Rechtsprechung
| BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB; § 74b StGB
Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB: Subsidiarität, nicht sichere Feststellbarkeit der Herkunft eines Tatertrags); Einziehung des Wertes von Taterträgen; Sicherungseinziehung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmitteldelikten; Sicherheitseinziehung von Gegenständen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 StGB, § 73a Abs 1 StGB, § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 74b Abs 1 StGB
Einziehung von Taterträgen bei Betäubungsmitteldelikten; Sicherheitseinziehung von Gegenständen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73a Abs. 1 StGB, § 73 StGB, § 73a StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 73c StGB, § 74b Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen
- rechtsportal.de
StGB § 73 Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einziehung von Taterträgen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.12.2021 - 37 KLs 16/21
- LG Dortmund, 15.12.2021 - 803 Js 461/21
- BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 340
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16;… Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2;… aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 28;… vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f., jew. mwN).
- BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21
Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
§ 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN).Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16;… Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2;… aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4).
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
Gefährliche Gegenstände (Dritter), die im Zuge der Ermittlungen entdeckt werden, aber keinen Bezug zur Anlasstat haben, unterliegen nicht der Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (…BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 28; vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20, NStZ 2021, 608 Rn. 16 f., jew. mwN).
- BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat; …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
Vermag das Gericht nach Ausschöpfung aller prozessualen Mittel nicht sicher festzustellen, ob ein Tatertrag aus einer angeklagten oder aus einer - ihrerseits indes nicht konkretisierbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256 mwN) - anderen Straftat stammt, wobei aber feststeht, dass das eine oder das andere der Fall ist, so ist die erweiterte Einziehung anzuordnen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21 mwN;… LK-StGB/Lohse, 13. Aufl., § 73a Rn. 16;… Heuchemer, in BeckOK-StGB, 54. Ed., § 73a Rn. 8.2;… aA wohl SSW-StGB/Heine, 5. Aufl., § 73a Rn. 4). - BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
§ 73a StGB ist im Verhältnis zur Einziehung von Taterträgen gemäß § 73 StGB subsidiär (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 414/21, wistra 2022, 256; vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 (insoweit in NStZ 2020, 556 nicht abgedruckt), jew. mwN). - BGH, 25.08.2021 - 3 StR 148/21
Einziehung von sichergestelltem Bargeld (Auszahlungsanspruch; Wertersatz)
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
In dieser Konstellation käme die Einziehung eines dem Wert des sichergestellten Bargeldes entsprechenden Betrages nach § 73c StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405). - BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
Auszug aus BGH, 31.08.2022 - 4 StR 108/22
In dieser Konstellation käme die Einziehung eines dem Wert des sichergestellten Bargeldes entsprechenden Betrages nach § 73c StGB in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22; vom 25. August 2021 - 3 StR 148/21, NStZ 2022, 405).
- BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: …
Bei der neuen Entscheidung über die Einziehung der Kleidungsstücke und Werkzeuge ist ggf. zu beachten, dass ihre Anordnung auch nach § 74b StGB nur in Betracht kommt, wenn es sich um Tatmittel einer der abgeurteilten Taten handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 108/22 Rn. 6 mwN). - BGH, 27.01.2025 - 4 StR 486/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein im Vermögen …
Die - gegenüber §§ 73, 73c StGB subsidiäre - Vorschrift des § 73a Abs. 1 StGB ist hingegen im neuen Rechtsgang auch insoweit anwendbar, wie nach Ausschöpfung aller Beweismittel nicht aufklärbar ist, ob die Vermögenswerte aus den Anknüpfungs- oder aus anderen Taten stammen, die Herkunft aus rechtswidrigen Taten aber feststeht (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21 Rn. 8; Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 108/22 Rn. 4; jeweils mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".