Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 46 Abs. 2 ArbGG, §§ 495, 270 Abs. 3 ZPO, § 35 Abs. 1 und 2 GmbHG, §§ 36, 66 Abs. 1, § 68 Abs. 1, 70 Satz 1, § 71 Abs. 4 GmbHG, §§ 121, 613a BGB
Zustellungsverzögerung wegen unrichtiger Bezeichnung des Vertretungsorgans einer insolventen GmbH - Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Zustellungsverzögerung wegen unrichtiger Bezeichnung des Vertretungsorgans einer insolventen GmbH
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Passivlegitimation einer GmbH im Insolvenzverfahren; Zustellung "demnächst"; Teilbetriebsübergang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Insolvenzverwalter als für die Prozeßführung zuständiges Vertretungsorgan bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 31.03.2000 - 1 Ca 2431/99
- ArbG Dortmund, 23.11.2000 - 1 Ca 2431/99
- LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
Papierfundstellen
- NZI 2001, 51
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (47)
- BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87
Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung - …
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um ein vorsätzliches oder nachlässiges, auch ein nur leicht fahrlässiges Verhalten handelt (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, FamRZ 1988, 1154).Das ist nicht der Fall, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges, auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (BGH v. 25.02.1971 - VII ZR 181/69, MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661; BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., S. 1155).
Dem Kläger gereicht somit nur die Zeitspanne zum Nachteil, die in seiner Einflußsphäre liegt und die er bei gewissenhafter Prozeßführung hätte vermeiden können (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., m.w.N.).
Für den Zivilprozeß wird angenommen, daß eine der klagenden Partei zuzurechnende Verzögerung der Klagezustellung um bis zu vierzehn Tage regelmäßig als geringfügig und damit im Rahmen des § 270 Abs. 3 ZPO unschädlich anzusehen sei (BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., m.w.N.; BGH v. 01.12.1993 - XII ZR 177/92, MDR 1994, 508 = NJW 1994, 1073, 1074 = VersR 1994, 455, 456).
In diesem Fall liegt eine bei gewissenhafter Prozeßführung vermeidbare Verzögerung vor, die es verbietet, § 270 Abs. 3 ZPO zu Lasten der berechtigten Interessen der Gegenpartei und der Notwendigkeit einer möglichst baldigen Klärung der Rechtslage anzuwenden (vgl. BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O.).
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Auch die Klägerin war Dritten gegenüber nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 1 der Gründe).Die Insolvenz eines der beteiligten Unternehmen ändert an diesen Grundsätzen nichts (BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 1 der Gründe).
Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98
Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter …
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Diese sind im Regelfall hieran mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern beteiligt (vgl. BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85, KTS 1988, 141, 145 = NZA 1988, 32, 33 = ZIP 1987, 1588, 1591; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 a der Gründe).Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Man wird von einem Arbeitnehmer erwarten können, daß er - entsprechend der Rechtsprechung zum Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang (zuletzt BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750, 751 = ZIP 1998, 1080, 1082) - innerhalb von drei Wochen nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen den Wiedereinstellungs bzw. Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Erwerber, bei Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes also gegenüber dem fortführenden Unternehmen, geltend macht (ArbG Frankfurt/Main v. 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97, NZA-RR 1999, 580 = ZInsO 2000, 56; LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, BB 2000, 1630 = BuW 2000, 891 = DB 2000, 1923 = DZWIR 2000, 457 [Oetker]).Tut er dies nicht, sondern beschränkt er sich darauf, dem Betriebserwerber gegenüber das Fortsetzungsverlangen entweder schriftlich zu unterbreiten oder direkt in Form einer Klageerhebung kundzumachen, dann geht er das selbst zu tragende Risiko ein, daß das Schriftstück oder die Klage dem Erwerber nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen auf dem Postwege zugeleitet oder zugestellt wird (LAG Hamm v. 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99, a.a.O., zust. Oetker, DZWIR 2000, 461, 463).
- BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81
Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der …
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Das ist nicht der Fall, wenn die Partei oder ihr Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges, auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (BGH v. 25.02.1971 - VII ZR 181/69, MDR 1971, 477 = NJW 1971, 891; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661;… BGH v. 08.06.1988 - IVb ZR 92/87, a.a.O., S. 1155).Hingegen wird bereits eine Zeitspanne von 18 oder 19 Tagen, um die sich eine Klagezustellung durch auch nur leichte Nachlässigkeit des Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten verzögert, nicht mehr als geringfügig und damit unschädlich behandelt (BGH v. 13.07.1972 - III ZR 36/70, VersR 1972, 1081, 1083; BGH v. 07.04.1983 - III ZR 140/81, VersR 1983, 661, 663).
- BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93
Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung; …
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
War die Klage in diesen Fällen oder wie vorliegend nicht gegen den Verwalter, sondern gegen die Schuldnerin gerichtet und hatte diese als die beklagte Partei bezeichnet, so soll bei Zustellung an den Verwalter weder die Schuldnerin noch der Verwalter Prozeßpartei werden: die Schuldnerin nicht, weil es insoweit an einer Zustellung fehle, der Verwalter nicht, weil dieser ausweislich der Klageschrift nicht Partei sein solle (BGH v. 05.10.1994 - XII ZR 53/93, KTS 1995, 92 = NJW 1994, 3232 = ZIP 1994, 1700).Da die Beklagtenrolle eindeutig der Schuldnerin zugedacht sei, sollen Zustellungsmängel durch rügeloses Verhandeln des Verwalters nicht nach § 295 ZPO rückwirkend geheilt werden können (BGH v. 05.10.1994 - XII ZR 53/93, a.a.O.).
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Aber selbst wenn man darin einen Betriebsübergang sehen wollte, weil die Beklagte zu 2) als beherrschendes Unternehmen die beklagte zu 1) in die Insolvenz "geschickt" haben sollte, um sich der vier Arbeitnehmer zu entledigen, muß das Weiterbeschäftigungsbegehren des Klägers ohne Erfolg bleiben, weil dieser den Fortsetzungsanspruch nicht "unverzüglich" (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend gemacht hat (siehe dazu BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 295/95, NZA 1998, 251, 252 = ZIP 1998, 167, 168; BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, MDR 1999, 551, 552 = NZA 1999, 311, 313 = ZIP 1999, 670, 672).Im Hinblick auf die Interessenlage beim Veräußerer einerseits und beim Erwerber andererseits müssen die Zeitschranken für die Ausübung des Widerspruchsrechts bzw. für die Geltendmachung des Fortsetzungsverlangens identisch sein (Oetker, ZIP 2000, 643, 651), denn insofern besteht ein "Gleichklang" (BAG v. 12.11.1998 - 8 AZR 265/97, a.a.O.).
- BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59
Anfechtungsklage gegen Genossenschaft
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Die Benennung des gesetzlichen Vertreters gehört jedoch nicht zu den gesetzlichen Mindesterfordernissen der Klageschrift, sondern ist nur ein Sollerfordernis (BGH v. 10.03.1960 - II ZR 56/59, NJW 1960, 1006, 1007; OLG Zweibrücken v. 18.02.1977 - 1 U 131/76, NJW 1977, 1928).Für den rechtsähnlichen Fall der Anfechtungsklage ist hierzu höchstrichterlich klargestellt worden (BGH v. 10.03.1960 - II ZR 56/59, a.a.O.):.
- BayObLG, 13.02.1995 - 1Z RR 148/94
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Danach soll die Partei vor Nachteilen durch Zustellungsverzögerungen innerhalb des gerichtlichen Geschäftsbetriebes bewahrt werden, da derartige Verzögerungen außerhalb ihres Einflußbereichs liegen (BayObLG v. 13.02.1995 - 1Z RR 148/94, BayObLGZ 1995, 61 = BayObLGR 1995, 39).Demgemäß verbietet es sowohl die Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen des Gegners als auch die Notwendigkeit einer möglichst baldigen Klärung der Rechtslage, § 270 Abs. 3 ZPO zugunsten einer Partei anzuwenden, wenn dies den Gegner unbillig belasten würde (BayObLG v. 13.02.1995 - 1Z RR 148/94, a.a.O.).
- OLG Zweibrücken, 18.02.1977 - 1 U 131/76
Auszug aus LAG Hamm, 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00
Die Benennung des gesetzlichen Vertreters gehört jedoch nicht zu den gesetzlichen Mindesterfordernissen der Klageschrift, sondern ist nur ein Sollerfordernis (BGH v. 10.03.1960 - II ZR 56/59, NJW 1960, 1006, 1007; OLG Zweibrücken v. 18.02.1977 - 1 U 131/76, NJW 1977, 1928).Die Wirksamkeit der Klage wird jedoch nicht schon durch die unrichtige Vertretungsangabe berührt (OLG Zweibrücken v. 18.02.1977 - 1 U 131/76, a.a.O.).
- LAG Köln, 10.10.1988 - 5 Ta 202/88
- BAG, 13.07.1989 - 2 AZR 571/88
Anforderungen an die Klageerhebung - Voraussetzungen für die Richtigkeit der …
- RG, 04.11.1902 - VII 259/02
Eideszuschiebung an den Konkursverwalter.
- BGH, 25.02.1971 - VII ZR 181/69
Zustellungszeitpunkt - Fristverlängerung
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
- BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.07.1999 - 5 Ca 7905/97
Zeitliche Grenzen für die Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruches
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
- BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87
Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der …
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
- BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78
Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe
- BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß
- BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
- BGH, 01.12.1993 - XII ZR 177/92
Begriff der alsbaldigen Zustellung; Geringfügige Verzögerung
- EuGH, 10.12.1998 - C-127/96
Hernández Vidal - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer beim Übergang von …
- BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 45/94
Hemmung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit bei verzögerter …
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- BGH, 13.07.1972 - III ZR 36/70
Fristenwesen - Klagefrist - Fristenlauf - Beginn des Fristenlaufs - …
- LAG Düsseldorf, 13.08.1996 - 7 Ta 172/96
Zwangsvollstreckung: Erteilung der Vollstreckungsklausel gegen den …
- LAG Hamm, 10.05.1990 - 17 Sa 28/90
Haftungsfreistellung gemäß §§ 636 , 637 RVO bei Schädigung einer betriebsfremden …
- KG, 16.11.1989 - 1 W 4929/89
- LAG Hessen, 15.12.1995 - 9 Ta 486/95
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung
- BAG, 20.09.1955 - 2 AZR 317/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschlussfrist des § 3 KSchG
- EuGH, 10.12.1998 - C-229/96
Francisco Hernández Vidal - Sozialpolitik
- LAG Hessen, 12.12.1989 - 5 Sa 185/89
Voraussetzungen der Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Anforderungen an das …
- BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93
Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses
- BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 329/79
Kündigungschutzkalge - Parteifähigkeit der GmbH
- BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
Aufnahme eines Rechtsstreits in der Insolvenz einer zur Herausgabe und Räumung …
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 52/97
Zulässigkeit der Prozeßvertretung des Konkursverwalters durch Verbandsvertreter
- BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 246/86
Betriebsübergang nach Konkurs - Haftung des Erwerbers fürMasseschulden - …
- RG, 30.03.1892 - V 255/91
Zulässigkeit der Vernehmung eines Gemeinschuldners als Zeugen in Prozessen zur …
- BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 478/87
Passivlegitimation des Konkursverwalters als Partei kraft Amtes - Richtiger …
- LAG Düsseldorf, 20.11.1995 - 1 Ta 291/95
Kündigungsschutzklage: Passivrubrum nach Konkurseröffnung - Anwaltsverschulden
- LAG Köln, 19.05.1995 - 4 Ta 86/95
Berichtigung des Rubrums; nachträgliche Zulassung der Klage: Verschulden i.S. von …
- RG, 21.02.1928 - VII 369/27
Anfechtung. ; Klagänderung. ; Konkursverwalter.
- BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01
Kündigungsschutzklage - Insolvenz
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - wird zurückgewiesen. - KG, 04.06.2012 - 20 Sch 10/11
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch: …
Diese Rechtsstellung des Insolvenzverwalters ist auch dem deutschen Recht als sog. Vertretertheorie nicht unbekannt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00-, zitiert nach juris; Karsten Schmidt, NJW 1995, 911 ff.). - LAG Berlin, 11.10.2002 - 6 Sa 961/02
Betriebsteilübergang; prozessuale Verwirkung
Soweit mit Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben ein Fortsetzungsverlangen nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung und anschließend doch noch vollzogenem Betriebsübergang aus Gründen der Rechtssicherheit unverzüglich, in Anlehnung an § 4 Satz 1 KSchG spätestens innerhalb von drei Wochen, gestellt werden muss (dazu BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - NZA 1999, 311 zu C III 1 der Gründe), lässt sich dies auf den vorliegenden Fall nicht übertragen (ebenso LAG Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00 - zu 2.2.2; a.A. LAG Berlin, Urteil vom 08.10.1999 - 2 Sa 1352/99 - zu II 2 der Gründe).
- LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Nachw.; APS/Ascheid, § 4 KSchG Rz. 53; abweichend LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1.1 bis 1.1.4 der Gründe).Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).
- LAG Hamm, 19.07.2001 - 4 Sa 1413/99
Status eines zum Geschäftsführer angestellten Dienstnehmers vor seiner Bestellung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 26.03.2012 - 20 Sch 10/11
Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen ausländischen Schiedsspruch: …
Diese Rechtsstellung des Insolvenzverwalters ist auch dem deutschen Recht als sog. Vertretertheorie nicht unbekannt (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00-, zitiert nach juris; Karsten Schmidt, NJW 1995, 911 ff.). - LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - ArbG Berlin, 06.08.2003 - 7 Ca 5097/03
Wirksamkeit einer durch einen Insolvenzverwalter ausgesprochenen …
Wird über das Vermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und kündigt der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer, kann eine Kündigungsschutzklage gegen die Schuldnerin erhoben werden -- der Verwalter ist lediglich gesetzlicher Fremdliquidator (so mit LAG Hamm v. 23.11.2000 -- 4 Sa 1179/00 (Juris); a.A. zuletzt BAG v. 17.1.2002 -- 2 AZR 57/01, ZIP 2002, 1412 = EzA KSchG n.F. § 4 Nr. 62).Zutreffend ist die (neue) Vertretertheorie (…vgl. ausführlich K. Schmidt , Insolvenzgesetze, 17. Aufl., 1997, § 6 KO, Anm. 2; K. Schmidt , NJW 1995, 911;… sowie Thomas/Putzo , ZPO, 25. Aufl., 2003, § 51 Rz. 29;… Ennecerus/Nipperdey , AT 1/II, 14. Aufl., S. 773 f.; LAG Hamm v. 23.11.2000 -- 4 Sa 1179/00 (Berscheid) = ZInsO 2001, 210 -- hier zitiert nach Juris).
- LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01
Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen …
Unabhängig davon, ob man die Rechtsstellung des (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalters nach der Amtstheorie oder Vertretertheorie oder Repräsentationstheorie oder Organtheorie bestimmen und wie man dementsprechend das Rubrum im Insolvenzeröffnungsverfahren bzw. nach Verfahrenseröffnung fassen will (siehe dazu LAG HAMM v. 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00, DZWIR 2001, 284 (Weisemann) = ZInsO 2001, 234 ), ist völlig unstreitig, daß nicht beide -Schuldner und Verwalter - gleichzeitig, sei es als Gesamtschuldner, sei es alternativ, verklagt werden können. - LAG Hamm, 12.09.2002 - 4 Sa 498/02
Rubrumsberichtigung - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
Sie wahrt deshalb auch nicht die Klagefrist nach § 4 KSchG bzw. § 113 Abs. 2 InsO (BAG v. 17.01.2002 - 2 AZR 57/01, BAGReport 2002, 321 = DZWIR 2002, 419 = NZA 2002, 999 = ZIP 2002, 1412; BAG v. 18.04.2002 - 2 AZR 346/01, BB 2002, 2236 = NZI 2002, 620 = ZIP 1002, 2003; a.A. LAG Hamm v. 23.11.2000 - 4 Sa 1179/00, DZWIR 2001, 284 [Weisemann] = ZInsO 2001, 234).
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