Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Wartezeitkündigung - verlängerte Kündigungsfrist - Umgehung des Kündigungsschutzes
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1 Abs 1 KSchG, § 162 BGB, § 622 BGB
Wartezeitkündigung - verlängerte Kündigungsfrist - Umgehung des Kündigungsschutzes - IWW
§ 1 Abs. 1 KSchG, § 69 Abs. 2, 3 Satz 2 ArbGG, BGB § 620, § 64 Abs. 7 ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, BGB § 611, § 162 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
- hensche.de
Kündigung: Probezeit, EU-Grundrechtscharta, Probezeit, Wartezeit, Probezeitkündigung
- arbeitsrecht-hessen.de
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
- dbb.de
, S. 27 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 1
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist zur Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- faz.net (Kurzinformation)
Welche Regeln gelten für Kündigungen in der Probezeit?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zulässige Kündigung innerhalb der Wartezeit
- esche.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Probezeit - Die zweite Bewährungschance
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kündigung zur Verlängerung der Probezeit?
- wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kündigung in der Probezeit/ Wartezeit mit verlängerter Kündigungsfrist
- esche.de (Kurzinformation)
Verlängerung der Probezeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist zur Bewährung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (7)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerte Kündigungsfrist bei Probezeitkündigung zulässig?
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Keine unzulässige Umgehung des Kündigungsschutzes bei Wartezeitkündigung mit überlanger Kündigungsfrist zur Gewährung einer Bewährungschance
- channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Gericht bestätigt Zulässigkeit - Kündigung zur Verlängerung der Wartezeit
- dbb.de
, S. 27 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Wartezeitkündigung mit verlängerter Kündigungsfrist
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung in der Probezeit
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung in der Probezeit
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerung der Probezeit durch längere Kündigungsfrist
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 02.10.2014 - 6 Ca 1800/14
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01
Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Rn. 6 Er meint, aus der Entscheidung des BAG vom 07.03.2002 (2 AZR 93/01 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22) ergebe sich, dass mit einer längeren als der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist nur gekündigt werden dürfe, wenn dem Arbeitnehmer eine Bewährungschance eingeräumt werde und für den Fall einer Bewährung eine Wiedereinstellung "verbindlich" zugesagt werde.Der Arbeitnehmer ist während dieses Zeitraums lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3-6; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22;… HaKo/Mayer 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71).
Für diesen Fall hat das BAG ausgeführt, dass eine Überschreitung der Mindestkündigungsfrist nicht mehr in alleinigem oder überwiegendem Interesse des Arbeitgebers läge (BAG 7. März 2002 aaO).
- ArbG Stuttgart, 02.10.2014 - 6 Ca 1800/14
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 02.10.2014 (6 Ca 1800/14) wird zurückgewiesen.Rn. 8 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 02.10.2014 zu Aktenzeichen 6 Ca 1800/14 abgeändert..
- BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86
Wirksamkeit einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit ohne Angaben von Gründen - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Jedoch kommt eine solche analoge Anwendung von § 162 BGB erst dann in Betracht, wenn das Vorgehen des Arbeitgebers unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände gegen Treu und Glauben verstößt (BAG 5. März 1987 - 2 AZR 187/86 - juris).Die Annahme einer solchen Treuwidrigkeit setzt aber das Vorliegen weiterer Umstände voraus, die Rückschlüsse auf einen solchen Vereitelungswillen zulassen (BAG 5. März 1987 aaO;… APS/Dörner/Vossen 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 34;… KR/Griebeling 10. Aufl. § 1 KSchG Rn. 103).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Der Arbeitnehmer ist während dieses Zeitraums lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3-6; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22;… HaKo/Mayer 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71). - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 4 Sa 94/14
Der Arbeitnehmer ist während dieses Zeitraums lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3-6; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44; BAG 7. März 2002 - 2 AZR 93/01 - AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 22;… HaKo/Mayer 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 71).
- LAG Hessen, 29.10.2024 - 8 Sa 1057/23 Dies gilt auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 6. Mai 2015 - 4 Sa 94/14 - und des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 2002 - 2 AZR 93/01.
Jedoch hat selbst das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in der von der Klägerin zitierten Entscheidung ausgeführt, dass der Arbeitgeber keine "verbindliche" und "feste" Wiedereinstellungszusage geben muss, um die Annahme eines ausschließlichen oder überwiegenden Eigeninteresses auszuschließen (vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Mai 2015 - 4 Sa 94/14 -, Rn. 25, zit. nach juris).
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2015 - 19 Sa 65/14
Arbeitnehmerkündigung - Umdeutung eines Kündigungszeitpunkts
Dagegen spricht, dass die nach dem Vertrag einzuhaltende Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 31.03.2018 um ein Vielfaches überschritten würde, was unter Anwendung des KSchG zu einer unzulässigen Umgehung des § 1 Abs. 1 KSchG führen würde (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06. Mai 2015 - 4 Sa 94/14-, juris).
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