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| ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23 |
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§ 15 Abs. 2 AGG
Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebenen Stellen bewirbt mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG ...
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
- LAG Düsseldorf, 05.07.2024 - 9 SLa 272/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Stellenausschreibung; Sekretärin; …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 60 49 (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (…BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37; LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25)..§ 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO (LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 33)..
Soweit die Beklagte im Übrigen vollinhaltlich auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen hat, ergibt sich daraus, dass die damalige Beklagte im Verfahren vor dem LAG Schleswig-Holstein vortrug, dass der Arbeitsrichter im Verfahren der ersten Instanz (ArbG Elmshorn) darauf hingewiesen habe, dass 10 bis 12 weitere AGG-Verfahren des Klägers dort gerichtbekannt gewesen seien.
Rn. 94 96 (y) Die Beklagte hat ferner zur Begründung des Rechtsmissbrauchs auf Seite 10 ihrer Berufungserwiderung auf das Urteil des LAG Hamm (18 Sa 888/22) Bezug genommen, welches sich die Beklagte vollständig inhaltlich zu eigen gemacht hat.
Hierzu gilt, wie die 18. Kammer des LAG Hamm an einer anderen Stelle bereits zutreffend ausgeführt hat (LAG Hamm 23.03.2023- 18 Sa 888/22 Rn. 94 ff. und nach den Ausführungen des LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23- deren Ausführungen sich die erkennende Kammer zu eigen macht folgendes:.
- BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15
Benachteiligung - Entschädigung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 64 53 (4) Ein Rechtsmissbrauch ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich ein systematisches und zielgerichtetes Vorgehen der Person feststellen lässt, dass auf der Erwägung beruht, bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise werde letztlich ein auskömmlicher "Gewinn" verbleiben, weil der Arbeitgeber --sei es unter dem Druck einer angekündigten Entschädigungsklage oder im Verlaufe eines Entschädigungsprozesses - freiwillig die Forderung erfüllt oder sich vergleichsweise auf eine Entschädigungszahlung einlässt (BAG, 11..08.2016 --8 AZR 4/15, Rn. 71)..Dies folgt bereits daraus, dass der Bewerber auch in einem solchen Fall mit einer Entschädigungsklage grundsätzlich ein nicht unerhebliches Risiko eingeht, den Prozess zu verlieren und damit nicht nur keine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu erlangen, sondern auch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60).
So kann die unmittelbare Benachteiligung des Bewerbers nach § 8 AGG, nach § 9 AGG oder nach § 10 AGG zulässig sein und dem Arbeitgeber ist es unbenommen, Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 65, 66)..
Es müssen vielmehr Umstände vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, auch die Bewerbung des Klägers auf die von der Beklagten ausgeschriebene Stelle und die sich an die Ablehnung anschließende Entschädigungsklage seien Teil eines systematischen und zielgerichteten Vorgehens des Klägers im Rahmen eines "Geschäftsmodells" (BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 4/15, Rn. 60)..
- BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose/r Bewerber/in - Benachteiligung …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 60 49 (1) Das Entschädigungsverlangen eines erfolglosen Bewerbers nach § 15 Abs. 2 AGG kann dem Rechtsmissbrauchseinwand (§ 242 BGB) ausgesetzt sein (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 37;… LAG Hamm, 23.03.2023 - 18 Sa 888/22, Rn. 25)..Rn. 63 52 (3) Im Kontext von Entschädigungsansprüchen eines Bewerbers sind sämtliche Umstände des Falls, insbesondere sämtliche Schreiben des Bewerbers und auch sein Verhalten im Zusammenhang mit seiner Bewerbung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Stellenausschreibung umfassend zu würdigen (BAG, 31.03.2022 - 8 AZR 238/21, Rn. 45).
Rn. 65 54 (5) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen, die den Einwand des Rechtsmissbrauchs begründen, trägt nach den allgemeinen Regelungen der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast derjenige, der diesen Einwand geltend macht (BAG, 31.03.2022 --8 AZR 238/21, Rn. 39).
Nimmt man alle diese Umstände zusammen, ergibt sich objektiv der Schluss, dass es dem Kläger nicht darum ging, die Beklagte davon zu überzeugen, dass es sich bei ihm um den best geeigneten Bewerber handelt, sondern der Beklagten schon bei Sichtung der Bewerbungsunterlagen durchgreifende Gründe für eine Ablehnung seiner Bewerbung zu geben (BAG 31.03.2022- 8 AZR 238/21, Rn: 52).
- LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23
Benachteiligung wegen des Geschlechts; Rechtsmissbrauch bei …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Im Hinblick auf die Anzahl der unterschiedlichen Bewerbungen des Klägers wird insbesondere auf das Urteil des LAG Hamm (6. Kammer) vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - (Blatt 151 ff. der Akte) Bezug genommen.Sein Sachvortrag hierzu entspricht im Wesentlichen seinem Sachvortrag im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Dortmund zum AZ 10 Ca 640/23 und dem Sachvortrag in dem Verfahren vor dem LAG Hamm zum AZ 6 Sa 896/23.
Rn. 58 Hierzu hat das LAG Hamm mit Urteil vom 05.12.2023 - 6 SA 896/23 - das ebenfalls ein Entschädigungsverlangen des Klägers zum Streitgegenstand hatte, in den Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.
Hierzu gilt, wie die 18. Kammer des LAG Hamm an einer anderen Stelle bereits zutreffend ausgeführt hat (LAG Hamm 23.03.2023- 18 Sa 888/22 Rn. 94 ff. und nach den Ausführungen des LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 896/23- deren Ausführungen sich die erkennende Kammer zu eigen macht folgendes:.
- BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13
Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Dabei sind bei der Gesamtschau nur diejenigen Umstände in zeitlicher Hinsicht zu berücksichtigen, die vor der Absage durch die Beklagte lagen (vgl. BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13, Rn. 142)..Rn. 76 78 (aaa)Auf einen Rechtsmissbrauch kann grundsätzlich nicht bereits geschlossen werden, wenn eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A)., Rn. 74, BAG, 24.01.2013 --8 AZR 429/11, Rn. 63;… BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, Rn. 56).
- BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22
Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - Darlegungslast
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 61 50 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es Ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48;… LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).Insoweit verbleibt auch nicht die "gute Möglichkeit" im Sinne der Rechtsprechung des BAG (14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 51), dass das Verhalten des Klägers durch den möglichen Erhalt der Stelle motiviert sein könnte.".
- LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22
Diskriminierung - Geschlecht - Geschäftsmodell - Rechtsmissbrauch - …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Hat der Anspruchsteller sich die günstige Rechtsposition aber gerade durch treuwidriges Verhalten verschafft, liegt eine unzulässige Rechtsausübung im Sinne von § 242 BGB vor (…vgl. BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16, Rn. 46; LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 68)..Ein solches Verhalten lässt sich - für sich betrachtet - ebenso damit erklären, dass ein ernsthaftes Interesse an dem Erhalt der jeweiligen Stelle bestand und dass der Bewerber, weil er sich entgegen den Vorgaben des AGG bei der Auswahl- und Besetzungsentscheidung diskriminiert sieht, mit der Entschädigungsklage zulässigerweise seine Rechte nach dem AGG wahrnimmt (LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22, Rn. 76)..
- LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Entschädigung; Rechtsmissbrauch; …
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 61 50 Im Zusammenhang mit Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG ist Rechtsmissbrauch anzunehmen, sofern eine Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es Ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber/in im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 AGG zu erlangen, mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz geltend zu machen (…so zuletzt BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 136/22, Rn. 48; LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 29).Damit präsentierte er der Beklagten den Grund für seine Absage quasi "auf dem Silbertablett" bzw. veranlasste sie, keinerlei Reaktion auf die Bewerbung zu zeigen, wenn sie die Bewerbung denn überhaupt erhalten hat (Vergleiche LAG Hamm, 23.08.2023 - 9 Sa 538/22, Rn. 60).
- BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18
Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts wird konkretisiert durch den Inhalt der Datenschutzvorschriften (BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18, Rn. 15). - BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
Auszug aus ArbG Wuppertal, 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23
Rn. 76 78 (aaa)Auf einen Rechtsmissbrauch kann grundsätzlich nicht bereits geschlossen werden, wenn eine Person eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen versandt und mehrere Entschädigungsprozesse geführt hat oder führt (…BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13 (A)., Rn. 74, BAG, 24.01.2013 --8 AZR 429/11, Rn. 63; BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, Rn. 56). - BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11
Bewerber - Benachteiligung - Alter
- BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15
Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 2 Sa 21/22
Stellenausschreibung, Bewerbung, Internet, Ebay-Kleinanzeigen, Bewerberbegriff, …
- ArbG Berlin, 23.06.2022 - 42 Ca 716/22
Stellenanzeige - Benachteiligung wegen des Geschlechts - Rechtsmissbrauch
- LAG Niedersachsen, 10.10.2023 - 10 Sa 57/23
Einwendung des Rechtsmissbrauchs gegenüber einem Entschädigungsanspruch eines …
- ArbG Hagen, 06.04.2022 - 2 Ca 1421/21
- EuGH, 28.07.2016 - C-423/15
Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
- BAG, 25.10.2018 - 8 AZR 562/16
Entschädigung nach dem AGG - objektive Eignung - Benachteiligung wegen der …
- EuGH, 17.12.2015 - C-419/14
Die Übertragung des Know-hows, durch das der Betrieb der Erotik-Website …
- EuGH, 28.01.2015 - C-417/13
Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2026 - 4 SLa 158/25
Geldentschädigung bei geschlechtsspezifischer Stellenausschreibung …
Rn. 62 a) Der Beklagten ist allerdings zuzugeben, dass in einschlägigen Urteilsdatenbanken unter den Suchworten "AGG" und "Sekretärin" bei Berücksichtigung von Geburtsjahr, Ausbildung und Studium des Klägers eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen erscheint, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Entschädigungsklagen wegen erfolgloser Bewerbungen auf ausschließlich weiblich ausgeschriebene Stellen durch gerade ihn betreffen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Hessisches LAG, Urteil vom 26.01.2026 - 7 SLa 435/25 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2026 - 4 Sa 62/25 - LAG Hamm, Urteil vom 07.08.2025 - 15 SLa 310/24 - LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 - 8 SLa 109/24; ArbG Köln, Urteil vom 09.10.2024 - 15 Ca 5836/23 - BAG, Urteil vom 19.09.2024 - 8 AZR 21/24 - ArbG Wuppertal, Urteil vom 08.03.2024 - 4 Ca 2346/23 - LAG Hamm, Urteil vom 05.12.2023 - 6 Sa 896/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2023 - 7 Sa 210/23 - ArbG Bremen-Bremerhaven, Urteil vom 12.09.2023 - 6 Ca 6055/23 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.09.2023 - 4 Sa 900/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.08.2023 - 9 Sa 538/22 - Hessisches LAG, Urteil vom 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22 - LAG Hamm, Urteil vom 23.03.2023 - 18 Sa 888/22 - LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2023 - 3 Sa 898/22 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2022 - 2 Sa 21/22 -).
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