 (https://dejure.org/1975,60)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1975 - IV C 7.73 (https://dejure.org/1975,60)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinde - Privater Unternehmer - Erschließungsvertrag - Erschließungsaufgabe - Hoheitsrechte - Erschließungsbeiträge - Vorauszahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 124

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 125
  • NJW 1976, 341 (Ls.)
  • NJW 1976, 819 (Ls.)
  • MDR 1976, 426
  • ZMR 1976, 60
  • DVBl 1976, 309
  • DÖV 1976, 349
  • BauR 1976, 118
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, bestimmt sich nach dem Vertragsgegenstand (Urteile des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 26.65 - [BVerwGE 22, 138 [140]], vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - [BVerwGE 42, 331 [332]] sowie vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 79.73 -).

    Was die Vereinbarung der Zahlung von "Aufschließungskosten" jedoch als öffentlich-rechtlich charakterisiert, ist das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Die Gegenleistung für den Anspruch der Gemeinde auf Zahlung von "Aufschließungskosten" ist nicht die Übereignung des Grundstücks - dieser Leistung steht die Zahlung des Kaufpreises gegenüber -, sondern die Durchführung der "Aufschließung" und damit auch die der Gemeinde nach § 123 BBauG als Aufgabe obliegende Durchführung von Erschließungsmaßnahmen im Sinne der §§ 127, 128 BBauG (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 332 ff.).

    Diese Bindung bedeutet, daß verwaltungsrechtliche Verträge bezüglich ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit an den durch "Gesetz und Recht" gesetzten Grenzen gewissermaßen enden, daß also, soweit "Gesetz und Recht" entgegenstehen, für den Abschluß verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 334, vgl. ferner allgemein zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [215 ff.]).

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Ebenso ist ohne Bedeutung, ob durch den Vertrag bereits eine "Verdichtung der Erschließungspflicht" eingetreten ist (vgl. dazu Urteile des Senats vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - BauR 1974, 389 und vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 -, z.Z. noch nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Ebenso ist ohne Bedeutung, ob durch den Vertrag bereits eine "Verdichtung der Erschließungspflicht" eingetreten ist (vgl. dazu Urteile des Senats vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 59.72 - BauR 1974, 389 und vom 23. Mai 1975 - BVerwG IV C 73.73 -, z.Z. noch nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    § 131 Abgabenordnung (AO) als Grundlage für eine Zusage auf Erlass einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht seit seinem Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - (BVerwGE 8, 329 [330]) zum (Gewerbe-)Steuerrecht wiederholt ausgesprochen (vgl. etwa das Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - noch nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 05.10.1965 - IV C 26.65

    Berücksichtiung des mit dem Voreigentümer geschlossenen Vertrages, zur Einordnung …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, bestimmt sich nach dem Vertragsgegenstand (Urteile des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 26.65 - [BVerwGE 22, 138 [140]], vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - [BVerwGE 42, 331 [332]] sowie vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 79.73 -).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht seit seinem Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - (BVerwGE 8, 329 [330]) zum (Gewerbe-)Steuerrecht wiederholt ausgesprochen (vgl. etwa das Urteil vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - noch nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Diese Bindung bedeutet, daß verwaltungsrechtliche Verträge bezüglich ihrer Zulässigkeit und Wirksamkeit an den durch "Gesetz und Recht" gesetzten Grenzen gewissermaßen enden, daß also, soweit "Gesetz und Recht" entgegenstehen, für den Abschluß verwaltungsrechtlicher Verträge kein Raum ist (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 334, vgl. ferner allgemein zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Urteil des Senats vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 64.65 - BVerwGE 23, 213 [215 ff.]).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 79.73

    Öffentlich-rechtliche Qualität der förmlichen Ansetzung von Ansiedlungsleistungen …

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Ob ein Vertrag dem öffentlichen oder dem privaten Recht zuzuordnen ist, bestimmt sich nach dem Vertragsgegenstand (Urteile des Senats vom 5. Oktober 1965 - BVerwG IV C 26.65 - [BVerwGE 22, 138 [140]], vom 6. Juli 1973 - BVerwG IV C 22.72 - [BVerwGE 42, 331 [332]] sowie vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 79.73 -).
  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66

    Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Das Berufungsgericht hat demgegenüber zu Unrecht gemeint, die Vereinbarung einer derartigen Vorauszahlung sei (zumindest) dann unzulässig, wenn die Gemeinde - wie im vorliegenden Fall - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine gültige Erschließungsbeitragssatzung besitze: Richtig ist zwar, daß der erkennende Senat in seinem Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - (BVerwGE 26, 247 [249]) entschieden hat, eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag im Sinne des § 133 Abs. 3 BBauG dürfe für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht entstanden sei, durch einen Heranziehungsbescheid nur nach Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung, von Erschließungsbeiträgen angefordert werden.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 15.67

    Gemeindliche Pflicht zum Erlaß einer Ortssatzung über Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73
    Aus § 127 Abs. 1 in Verbindung mit § 132 BBauG hat der Senat abgeleitet, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind; er hat darüber hinaus diesen Vorschriften entnommen, daß "die Gemeinden ihnen entstandene Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen", sondern daß sie gehalten sind, die Kosten durch "Beiträge auf Grund einer Ortssatzung abzudecken" (Urteil vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 [S. 2/3]).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Das aus § 123 Abs. 1 BauGB folgende Verbot einer vertraglichen Refinanzierung bei Erschließung in "Eigenregie" der Gemeinde soll verhindern, dass die zugunsten der Grundstückseigentümer bestehende Schutzfunktion des Erschließungsbeitragsrechts, das die Heranziehung der Eigentümer auf den in § 127 Abs. 2 BauGB abschließend aufgezählten Erschließungsaufwand begrenzt und die Gemeinde verpflichtet, mindestens 10 v.H. dieser Erschließungskosten selbst zu tragen (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB), dadurch aufgehoben wird, dass sie die ihr entstandenen Kosten durch vertragliche Vereinbarungen auf die Anlieger überwälzt (vgl. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG 4 C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 2 f., vom 22. August 1975 - BVerwG 4 C 7.73 - BVerwGE 49, 125 …und vom 1. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft; …

    Hiernach ist es der Gemeinde verboten, die Erschließung selbst durchzuführen und die entstehenden Kosten sodann auf vertraglicher Grundlage auf die Grundstückseigentümer umzulegen (Urteil vom 22. August 1975 - BVerwG 4 C 7.73 - BVerwGE 49, 125 ; Ruff, KStZ 2002, 21 ;… Vogel, in: Brügelmann, BauGB, Stand 1998, § 124 Rn. 9).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die …

    § 127 Abs. 1 BBauG ist in Verbindung mit § 132 BBauG für das Erschließungsbeitragsrecht zu entnehmen, daß die Gemeinden zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen verpflichtet sind (u.a. Urteile vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125 [BVerwG 22.08.1975 - IV C 7/73] und vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 ); diese Vorschriften bestimmen darüber hinaus, daß die Gemeinden Erschließungskosten nicht durch vertragliche Vereinbarungen mit den Anliegern auf diese abwälzen dürfen, sondern gehalten sind, die Kosten durch Beiträge aufgrund einer Ortssatzung abzudecken (u.a. Urteile vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 15.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 4 S. 1 f. und vom 22. August 1975, a.a.O.).
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