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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11007
LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09 B (https://dejure.org/2010,11007)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.08.2010 - 4 Sa 970/09 B (https://dejure.org/2010,11007)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B (https://dejure.org/2010,11007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Entgeltumwandlungsvereinbarung nach einer Pfändung - Gläubigerbenachteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 829 Abs. 1 ZPO; § 829 Abs. 3 ZPO; § 832 ZPO; § 835 Abs. 1 ZPO; § 836 ZPO; § 850 Abs. 2 ZPO; § 850a Abs. 4 ZPO; § 850h Abs. 1 ZPO; § 851c ZPO; § 1a Abs. 1 BetrAVG
    Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; Gläubigerbenachteiligung durch Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändung des Arbeitseinkommens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; Gläubigerbenachteiligung durch Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändung des Arbeitseinkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens bei Gehaltsumwandlung; Gläubigerbenachteiligung durch Entgeltumwandlungsvereinbarung nach Pfändung des Arbeitseinkommens

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 611/97

    Pfändbarkeit einer Versicherungsprämie nach Gehaltsumwandlung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien allerdings, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und einen Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird (§ 1 a Abs. 1 BetrAVG), liegt insoweit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr vor (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - AP § 850 ZPO Nr. 14; 30.07.2008 - 10 AZR 459/07 - AP § 287 InsO Nr. 1;… FK-InsO/Ahrens 4. Aufl. § 287 Rn. 45, Boewer Handbuch Lohnpfändung Rn. 460;… MünchKomm-InsO/Stephan § 287 Rn. 40, Zöller/Stöber ZPO 26. Auflage § 850 Rn. 86;… Stöber Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 919).

    Ein Sittenverstoß soll nach der Rechtsprechung des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - a. a. O.) insbesondere dann anzunehmen sein, wenn ein Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlungsvereinbarung allein zu dem Zweck abgeschlossen hat, sich seinen familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen minderjährigen Kindern zu entziehen.

  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94

    Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, 2. Oktober 1985 - IV b ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; 16. Dezember 1987 - IV b ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047; 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256; 7. November 2006 - VI ZB 70/05 - VersR 2007, 662).

    Rn. 32 Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich, die beispielsweise darin gesehen werden kann, dass der Schriftsatz als "Entwurf einer Berufungsschrift" bezeichnet wird, oder von der "beabsichtigten Berufung" die Rede ist oder angekündigt wird, dass nach Gewährung der Prozesskostenhilfe Berufung eingelegt werde (BGH, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - a. a. O.; Beschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).

  • BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05

    Kostenlast bei Lohnpfändungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Da aber nicht ersichtlich ist, dass der Kläger Zinsen nach einem anderen als dem gesetzlichen Zinssatz hätte verlangen wollen, ist der Klageantrag dahin zu verstehen, dass dieser Satz begehrt wird (BAG, 18.07.2006 - 1 AZR 578/05 - AP § 850 ZPO Nr. 15).
  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 459/07

    Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien allerdings, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und einen Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet wird (§ 1 a Abs. 1 BetrAVG), liegt insoweit kein pfändbares Arbeitseinkommen mehr vor (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 611/97 - AP § 850 ZPO Nr. 14; 30.07.2008 - 10 AZR 459/07 - AP § 287 InsO Nr. 1;… FK-InsO/Ahrens 4. Aufl. § 287 Rn. 45, Boewer Handbuch Lohnpfändung Rn. 460;… MünchKomm-InsO/Stephan § 287 Rn. 40, Zöller/Stöber ZPO 26. Auflage § 850 Rn. 86;… Stöber Forderungspfändung 14. Auflage Rn. 919).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 26/05

    Berechnung des pfändungsfreien Betrages bei Wechsel der Lohnsteuerklasse; Wahl …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Eine solche Manipulation kann nach der Rechtsprechung auch gegeben sein, wenn der Schuldner durch Wahl einer für ihn ungünstigen Steuerklasse ohne sachlichen Grund sein zur Auszahlung kommendes und der Pfändung unterliegendes Nettoarbeitseinkommen verkürzt (BGH 04.10.2005 - VII ZB 26/05 - ZInsO 2005, 1212).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Er gestaltet das Arbeitsverhältnis um: Der bisher auf Geld gerichtete Entgeltanspruch des Arbeitnehmers wird (teilweise) durch einen Anspruch auf Versorgungszusage ersetzt - indem die die Entgeltansprüche erzeugende Regelung abgeändert wird (BSG 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 - BetrAV 2004, 679).
  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Die Auslegung von Prozesserklärungen hat den Willen des Erklärenden zu beachten, wie er den äußerlich in Erscheinung getretenen Umständen üblicherweise zu entnehmen ist (BGH 15. Dezember 1998 - VI ZR 316/97 - VersR 1999, 900, 901).
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZB 70/05

    Anforderungen an die Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, 2. Oktober 1985 - IV b ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; 16. Dezember 1987 - IV b ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047; 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256; 7. November 2006 - VI ZB 70/05 - VersR 2007, 662).
  • BGH, 22.01.2002 - VI ZB 51/01

    Einlegung der Berufung unter einer Bedingung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    In diesem Fall kommt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingte Berufung bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (BGH, 2. Oktober 1985 - IV b ZB 62/85 - VersR 1986, 40, 41; 16. Dezember 1987 - IV b ZB 161/87 - NJW 1988, 2046, 2047; 10. Januar 1990 - XII ZB 134/89 - FamRZ 1990, 995; 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563, 2564; 22. Januar 2002 - VI ZB 51/01 - VersR 2002, 1256; 7. November 2006 - VI ZB 70/05 - VersR 2007, 662).
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 25/04

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumung …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.08.2010 - 4 Sa 970/09
    Rn. 32 Mit Rücksicht auf die schwerwiegenden Folgen einer bedingten und damit unzulässigen Berufungseinlegung ist für die Annahme einer derartigen Bedingung eine ausdrückliche zweifelsfreie Erklärung erforderlich, die beispielsweise darin gesehen werden kann, dass der Schriftsatz als "Entwurf einer Berufungsschrift" bezeichnet wird, oder von der "beabsichtigten Berufung" die Rede ist oder angekündigt wird, dass nach Gewährung der Prozesskostenhilfe Berufung eingelegt werde (BGH…, Urteil vom 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - a. a. O.; Beschluss vom 19. Mai 2004 - XII ZB 25/04 - FamRZ 2004, 1553, 1554).
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87

    Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

  • BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85

    Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

  • LG Bonn, 03.04.2009 - 6 T 101/08

    Rentenbeiträge, Pfändungsfreigrenze

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 134/89

    Abänderungsklage auf Erhöhung der Unterhaltsrente - Wiedereinsetzung in den …

  • BAG, 14.10.2021 - 8 AZR 96/20

    Entgeltumwandlung - Pfändbares Arbeitseinkommen

    Rn. 35 b) Auch eine analoge Anwendung von § 850h Abs. 1 Satz 1 sowie § 850h Abs. 2 Satz 1 ZPO scheidet vorliegend aus (…anders wohl Hanau in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit Entgeltumwandlung 3. Aufl. Teil F Rn. 17; LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - zu II 1 b bb der Gründe).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10

    Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

    Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff).
  • ArbG München, 18.12.2018 - 40 Ca 6119/18

    Prämienzahlung an eine Direktversicherung im Rahmen einer Geahltsumwandlung kein …

    Rn. 7 Im Wesentlichen bezieht sich der Kläger dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19.08.2010, 4 Sa 970/09 B, wonach der "Pfändungsschutz des § 851 c ZPO im Falle einer Gehaltsumwandlung nicht zu einer höheren Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens des Schuldners führe.

    Rn. 41 Es liegen damit im Ergebnis keine Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber auf Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO vor, die abgetreten werden könnten oder der Pfändung unterliegen würden (vgl. hierzu auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2010, 4 Sa 970/09 B, Rn. 39, zitiert nach juris).

    Rn. 44 a. Bereits das Landesarbeitsgericht Niedersachsen weist in seinem Urteil vom 19.08.2010, 4 Sa 970/09 B, darauf hin, dass es in der Literatur und Rechtsprechung durchaus umstritten ist, ob auch dann von der reduzierten Höhe des pfändbaren Arbeitseinkommens auszugehen ist, wenn die Entgeltumwandlung - wie im vorliegend Fall - erst nach der Pfändung der Lohnforderung vereinbart wird.

    Rn. 59 Soweit der Kläger behauptet (mit Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19.08.2010, 4 Sa 970/09 B), dass der "Pfändungsschutz des § 851 c ZPO im Falle einer Gehaltsumwandlung nicht zu einer höheren Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens des Schuldners führe", kann dem Kläger nicht gefolgt werden.

  • LAG München, 14.08.2019 - 11 Sa 26/19

    Pfändbares Einkommen - Gehaltsumwandlung und Verfügungsbeschränkung

    Im Wesentlichen bezieht sich der Kläger dabei auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19.08.2010, 4 Sa 970/09 B, wonach der "Pfändungsschutz des § 851 c ZPO im Falle einer Gehaltsumwandlung nicht zu einer höheren Pfändungsfreigrenze des Arbeitseinkommens des Schuldners führe.

    Unter Verweis auf ein Urteil des LAG Niedersachsen (vom 19.08.2010 - 4 Sa 970/09 B) stellt das Arbeitsgericht die dort dargestellte Literatur und Rechtsprechungsmeinung zur Frage, ob von einem reduzierten pfändbaren Arbeitseinkommen auch dann auszugehen sei, wenn die Entgeltumwandlung erst nach Pfändung der Lohnforderung vereinbart wurde, dar.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2010 - 5 Sa 203/10

    Grenzen des Pfändungsschutzes für aus dem Arbeitseinkommen aufgebrachte Beiträge …

    § 851c Absatz 2 ZPO bewirke daher keine Veränderung der Pfändungsfreigrenzen für alle Schuldner, die sich zum Abschluss und zur Bedienung eines zertifizierten Vertrages entschließen (LG Bonn 3. April 2009 - 6 T 101/08 - ZVI 2009, 214; LG Bonn 4. März 2009 - 6 T 221/08; LG Lüneburg 2. März 2010 - 3 T 15/10; die zuletzt genannte Entscheidung ist allerdings durch Beschluss des BGH vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 55/10 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden; ebenso LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - und aus der Literatur Tavakoli, Lohnpfändung und private Altersvorsorge: Erhöhung der Freigrenze durch § 851c ZPO?, NJW 2008, 3259; ihm folgend Musilak ZPO § 851c RNr. 4; Bengelsdorf, Pfändungsschutz und Altersvorsorge, FA 2007, 336, 339).
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Rechtsprechung
   LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,63681
LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09 (https://dejure.org/2011,63681)
LAG München, Entscheidung vom 30.06.2011 - 4 Sa 970/09 (https://dejure.org/2011,63681)
LAG München, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 4 Sa 970/09 (https://dejure.org/2011,63681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzeinbruchs - Entlassung i.S.d. § 17 KSchG - Anspruch auf Zahlung einer variablen Vergütung

  • IWW

    KSchG § 1 Abs. 2 KSchG § 1 Abs. 3 KSchG § 17 KSchG § 18

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Kündigung; Restliche Ansprüche auf Zahlung einer Gewinnbeteiligung und variabler Vergütung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Restliche Ansprüche auf Zahlung einer Gewinnbeteiligung und variabler Vergütung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
    Rn. 30 Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass der Kläger - der hierfür die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast trägt (§ 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG) - mit den von ihm hierzu genannten anderen Projekt- und Gruppenleitern horizontal (betriebshierarchisch) vergleichbar - nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen, auch unter Berücksichtigung einer gewissen Einarbeitungszeit, austauschbar - gewesen wäre (siehe die Grundsätze der einschlägigen Rechtsprechung des BAG hierzu näher, etwa BAG, U. v. 31.05.2007, 2 AZR 276/06, AP Nr. 94 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl mit Anm. Meyer - Rz. 49, m. w. N. -), was deshalb offenbleiben kann, würde zur Überzeugung der Berufungskammer keine Überschreitung des Beurteilungsspielraumes der Beklagten vorliegen:.

    Rn. 31 aa) Nach der gesetzlichen Regelung und ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur U. v. 31.05.2007, aaO - Rz. 64, m. w. N. - siehe näher auch Preis in ErfK, 11. Aufl. 2011, § 1 KSchG Rzn. 199 f) hat der Arbeitgeber die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG genannten sozialen Gesichtspunkte nur "ausreichend" zu berücksichtigen, weshalb ihm bei der Gewichtung der Sozialkriterien ein Wertungsspielraum zukommt.

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 107/07

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
    Frei sind hiernach Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen in diesem Zeitpunkt und hinreichender Sicherheit vorhergesehen werden kann, dass sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder auch in absehbarer Zeit nach deren Ablauf frei werden - sofern in letzterem Fall die Überbrückung eines Karenzzeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. nur BAG, U. v. 05.06.2008, 2 AZR 107/07, AP Nr. 178 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - Rzn. 15 f, m. w. N. - BAG, U. v. 29.03.2007, 2 AZR 31/06, NZA 2007, S. 855 f - Rz. 38 - BAG, U. v. 21.09.2000, 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - IV. 2. a der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
    Frei sind hiernach Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen in diesem Zeitpunkt und hinreichender Sicherheit vorhergesehen werden kann, dass sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder auch in absehbarer Zeit nach deren Ablauf frei werden - sofern in letzterem Fall die Überbrückung eines Karenzzeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. nur BAG, U. v. 05.06.2008, 2 AZR 107/07, AP Nr. 178 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - Rzn. 15 f, m. w. N. - BAG, U. v. 29.03.2007, 2 AZR 31/06, NZA 2007, S. 855 f - Rz. 38 - BAG, U. v. 21.09.2000, 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - IV. 2. a der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
    Frei sind hiernach Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen in diesem Zeitpunkt und hinreichender Sicherheit vorhergesehen werden kann, dass sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder auch in absehbarer Zeit nach deren Ablauf frei werden - sofern in letzterem Fall die Überbrückung eines Karenzzeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist (vgl. nur BAG, U. v. 05.06.2008, 2 AZR 107/07, AP Nr. 178 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - Rzn. 15 f, m. w. N. - BAG, U. v. 29.03.2007, 2 AZR 31/06, NZA 2007, S. 855 f - Rz. 38 - BAG, U. v. 21.09.2000, 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - IV. 2. a der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus LAG München, 30.06.2011 - 4 Sa 970/09
    41 Als "Entlassungen" im Sinne des § 17 KSchG, die die Anzeigepflicht auslösen können, zählen jedoch nach allgemeiner Auffassung, der sich die Berufungskammer anschließt, (BAG, U. v. 10.03.1982, 4 AZR 158/79, AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969 m. w. N.;… siehe etwa auch ErfK-Kiel, aaO, § 17 KSchG Rz. 13;… KR-Weigand, 9. Aufl. 2009, § 17 KSchG Rz. 42) nur solche, bei denen eine dauerhafte Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juni 2011 - 4 Sa 970/09 - insoweit aufgehoben, wie es das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 10. September 2009 - 3 Ca 5129/09 - dahingehend abgeändert hat, dass der Feststellungsantrag und die Klage auf Zahlung von 4.950,00 Euro samt Zinsen abgewiesen wurden.
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