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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40811
OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 (https://dejure.org/2022,40811)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 (https://dejure.org/2022,40811)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22 (https://dejure.org/2022,40811)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Daten der ANOM-App des FBI

  • strafrechtsiegen.de

    ANOM-App des FBI - erhobenen Date unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die mittels der ANOM-App des FBI erhobenen Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.

  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden gewonnener Erkenntnisse aus der Überwachung der Kommunikation

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verwertung von Daten aus der ANOM-App des FBI - Kein Beweisverwertungsverbot

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    ANOM-Chat-Daten können als Beweismittel verwendet werden und unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verwertungsverbot für mittels der ANOM-App des FBI erhobene Daten

  • strafrechtsfragen.de (Kurzinformation)

    Die mittels der ANOM-App des FBI erhobenen Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Die mittels ANOM-App des FBI erhobenen Daten unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 764
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise ist § 261 StPO, unabhängig davon, ob diese zuvor im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 857/10, BVerfGE 130, 1 ff. Rn. 120, 137 ff. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25).

    Ausdrückliche Verwendungsbeschränkungen für im Wege der Rechtshilfe aus dem Ausland erlangte Daten sieht das deutsche Recht nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25).

    Soweit gleichsam die dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Wertungen der auch bei grenzüberschreitendem Datenverkehr anwendbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, juris) strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen sowohl des § 479 Abs. 2 i.V.m. § 161 Abs. 3 StPO als auch des § 100e Abs. 6 StPO Berücksichtigung zu finden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25 und Rn. 68), schließt dies die Verwendung der vom FBI erlangten Daten und Kommunikationsinhalte im konkreten Fall aufgrund des dringenden Tatverdachts der Begehung von Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als Katalogtaten im Sinne von § 161 Abs. 3 und § 100e Abs. 6 StPO nicht aus (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203 f.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 68 zur Heranziehung des Schutzniveaus aus § 100e Abs. 6 StPO im Fall der Verwertung von im Ausland gesicherter EncroChat-Kommunikation), zumal eine Verwertung von Erkenntnissen aus dem Kernbereich privater Lebensführung aufgrund des Inhalts der gesicherten Kommunikation nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 68).

    Rn. 6 aa) Aufgrund des Grundsatzes gegenseitiger Anerkennung (Art. 82 AEUV) lässt ein von den nationalen deutschen Vorschriften abweichendes Verfahren die Verwertbarkeit von im Ausland erhobenen Beweisen grundsätzlich unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 50 ff., 73 ff. m.w.N.; Schomburg/Lagodny/Hackner, IRG Vor § 68 Rn 11 m.w.N.), und die nationalen deutschen Gerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von originär im Ausland, mithin nicht aufgrund deutschen Rechtshilfeersuchens durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen anhand der Vorschriften des ausländischen Rechts auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204).

    Rn. 7 bb) Danach ergibt sich ein Beweisverwertungsverbot vorliegend weder aus rechtshilfespezifischen Gründen noch aus nationalem Verfassungs- oder Prozessrecht oder den Vorgaben der EMRK (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25 ff.).

    Vielmehr war absehbar, dass die durch die Nutzung ermöglichte, vermeintlich abhörsichere Kommunikation, neben der eine normale Nutzung des Mobilfunkgerätes zum Telefonieren und mit Zugang zum Internet nicht mehr möglich war, nahezu ausschließlich im Bereich organisierter Kriminalität eingesetzt werden würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204; zur Ablehnung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des ordre public bei EncroChat-Daten vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 Ws 102/21 (S); 2 Ws 96/21 - juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris, sowie dem Grunde nach auch BGH, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 57).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 1 HEs 427/21

    Verwertbarkeit von im Ausland erhobener Beweise (Chatkommunikation)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Soweit gleichsam die dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Wertungen der auch bei grenzüberschreitendem Datenverkehr anwendbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, juris) strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen sowohl des § 479 Abs. 2 i.V.m. § 161 Abs. 3 StPO als auch des § 100e Abs. 6 StPO Berücksichtigung zu finden haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25 und Rn. 68), schließt dies die Verwendung der vom FBI erlangten Daten und Kommunikationsinhalte im konkreten Fall aufgrund des dringenden Tatverdachts der Begehung von Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als Katalogtaten im Sinne von § 161 Abs. 3 und § 100e Abs. 6 StPO nicht aus (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203 f.; vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 68 zur Heranziehung des Schutzniveaus aus § 100e Abs. 6 StPO im Fall der Verwertung von im Ausland gesicherter EncroChat-Kommunikation), zumal eine Verwertung von Erkenntnissen aus dem Kernbereich privater Lebensführung aufgrund des Inhalts der gesicherten Kommunikation nicht zu besorgen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 68).

    Rn. 6 aa) Aufgrund des Grundsatzes gegenseitiger Anerkennung (Art. 82 AEUV) lässt ein von den nationalen deutschen Vorschriften abweichendes Verfahren die Verwertbarkeit von im Ausland erhobenen Beweisen grundsätzlich unberührt (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 50 ff., 73 ff. m.w.N.; Schomburg/Lagodny/Hackner, IRG Vor § 68 Rn 11 m.w.N.), und die nationalen deutschen Gerichte sind nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von originär im Ausland, mithin nicht aufgrund deutschen Rechtshilfeersuchens durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen anhand der Vorschriften des ausländischen Rechts auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204).

    Vielmehr war absehbar, dass die durch die Nutzung ermöglichte, vermeintlich abhörsichere Kommunikation, neben der eine normale Nutzung des Mobilfunkgerätes zum Telefonieren und mit Zugang zum Internet nicht mehr möglich war, nahezu ausschließlich im Bereich organisierter Kriminalität eingesetzt werden würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204; zur Ablehnung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des ordre public bei EncroChat-Daten vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 Ws 102/21 (S); 2 Ws 96/21 - juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris, sowie dem Grunde nach auch BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 57).

    Ebenso wenig haben die deutschen Ermittlungsbehörden durch ein planmäßiges Vorgehen zur Umgehung nationaler Vorschriften zur Kommunikationsüberwachung an der Datengewinnung mitgewirkt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204).

  • EGMR, 23.10.2014 - 54648/09

    Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Weder liegt ein Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzender und aufgrund dessen ein Verfahrenshindernis begründender Fall polizeilicher Tatprovokation (vgl. dazu etwa EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 - juris) vor, weil die Annahme, allein durch Schaffung der Möglichkeit einer abhörsicheren Kommunikation sei der Tatentschluss des Angeklagten zur Begehung der ihm vorgeworfenen Taten hervorgerufen worden, fernliegt, noch begründet der Umstand, dass sich die Datenerhebung gegen sämtliche Nutzer der A.-App ohne Beschränkung auf bestimmte Zielpersonen und ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts richtete, mithin Verdachtsmomente erst generieren sollte, einen elementaren Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Verwertung in der Hauptverhandlung erhobener Beweise ist § 261 StPO, unabhängig davon, ob diese zuvor im Inland oder auf sonstige Weise - etwa im Wege der Rechtshilfe - erlangt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 857/10, BVerfGE 130, 1 ff. Rn. 120, 137 ff. m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25).
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Vielmehr war absehbar, dass die durch die Nutzung ermöglichte, vermeintlich abhörsichere Kommunikation, neben der eine normale Nutzung des Mobilfunkgerätes zum Telefonieren und mit Zugang zum Internet nicht mehr möglich war, nahezu ausschließlich im Bereich organisierter Kriminalität eingesetzt werden würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204; zur Ablehnung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des ordre public bei EncroChat-Daten vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 Ws 102/21 (S); 2 Ws 96/21 - juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris, sowie dem Grunde nach auch BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 57).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Soweit gleichsam die dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Wertungen der auch bei grenzüberschreitendem Datenverkehr anwendbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, juris) strafprozessualen Verwendungsbeschränkungen sowohl des § 479 Abs. 2 i.V.m. § 161 Abs. 3 StPO als auch des § 100e Abs. 6 StPO Berücksichtigung zu finden haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 25 und Rn. 68), schließt dies die Verwendung der vom FBI erlangten Daten und Kommunikationsinhalte im konkreten Fall aufgrund des dringenden Tatverdachts der Begehung von Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als Katalogtaten im Sinne von § 161 Abs. 3 und § 100e Abs. 6 StPO nicht aus (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203 f.; vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21, juris Rn. 68 zur Heranziehung des Schutzniveaus aus § 100e Abs. 6 StPO im Fall der Verwertung von im Ausland gesicherter EncroChat-Kommunikation), zumal eine Verwertung von Erkenntnissen aus dem Kernbereich privater Lebensführung aufgrund des Inhalts der gesicherten Kommunikation nicht zu besorgen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 68).
  • OLG Brandenburg, 03.08.2021 - 2 Ws 102/21

    EncroChat: Kein Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Vielmehr war absehbar, dass die durch die Nutzung ermöglichte, vermeintlich abhörsichere Kommunikation, neben der eine normale Nutzung des Mobilfunkgerätes zum Telefonieren und mit Zugang zum Internet nicht mehr möglich war, nahezu ausschließlich im Bereich organisierter Kriminalität eingesetzt werden würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StraFo 2022, 203, 204; zur Ablehnung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des ordre public bei EncroChat-Daten vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2021 - 2 Ws 102/21 (S); 2 Ws 96/21 - juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 1 Ws 2/21 -, juris, sowie dem Grunde nach auch BGH…, Beschluss vom 2. März 2022 - 5 StR 457/21 -, juris Rn. 57).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Damit genügt die Sachbearbeitung - unter Berücksichtigung der den Gerichten notwendigerweise zuzugestehenden Zeiträume für die Prüfung und Vorbereitung der im gerichtlichen Zwischenverfahren zu treffenden Entscheidungen - den verfassungsrechtlich determinierten Anforderungen an die beschleunigte Bearbeitung von Verfahren, in denen Angeklagte sich in Untersuchungshaft befinden (vgl. BVerfGK 10, 294, 307;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 1164/12 -, juris Rn. 43).
  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Das Landgericht hat dem gleichermaßen für das gerichtliche Zwischenverfahren Geltung beanspruchenden Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 -, juris Rn. 35 m.w.N.) in gesteigertem Maße Rechnung getragen.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22
    Rn. 8 c) Der die Fortdauer der Untersuchungshaft tragende Tatverdacht besteht im Übrigen ungeachtet der einer weiteren Aufklärung des dem Tatvorwurf zugrundeliegenden tatsächlichen Geschehens vorbehaltenen Rechtsfrage, ob das unter Ziffer 5 der Anklageschrift vom 21. Oktober 2021 umschriebene Geschehen sich entsprechend des Hinweises der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken in deren Beschluss vom 30. November 2022 als zwei rechtlich selbständige Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge oder lediglich als einzelne, auf denselben Güterumsatz bezogene Teilakte einer Tat des Handeltreibens erweist (vgl. zur Verklammerung einzelner Teilakte der Einfuhr, des Erwerbs, des Ankaufs wie auch des Verkaufs im weiten Begriff des Handeltreibens, wenn sie sich auf denselben Güterumsatz beziehen, BGHSt 30, 28; BGH NStZ-RR 2012;… Oğlakcıoğlu in: Hilgendorf/Kudlich/Valerius, Handbuch des Strafrechts Band 6, 1. Aufl. 2022, Betäubungsmittelstrafrecht, Rn. 67).
  • BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 1164/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Freiheitsentziehung; Rehabilitierungsinteresse; …

  • OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24

    Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …

    Rn. 71 Diesen Hergang zugrunde gelegt gehen sowohl das OLG Stuttgart als auch das OLG Karlsruhe in den vorgenannten Entscheidungen - mit der in der obergerichtlich (weit) überwiegend vertretenen Rechtsauffassung - von einer grundsätzlichen Verwertbarkeit der im Zuge der Sicherung der "ANOM"-Chatverläufe gewonnenen Daten aus (…vgl. OLG Stuttgart, a. a. O., Rn. 13;… OLG Karlsruhe, a. a. O., Rn. 9; zustimmend auch OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 22.11.2021 - 1 HEs 427/21, NJW 2022, 710; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 14.02.2022 - 1 HEs 509-514/21, BeckRS 2022, 5572; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 30.12.2022 - 4 HEs 35/22, BeckRS 2022, 40785;… OLG Saarbrücken, Beschl. v. 13.08.2024 - 1 Ws 152/24, BeckRS 2024, 21038 Rn. 12;… a. A.: LG Memmingen, Urt. v. 21.08.2023 - 1 KLs 401 Js 10121/22; BeckRS 2023, 26989 und im Anschluss hieran OLG München Beschl. v. 19.10.2023 - 1 Ws 525/23, BeckRS 2023, 30017, wonach die strafprozessuale Verwertbarkeit von "ANOM"-Chats zumindest zweifelhaft sei).

    Denn die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus im Ausland durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen hängt gerade nicht davon ab, dass deren Rechtmäßigkeit anhand der Vorschriften des ausländischen Rechts kontrollierbar ist (…vgl. OLG Stuttgart, a. a. O. unter Verweis auf: OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 10, OLG Frankfurt, a. a. O; OLG Saarbrücken, 30.12.2022, a. a. O.; BGH, a .a. O. zu "EncroChat").

  • OLG Saarbrücken, 13.08.2024 - 1 Ws 152/24

    Verwertbarkeit von über Kryptomessengerdienst ANOM gewonnen Daten bei Tatverdacht …

    Rn. 12 a) Zwar ist nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich von der Möglichkeit der Verwertbarkeit der den deutschen Ermittlungsbehörden vom US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) zur Verfügung gestellten Daten über die Kommunikation, die über die verschlüsselte Kommunikationsplattform ANOM geführt wurde, auszugehen (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21 -, StrFo 2002, 203 f.; Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 HEs 509/21 -, BeckRS 2022, 5572; Saarländisches OLG, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Januar 2024 - 3 Ws 353/23 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2024 - H 4 Ws 123/24 -, https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschlüsse/inhalte/8522.htm; a.A. - nicht tragend - OLG München, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 1 Ws 525/23 -, juris).

    Diese zur Verwertbarkeit von EncroChat-Protokollen entwickelten Maßstäbe des Bundesgerichtshofs gelten für die hier in Rede stehende Frage der Verwertung von ANOM-Chatprotokollen erst recht, da die Intensität des mit der Verwertung dieser Daten verbundenen Grundrechtseingriffs im Hinblick darauf, dass die ANOM-App vom US-amerikanischen FBI mit dem Ziel entwickelt und dem Markt verdeckt zur Verfügung gestellt wurde, die über den Server des Providers ANOM laufende, Ende zu Ende verschlüsselte Kommunikation aufgrund gerichtlicher Anordnung eines bislang nicht näher benannten EU-Mitgliedstaates, in dem der Server gelegen ist, zu erheben und mittels eines bei der Entwicklung angehefteten Mater-Keys zu entschlüsseln (vgl. hierzu Saarländisches OLG, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22 -, juris Rn. 4 f.), noch deutlich größer als bei der Verwertung der EnroChat-Protokolle ist.

  • OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24

    Verwertbarkeit von Daten eines Kryptierdienstes weitgehend anerkannt

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Verwertbarkeit von Daten des Kryptierdienstes ...[A] jedoch weitgehend anerkannt (so OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 21.11.2021 - 1 HEs 427/21, NJW 2022, 710 und vom 14.02.2022 - 1 HEs 509-514/21, BeckRs 2022, 5572; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2023 - 2 Ws 304/23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.01.2024 - 3 Ws 353/23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24, jew. n. juris; a.A. - nicht tragend - OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 1 Ws 525/23, juris).
  • LG Arnsberg, 22.01.2024 - 2 KLs 36/23

    Messengerdienst ANOM", Verwertbarkeit der Erkenntnisse

    Rn. 7 Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschlüsse vom 22.11.2021, 1 HEs 427/221, NJW 2022, 710 und 14.02.2022, 1 HEs 509/21 pp., BeckRS 2022, 5572) und Saarbrücken (Beschluss vom 30.12.2022, 4 HEs 35/22) gehen in Haftentscheidungen von einer Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus, wohingegen das Landgericht Memmingen (Urteil vom 21.08.2023, 1 KLs 401 Js 10121/22, BeckRS 2023, 26989) und das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 19.10.2023, 1 Ws 525/23), deren Argumentation sich die Verteidigung zu Eigen macht, die Erkenntnisse mangels Überprüfbarkeit für nicht verwertbar halten.
  • OLG Stuttgart, 22.04.2024 - 4 Ws 123/24

    KCanG, EncroChat, Verwertbarkeit der Daten, Katalogtat

    I.2, I.4, I.6 und I.7 bezeichneten Tatvorwürfe von der grundsätzlichen Verwertbarkeit der ANOM-Daten aus (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2021 - 1 HEs 427/21, NJW 2022, 710; Beschluss vom 14. Februar 2022 - 1 HEs 509/21, BeckRS 2022, 5572; OLG Stuttgart, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - H 6 Ws 176-177/21; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22, BeckRS 2022, 40785; a.A. - nicht tragend - OLG München, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 1 Ws 525/23, juris).
  • VG Freiburg, 26.01.2024 - 6 K 4402/23

    Strafverfolgungsvorsorge - Verwertbarkeit des Inhalts von Chatverläufen

    Ob "Anom"-Chatverläufe strafprozessual verwertbar sind, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend bejaht (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 - juris Rn. 4 ff.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.11.2021, a.a.O., Rn. 5 ff.; dagegen bzw. zweifelnd indessen: OLG München…, Beschluss vom 19.10.2023 - 1 Ws 525/23 - juris Rn. 43 ff.).
  • OLG Köln, 23.06.2023 - 2 Ws 304/23

    Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; EncroChat; ANOM; …

    Rn. 23 bb) Der Senat neigt aktuell auch dazu, von der Verwertbarkeit der ANOM-Daten auszugehen (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.11.2021 - 1 HEs 427/21, juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.12.2024 - 1 Ws 141/24

    Beweisverwertungsverbot für "Anom"- Chat Protokolle

    Rn. 11 Demzufolge kann auch die fehlende Kenntnis von den Einzelheiten der Ermittlungsmaßnahme - hier der EU-Mitgliedsstaat, in welchem die Daten auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses originär erhoben und auf Grundlage eines Rechtshilfevertrags an die Behörden der Vereinigten Staaten übermittelt wurden - nicht grundsätzlich und einzelfallunabhängig zur Unverwertbarkeit der bereits erhobenen Beweismittel führen (siehe dazu: OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 21.11.2021 - 1 HEs 427/21 in NJW 2022, 710 und vom 14.02.2022 - 1 HEs 509-514/21 in BeckRS 2022, 5572; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.12.2022 - 4 HEs 35/22 in MMR 2023, 697; OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2023 - 2 Ws 304/23 in BeckRS 2023, 45073; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.07.2024 - 3 Ws 221/24 in BeckRS 2024, 18048; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.2024 - H 4 Ws 123/24 in BeckRS 2024, 15596; OLG Koblenz Beschluss v. 26.8.2024 - 5 Ws 489/24 in BeckRS 2024, 25270, die (bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen) von einer Verwertbarkeit der "ANOM"-Chatprotokolle ausgehen; a.A. OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 1 Ws 525/23 in BeckRS 2023, 30017).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2025 - 7 Ws 46/25

    Verwertbarkeit von Chat-Inhalten aus Krypto-Kommunikationsdiensten SkyECC und …

    Insoweit schließt sich der Senat der ganz überwiegenden Rechtsprechung zur grundsätzlichen Verwertbarkeit von Daten des Kryptodienstes Anom (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24, Rn. 15 ff.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. November 2021 - 1 HEs 427/21; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 4 HEs 35/22; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2023 - 2 Ws 304/23; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Januar 2024 - 3 Ws 353/23; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24) und des Kryptodienstes SkyECC (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 15. November 2021 - 2 HEs 24 - 30/21, juris Rn. 23 ff.; OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - III-5 Ws 341 - 344/22, juris Rn. 42; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2024 - 5 Ws 489-490/24; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2004 - 7 Ws 29/24; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 1 Ws 171/24) zur Aufklärung besonders schwerwiegender Straftaten an.
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