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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47187
BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,47187)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2021 - 4 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,47187)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 (https://dejure.org/2021,47187)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 252 StGB; § 267 StGB; § 315b Abs. 3 StGB iVm § 315 Abs. 3 StGB
    Konkurrenzen (räuberischer Diebstahl; Urkundenfälschung; schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Tateinheit durch Klammerwirkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverurteilung wegen räuberischen Diebstahls u.a.: Tateinheit durch Klammerwirkung bei Zusammentreffen von Vergehens- und Verbrechenstatbeständen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 249 StGB, § 252 StGB, § 267 Abs 1 StGB
    Strafverurteilung wegen räuberischen Diebstahls u.a.: Tateinheit durch Klammerwirkung bei Zusammentreffen von Vergehens- und Verbrechenstatbeständen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 315 Abs. 3 Nr. 1b StGB, § 53 StGB, § 52 StGB, § 267 Abs. 1 Fall 1 StGB, § 267 Abs. 1 StGB, § 249 StGB, § 315 Abs. 3 StGB, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten wegen rechtsfehlerhafter konkurrenzrechtlicher Bewertung des Landgerichts zu seinem Nachteil in einem Verfahren wegen räuberischen Diebstahls, Urkundenfälschung und Verkehrsdelikten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revision des Angeklagten wegen rechtsfehlerhafter konkurrenzrechtlicher Bewertung des Landgerichts zu seinem Nachteil in einem Verfahren wegen räuberischen Diebstahls, Urkundenfälschung und Verkehrsdelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 68
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens; …

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
    Der Diebstahl der Kennzeichen steht mit der im Anbringen der entwendeten Kennzeichen an dem Tatfahrzeug liegenden Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten zusammengesetzten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 Fall 1 StGB im Verhältnis der Tateinheit, weil insoweit von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272).

    Während die Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 StGB ein im Höchstmaß mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohtes Vergehen ist, handelt es sich sowohl bei dem räuberischen Diebstahl (§ 252 i.V.m. § 249 StGB) als auch bei dem schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB) jeweils um Verbrechenstatbestände, die beide erheblich schwerer wiegen als die Urkundenfälschung (anders für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272 mwN).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
    Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145 mwN; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der …

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
    Zugleich bildet das Herstellen der unechten Urkunde mit dem anschließenden Gebrauchen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit, mithin eine einheitliche Urkundenfälschung, welche ihrerseits - wie vom Landgericht insoweit zutreffend angenommen - mit dem versuchten Betrug an der Tankstelle (Fall II.4.) im Verhältnis der Tateinheit steht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich …

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
    nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung des Strafausspruches, sondern lediglich eine Schuldspruchänderung und im Ergebnis die Verwerfung der Revision beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 22 mwN).
  • BGH, 13.01.2010 - 4 StR 562/09

    Klammerwirkung; Geiselnahme; fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; …

    Auszug aus BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
    Voraussetzung für die Annahme von Tateinheit durch Klammerwirkung ist, dass die Ausführungshandlungen zweier an sich selbständiger Delikte zwar nicht miteinander, wohl aber mit der Ausführungshandlung eines dritten Tatbestandes (teil-)identisch sind und dass zwischen wenigstens einem der beiden an sich selbständigen Delikte und dem sie verbindenden Delikt zumindest annähernde Wertgleichheit besteht oder die verklammernde Tat die schwerste ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, NStZ-RR 2014, 144, 145 mwN; vom 13. Januar 2010 - 4 StR 562/09).
  • BGH, 29.11.2022 - 4 StR 149/22

    Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung im Strafausspruch aufgehoben

    Darüber hinaus haben die nach den Feststellungen womöglich in einer Ausführungshandlung zusammentreffenden Delikte des Verwahrungsbruchs bei einer konkreten Gewichtung der Taten nicht die Kraft, die selbständigen Verbrechen der Rechtsbeugung zu einer Tat zu verklammern (vgl. zu den Kriterien BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 10;… Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24

    Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …

    Nach heute einhelliger Auffassung aller Strafsenate verklammert ein drittes Delikt zwei für sich gesehen selbständige Straftaten, mit denen es jeweils in teilidentischen Ausführungshandlungen zusammenfällt, nur dann nicht, wenn beide ein höheres Gewicht haben (s. grundlegend BGH, Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29; nachfolgend etwa BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.;… Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310 Rn. 21;… vom 15. Oktober 2019 - 3 StR 379/19, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 12 Rn. 4 ff.; vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 10;… vom 8. März 2022 - 6 StR 49/22, juris Rn. 3; vom 30. Januar 2024 - 5 StR 607/23, NStZ-RR 2024, 151, 152;… ferner LR/Stuckenberg, StPO, 27. Aufl., § 264 Rn. 83 mwN).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter …

    Denn nicht anders als beim Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde innerhalb des Tatbestands der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB; dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8;… vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5 …und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; je mwN) ist bei der Strafvorschrift des § 269 Abs. 1 StGB zwischen dem Speichern (oder Verändern) der beweiserheblichen Daten und deren anschließendem Gebrauchen von einer tatbestandlichen Handlungseinheit, namentlich einer Bewertungseinheit, auszugehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6); das Gebrauchen und die betrugsrelevanten Täuschungen sind ihrerseits eins.
  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche …

    Es bedarf deshalb weder einer Entscheidung darüber, ob der Verstoß gegen das Vereinigungsverbot als Rädelsführer als Dauerdelikt einzustufen ist, noch, ob ein solcher bejahendenfalls mehrere Delikte der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu verklammern vermag (zu den Voraussetzungen der Klammerwirkung s. etwa BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 10).
  • BGH, 21.05.2025 - 4 StR 42/25

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Tatobjekt: gestohlenes Fahrzeug; konkrete …

    der Urteilsgründe verwirklichten Straftatbestände dergestalt in Betracht, dass das Dauerdelikt des § 21 StVG die mit ihm in ihren Ausführungshandlungen teilidentischen Delikte des Diebstahls (in Tateinheit mit Sachbeschädigung) einerseits und der Gefährdung des Straßenverkehrs andererseits zur Tateinheit verklammert hat (vgl. zur Klammerwirkung BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 10, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 6).
  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21

    Beleidigung (Strafantrag); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: …

    Soweit der Senat der vom Generalbundesanwalt beantragten Herabsetzung der Einzelstrafe nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Antrag nicht auf die Aufhebung des Strafausspruchs (Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) gerichtet ist und die Revision insoweit auch nach der Auffassung des Generalbundesanwalts im Ergebnis keinen Erfolg hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 12; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247; vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15).
  • BGH, 24.09.2024 - 4 StR 379/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    b) Damit steht in beiden Tatkomplexen die Urkundenfälschung (und im Fall II.4. der Urteilsgründe überdies der tateinheitlich mit dem Herstellen der unechten Urkunde verwirklichte Kennzeichendiebstahl) in Tateinheit mit dem Betrug, zu dessen Beendigung die Fahrzeugnutzung, also der Gebrauch der unechten zusammengesetzten Urkunde, jeweils diente (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8;… vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13 Rn. 6).
  • BGH, 14.01.2026 - 4 StR 550/25

    Bandenabrede zur Entwendung von Tabakwaren aus dem Verkaufsraum einer Tankstelle …

    Rn. 16 Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass der Diebstahl der Kennzeichen mit der in ihrem Anbringen an dem Tatfahrzeug liegenden Urkundenfälschung in der Variante des Herstellens einer unechten zusammengesetzten Urkunde gemäß § 267 Abs. 1 Fall 1 StGB im Verhältnis der Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21, juris Rn. 8 mwN) und das Herstellen der unechten Urkunde mit dem anschließenden Gebrauchen dieser Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit bildet, mithin eine einheitliche Urkundenfälschung darstellt, wenn der Täter - was hier der Fall war - schon beim Anbringen der gestohlenen amtlichen Kennzeichen den Vorsatz hat, das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26 f. mwN).
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