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Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 15.07.2015

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20652
VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15.NW (https://dejure.org/2015,20652)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.07.2015 - 4 K 43/15.NW (https://dejure.org/2015,20652)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 4 K 43/15.NW (https://dejure.org/2015,20652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB
    Baurechtliche Nachbarklage nach stattgebendem Widerspruchsbescheid; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; bauordnungsrechtlicher Prüfungsumfang

  • esovgrp.de

    AGVwGO § 7,AGVwGO § 16,AGVwGO § 17,BauGB § ... 34,BauGB § 34 Abs 1,LBauO § 8,LBauO § 8 Abs 1,LBauO § 8 Abs 1 S 1,LBauO § 8 Abs 1 S 2,LBauO § 8 Abs 1 S 3,LBauO § 8 Abs 9,LBauO § 2,LBauO § 30,LBauO § 66,LBauO § 66 Abs 3,LVwVfG § 1,VwGO § 42,VwGO § 42 Abs 2,VwGO § 65,VwGO § 68,VwGO § 79,VwGO § 79 Abs 1,VwGO § 79 Abs 1 Nr 2,VwVfG § 13
    Abstandsfläche, Anfechtung, Anfechtungsklage, Baugenehmigung, Bauordnungsrecht, Baurecht, Bescheidung, Bescheidungswiderspruchsbescheid, Bindungswirkung, Einfügen, Einwendung, Gebot, Gebot der Rücksichtnahme, Gebäude, Genehmigung, Genehmigungsverfahren, ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtungsstreit im vereinfachten Genehmigungsverfahren: Worauf kann sich der Nachbar berufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhebung einer Anfechtungsklage durch einen Nachbarn zur Vermeidung von Präklusion

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Auswirkungen auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung einer Anfechtungsklage durch einen Nachbarn zur Vermeidung von Präklusion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Auswirkungen auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Nachbarn

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Auch der tatsächlich vorhandenen Bauweise im nicht überplanten Innenbereich kommt grundsätzlich der Vorrang vor dem Abstandsflächenrecht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53.94 -, NVwZ 1994, 1008).

    Aus bauplanungsrechtlichen Vorgaben kann sich daher ergeben, dass bei geschlossener Bauweise keine Abstände von Gebäuden zu Grundstücksgrenzen nötig oder geringere Abstände als nach den Bestimmungen der LBauO zu fordern sind (BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53.94 -, NVwZ 1994, 1008).

    Für den unbeplanten Innenbereich kann eine zwingende Grenzbebauung nur angenommen werden, wenn auf den benachbarten Grundstücken ein einheitliches Ordnungsprinzip dahingehend erkennbar ist, dass alle Gebäude ohne Ausnahme - mindestens einseitig - eine Grenzbebauung aufweisen und somit an die Grenze gebaut werden muss, ein Vorhaben mit Grenzabstand sich also nicht einfügen würde, sondern als Fremdkörper erschiene (OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 11. November 1993 - 1 A 10532/93.OVG -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53.94 -, NVwZ 1994, 1008; Beschlüsse vom 8. Februar 2000 - 1 B 10066/00.OVG - und vom 8. Juni 2001 - 8 B 10855/01.OVG -, ESOVGRP; Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 A 10257/03.OVG - m.w.N., ESOVGRP).

    Demgegenüber genügt es für die Annahme einer zwingenden Grenzbebauung regelmäßig nicht, wenn bei ansonsten uneinheitlicher Bauweise die geschlossene Bebauung zahlenmäßig überwiegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1994 - 4 B 53.94 -, NVwZ 1994, 1008).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Die Eigenart des Gebiets kann auch durch Vorhaben bestimmt sein, die in einem angrenzenden, nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Gebiet mit Bebauungsplänen errichtet wurden; auf die in einem solchen Gebiet nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässige Bebauung kommt es dabei aber nicht an (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - 4 C 16.73 -, BauR 1976, 185;… Dürr in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Stand Februar 2015, § 34 Rn. 27).

    Denn im Rahmen des § 34 BauGB kommt es ausschließlich auf die tatsächlich vorhandene Bebauung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1975 - 4 C 16.73 -, BauR 1976, 185).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Geltendmachen eines Abstandsflächenverstoßes …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Rn. 37 Allerdings ist die Bauaufsichtsbehörde nicht daran gehindert, die - entsprechend dem eingeschränkten Prüfungsprogramm - beschränkte Feststellungswirkung einer Baugenehmigung um weitere Feststellungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens auch mit bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu ergänzen ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153 ).

    Ist die Behörde zur isolierten Feststellung der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit befugt, bestehen keine Hinderungsgründe, diese Regelung mit der im vereinfachten Genehmigungsverfahren zu erteilenden "schlanken" Baugenehmigung zu verbinden ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 10636/11 -, LKRZ 2012, 153 ; vgl. auch VG Neustadt, Urteil vom 12. Juli 2012 - 4 K 329/12.NW -, juris).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Zu einer solchen Verfahrensweise war der Kreisrechtsausschuss befugt; er konnte sich darauf beschränken, die Ausgangsbehörde zur Erteilung der Baugenehmigung zu verpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9/07 -, NVwZ 2008, 437).

    Der Widerspruchsbescheid stellt keine sachliche Teilentscheidung über die Baugenehmigung dar, sondern bedarf vielmehr noch der "Vollziehung" seitens der Ausgangsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9/07 -, NVwZ 2008, 437).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Ferner darf nicht nur diejenige Bebauung als erheblich angesehen werden, die gerade auf dem vorhandenen Baugrundstück oder nur auf ganz wenigen Grundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks überwiegt, vielmehr ist die Bebauung auch in der weiteren Umgebung des Grundstückes insoweit zu berücksichtigen, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, NJW 1978, 2564).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Zwar kann z.B. das Abstandsflächenrecht im Rahmen der Anwendung des Rücksichtnahmegebots gewürdigt werden; letzteres ist in Bezug auf Belichtung, Belüftung und Besonnung von Nachbargrundstücken im Regelfall aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG -).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Rn. 40 Das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht bilden unterschiedliche Prüfungsebenen, die jeweils einem anderen Ansatz folgen (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - 4 C 3/00 -, NVwZ 2001, 813; OVG Bremen, Urteil vom 19. März 2015 - 1 B 19/15 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung - …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 43/15
    Denn der Umstand, dass die Kläger gegen den stattgebenden Widerspruchsbescheid vom 27. Mai 2013 nicht isoliert Anfechtungsklage erhoben haben und dieser ihnen und dem Beigeladenen gegenüber in Bestandskraft erwachsen ist, führte dazu, dass der Beigeladene eine "gesicherte Rechtsposition" erlangte, die ihm nicht entzogen werden durfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 7 B 30/98 -, BayVBl 1999, 58 zur fehlenden Befugnis der Widerspruchsbehörde zur Sacheinlassung bei Verfristung des Widerspruchs in Drittbeteiligungsfällen; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. März 1989 - 4 C 14/85 -, NVwZ 1989, 863 zur Bindungswirkung einer Bebauungsgenehmigung gegenüber einem Dritten, soweit diese ihm gegenüber bei der Erteilung der Baugenehmigung bestandskräftig war).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) …

  • VG Neustadt, 12.07.2012 - 4 K 329/12

    Fenster in Grenzwand sind unzulässig

  • BVerwG, 11.02.1998 - 7 B 30.98

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, gesonderte; Widerspruch, unzulässiger; …

  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15

    Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1991 - 8 B 11955/91

    Baugenehmigung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Baufreigabe; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10636/09

    Abstandsflächenprivileg für eine Grenzgarage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

  • VG Neustadt, 07.08.2014 - 3 L 644/14

    Festlegung einer Geländeoberfläche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2003 - 8 A 10257/03

    Grenzabstand; Grenzbebauung; grenzständige Bebauung; zulässige Grenzbebauung; …

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 1 M 4423/98

    Widerspruch; Baugenehmigung; Versagung einer Baugenehmigung; Vollzug des …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 3 S 3102/91

    Nachbarklage gegen die Aufhebung einer Abbruchanordnung betreffend ein …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1977 - 6 A 78/76

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Aufhebung; Widerspruchsbescheid; Bestandskraft

  • VG Neustadt, 20.09.2002 - 4 K 2599/02

    Anspruch auf Abbruchgenehmigung aus Widerspruchsbescheid

  • VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16

    Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen …

    Auch wenn die Einhaltung des § 8 LBauO im Rahmen der Ersetzung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB - i.V.m § 71 LBauO erfolgte, enthält die streitgegenständliche Baugenehmigung eine entsprechende bauordnungsrechtliche Aussage in Bezug auf den § 8 LBauO und war damit Regelungsinhalt der Baugenehmigung geworden (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23. Juli 2015 - 4 K 43/15.NW -, juris m.w.N.).

    Hat aber eine faktische Prüfung der Abstandsflächen stattgefunden, ist ein Nachbar im Rahmen des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, sich auf einen möglichen Verstoß gegen § 8 LBauO zu berufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 24. Mai 1993 - 8 B 11124/93.OVG - und 28. Mai 1993 - 8 B 11148/93.OVG - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2014 - 3 L 644/14.NW -, juris und Urteil vom 23. Juli 2015 - 4 K 43/15.NW -, juris.

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dejure.org Übersicht VG Neustadt

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24749
FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15 (https://dejure.org/2015,24749)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 K 43/15 (https://dejure.org/2015,24749)
FG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 K 43/15 (https://dejure.org/2015,24749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 21 TabStG vom 15.07.2009, § 23 TabStG vom 15.07.2009, EGRL 118/2008, § 71 AO
    Tabaksteuerrecht: Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei unklarem Reiseweg der Zigaretten ins Steuergebiet - Umdeutung eines Tabaksteuerbescheids in einen Haftungsbescheid

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei unklarem Reiseweg der Zigaretten ins Steuergebiet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Heranziehung des Besitzers geschmuggelter Zigaretten bei unklarem Reiseweg der Zigaretten ins Steuergebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung für geschmuggelte Zigaretten

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • FG Hamburg, 15.07.2014 - 4 K 183/13

    Verbrauchsteuerrecht: Steuerschuldnerschaft nach dem TabStG - Umdeutung eines …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Der Kläger wäre nur dann Steuerschuldner, wenn er alternativ die Voraussetzungen beider Vorschriften erfüllte (vgl. in diesem Sinne bereits FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2014, 4 K 183/13, juris; Beschluss vom 09.01.2015, 4 V 138/14, n. v.).

    Der Beklagte, der insoweit beweisbelastet ist (FG Hamburg, Urt. v. 15.07.2014, 4 K 183/13, juris, Rn. 14), hat nicht nachgewiesen, dass § 23 TabStG auf den vorliegenden Fall anwendbar ist.

    Gleichwohl ist es, wenn auch weniger wahrscheinlich, so doch nicht unmöglich, dass die Tabakwaren auf dem Luft- oder Seeweg direkt ins Steuergebiet importiert wurden (so bereits FG Hamburg, Urt. v. 15.07.2014, 4 K 183/13, juris, Rn. 15 f.; siehe auch Beschl. v. 09.01.2015 V 138/14, S. 10 f. BA; Beschl. v. 20.02.2015, 4 V 192/14, S. 13 f.).

    Selbst wenn man eine solche Umdeutung annehmen wollte, wäre der Bescheid wegen Ermessensausfalls rechtswidrig, weil der Beklagte das ihm gemäß § 191 Abs. 1 AO eröffnete Ermessen nicht ausgeübt hätte (so schon: FG Hamburg, Urt. v. 15.07.2014, 4 K 183/13, juris, Rn. 18; daran anschließend: Beschl. v. 09.01.2015 V 138/14, S. 10 f. BA; Beschl. v. 20.02.2015, 4 V 192/14, S. 14 BA).

  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Er sei auch in der Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 09.06.2011,1 StR 21/11, juris, Rn. 6) als übliche Route des Zigarettenschmuggels anerkannt.

    Rn. 36 Auch der vom Beklagten ins Feld geführte Beschluss des BGH vom 09.06.2011 (1 StR 21/11, juris, Rn. 5 f.) führt zu keiner anderen Einschätzung.

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Zwar kann sich eine Reduzierung des Beweismaßes auch aus der Verletzung von steuerlichen Mitwirkungspflichten ableiten (siehe BFH, Urt. v. 15.02.1989, X R 16/86, juris, Rn. 14;… Seer, a. a. O., Rn. 71 m. w. N.).
  • BFH, 21.02.2013 - V R 27/11

    Zur Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden - …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urt. v. 21.02.2013, V R 27/11, juris, Rn. 29;… Urt. v. 11.02.2010, V R 38/08, juris, Rn. 21) liegt eine Regelungslücke vor, wenn "eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d. h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht.
  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Nach der Rechtsprechung des BFH (…Urt. v. 21.02.2013, V R 27/11, juris, Rn. 29; Urt. v. 11.02.2010, V R 38/08, juris, Rn. 21) liegt eine Regelungslücke vor, wenn "eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d. h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht.
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Eine analoge Anwendung einer Norm zulasten des Steuerbürgers hält der Senat jedoch auch dann für unzulässig, wenn es um die praktische Durchsetzung einer EU-Richtlinie geht, die unvollständig in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt worden ist (so auch: BFH, Urt. v. 15.02.2012, XI R 24/09, juris, Rn. 19;… EuGH-Vorlage v. 11.12.2013, XI R 38/12, juris, Rn. 81 [Die richtlinienkonforme Auslegung zulasten des Steuerbürgers finde im Wortlaut ihre Grenze];… daran anschließend FG Kassel, Urt. v. 07.04.2014, 6 K 430/10, juris, Rn. 46;… siehe auch Urt. v. 08.10.1991,V R 95/89, juris, Rn. 22;… Urt. v. 19.05.1993, V R 110/88, juris, Rn. 32 [danach gehe das gegenüber einer EU-Richtlinie günstigere nationale Recht der Richtlinie vor]).
  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Eine analoge Anwendung einer Norm zulasten des Steuerbürgers hält der Senat jedoch auch dann für unzulässig, wenn es um die praktische Durchsetzung einer EU-Richtlinie geht, die unvollständig in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt worden ist (…so auch: BFH, Urt. v. 15.02.2012, XI R 24/09, juris, Rn. 19;… EuGH-Vorlage v. 11.12.2013, XI R 38/12, juris, Rn. 81 [Die richtlinienkonforme Auslegung zulasten des Steuerbürgers finde im Wortlaut ihre Grenze];… daran anschließend FG Kassel, Urt. v. 07.04.2014, 6 K 430/10, juris, Rn. 46;… siehe auch Urt. v. 08.10.1991,V R 95/89, juris, Rn. 22; Urt. v. 19.05.1993, V R 110/88, juris, Rn. 32 [danach gehe das gegenüber einer EU-Richtlinie günstigere nationale Recht der Richtlinie vor]).
  • BFH, 08.10.1991 - V R 95/89

    Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4 …

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Eine analoge Anwendung einer Norm zulasten des Steuerbürgers hält der Senat jedoch auch dann für unzulässig, wenn es um die praktische Durchsetzung einer EU-Richtlinie geht, die unvollständig in mitgliedstaatliches Recht umgesetzt worden ist (…so auch: BFH, Urt. v. 15.02.2012, XI R 24/09, juris, Rn. 19;… EuGH-Vorlage v. 11.12.2013, XI R 38/12, juris, Rn. 81 [Die richtlinienkonforme Auslegung zulasten des Steuerbürgers finde im Wortlaut ihre Grenze];… daran anschließend FG Kassel, Urt. v. 07.04.2014, 6 K 430/10, juris, Rn. 46; siehe auch Urt. v. 08.10.1991,V R 95/89, juris, Rn. 22;… Urt. v. 19.05.1993, V R 110/88, juris, Rn. 32 [danach gehe das gegenüber einer EU-Richtlinie günstigere nationale Recht der Richtlinie vor]).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvL 19/08
    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich gehalten, seine steuerlichen Erklärungspflichten zu erfüllen, ohne Rücksicht darauf, ob er hierdurch eigene Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aufdeckt (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2009, 2 BvL 19/08 juris, Rn. 77).
  • LG Bochum, 15.01.2010 - 6 KLs 18/09

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei in Tateinheit mit Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 15.07.2015 - 4 K 43/15
    Rn. 38 Auch das dem Beschluss des BGH zugrundeliegende Urteil des LG Bochum vom 15.01.2010 (6 KLs 6 Js 93/08 - 18/09, abrufbar unter www.justiz.nrw.de) veranlasst den Senat nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung.
  • FG Hessen, 07.04.2014 - 6 K 430/10

    Zur Problematik der Vorsteuerkorrektur bei Gewährung sog. indirekter Rabatte

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BFH, 11.11.2014 - VII R 44/11

    Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner …

  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 121/17

    Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Auch ein Steuerschuldner kann Haftungsschuldner …

    Zwar ergibt sich aus der im Senatsurteil vom 15.07.2015 (4 K 43/15, juris Rn. 29 f.) zitierten Studie, dass unverzollte und unversteuerte Zigaretten auf verschiedenen Wegen ins Bundesgebiet geschmuggelt werden.

    Auch hält der Senat den Umstand, dass Zigaretten osteuropäische Steuerzeichen tragen, allein nicht für ausreichend, von einer Verbringung über den Landweg auszugehen (FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2015, 4 K 43/15, juris, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 18.11.2016 - 4 V 142/16

    Aussetzung der Vollziehung: Tabaksteuerrecht - Auch ein Steuerschuldner kann …

    Zwar ergibt sich aus der im Senatsurteil vom 15.07.2015 (4 K 43/15, juris Rn. 29 f.) zitierten Studie, dass unverzollte und unversteuerte Zigaretten auf verschiedenen Wegen ins Bundesgebiet geschmuggelt werden.
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15

    Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei …

    Eine solche analoge Anwendung einer Abgabennorm zulasten einer Abgabenpflichtigen hält der Senat für generell unzulässig (FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2015, 4 K 43/15 juris Rn. 40 m. w. N.).

    Die Unvollständigkeit muss sich bereits aus der dem Gesetz immanenten Zwecksetzung ergeben und nicht nur aus einer selbständigen kritischen Würdigung des Gesetzes" (s. a. FG Hamburg, Urteil vom 15.07.2015, 4 K 43/15 juris Rn. 41).

  • LG Bielefeld, 07.11.2018 - 9 KLs 15/18
    Die Kammer kann dabei dahinstehen lassen, ob die Zigaretten in den Fällen 1 bis 5 der Anklage direkt aus einem Drittland in das Steuergebiet i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 1 TabStG eingeführt wurden und die Steuer nach § 21 Abs. 1 S.1 TabStG entstanden ist oder ob diese Zigaretten über einen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet verbracht worden sind und die Steuer nach § 23 Abs. 1 S.1 TabStG entstanden ist, weil die Voraussetzungen beider Steuerentstehungstatbestände in den vorliegenden Fällen erfüllt sind und die Angeklagten B. und A. jeweils - entweder nach § 21 Abs. 2 S.1 Nr. 2 TabStG oder nach § 23 Abs. 1 S.2 TabStG - Schuldner der Tabaksteuer sind (vgl hierzu das Urteil des FG Hamburg vom 15.7.2014, Az. 4 K 183/13, juris Rn. 14 ff., das Urteil des FG Hamburg vom 15.7.2015, Az. 4 K 43/15, juris Rn. 18 ff. sowie das Urteil des FG Bremen vom 28.5.2015, Az. 4 K 7/12, juris Rn. 88 ff.).
  • FG Hamburg, 23.05.2024 - 4 K 94/22

    Tabaksteuer; Prozessrecht: Zur Rechtmäßigkeit eines Tabaksteuerbescheids für …

    Rn. 30 Zwar ist dem Gericht bekannt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 15. Juli 2015, 4 K 43/15 , juris Rn. 29 f.), dass unverzollte und unversteuerte Zigaretten auf verschiedenen Wegen ins Steuergebiet geschmuggelt werden.
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