Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 20a Abs 1 S 1 IfSG, § 20a Abs 2 S 1 IfSG, § 615 BGB
Annahmeverzug - Pflegeeinrichtung -fehlender Genesenen- bzw. Impfnachweis - SARS-CoV-2 - IWW
§ 615 S. 1 BGB, § ... 313 Abs. 2 ZPO, § 615 Satz 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 293 BGB, § 297 BGB, § 20a Abs. 1 IfSG, § 20a Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 IfSG, § 20a Abs. 2 IfSG, § 20a Abs. 3 IfSG, § 20a Abs. 3 Satz 4 IfSG, § 20a IfSG, 20a Abs. 3 IfSG, 3, 5 IfSG, § 20 a Abs. 2, § 91 a ZPO, §20 a Abs. 1 IfSG, § 46 Abs. 2 ArbGG, § 91 Abs. 1 Satz 1, 91 a ZPO
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IfSG § 20a Abs. 1 ; BGB § 615 S. 1
Keine Annahmeverzug bei Leistungsunvermögen oder Leistungsunwilligkeit Kein Angebot der geschuldeten Leistung bei fehlendem Impfzertifikat für COVID-19-Impfung Schutzzweck des § 20a IfSG Kostenentscheidung bei beiderseitiger Erledigungserklärung - rechtsportal.de
IfSG § 20a Abs. 1 ; BGB § 615 S. 1
Keine Annahmeverzug bei Leistungsunvermögen oder Leistungsunwilligkeit Kein Angebot der geschuldeten Leistung bei fehlendem Impfzertifikat für COVID-19-Impfung Schutzzweck des § 20a IfSG Kostenentscheidung bei beiderseitiger Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 16.06.2022 - 1 Ca 513/22
- ArbG Lübeck, 18.08.2022 - 1 Ca 514/22
- LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22
- BAG, 16.10.2024 - 5 AZR 182/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 10.08.2022 - 5 AZR 154/22
Annahmeverzugsvergütung - Reiserückkehrer aus Risikogebiet
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22
Die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der Arbeitnehmerin sind vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG, Urteil vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris, Rn. 15, 18).Das Unvermögen kann auf tatsächlichen Gründen beruhen oder rechtlich begründet sein (BAG, Urteil vom 10.08.2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris, Rn. 22).
Der rechtlichen Einschätzung, dass die Klägerin keinen Anspruch gemäß § 615 S. 1 BGB auf Zahlung der Annahmeverzugsvergütung hat, steht nach Auffassung des Berufungsgerichts auch nicht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 - entgegen.
Handelt es sich folglich um Leistungshindernisse, die ihre Ursache in dem von der Arbeitgeberin bereitzustellenden Sachsubstrat oder der von ihr zu regelnden Arbeitsorganisation haben, so ist die Arbeitgeberin grundsätzlich zur Zahlung der Annahmeverzugsvergütung verpflichtet (BAG, Urteil vom 10. August 2022 - 5 AZR 154/22 -, zitiert nach juris Rn. 24).
- LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22
SARS-CoV-2: Arbeitgeber kann Ungeimpfte von Arbeit in einer Pflegeeinrichtung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22
Das Berufungsgericht stimmt uneingeschränkt der Auffassung des hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. August 2022, 5 SaGa 729/22) zu, der Gesetzgeber habe an keiner Stelle zum Ausdruck gebracht hat, dass "Altarbeitnehmer" einen Beschäftigungsanspruch haben, obwohl sie die beruflichen Tätigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. - BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 28/22
Annahmeverzugsvergütung - Verpflichtung zur Teilnahme an Tests auf eine Infektion …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 4 Sa 175/22
Beruft sich die Arbeitgeberin gegenüber einem Anspruch der Arbeitnehmerin auf Annahmeverzug auf deren Leistungsunfähigkeit oder -unwilligkeit in Sinne des § 297 BGB, erhebt sie eine Einwendung, für deren Voraussetzungen sie als Gläubigerin der Arbeitsleistung die Darlegung- und Beweislast trägt (BAG, Urteil vom 1. Juni 2022 - 5 AZR 28/22 -, zitiert nach juris Rn. 19).
- LAG Köln, 14.09.2023 - 8 Sa 185/23
Annahmeverzug; fehlender Impfstatus; Freistellung
Rn. 66 Die Kammer schließt sich insoweit vollumfänglich den Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 27.04.2023 - 5 Sa 1225/22-;… Rn. 34 ff.) und des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 04.05.2023 - 4 Sa 175/22 -,.Die Kammer geht daher, ebenso wie das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 27.04.2023 - 5 Sa 1225/22 -) und das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 04.05.2023 - 4 Sa 175/22 -) davon aus, dass, auch wenn das Gesundheitsamt (noch) kein Betretungsverbot nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG ausgesprochen hat, dem Arbeitgeber die Möglichkeit offensteht, in den Grenzen des ihm zustehenden Ermessens über eine Beschäftigung von "Alt-Arbeitnehmern", die über keinen Nachweis i.S.d. § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG verfügen, selbst zu entscheiden.
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