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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30892
OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 (https://dejure.org/2010,30892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 12 Abs 1 GG
    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des Spezialeinsatzkommandos

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 VwGO, § ... 123 Abs 2 S 1 VwGO, § 123 Abs 2 S 2 VwGO, § 123 Abs 3 VwGO, Art 12 Abs 1 GG, Art 33 GG, § 79 Abs 1 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 1 PersVG BE, § 86 Abs 3 S 1 Nr 1 PersVG BE, § 86 Abs 3 S 1 Nr 3 PersVG BE, § 1 AGG, § 2 Abs 1 Nr 2 AGG, § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 8 Abs 1 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 24 Nr 1 AGG
    Umsetzung; vorläufiger Rechtsschutz; Rückumsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Personalvertretung; Zustimmung; Unterrichtung; Gesetzesvorbehalt; Spezialeinsatzkommando; Einsatzbeamter; Höchstaltersgrenze; Benachteiligung wegen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 990
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Eine berufliche Anforderung ist angemessen, wenn sie geeignet ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen, wenn sie hierfür erforderlich ist, d.h. weniger beeinträchtigende Mittel zur Erreichung des Zwecks nicht zur Verfügung stehen, und wenn sie darüber hinaus verhältnismäßig im engeren Sinne ist, was durch eine Abwägung des beruflichen Zwecks gegenüber dem geschützten Interesse des Beschäftigten zu ermitteln ist (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) -, juris Rn. 69 m.w.N., und Bauer/Göpfert/Krieger, a.a.O. § 8 Rn. 20).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit generell mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BAG…, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 m.w.N., und Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; siehe auch - speziell zur Berufsfeuerwehr - EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, 43).

    Es sind vielmehr gesicherte medizinische, z. B. gerontologische, arbeits- oder sportmedizinische Erkenntnisse erforderlich (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, BAG…, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 ff., und Mahlmann, a.a.O. § 24 Rn. 33 m.w.N.; offen gelassen von BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 63).

    Legitime Ziele in Sinne dieser Vorschrift, mit der Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG in nationales Recht umgesetzt wurde, könnten nur sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung sein (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie EuGH…, Urteil vom 5. März 2009, Age Concern England, a.a.O. S. 119, zweifelnd BAG, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 54 ff.).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Bei dem Alter handelt es sich um einen in § 1 AGG genannten Grund, wobei unter Alter das Lebensalter zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 722/08 -, juris Rn. 49 m.w.N.).

    Das Lebensalter des Antragstellers war für dessen Umsetzung ursächlich, da diese daran, nämlich an die Vollendung des 42. Lebensjahres des Antragstellers, anknüpft (vgl. zur Kausalität BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 50 m.w.N.).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit generell mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 m.w.N., …und Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 21 m.w.N.; siehe auch - speziell zur Berufsfeuerwehr - EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, 43).

    Es sind vielmehr gesicherte medizinische, z. B. gerontologische, arbeits- oder sportmedizinische Erkenntnisse erforderlich (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. Januar 2010, Wolf, a.a.O. Rn. 41, BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009, a.a.O. Rn. 67 ff., und Mahlmann, a.a.O. § 24 Rn. 33 m.w.N.; offen gelassen von BAG…, Beschluss vom 17. Juni 2009, a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Der Widerspruch, den der Antragsteller mit Schreiben vom 23. November 2009 gegen seine Umsetzung erhob, hat keine aufschiebende Wirkung, da die Umsetzung kein Verwaltungsakt, sondern eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 - juris Rn. 16 ff.).

    Der Beamte hat kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstpostens), sondern muss eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen; sind bei einer derartigen Umsetzung sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts, beachtet worden, so kann ihre Rechtmäßigkeit nur auf Ermessensfehler überprüft werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987, a.a.O. Rn. 30, und vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23 m. w. N.).

    Die Umsetzung eines Beamten ist zu der Vielzahl der im Einzelnen nicht normativ erfassten Maßnahmen zu rechnen, die zur Erhaltung und Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 16).

    Bei der Ermessensausübung sind dem Dienstherrn sehr weite Grenzen gesetzt; seine Entscheidung kann regelmäßig nur darauf überprüft werden, ob sie durch einen Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (stdRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 30, 24 f.).

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, …und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, …und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

    Der Beamte hat kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstpostens), sondern muss eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen; sind bei einer derartigen Umsetzung sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts, beachtet worden, so kann ihre Rechtmäßigkeit nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987, a.a.O. Rn. 30, …und vom 22. Mai 1980, a.a.O. Rn. 23 m. w. N.).

  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, …und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

    Im Übrigen würde ein diesbezüglicher Rechtsmangel wohl auch nicht die Wegsetzung des Antragstellers von seinem früheren Dienstposten, sondern allein die so genannte Hinsetzung auf den neuen Dienstposten betreffen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 23. Dezember 1993, a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Ist der Dienstherr verpflichtet, eine rechtswidrige Umsetzung rückgängig zu machen, die den vom Beamten jetzt innegehabten Dienstposten erst frei gemacht hat, so handelt er gegenüber diesem Beamten nicht ermessensfehlerhaft, wenn er den Dienstposten - vorübergehend oder dauernd - wieder demjenigen Beamten überträgt, der ihn zuvor innehatte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. November 1986, - 2 C 20.84 -, juris Rn. 14).

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, …und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Diese Vorschrift, die grundsätzlich auch für Berufe im öffentlichen Dienst - wie für den Beruf des Antragstellers - gilt, erfährt sowohl hinsichtlich der darin garantierten Berufswahl als auch hinsichtlich der Berufsausübung Einschränkungen aus Art. 33 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 102 f. m.w.N.).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Im Übrigen darf ein dem Antragsgegner bei der Wahl der Mittel zur Erreichung des verfolgten Zieles eventuell zustehender Wertungsspielraum nicht dazu führen, dass der unionsrechtliche Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters, den die mit dem AGG umgesetzte Richtlinie 2000/78/EG konkretisiert (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Januar 2010, Kücükdeveci, C-555/07, juris Rn. 21), ausgehöhlt wird.
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Entsprechende Prüfungen vermögen den genannten Zweck jedenfalls deswegen nicht gleich wirksam wie eine Höchstaltersgrenze zu erreichen, weil sie zu einer unangemessen höheren finanziellen Belastung des Antragsgegners führen würden (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Beschluss vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 -, BVerfGE 81 S. 70, 91 f., und Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 85 m.w.N.).
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09
    Als Maßnahmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind sämtliche Anordnungen des Dienstherrn, also beispielsweise Weisungen, Versetzungen und Umsetzungen zu betrachten (vgl. BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

  • BVerwG, 10.11.1998 - 2 B 91.98
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist - …

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2007 - 5 ME 295/06

    "Abordnung" von der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen zum Polizeiamt für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.1994 - 6 B 2944/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Beamter ; Umsetzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1984 - 1 B 371/84
  • OVG Sachsen, 11.11.2024 - 3 B 178/24

    Hilfe für junge Volljährige zu den Voraussetzungen der Annahme eines gegründeten …

    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, die eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigen könnte (…OVG NRW, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 12 B 1434/20 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.;… OVG LSA, Beschl. v. 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze; …

    Den am 25. November 2009 gestellten gerichtlichen Eilantrag auf Weiterbeschäftigung bzw. Rückumsetzung in das SEK hat der Senat mit Beschluss vom 28. Juni 2010 abgelehnt (OVG 4 S 98.09).

    Rn. 16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Akte des Eilverfahrens OVG 4 S 98.09 sowie auf den Verwaltungsvorgang und drei Ordner Personalakten verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

  • VG Cottbus, 28.09.2021 - 8 L 237/21

    Keine Ausstellung eines sogenannten Genesenenausweises durch die Stadtverwaltung

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 31.03.2020 - 8 L 151/20

    Eilantrag auf Kita-Notbetreuung abgelehnt

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 27.05.2016 - 1 L 157/16

    Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

    Erstrebt der Antragsteller eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kindergartenrecht, Heimrecht

    Erstrebt der Antragsteller eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Kassel, 28.08.2026 - 1 L 1115/26

    Umsetzung aus der Funktion des Kreisbrandinspektors

    Gleiches gilt, wenn - wie hier - im Eilverfahren die vorläufige (Rück-)Umsetzung auf einen bestimmten Dienstposten begehrt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 4 S 98.09 -, juris Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 27. November 2024 - 6 B 898/24 -, juris Rn. 3 ff.; Schleswig-Holsteinisches VG…, Beschluss vom 13. März 2024 - 12 B 4/24 -, juris Rn. 6; VG Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2025 - 1 L 1836/24.KS -, n. v.).
  • VG Cottbus, 30.09.2024 - 9 L 80/24

    Organisationsermessen, sachliche Weisung, Verwaltungsaktqualität, Zuweisung eines …

    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache kommt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in Betracht, nämlich dann, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller schlechthin unzumutbar wäre (…vgl. BVerwG, B. v. 08. September 2017 - 1 WDS-VR 4/17 - juris Rn. 15;… B. v. 27. Mai 2004 -1 WDS-VR 2.04 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 28. Juni 2010 - OVG 4 S 98.09 - juris Rn. 17).

    Für den Anordnungsgrund bedeutet dies, dass der Antragsteller glaubhaft machen muss, dass ihm ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…vgl. BVerwG, B. v. 08. September 2017 - 1 WDS-VR 4/17 - juris Rn. 15;… B. v. 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2.04 - juris Rn. 4;… OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 23. Oktober 2020 - OVG 11 S 72/20 - juris Rn. 10; B. v. 28. Juni 2010 - OVG 4 S 98.09 - juris Rn. 18).

  • VG Cottbus, 22.04.2016 - 1 L 169/16

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 21.01.2021 - 8 L 12/21

    Begriff "alleinerziehend"

    Erstrebt ein Antragsteller - wie hier - eine der Funktion des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich widersprechende teilweise oder gänzliche Vorwegnahme der Entscheidung der Hauptsache, kommt eine einstweilige Anordnung dabei nur ausnahmsweise in Betracht, wenn nämlich das Begehren in der Hauptsache schon auf Grund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden summarischen Prüfung des Sachverhaltes mit größter Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird und dem Antragsteller ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schlechthin unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstünden (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - 4 S 98.09 -, juris Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 M 65/12 -, juris Rn. 3).
  • VG Cottbus, 27.06.2022 - 8 L 63/22

    Hilfe für junge Volljährige

  • VG Cottbus, 11.01.2021 - 8 L 603/20

    Kindergartenrecht

  • VG Cottbus, 13.01.2023 - 8 L 251/22
  • VG Cottbus, 16.03.2022 - 8 L 76/22

    Vorbeugender Rechtsschutz wegen Verkürzung des Genesenenstatus - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 14.03.2022 - 8 L 77/22

    Streit um die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 64/22

    Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus Ungeimpfter

  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 395/21

    Kindergartenrecht

  • VG München, 29.01.2014 - M 21 E 13.4960

    Zulassung zu einer besonderen Fachverwendung

  • VG Cottbus, 24.04.2023 - 8 L 83/23
  • VG Cottbus, 09.02.2023 - 8 L 329/22

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

  • VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 52/22

    Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus Ungeimpfter

  • VG Cottbus, 09.09.2021 - 8 L 264/21
  • VG Cottbus, 25.02.2021 - 8 L 61/21
  • VG Cottbus, 26.03.2026 - 8 L 118/26
  • VG Cottbus, 02.02.2022 - 8 L 5/22

    Judo-Training: Ausnahme von der 2G-Regel? - Corona-Virus

  • VG Cottbus, 06.10.2021 - 8 L 290/21
  • VG Cottbus, 17.03.2021 - 8 L 23/21

    Akteneinsicht

  • VG Cottbus, 04.06.2021 - 8 L 209/21

    Keine Durchführung von Konzerten vor 950 Zuschauern unter freiem Himmel - …

  • VG Cottbus, 04.02.2016 - 1 L 888/15

    Kriegsopferfürsorgerecht

  • VG Cottbus, 03.12.2013 - 3 L 254/13

    Kinder und Jugendhilfe sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Cottbus, 30.01.2025 - 9 L 782/24

    Endgültiger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, Hängebeschluss …

  • VG Cottbus, 23.08.2022 - 8 L 220/22
  • VG Cottbus, 17.02.2022 - 4 L 383/21
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