Rechtsprechung
| BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. b und c EMRK; § ... 140 StPO; § 145 Abs. 3 StPO; § 265 Abs. 4 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 142 Abs. 1 StPO; Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 201 StGB; Art. 8 EMRK
Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und Unterbrechung; faires Verfahren; Fürsorgepflicht; Vorbereitung der Verteidigung; Darlegungsvoraussetzungen in der Revision: Verfahrensrüge); Auswahl des Pflichtverteidigers; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 145 Abs 1 S 1 StPO, § 145 Abs 3 StPO, § 265 StPO
Strafverfahren: Hauptverhandlungsunterbrechung nach Verteidigerwechsel wegen Verhinderung des Wahlverteidigers - Wolters Kluwer
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten
- Anwaltsblatt
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 4
Unterbrechung einer Verhandlung von Amts wegen bei Wechsel des Verteidigers eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 143 StPO
Neu bestellter Verteidiger: Wieviel Vorbereitungszeit er braucht, ist seine Sache
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Genügen 25 Minuten Vorbereitungszeit bei Verbrechensvorwurf?
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.11.2011 - 4 KLs 22 Js 991/10
- BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 122
- AnwBl 2013, 232
- AnwBl Online 2013, 70
- JR 2013, 373
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09
Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung …
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Ein nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO neu bestellter Verteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich selbst zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650;… vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, wistra 2000, 146, 147).
Stellt der neue Verteidiger seine Fähigkeit zu sachgerechter Verteidigung nicht in Frage, will er vielmehr die Hauptverhandlung ohne zeitliche Verzögerung fortsetzen und gibt auch der Angeklagte nicht zu erkennen, dass er mehr Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung benötigt, so ist das Gericht in der Regel nicht dazu berufen, seine Auffassung von einer angemessenen Vorbereitungszeit gegen den Verteidiger durchzusetzen und von diesem nicht angestrebte prozessuale Maßnahmen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650, 651; Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 590/76, MDR 1977, 767, 768; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165).
- BGH, 02.02.2000 - 1 StR 537/99
Aussetzung des Verfahrens bei Verteidigerwechsel; Veränderung der Sachlage
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).
Anstelle einer Aussetzung kann es bei einem Verteidigerwechsel auch ausreichend sein, wichtige Verfahrensabschnitte zu wiederholen, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein umfassendes eigenes Urteil von dem Beweisergebnis zu machen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47 f.; vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350).
- BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65
Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und …
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Kommt es zu einem Verteidigerwechsel, weil nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wird § 265 Abs. 4 StPO nicht von § 145 Abs. 3 StPO verdrängt, weil diese Bestimmung nur eine ergänzende, aber keine abschließende Regelung für diese Fallgestaltung enthält (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73, JR 1974, 247).
Stellt der neue Verteidiger seine Fähigkeit zu sachgerechter Verteidigung nicht in Frage, will er vielmehr die Hauptverhandlung ohne zeitliche Verzögerung fortsetzen und gibt auch der Angeklagte nicht zu erkennen, dass er mehr Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung benötigt, so ist das Gericht in der Regel nicht dazu berufen, seine Auffassung von einer angemessenen Vorbereitungszeit gegen den Verteidiger durchzusetzen und von diesem nicht angestrebte prozessuale Maßnahmen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650, 651; Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 590/76, MDR 1977, 767, 768; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165).
- BGH, 25.10.1963 - 4 StR 404/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Anstelle einer Aussetzung kann es bei einem Verteidigerwechsel auch ausreichend sein, wichtige Verfahrensabschnitte zu wiederholen, um dem neuen Verteidiger Gelegenheit zu geben, sich ein umfassendes eigenes Urteil von dem Beweisergebnis zu machen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47 f.; vgl. Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350).
Bei dieser Sachlage war das Landgericht nur dann gehalten, von Amts wegen eine Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung anzuordnen, wenn sich die dem Prozessverhalten des Angeklagten und seines Verteidigers zu entnehmende Einschätzung der Sach- und Rechtslage als evident interessenwidrig dargestellt hätte und ohne diese Maßnahmen eine effektive Verteidigung (Art. 6 Abs. 3 c MRK) unter keinem Gesichtspunkt mehr gewährleistet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47).
- BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99
Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit …
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Ein nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO neu bestellter Verteidiger hat als unabhängiges Organ der Rechtspflege grundsätzlich selbst zu beurteilen, ob er für die Erfüllung seiner Aufgabe hinreichend vorbereitet ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650;… vom 24. Juni 1998 - 5 StR 120/98, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 5; Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, wistra 2000, 146, 147).Auf eine mangelnde Vorbereitung des anwesenden Verteidigers kann die Rüge nicht gestützt werden (BGH, Urteil vom 24. November 1999 - 3 StR 390/99, NStZ 2000, 212, 213).
- BGH, 19.06.1958 - 4 StR 725/57
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Er schafft selbst dann eine veränderte Sachlage, wenn der neue Verteidiger - wie hier - sogleich an die Stelle des früheren tritt (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 25. Oktober 1963 - 4 StR 404/63, VRS 26, 46, 47; vgl. Beschluss vom 24. Juni 2009 - 5 StR 181/09, NStZ 2009, 650; Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1737).Ob auf eine veränderte Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO in Ausübung der prozessualen Fürsorgepflicht mit einer Aussetzung der Hauptverhandlung zu reagieren ist, steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts und hängt vom Einzelfall ab (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, NStZ-RR 2002, 270; Beschluss vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, NJW 2000, 1350; Urteil vom 19. Juni 1958 - 4 StR 725/57, NJW 1958, 1736, 1738).
- BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Die Entscheidung der Frage, ob im Strafprozess von einer Audioaufzeichnung zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht werden darf, die von einer Privatperson ohne Einverständnis des Angeklagten gefertigt worden ist, hängt von einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Wahrheitsermittlung einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Angeklagten an einer Nichtverwertung der unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hergestellten Audioaufzeichnung andererseits ab (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173; Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 223/87, BGHSt 34, 397, 401). - BGH, 09.07.1987 - 4 StR 223/87
Verwertbarkeit tagebuchartiger Aufzeichnungen
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Die Entscheidung der Frage, ob im Strafprozess von einer Audioaufzeichnung zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht werden darf, die von einer Privatperson ohne Einverständnis des Angeklagten gefertigt worden ist, hängt von einer Abwägung des öffentlichen Interesses an einer vollständigen Wahrheitsermittlung einerseits und dem schutzwürdigen Interesse des Angeklagten an einer Nichtverwertung der unter Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hergestellten Audioaufzeichnung andererseits ab (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHSt 36, 167, 173; Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 223/87, BGHSt 34, 397, 401). - BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02
Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen; …
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN). - BGH, 07.03.2002 - 3 StR 6/02
Vergewaltigung (Tenorierung); sexuelle Nötigung; besonders schwerer Fall …
Auszug aus BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation lag daher nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - 3 StR 6/02, NStZ 2002, 556 f.; Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268, 269; Maier, NStZ 2005, 246 mwN). - BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
- BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 93/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die im Revisionsverfahren erhobene Rüge …
- BGH, 23.11.2004 - 1 StR 379/04
Darlegungspflichten hinsichtlich der Rüge einer fehlerhaften Ausschließung des …
- BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02
Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91
Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers
- BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79
Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen" …
- BGH, 15.11.2001 - 4 StR 215/01
Verfahrensrüge; Abwesenheit des Angeklagten; Fragerecht; Rechtsgrundlage der …
- BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …
- BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98
Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf …
- BGH, 03.09.1986 - 3 StR 355/86
Pflichtverteidiger - Revisionsgericht - Verteidigung
- BGH, 02.11.1976 - 1 StR 590/76
Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht wegen unvorbereiteten Bestellens …
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13
Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen …
Damit lässt der Vortrag offen, ob der geltend gemachte Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 6. Februar 1980 - 2 StR 729/79, BGHSt 29, 203; vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12). - BGH, 22.04.2026 - 4 StR 225/25
Änderung des Schuldspruchs betreffend den Angeklagten u.a. des schweren sexuellen …
Die bloße Namensnennung des Zeugen mit der Angabe des Wohnortes - wie hier - reicht grundsätzlich nicht aus (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2025 - 4 StR 371/24, NStZ 2025, 432, 433; Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12 Rn. 23, insoweit in NStZ 2013, 122 nicht abgedruckt; Urteil vom 8. Dezember 1993 - 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, 6 f.). - BGH, 21.02.2024 - 3 StR 373/23
Pflicht zur Aushändigung einer schriftlich übersetzten Anklage (verspätete …
Maßgebend hierfür ist, ob die prozessuale Fürsorgepflicht und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens die Aussetzung gebieten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2000 - 1 StR 537/99, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung, angemessene 6;… vom 25. Juni 2002 - 5 StR 60/02, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Verteidigung angemessene 8; Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12, NStZ 2013, 122, 123 mwN). - AGH Niedersachsen, 04.09.2019 - AGH 15/18(I 2)
Zu den Pflichten eines Pflichtverteidigers
Auch der Angeklagte ### hat seinerseits keinen solchen Unterbrechungsantrag angeregt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).Dies kann nicht in der Weise geschehen, dass eine Aussetzung der Verhandlung durch eigenmächtiges Verhalten im Sinne von § 145 Abs. 1 StPO, sondern nur durch der Strafprozessordnung entsprechende Anträge, hier nach § 145 Abs. 3 StPO auf Unterbrechung, "erzwungen" wird (BGH, Urteil vom 30.08.2012 - 4 StR 108/12 -, Rn. 17, juris).
- BGH, 07.05.2025 - 4 StR 85/25
Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen: Abgrenzung von …
Es liegen mithin ganz gewichtige Gründe außerhalb der Angaben des Geschädigten vor, die dessen Darstellung des Kerngeschehens stützen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4; Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 108/12 Rn. 27 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".